..von Erich Kassing  

JÖLLENBECK - EIN BEITRAG ZUR GESCHICHTE EINES BEZIRKS DER STADT BIELEFELD IN WESTFALEN

Jöllenbeck > Herrschaft > Grundherrschaft St. Mauritz
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GRUNDHERRSCHAFT ST. MAURITZ

Das im Bistum Münster nach dem Domkapitel bedeutendste und älteste Stift St. Mauritz lag im Osten des Bischofssitzes, fast eineinhalb Kilometer vom Dom entfernt, weitab vor den Toren der Stadt Münster. 

Die wichtigsten Baulichkeiten des Stiftskapitels umfaßten bis zum Ende des zwölften Jahrhunderts die wuchtige Kollegiatkirche mit den beiden romanischen Osttürmen, dem Stift St. Mauritz und Nebengebäude um 1830. Gemälde von F. Baumstamm im Westf. Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte in Münster. Westturm, der Erphokapelle und der Propstei, im Nordosten die Dechanei und die acht Kanoniker- wohnungen. Ein breiter Wassergraben, Erdwälle und ein Palisadenzaun grenzten den Immunitätsbezirk ab. Zwei mit Zugbrücken versehene Tore erlaubten den Zugang vom Osten und Westen. Die Pilöre, die aus Ziegeln erbauten Pfeiler des östlichen Tores stehen heute noch.

Innerhalb der Immunitas Sancti Mauritii übte ein Kollegiatkapitel von acht bis zwölf Kanonikern seine seelsorgliche, liturgische und lehrende Tätigkeit aus. Die Männer entstammten vornehmlich dem niederen Landadels Münsters und seines Umlandes. Offener als die Klöster dienten die Stifte dem Versorgungsgedanken.

Jöllenbecker Höfe, die 1556 zur Grundherrschaft St. Mauritz gehörten:
Johan tho Hemmynckholtz (Hof Kassing)
Johan Buschman (Hof Buschmann)
Toniß Holtman (Hof Holtmann)
Sewin Heminckholt (Hof Sewing)
M. Heinrich thor Hove (Hof Höner)
Heinrich Nonnensieck (Hof Nunnensiek)
Jurgen Hervorderholt (Hof Herholt)
Peter Ellersieck (Hof Ellersiek)
Wilhelm Krevet (Hof Kraft)

Geistliche Grundherrschaften wie das Stift St. Mauritz über- wogen in Westfalen und waren in der mittelalterlichen Feudalgesellschaft sehr verbreitet. Den umfangreichenZwei Pfeiler des 1754 errichteten östlichen Einfahrtstores des Stiftes St. Mauritz vor Münster, 1984 Grundbesitz des Stiftes, das selbst nur eine geringe grundherrliche Eigenwirtschaft besaß, hatte man nach der Villikationsverfassung in Fronbezirke aufgeteilt, die wiederum aus einem Haupthof und mehreren Unterhöfen bestanden. Grundherr des Stiftes war der Propst, der die Villikationen verlieh und die vornehmste Stelle im Kapitel bekleidete.

Noch bis zum Anfang des 16. Jahrhundert wurde das Getreide in natura zum Kornhaus des Propstes nach Münster gebracht werden. Das Stift lag zwar weit von Jöllenbeck entfernt, achtete aber trotzdem auf die pünktliche Lieferung seiner Forderung.

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QUELLEN:

Antonia Bösterling- Röttermann : Das Kollegiatstift St. Mauritz-Münster: Untersuchungen zum Gemeischaftsleben und zur Grundherrschaft des Stiftes von den Anfängen bis zur Mite des 14. Jahrhunderts, Münster 1990.

Franz Herberhold (Hg.): Das Urbar der Grafschaft Ravensberg 1556, Bd. 1, Münster 1960.

M. Lapp: Die Verfassung der Grundherrschaft St. Mauritz im Mittelalter, Leipzig 1912.

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