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Verweigerung potentiell lebensrettender Bluttransfusionen durch Zeugen Jehovas: Sollten Ärzte erläutern, dass nicht alle ZJ glauben, sie seien religiös zwingend erforderlich?
Raanan Gillon
Imperial College School of Medicine
London University

Ethik 
Journal of Medical Ethics
Oktober 2000 Band 26 Nummer 3

 

In dieser Ausgabe der Zeitschrift schließt sich Lee Elder, ein kritisch eingestellter Zeuge Jehovas (ZJ), ehemals ein Ältester dieser Glaubensgemeinschaft und immer noch ein ZJ, unter diesem Pseudonym dem unermüdlichen Dr. Muramoto (der kein ZJ ist) in seinem Bemühen an, zu erklären, dass ZJ selbst nach ihren eigenen Glaubensgrundsätzen, die sich auf die Bibel stützen, nicht gezwungen sind, potentiell lebensrettende Bluttransfusionen zu verweigern. Die Theologie der ZJ könnte und sollte, genauso wie es die "offizielle" ZJ-Hierarchie inzwischen akzeptiert hat, dass es keine Schriftstellen gibt, die eine Transfusion oder Injektion von Blutfraktionen verbieten, auch die Transfusion von Vollblut erlauben, wenn sie medizinisch erforderlich ist.

Wenige Ärzte würden den Standpunkt einnehmen, dass sie sich über entsprechende autonome Entscheidungen von Zeugen Jehovas hinwegsetzen sollten, selbst dann nicht, wenn sie höchstwahrscheinlich aufgrund der Verweigerung einer Transfusion sterben würden. Es ist aber durchaus erwägenswert, ob Ärzte solche Patienten nicht bitten sollten, ihre potentiell tödliche Verweigerung von Blut zu überdenken, und die Patienten auf die Überlegungen von Mitgliedern ihrer eigenen Glaubensgemeinschaft aufmerksam zu machen, die eine Annahme von potentiell lebensrettenden Bluttransfusionen rechtfertigen. Was spricht für eine solches Vorgehen? Einfach dass die oberste berufliche Pflicht von Ärzten, die Gesundheit ihrer Patienten zu fördern, auch beinhaltet, alles zu versuchen, um das Laben ihrer Patienten zu retten, wenn und falls dadurch die Gesundheit ihrer Patienten gefördert wird. Natürlich ist dies nicht eine absolute Pflicht, die alle anderen Pflichten außer Kraft setzt; insbesondere wenn Patienten, die in der Lage sind, autonome Entscheidungen zu treffen, solche lebensverlängernde Behandlungsmethoden verweigern, müssen Ärzte dies im allgemeinen, wenn auch schweren Herzens, respektieren. Dieses Editorial unterstreicht diese Ansicht im Falle ausreichend autonomer, mündiger Zeugen Jehovas. (In einem weiteren Artikel in dieser Ausgabe der Zeitschrift befürwortet Professor Shimon Glick, dass Ethikkomitees mit der Vollmacht - wie es bereits in Israel der Fall ist - ausgestattet werden sollten, selbst kompetente Verweigerungen lebensverlängernder Behandlungen umzustoßen, wenn das Komitee zum Schluss gelangt, dass die Behandlung einen "eindeutigen Nutzen" hat und wenn es der Meinung ist, dass der "Patient, wenn ihm die Behandlung aufgezwungen wird, seine Zustimmung im Nachhinein erteilen wird."

Aber gegen den Gedanken, dass Ärzte die Glaubensgrundsätze eines Patienten in Frage stellen sollten, werden sich viele sträuben, nicht zu reden von dem Vorschlag, dass der Patient eine gegenteiligen Glaubensansicht erwägen sollte, auch wenn die gegenteilige Ansicht von innerhalb seiner eigenen Glaubensgemeinschaft kommt. Der Einwand wird erhoben werden, dass es nicht Sache des Arztes ist, solche Vorschläge zu unterbreiten; dass sie gefährlich paternalistisch sind und Druck ausüben könnten; dass, selbst wenn sie ohne anscheinenden Zwang auszuüben umgesetzt werden, das Kräfteungleichgewicht zwischen Arzt und Patient im Endeffekt oftmals dazu führen würde oder wenigstens so aufgefasst würde, dass Druck auf seine Entscheidung ausgeübt wird und die Patientenautonomie nicht gebührend respektiert wird. Weiterhin würde deren Umsetzung verletzend wirken und für die Patienten, die angesichts der Möglichkeit, sterben zu müssen, um ihren religiösen Verpflichtungen nachzukommen, wahrscheinlich bereits außerordentlich unter Anspannung stehen, weiteren unnötigen Stress bedeuten. Darüber hinaus mögen die Vorschläge sowohl moralisch als auch juristisch als ungerecht angesehen werden, da sie sich über die Menschenrechte und die gesetzlichen Rechte der Patienten hinwegsetzen. Sind diese Gegenargumente erfolgreich?

Erstens stellt sich die Frage, ob Ärzte überhaupt anfangen sollten, sich in religiöse Belange ihrer Patienten einzumischen. Normalerweise wäre die Antwort wahrscheinlich ein Nein. Aber wo solche Glaubenseinstellungen aller Wahrscheinlichkeit nach die Gesundheit eines Patienten beeinträchtigen können, dort scheint es eine vernünftige Einstellung zu sein, dass sich Ärzte wenigstens für jene Glaubenseinstellungen interessieren und sich darum Gedanken machen. Wie das oben angeführte zusammenfassende Argument zugunsten eines solchen Interesses andeutete, ist es die Hauptpflicht von Ärzten, alles zu versuchen, um die Gesundheit seiner Patienten zu fördern und alle Hindernisse, die dem im Wege stehen, sind von oberstem Interesse.

Wie steht es mit dem Vorwurf einer schädlich paternalistischen Einstellung? Die Widerlegung ist einfach. Das Konzept des Paternalismus wäre in diesem Zusammenhang nur dann relevant, wenn - ohne einen Notfall anzunehmen, der solche Bemühungen ausschließt - der Arzt sich nicht bemühen würde, den autonomen Wunsch einer dementsprechend autonomen Person herauszufinden, oder der solche Wünsche ignoriert oder sich darüber hinweg setzt. Anders gesagt, Paternalismus kommt nur ins Spiel, wenn der Arzt den Kranken auf eine Art behandelt, wie Eltern mit ihrem Kind um des Wohls des Kindes willen umgehen würden, aber dies entweder ohne sich über die durchdachte Ansicht des Kindes in dieser Angelegenheit zu versichern oder entgegen dem Willen des Kindes. Während es demnach paternalistisch wäre, einem ZJ gegen seinen oder ihren Willen eine Bluttransfusion zu verabreichen und während es paternalistisch wäre, gar nicht herausfinden zu wollen, ob derjenige eine Bluttransfusion annehmen oder verweigern will, wäre es nicht paternalistisch, solche Patienten über die Gründe zu befragen, warum sie eine Bluttransfusion zurückweisen und auch nicht, sie zu bitten, gegenteilige Ansichten in Betracht zu ziehen.

Bedeutete dies, Druck auf den Patienten auszuüben oder die Patientenautonomie zu missachten? Dies hängt davon ab, wie man dabei vorgeht. Unzweifelhaft können Fragen so gestellt und Vorschläge auf eine Art unterbreitet werden, dass auf den Patienten Druck ausgeübt wird oder dass der Patient dies so einschätzt, und es können wenig Zweifel daran bestehen, dass die Wahrscheinlichkeit dafür in dem Maß ansteigt, wie die relative Macht des Fragestellenden und Vorschlagunterbreiters über seinen Gesprächspartner wächst. Und Ärzte haben zweifellos unter vielen Umständen massive relative Macht über ihre Patienten, insbesondere wenn der Patient sehr krank ist. Aber es ist völlig machbar, Fragen zu stellen und Vorschläge zu machen, selbst bei sehr kranken Patienten und natürlich noch leichter bei weniger kranken Personen, ohne entweder Zwang auszuüben oder so zu erscheinen - einfach indem man sich für seinen Patienten und seine oder ihre Ansichten sowie für seine oder ihre Gesundheit auf normale und sensible Art und Weise interessiert.

Wären solche Nachfragen und Vorschläge verletzend und könnten sie die Patienten schädigen oder unnötige Sorgen bereiten, insbesondere wenn die Patienten bereits angesichts eines möglichen tödlichen Ausgangs aufgrund seiner religiösen Überzeugung unter großer Anspannung stehen? Während es wieder teilweise davon abhängen würde, wie dabei vorgegangen wird, würden nichtsdestoweniger nahezu sicher einige ZJ-Patienten sowie einige der Familienmitglieder dadurch verletzt oder belastet werden, ungeachtet dessen, wie taktvoll und sensibel sich der Arzt verhalten hat. Auf der anderen Seite könnten durchaus andere auch erfreut sein, ihre eigene Ansicht diskutieren und erklären zu können und die Argumente der abweichlerischen ZJs in dieser Angelegenheit durchzulesen, selbst wenn sie keinesfalls dazu geneigt wären, ihre Einstellung zu ändern. Und wenn es darum geht, potentiellen Schaden vom Patienten abzuwenden, ist es wichtig, alle damit verbundenen potentiellen Möglichkeiten für Schäden und für Nutzen zu betrachten - in diesen Fällen einschließlich des potentiellen Schadens, widerwillig und unnötig zu sterben und den möglichen Nutzen, sich darüber klar zu werden, dass nicht alle Mitgläubige glauben, dass man aus religiösen Gründen verpflichtet ist, eine lebensrettende Bluttransfusion zu verweigern.

Hier mag es hilfreich sein, sich an andere potentiell verletzende oder auf andere Art und Weise belastende Vorschläge zu erinnern, die Ärzte nichtsdestoweniger im beruflichen Alltag sich gezwungen sehen, den Patienten zu unterbreiten, um die Gesundheit des Patienten zu erhalten und/ oder zu verbessern. Man denke zum Beispiel an Gespräche, in denen mit den Patienten die Auswirkungen einer unangenehmen Diagnose besprochen werden müssen; oder an den Vorschlag einer besonders unangenehmen Operation wie einer Mastektomie, einer Kolostomie oder von Gliederamputationen; Ärzte wissen, dass einige Patienten solche Empfehlungen ablehnen werden und dass für diese Patienten bereits der Vorschlag an sich bereits als außerordentlich unangenehm, belastend und manchmal als anstößig und als mit wenig oder gar keinem Nutzen verbunden empfunden werden wird. Selbst einfache Erklärungen über die ungesunden Auswirkungen gewisser Lebensstile kann von einigen Patienten als beleidigend und/ oder belastend empfunden werden - nichts desto trotz werden es Ärzte oftmals als ihre Pflicht ansehen, solche Erklärungen (wenigstens einmal!) anzubieten, mit der Absicht, die Gesundheit des Patienten zu fördern, obwohl sie wissen, dass sie dadurch einige Patienten beleidigen und/ oder belasten werden.

Würden sich Ärzte über die Patientenautonomie irgendwie hinwegsetzen, wenn sie ZJ-Patienten fragen würden, ob sie darauf vorbereitet sind, ihre Gründe für eine Verweigerung lebensrettender Bluttransfusionen anzugeben und abweichende Ansichten von ZJs, die Bluttransfusionen annehmen, in Erwägung zu ziehen, selbst wenn es ohne Zwang und ohne Anstoß zu erregen vorgebracht wird? Sicherlich nicht, vorausgesetzt natürlich, dass solche Bitten aufrichtige Bitten sind - im Unterschied zu einer Art von "ärztlichen Anweisungen" - die auf eine solche Art und Weise vorgetragen werden, die die Absicht deutlich macht, den Patienten und seine oder ihre Autonomie zu respektieren, und dass die Antwort "nein" als solche auch akzeptiert wird, auch wenn es für den Arzt noch so schmerzlich ist, in eine solche Verweigerung einzuwilligen und alternative Methoden anwenden zu müssen, von denen er glaubt, dass sie das Leben des Patienten kaum werden retten können. Unter diesen Umständen zeugt es nicht von mangelndem Respekt vor der Patientenautonomie, sie zu fragen, ob sie ihre Gründe für die Verweigerung erklären könnten und sie zu fragen, ob sie alternative Erklärungen ihrer Mitgläubigen lesen würden, die sie in die Lage versetzen könnten, ihr Leben zu retten und gleichzeitig ihrer religiöse Verpflichtungen nachzukommen. Es ist auch wahr, worauf Professor Glick hinweist, dass der Respekt für die Autonomie nur einer von mehreren potentiell relevanten aber auch potentiell konfliktträchtigen moralischen Gesichtspunkten ist und dass es keinen automatischen Grund gibt anzunehmen, dass sie immer die "Trumpfkarte" sein muss - aber, wie oben erwähnt, befürwortet dieses Editorial die Meinung, dass in diesen Fällen die Verweigerung einer Behandlung durch einen mündigen Zeugen Jehovas die anderen moralischen Gesichtspunkte "übertrumpft" und respektiert werden muss - wie tragisch es auch immer ausgehen mag oder auch nicht.

Hier mag das Gegenargument angebracht werden, dass sich Religion oftmals nicht auf die Vernunft sondern auf die Überzeugung, den Glauben und spirituelle Werte stützt und dass es einfach ein falscher Ansatz ist - sowie auch Schaden anrichtet und respektlos gegenüber dem, was man religiöse Autonomie nennen könnte - zu versuchen, Vernunftsargumente zu benutzen, um sie zu untergraben. Während dies oft der Fall sein mag, ist es auch klar, dass von dem Glauben der ZJ, dass Bluttransfusionen durch Gott verboten wurden, behauptet wird, er stütze sich auf Vernunftsgründe, insbesondere die ausdrückliche Behauptung, dass gewisse Bibelstellen sie verbieten - und sowohl Mr Malyon und Mr Ridley machen dies im Auftrag der Leitenden Körpershaft der ZJ klar. Da eine solche Behauptung ausdrückliche an den Verstand appelliert, ist es gänzlich legitim, herauszustellen, wie es auch "Lee Elder" und Dr Muramoto tun, dass Bluttransfusionen nichts mit einem "Essen" oder einer "Aufnahme" von Blut (das, was die relevanten Schriftstellen verbieten) zu tun haben und dass die Akzeptanz von medizinischer Injektion und Transfusion von Blutfraktionen durch die Leitende Körperschaft der ZJ diesen Punkt bestätigt. Es ist auch wert zu erwähnen, wie es auch Dr. Suvalescu und Professor Momeyer tun, dass die überwiegende Mehrheit der Christen weltweit die Antitransfusions-Erklärung der Bibelstellen ablehnen; und dass sich die christliche Handlung der Heiligen Kommunion auf Bibelstellen gründet, in denen - weit entfernt von einem Verbot, Blut zu essen oder aufzunehmen - Christus ausdrücklich seinen Jüngern das Essen oder die Aufnahme seines Blutes gebietet, wenigstens wie es im Kommunionswein versinnbildlicht wird und wie es für diejenigen, die an die Doktrin der Transsubstantiation glauben, tatsächlich auch im Kommunionswein der Fall ist.

Der letzte Punkt: Wie steht es mit der Behauptung, dass es gegen die Gerechtigkeit verstoße, wenn Ärzte ihre ZJ-Patienten fragen ,ob sie erklären würden, warum sie Bluttransfusionen ablehnen und ob sie gegenteilige Ansichten ihrer (zugegebenermaßen abweichlerischen) Glaubensgenossen lesen würden, aus dem Grund, weil dies die Menschenrechte und die gesetzlichen Rechte der betroffenen Zeugen Jehovas gefährde? Diese Behauptung ist ganz einfach falsch. Es gibt keine Menschenrechte, die verlangen, dass man davon Abstand nimmt, andere um Erklärungen ihrer religiösen Überzeugungen zu bitten oder zu bitten, dass jemand zur eigenen Ansicht konträre Meinungen liest - natürlich unter der Annahme, dass "Bitte" auch eine Bitte meint, und nicht eine verdeckte Form eines Zwanges beinhaltet - i. e. gesetzt den Fall, dass man nicht verpflichtet ist, einer solchen Bitte nachzukommen. Die Vorschläge in diesem Editorial, und das ist es wert, es ausdrücklich anzumerken, stützen sich auch nicht auf Gerechtigkeitsargumente im Sinne einer Verteilungsgerechtigkeit, die darauf hinauslaufen, dass die alternativen blutfreien Behandlungsmethoden, die ZJ erforderlich machen, ungerecht sind, weil sie höhere Kosten als Blut und deswegen unnötige Kosten für andere verursachen.
 

Warum bleibt "Lee Elder" anonym? Trotz der Behauptung des Gegenteils durch Mr Ridleys, Mr. Malyons und anderer offizieller ZJ erscheint es dem Verfasser als wahrscheinlich, dass Zeugen Jehovas, die gegen die "offizielle Linie", die Bluttransfusionen verbietet, verstoßen, umfangreiche Sanktionen von Seiten ihrer Kirche riskieren, einschließlich höchst erdrückender Ablehnung durch ehemalige Freunde, Mitgläubige und, am schlimmsten, selbst durch Familienmitglieder, wobei solche Sanktionen anscheinend durch ZJ-Autoritäten sanktioniert sind und zu denen sie manchmal auch ermuntern. Es gibt einfach zu viele Beispiele dafür, zum einen zitiert von Dr. Muramoto und "Lee Elder", zum anderen auf den Web-Sites, auf die sie hinweisen, sowie auf den Web-Sites, die von Mr Hart in seinem Artikel in The Big Issue zitiert werden, so dass es nicht plausibel erscheint, wenn dies öffentlich abgestritten wird. Um "Lee Elder" zu helfen, sich gegen solche Risiken zu schützen, entschied sich der Herausgeber dieser Zeitschrift, dass es gerechtfertigt ist, seinen Eigennamen nicht zu veröffentlichen und statt dessen das Pseudonym zu verwenden.

Zusammenfassend macht dieses Editoral den recht bescheidenen Vorschlag, dass Ärzten wenigstens das Recht zustände - und einige würden sagen, dass sie von ihrem Beruf her verpflichtet wären - ihre ZJ-Patienten zu fragen, ob sie erklären wollten, warum sie eine möglicherweise lebensrettende Bluttransfusion, und sie zu fragen, ob sie Argumente von Mitgliedern ihrer eigenen Religion - natürlich momentan abweichlerische Mitglieder- lesen würden, die ihre Akzeptanz einer Bluttransfusion aus der Sichtweise innerhalb des Glaubenssystems heraus begründen. Das Editorial wägt Gegenargumente für diesen ziemlich bescheidenen Vorschlag ab und verwirft sie. In Zukunft wird der Autor dementsprechend handeln und in seinem Arztzimmer mindestens Fotokopien von "Lee Elders" Veröffentlichungen in dieser Ausgabe vorrätig haben, und seine ZJ-Patienten einladen, sie zu lesen. Andere Ärzte mögen sich überlegen, ob sie ähnlich handeln wollen.

Ein letzter Punkt: Ad homines. Jehovas Zeugen selbst sollten die Vorteile dieser vorgeschlagenen Handlungsweisen respektieren, die beinhalten, Menschen zu bitten, ihre religiöse Überzeugung zu erklären, Gegenargumenten zuzuhören und Artikel zu lesen, die sich für alternative religiöse Ansichten einsetzen. Als Gruppe sind ZJ die hartnäckigsten Verfechter einer solchen Vorgehensweise, insbesondere am Sonntagmorgen, wenn sie an die Türen völlig Fremder klopfen und um Erlaubnis bitten, sich mit ihnen zu unterreden und ihnen als Teil ihrer Unternehmung Literatur anbieten, um diesen Fremden zu helfen, ihre unsterblichen Seelen zu retten. Demnach sollten gerade Zeugen Jehovas die Letzten sein, die es beleidigend oder unmoralisch finden, wenn ihre Ärzte es riskieren, sie zu verletzten, indem sie das Kompliment in ihrem Bemühen, ihre sterblichen Körper zu retten, erwidern. Es bleibt allen Beteiligten überlassen, jede der beiden Formen der Rettung abzulehnen.

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letzte Aktualisierung: 1. 11. 2000
Web-Adresse: http://www.geocities.com/athens/ithaca/6236/gillon.htm

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