..von Erich Kassing  

JÖLLENBECK - EIN BEITRAG ZUR GESCHICHTE EINES BEZIRKS DER STADT BIELEFELD IN WESTFALEN

Jöllenbeck > Herrschaft > Villikation Lenzinghausen
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VILLIKATION LENZINGHAUSEN

Die geistlichen Grundherren überwogen in Westfalen. Die weit ver- streute Villikation Lenzinghausen, ein Streubesitz an dienst- und zinspflichtigen Bauernhöfen, bildete den östlichen Außenposten der Besitzungen des Kollegiatstiftes St. Mauritz und stellte mit neunzehn Hufen den größten Höfeverband dar. Fünf dieser Hufe waren allerdings verlassen worden. 

Die Unterhöfe dieser Villikation verteilten sich in den Bauerschaften Spenge (Lenzinghausen), Jöllenbeck (Hemmigholt), Enger, Werther, Neuenkirchen, Wallenbrück, Riemsloh, Hoyel und ragten bis ins Osnabrücker Bistum hinein. Jöllenbeck (Hemmigholt), Enger, Werther, Neuenkirchen, Wallenbrück, Riemsloh, Hoyel und ragten bis ins Osnabrücker Bistum hinein.

Grund- und Zehntherrschaft des Stiftes St. Mauritz vor Münster um 1200  (rekonstruiert nach Urkataster von 1825)

Die Villikation Lenzinghausen verwaltete der Haupthof Meier zu Lenzinghausen, der die Verbindung zwischen dem Grundherrn St. Mauritz und seinen Hintersassen darstellte. Die Stätte hatte man mit einer stattlichen Fläche Ackerland und den Rechten an den westlich und südlich des Hofes, zwischen Lenzinghausen  

Der Hof Meyer zu Lenzinghausen aus südöstlicher Richtung, 2000

und Jöllenbeck gelegenen mit Buchen durchsetzten großen Eichen- wäldern, ausgestattet. Dieses noch geschlossene Waldgebiet Nagelsholtz erstreckte sich bis zum großen Hof Bargholz. Für das Stift eröffnete sich damit die Möglichkeit, durch spätere Rodung des Waldes und der Ansiedlung neuer Höfe, sein Herrschaftsgebiet zu erweitern.  

Als Hofinhaber fungierte der Meyer zu Lenzinghausen auch als Richter im Hofgericht der Mauritzer Grundherrschaft. Er besaß alle gerichtliche Exekution innerhalb der Gerichtsverfassung des Fronhofes und übte so eine gewisse niedere Gerichtsbarkeit aus. In der Regel stammte der Meier aus der Schicht des unfreien bäuerlichen Standes.

Die auf den Lenzinghausener Höfen lebenden Hörigen zählten zum Güterbestand und wurden mit dem Grundbesitz vertauscht, verschenkt oder verkauft. Der Bauer war Höriger und Untertan. Er kannte seinen Herrn; die Gewißheit der endlichen Erlösung und das Dasein als Beharrlichkeit und Wiederholung.

Trotz der zahlreichen Erben konnte die Villikation Lenzinghausen ihren Güterbestand bis ins 15. Jahrhundert bewahren und durch Rodungen sogar erweitern.

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QUELLEN:

Franz Darpe (Bearb.): Heberegister des Klosters Überwasser und des Stiftes St. Mauritz, Bd. III, Münster 1888.

Gustav Griese (Hg.): Über 900 Jahre Lenzinghausen, Halle 1956.

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