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Pressefreigaben

Vereinigung der Zeugen Jehovas für eine Reform in der Blutfrage
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Pressefreigabe
3. Mai 1998

DIE BULGARISCHE BLUTPOLITIK DES WACHTTURMS - UNLAUTER UND IRREFÜHREND

Bulgarien - Ein osteuropäisches Land, dessen heroische Bemühungen, Juden vor dem Zugriff der Nazis zu retten, nicht vergessen sind, zeigte vor kurzem erneut seine Entschlossenheit, menschliches Leben zu schützen. Diesmal besteht die Gefahr für seine Bürger nicht darin, von Hitler in die Gaskammer verfrachtet zu werden, vielmehr wurde die Gefahr von der Watchtower Society (dt. = Wachtturm-Gesellschaft, WTG) durch ihr teilweises Blutverbot importiert. Diese Politik forderte bereits weltweit Tausende von Menschenleben und wird ihren Anhängern gegenüber, die sich für bestimmte, von ihrem Arzt als notwendig erachtete, aber von der WTG verbotene Blutprodukte entscheiden, durch Kontrollmechanismen und offizielle Sanktionen (Exkommunikation) strikt durchgesetzt.

Am 9. März stimmte die bulgarische Regierung der offiziellen Anerkennung von Jehovas Zeugen zu, nachdem die WTG sich verpflichtet hatte, sich der folgenden, gesetzlich verbindlichen Übereinkunft zu unterwerfen:

„Der Antragsteller [WTG] verpflichtet sich im Hinblick auf ihren Standpunkt zu Bluttransfusionen, einen Entwurf auszuarbeiten und in ihre Statuten aufzunehmen, dass Mitglieder in dieser Frage für sich und ihre Kinder eine freie Entscheidung treffen können und dies ohne Kontrolle oder Sanktionen von Seiten der Vereinigung.(Übersetzung und Hervorhebungen von uns)

Am 23. April 1998 ersuchte die "Associated Jehovah's Witnesses for Reform on Blood," (AJWRB, ein Zusammenschluss von Zeugen Jehovas für eine Reform in der Blutfrage) die Leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas um eine Klärung dieser potentiell gravierenden Veränderung der Wachtturmpolitik, da der bisher praktizierte Standpunkt der WTG darin besteht, einen "Empfänger einer Bluttransfusion durch einen Ausschluss [Exkommunikation] oder einen Gemeinschaftsentzug vom Volke Gottes [abzuschneiden]" (Zitat aus der Zeitschrift "Der Wachtturm" vom 15. März 1961, Seite 190f). Der AJWRB erhielt bis heute keine Antwort, aber das Büro für Öffentlichkeitsarbeit der WTG äußerte sich in einer Pressemitteilung bezüglich dieser Situation auszugsweise wie folgt: „Den Bedingungen der gütlichen Einigung liegt keine Veränderung der Lehren der Zeugen Jehovas zugrunde.“ Bulgarische Quellen bestätigen, dass sich keine substantiellen Veränderungen ergeben werden. Zeugen Jehovas in Bulgarien, die verbotene Blutprodukte akzeptieren, um ihr eigenes oder das Leben ihrer Kinder zu retten, werden weiterhin damit leben müssen, dass den Gemeindemitgliedern bekanntgegeben wird, sie hätten aus eigenem Wunsch "die Gemeinschaft verlassen." Alle Mitglieder der Gemeinde einschließlich seiner Familie müssen sich von da an vollständig von ihm fernhalten, was einschließt, ihn, der in den Augen der Führer der WTG von Gott verworfen wurde, nicht einmal zu grüßen.

Offensichtlich hat die WTG nicht die Absicht, sich an die Übereinkunft mit Bulgarien und der Kommission für Menschenrechte zu halten. Es gibt weiterhin "Sanktionen" und "Kontrollen" trotz gegenteiliger Zusicherung. Ein Sprecher der AJWRB äußerte seine Überzeugung, dass "die WTG sich schließlich dazu gezwungen sehen werde, gemäß der gütlichen Einigung zu handeln." Die bulgarische Regierung und die Kommission für Menschenrechte äußerte sich noch nicht zu den widersprüchlichen Aussagen der offiziellen Vertreter der WTG.

Eine Zusammenstellung verschiedener Forschungsarbeiten und Dokumentationen zu diesem Thema steht unter der Web-Site der AJWRB weitere Information zur Verfügung. Die Internetadresse ist:

http://www.ajwrb.org/ (englisch)
http://www.geocities.com/athens/ithaca/6236/index.htm (deutsch)

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letzte Aktualisierung: 28. 12. 1999
Web-Adresse: http://www.geocities.com/athens/ithaca/6236/freigabe.htm

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