Das Phänomen der neuapostolischen Kirche bzw. e.V.

Machen Sie sich ein eigenes Bild der NK bzw. e.V. anhand von Orginalzitaten

Ämteraufbau der NK:

 

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Ämteraufbau innerhalb der NK:

Bei dem Ämteraufbau innerhalb der NK sind einige Dinge wesensbestimmend:
Die Anzahl der Ämterinhaber sinkt von unten nach oben. Stammapostel gibt es jeweils nur einen.


Es gibt die NK International (weltweit), die sich in ca. 80 Apostelbezirke unterteilt. Einem Apostelbezirk steht ein Bezirksapostel vor und deckt eine Fläche auf der NK-Landkarte ab. So gibt es zB einen Bezirk Südbaden, es kann jedoch auch einen Bezirk Afrika geben.


Die Ämterhierarchie ist eine Art Karriereleiter: jeder beginnt auf der untersten Stufe, wer eine Ämterstufe hochklettert wird von den oberen Ämtern entschieden. Sicher bestimmt der Stammapstelamtinhaber nicht über die Einsetzung jeden Diakons, dies entscheiden die höheren Amtsträger vor Ort nach den Richtlinien, die sie von oben bekommen. Würde der Stammapostelamtsinhaber jedoch die unteren Amtsträger wissen lassen, das jemand nicht Diakon werden soll, dann würde der es nicht werden. Die Auswahl desjenigen, der eine Amtsstufe höherklettert, können die höheren Amtsträger aus einer Anzahl von unteren Amtsträgern vornehmen, denn da sich die Ämterpyramide nach oben hin stark verjüngt, gibt es für ein höheres Amt immer mehr „Bewerber“ als zu vergebende Stellen. Kriterien für die Auswahl, wer dann für das höhere Amt ausgewählt wird, sind solche Eigenschaften wie „Glaubensgehorsam, Nachfolgebereitschaft, Treue, Die Worte des Vorangängers Annehmenden“ etc. Somit haben die nach oben „Ja und Amen“ Sagenden die besten Chancen in der Ämterhierarchie hochzuklettern. Den Rest regelt das Verhältnis von Angebot und Nachfrage.
Von oben nach unten gilt das Prinzip der totalen Weisungsunterworfenheit selbst in die kleinsten Details, es gibt innerhalb der NK eine ungeheure Fülle von Anweisungsrichtlinien, die eine Vereinheitlichung von Abläufen innerhalb der einzelnen Gemeinden garantiert (dazu ein Beispiel unter 3 unter der graphischen Darstellung der Ämterpyramide). Jedes Amt, außer dem des Stammapostels, ist einem anderem (höheren Amt) untergeordnet. Ein Gemeindevorsteher z.B., der entscheiden würde, daß eine Gitarrenspieler während des Gottesdienstes musizieren darf und er dies nicht von oben hat absegnen lassen, hat ernste Probleme oder ist sein Amt gleich los. Es gibt genug Priester und Vorsteher, die ihre Ämter deshalb verloren haben, weil sie Bartträger gewesen sind und nach den Richtlinien von oben für die Amtsträger davon abgeraten wird. Ab der Amtsstube der Apostel gibt es eine kleinen Rahmen, innerhalb dessen der einzelne Apostel für seinen Bezirk eigene Vorstellungen verwirklichen kann.


Alle Ämter innerhalb der NK sind ehrenamtlich, wodurch diese Amtsinhaber quasi noch einen Halbtagsjob zu ihrer normalen beruflichen Tätigkeit haben. Sie kommen ca. um 17 oder 18 Uhr nachhause, essen und ab 19 bis 19: 30 Uhr bis ca. 23 Uhr sind sie für die NK tätig und dies beinahe täglich. Diese Zeit geht natürlich für ihr Familien- und Eheleben verloren. Erst ab dem Amt des Bischofs erhalten die Amtsträger ein Gehalt, das dann jedoch sehr üppig ist und die aus den Opfergeldern der Mitglieder genommen wird. Die grosse Mehrheit der Amtsträger bleibt jedoch auf der Stufe des Priesters oder des Vorstehers stecken, so daß sie ihr Leben lang einen unbezahlten Halbtagsjob haben, für den ihnen jedoch viel göttlicher Lohn versprochen wird. Das Familienleben dieser ehrenamtlich beinah halbtags tätigen unteren Amtsträger leidet gewaltig.
Alle Amtsträger innerhalb der NK sind Laien, sie haben weder eine theologische noch eine seelsorgerische Ausbildung. Der momentan amtierende „Stammapostel“ ist als Schriftsetzer ausgebildet.

 

Stammapostel 1)
Bezirksapostel Bezirksapostel 2)
Apostel Apostel Apostel Apostel Apostel
Bischof Bischof Bischof Bischof Bischof Bischof
Bezirksältester Bezirksältester Bezirksältester Bezirksältester
Bezirksevangelist Bezirksevangelist Bezirksevangelist Bezirksevangelist
Hirte Hirte Hirte Hirte Hirte Hirte Hirte Hirte Hirte Hirte Hirte Hirte Hirte Hirte
Gemeindevorsteher Gemeindevorsteher Gemeindevorsteher Gemeindevorsteher
Priester Priester Priester Priester Priester Priester Priester Priester Priester Priester 3)
Diakon Diakon Diakon Diakon Diakon Diakon Diakon Diakon Diakon Diakon Diakon Diakon 4)
Unterdiakon Unterdiakon Unterdiakon Unterdiakon Unterdiakon Unterdiakon Unterdiakon Unterdiakon

Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglied Gemeindemitglieder 5)
Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder

Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder

Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder

Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder

Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder

Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder

Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder Gemeindemitglieder

 

 

1.) Neuapostolische „Kirche“ Internationaler Apostelbund Sitz Zürich – Statuten 1977 amtlich eingetragen in der Schweiz:

„Der Stammapostel ist grundsätzlich auf Lebenszeit ordiniert und eingesetzt. Die Bezirksapostel und die Apostel werden durch den Stammapostel ordiniert und in ihr Amt eingewiesen. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Stammapostels kann kein Apostel ordiniert werden.“

aus der NK-Schrift: Fragen und Antworten:

Welche Stellung nimmt der Stammapostel innerhalb der NK ein ?

Der Stammapostel ist als das sichtbare Haupt der Kirche Jesu Christi in allen ihren Angelegenheiten oberste Instanz. Er wird von den Mitgliedern der NK als Repräsentant des Herrn auf Erden angesehen und weiß sich selbst als Gehilfe des Glaubens seiner Brüder und Geschwister.

Es ist der Wille Jesu, daß seine Kirche ein sichtbares Haupt habe, zu dem die Apostel und alle Gläubigen aufschauen. Dadurch wird das Werk des Herrn zielbewußt und einheitlich geführt.

Aus der Schar der Apostel wird jener Apostel in das Stammapostelamt gerufen, der durch besondere Zeugnisse von Gott dem amtierenden Stammapostel bzw. dem Kreis der Apostel offenbar wurde.

Welche Aufgaben fallen dem Stammapostel zu ?

Der Stammapostel hat vor allem die Aufgabe, die von Jesu erbetene, gewünschte und gebotene Einheit innerhalb der Apostelschar zu schaffen und zu erhalten. Im weiteren hat er die Lehre Christi zu verkündigen, neue Offenbarungen des Heiligen Geistes zu fördern, die Reinheit des Glaubens zu überwachen, die Aussonderung der zu Aposteln erwählten Amtsträger vorzunehmen sowie für die Ausbreitung der Jesu- und Apostellehre in einheitlicher Weise Sorge zu tragen.

Wer ist berufen und fähig, die Bibel auszulegen ?

Allein der Heilige Geist ist imstande, den rechten Aufschluß über Gottes Willen zu geben, denn er erforscht alle Dinge, auch die Tiefe der Gottheit.

Die mit der Führung des Erlösungswerkes auf Erden von Christo beauftragten Boten, der Stammapostel und die Apostel, haben zu ihrer Aufgabe das aus dem Heiligen Geist kommende Amtsvermögen empfangen. Mit diesem Gaben sind sie befähigt, die Absichten Gottes zu verstehen, sie den Gläubigen mitzuteilen und die ihnen Nachfolgenden dem göttlichen Willen entsprechend an das Ziel des Glaubens zu führen.

Amtsblatt`52:

„Der Stammapostel allein ist die geoffenbarte Liebe Gottes. Wer sich von ihm trennt, hat sein eigenes Todesurteil unterschrieben. Solche sind zu ihrem eigenen Richter geworden. Der liebe Gott will seine Kinder selig machen, aber nicht solche, die alles besser wissen. Wir wollen keine Sklave sein, sondern freigemachte Gotteskinder. Wir lieben nicht allein Gott, sondern auch den, den er gesandt hat.“

Neuapostolische „Kirche“ Internationaler Apostelbund Sitz Zürich – Statuten 1977 amtlich eingetragen in der Schweiz:

2.) Gelöbnis der Apostel vor der Ordination

„Vor Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, gelobe ich, dem Stammapostel im Gehorsam des Glaubens zu folgen und den von ihm erhaltenen Auftrag sorgfältig und gewissenhaft auszuführen, entsprechend dem Wort des Herrn. Ich verpflichte mich, gemäß den neuapostolischen Glaubensgrundsätzen, die den Statuten des Apostelbundes vorangestellt wind, sowie dem Inhalt des neuapostolischen Glaubensbekenntnis zu lehren und zu leben und die Bestimmungen der Statuten des Apostelbundes zu achten und zu befolgen.

Als Beispiel eines Apostelbezirks sei hier der Link auf den Apostelbezirk Baden-Württemberg der NK gelegt:

Struktur: Aufteilung des Apostellbezirks

Verfassung

3. ) Ab hier bis zum Amt des Bischofs beginnen die priesterlichen Ämter: aus: Fragen und Antworten über den neuapostolischen Glauben:

Die priesterlichen Ämter sind befugt: „...im Auftrag des Apostels die Taufe mit Wasser zu spenden, in dem Namen Jesu und im Auftrag des Apostels Vergebung der Sünden zu verkündigen und das Heilige Abendmahl auszusondern und darzureichen. Dieser sakramentalen Handlungen sind Obliegenheiten aller priesterlichen Ämter.“

Aus den Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen „Kirche“ (diese Richtlinien bekommen alle Amtsträger zu Beginn ihrer Karriere und kennen sie nach kurzer Zeit mehr oder weniger auswendig)

„Die Unterdiakone und Diakone sollen dem Vorsteher hauptsächlich in allen äußeren Dingen zur Seite stehen. Sie sorgen für die Ordnung im Kirchenlokal in den Gottesdiensten, sehen darauf, daß das Inventar vollständig bleibt....Ein besonderes Augenmerk haben die Unterdiakone auf die Fremden zu richten, die unsere Gottesdienste besuchen. Auch suchen die durch Geschwister Adressen von solchen Personen zu erhalten, die besucht und zu den Gottesdiensten eingeladen werden können. Gerade hierin sollen sie ihre besondere Aufgabe sehen und als Eiferer allen vorangehen. Haben sie Eingang bei einer Familie gefunden, so melden sie dies dem Vorsteher oder dem priesterlichen Amt des betreffenden Bezirks, so daß sie diese bei einem späteren Besuch begleiten können.

„Wenn Fremde unsere Gottesdienste besuchen, sollen sie von den an der Tür stehenden Brüdern, die dort ihren Dienst tun, freundlich begrüßt und empfangen werden. Es wird den Fremden ein geeigneter Platz angewiesen und ein Gesangbuch gereicht. Nach Schluß des Gottesdienstes erkundigt sich man freundlich, was sie zu uns geführt hat und, allerdings in taktvoller Weise, nach ihrem Namen, ihrer Wohnung und ob es erwünscht sei, sie einmal zu besuchen. Oft iost es zwar geraten, dies erst nach einem zweiten oder dritten Gottesdienstbesuch zu tun. Nie aber sollte man es unterlassen, sie immer wieder freundlich zu begrüßen und beim Weggehen aufs neue einzuladen. Solche Seelen sind durch öftere Besuche sorgfältig zu pflegen, sobald dies möglich ist. Der Vorsteher, der stets über solche Seelen in Kenntnis gesetzt werden muß, wird hierzu bestimmte Amtsträger beauftragen und auf diese Weise die Besuche regeln.“

„Jeder Amtsträger soll das eine Streben haben, dem Herrn, dem Apostel, der Gemeinde Gottes zu dienen und abermals zu dienen.“

„Die Amtsträger sind bei ihrer Arbeit in der Gemeinde zuerst dem Gemeindevorsteher verantwortlich. Sie befolgen seine Anweisungen, haben für seine Ratschlage und Belehrungen ein offenes Ohr und geben ihm über ihre Tätigkeit eingehenden Bericht, wobei alles Erfreuliche und Unerfreuliche in der Gemeinde zur Sprache kommen muß. Da muß unbedingte Offenheit herrschen...“

„Bei den Zusammenkünften der Priester müssen alle Verhältnisse der Gemeinde dem Vorsteher offen unterbreitet werden .. Sollte ein Amtsbruder besonders vertrauliche Mitteilungen zu machen haben, so hat er dies dem Vorsteher unter vier Augen zu sagen. Die Amtsbrüder sind verpflichtet, über alles strengstes Stillschweigen zu wahren. Verletzt ein Amtsbruder diese Schweigepflicht, so geht er seines Amtes verlustig; denn es kann unseren Geschwistern nicht zugemutet werden, solchen Amtsbrüdern weiterhin ihr Vertrauen entgegenzubringen.“

„In jedem Bezirk soll nach Möglichkeit jede Familie in vier bis sechs Wochen einmal besucht werden. Die Priester berichten alsdann dem Vorsteher über ihre Tätigkeit, also über alles, was sie gewirkt und gefunden haben, sei es nun Günstiges oder Ungünstiges, damit der Vorsteher bei seinen Besuchen wiederum weiß, wo und wie er zu arbeiten hat.“

„In der Regel macht man die Besuche unangemeldet. Man sieht und erfährt dann manches, was auf den inneren Zustand der Geschwister und auch auf die äußere Ordnung in der Familie einen Schluß ziehen läßt.“

„Es muß aber von vornherein im Auge behalten werden, daß die Familienbesuche keine Freundschaftsbesuche sind, sondern daß sie ausschließlich dazu dienen, näher an die Seelen heranzukommen, ihr Vertrauen zu gewinnen und zu erhalten und dann seelsorgerisch auf sie einzuwirken.“

„Es muß für jeden Amtsträger selbstverständlich sein, daß er die Gemeinde ohne Wissen des Vorstehers nicht verlassen kann. Tritt er eine Reise an oder geht er in Erholung, so hat er dies vorher dem Gemeindevorsteher zu melden, der den Bezirksvorsteher davon unterrichtet. Der Gemeindevorsteher wiederum darf seine Gemeinde nicht verlassen ohne Wissen und Einverständnis des Bezirkvorstehers, der dann während der Abwesenheit des Vorstehers die notwendigen Anordnungen trifft und dem Bischoff oder Apostel davon Kenntnis gibt.“

„Sorgfältig sollen die Amtsbrüder auf ihre Familienangehörigen achten. Auch sie dürfen niemand und nirgends Anstoß gereichen. Die Frauen sollen insbesondere ihrem Haushalt wohl vorstehen, nicht über andere ungut sprechen, jedermann freundlich begegnen und doch mit dem nötigen Ernst. Die Frauen der Amtsträger dienen dem Herrn am besten, wenn sie ihren Männern treu zur Seite stehen, so daß diese ungehindert, sauber und anständig gekleidet, Gottes Werk treiben können.“

Aus den Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen „Kirche“

„Die Unterdiakone und Diakone sollen dem Vorsteher hauptsächlich in allen äußeren Dingen zur Seite stehen. Sie sorgen für die Ordnung im Kirchenlokal in den Gottesdiensten, sehen darauf, daß das Inventar vollständig bleibt ....“

Die unteren beiden Ämterstufen sind solche in denen die Diakone und Unterdiakone mehr oder weniger Hilfsdienste erledigen und auf ihre Amtstauglichkeit durch obere Amtsträger geprüft werden können.

5.) Amtsblatt`53

Was ist die Sünde wider den heiligen Geist ?

Die Sünde wider den Heiligen Geist ist geistiger Selbstmord. Aus diesem Tod gibt es keine Erlösung, weder hier noch im Jenseits.

In der ganzen Schöpfungs- und Reichsgottesgeschichte kam es immer darauf an, wie sich die Menschen dem zeitgemäßen göttlichen Wort und den gegenwärtigen Offenbarungen gegenüber einstellten. Dementsprechend waren die damit verbundenen Folgen.“

„Es ist etwas Furchtbares, wenn der Mensch mutwillig das ablehnt oder sogar verlästert und bekämpft, was der Herr zur Errettung der so hilfsbedürftigen, verschuldeten Menschheit verordnet hat. Damit widerstrebt er dem Bemühen des Heiligen Geistes, begeht also die Sünde wider den Heiligen Geist ....

Die Sünde wider den Heiligen Geist kann deshalb nicht vergeben werden, weil solche Personen den Weg verachten und verlästern, auf dem Gnade und Vergebung übermitteln werden.“

Hauptleitung der NK und Gemeinden (Hg.): Allgemeine Hausregeln und Glaubensbekenntnis für die Ämter und Mitglieder der NK, Verlag Friedrich Bischoff

„Mitglied kann jede Person werden, die gelobt hat, noch der neuapostolischen Lehre, dem Glaubensbekennntnis und die Übereinstimmung mit den Lehren der Heiligen Schrift zu leben und den Anordnungen der Kirchenleitung Folge zu leisten ... Die endgültige Mitgliedschaft zur Kirche wird erst durch die Heilige Versiegelung erlangt.“

neuapostolisches Glaubensbekenntnis:

4. Glaubensartikel: Ich glaube, daß der Herr Jesu seine Kirche durch lebende Apostel regiert bis zu seinem Widerkommen, daß er seine Apostel gesandt hat und noch sendet mit dem Auftrag, zu lehren, in seinem Namen Sünden zu vergeben und mit Wasser und dem heiligen Geist zu taufen.

5. Glaubensartikel: Ich glaube, daß sämtliche Ämter der Kirche Christi nur von Aposteln erwählt und in ihr Amt eingesetzt werden und daß aus dem Apostelamt Christi sämtliche Gaben und Kräfte hervorgehen müssen, auf daß, mit ihnen ausgerüstet, die Gemeinde ein lesbarer Brief Christi werde.

8. Glaubensartikel: Ich glaube, daß die mit Wasser Getauften durch einen Apostel zur Erlangung der Gotteskindschaft den Heiligen Geist empfangen müssen, wodurch sie als Glieder dem Leibe Christi eingefügt werden

Hauptleitung der NK und Gemeinden (Hg.): Allgemeine Hausregeln und Glaubensbekenntnis für die Ämter und Mitglieder der NK, Verlag Friedrich Bischoff

Was sagt die NKüber den Verlust der Mitgliedschaft ?

„Die Mitglieder sind jederzeit zum Austritt berechtigt. Dies geschieht durch schriftliche Erklärung beim Vorsteher der Gemeinde.

Im übrigen erlischt die Mitgliedschaft: a) durch den Tod, b) durch Ausschließung.

Letztere erfolgt schriftlich durch den Bezirksapostel.

Als Ausschließungsgrund gelten ein unordentlicher Lebenswandel, unbegründetes längeres Fernbleiben von den Gottesdiensten, vorsätzliche und beharrliche Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen der Kirchenleitung.“

Es hört sich zumindest mal nach etwas Freiheit an, wenn man als NKler jederzeit austreten kann. Wenn die NK jedoch gleichzeitig ihren Mitglieder so etwas erzählt:

„Wer dem Gottesdienst ohne zwingenden Grund fernbleibt, mißachtet die Arbeit des Heiligen Geistes. Er begeht somit nicht nur eine schwere Sünde, sondern geht auch des Segens verlustig, den Gott seinen Kindern angedacht hat. Im Lauf der Zeit verliert ein solcher Mensch die Verbindung zur Segensstätte und die Gemeinschaft mit Gott dem Vater und seinem Sohn Jesus Christus. "

dann ist das doch sehr relativ.

 

 

 

 
© 2003 Quellentexte Redaktion, letzte Änderung 31.12.2003

 
 

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