Das
im Januar 1741 erlassene Mühlenreglement
für
Minden und Ravensberg regelte auch in Jöllenbeck das ohnehin
gespannte Verhältnis
zwischen dem Müller und seinen Mahlgenossen und schrieb den Mahlzwang
fest.
Noch
bis zum Jahr 1744 hatten auch die Oberjöllenbecker Bauern das mühsam
geerntete Getreide zur alten Beckendorfer
Wassermühle
transportieren müssen. Oft war der Weg nach
Schröttinghausen
verschlammt und für die schweren Kastenwagen
der Bauern fast unbefahrbar. Die
Heuerlinge mußten ihre Kornsäcke sogar mit der
Schubkarre zur Mühle
schleppen.
Die
vom Beckendorfer Mühlenbach angetriebene Wassermühle war eine Zwangsmühle
und lag direkt an der Dorfgrenze zu
Schröttinghausen.
Die alte zweistöckige Fachwerkmühle konnte
nicht nur Korn mahlen, sondern besaß weitere Mahlgänge zum
Auspressen ölhaltiger Samen und zum boken des Flachses und
Hanfes.
In
der zweiten Hälfte des Jahres 1744 bauten dann die
Jöllenbecker auf dem hochgelegenen Grundstück der Pfarrei, Hellefeld
genannt, die erste Windmühle
des
Dorfes. König Friedrich II. hatte den
Mühlenbau angeordnet.
Die
Kappenwindmühle,
allgemein auch als Holländer
Windmühle
bezeichnet, wurde zum ersten Mal 1605 in Holland gebaut. Noch
bis zum Ende des 19. Jahrhunderts errichtete man Turmwindmühlen
in Westfalen.
.
|