.
|
|
Wahrscheinlich
war die Jöllenbecker Marienkirche
schon vor 1522 ein Versammlungsort der
Landtage gewesen. Jöllenbeck liegt in
der Mitte der Grafschaft Ravensberg und war ein neutraler
Ort gegenüber Herford und Bielefeld.
Das
zentral gelegene Dorf eignete
sich somit vorzüglich als Versammlungsstätte für die Edelherren,
Ritterschaft, Adeligen, Gesandten der Städte von Bielefeld und
Herford und die Grafen von Ravensberg.
Fast
zwei Jahre nach der Kirchenvisitation fand zu Jolenbecke uff
Montag den vjten des Monts September Anno 1535, in der Jöllenbecker
Marienkirche wieder ein Landtag statt, ein einmaliges und großes
Ereignis für das Dorf.
Für
die Jöllenbecker Landbevölkerung muß es abermals ein großes Ereignis
gewesen sein, als am 16. Juli 1609 in der Marienkirche wieder einmal
der Landtag stattfand. Hunderte von Besuchern weilten
an diesem und manchmal auch an mehreren Tagen im Dorf Jöllenbeck.
Die Religionsfreiheit wurde
wieder hergestellt und die Grafschaft Ravensberg fast vollständig lutherisch.
Um
die zweihundert Personen eilten aus allen Richtungen nach Jöllenbeck,
das im Mittelpunkt von Ravensberg liegt und als politisch neutraler
Ort galt. Auch Johann III., Herzog von
Kleve, Jülich und Berg, Graf von Mark
und Ravensberg, mit Gemahlin und großem Gefolge war diesmal
dabei und demonstrierte so die Wichtigkeit der kommenden
Verhandlungen. Den Besuch verband der Herzog mit einer
Inspektionsreise zur besseren Kenntnis von Land und Leute.
Was
dachten wohl die Jöllenbecker Bauern auf den Äckern und am
Wegesrand, als sie den langen prunkvollen Zug mit dem Herrscher-
paar
in seinen prachtvollen Gewändern, den elf Edelherren in hemptharnisch
und anderer rustong, den Gesandten von Bielefeld und Herford,
den mehr als dreißig gepanzerten Reitern mit fast einhundert
Pferden aus den vier Ämtern der Grafschaft mit ihren Harnischen,
den drei vornehm gekleideten Adeligen mit irem draffharnisch und
dem Gefolge in Richtung ihrer Kirche an sich vorbeiziehen sahen?
Diesmal
ging es bei der Versammlung um die Reform
des Gerichts- wesens, um Privilegien, Streitigkeiten, Ordnungen und
Edikte, also auch
um die Belange der Jöllenbecker Bauern und Heuerlinge. Um den gemeynen
nutz und beste zu fordern, die rechten zu hanthaben und frid,
eynicheit, guthe ordnung und policy uffzurichten.
Ein
neues Register, das Ravensberger
Urbar, mußte
endlich angelegt werden. Es sollte dem Herzog einen genauen Überblick
über Zehnte und Dienste, Äcker und Wiesen in seinem Land
verschaffen und stand im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform.
Zwanzig Jahre sollte es dauern bis diese große Aufgabe bewältigt
war.
.
|
|
|
|
|
..
.
.
. .
QUELLEN:
Peter
Florens Weddigen: Beschreibung der Grafschaft Ravensberg in
Westfalen, Bd. 1, Leipzig 1790.
Vgl.
Franz Herberhold (Bearb.): Das Urbar der Grafschaft
Ravensberg von 1556, Bd. 2, Münster 1981.
Staatsarchiv
Münster, Mscr. VII, 3101, I.
Staatsarchiv
Münster, KDKM, VI, Nr. 458, Bd. 1.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
..
.
.
.
.
.
.
.
.
.
|
|