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Die Markenteilungen
in Jöllenbeck lagen am Ende
einer kontinu- ierlichen Privatisierung und Rodung von Markenland
auf Zuschlägen, von denen der ein oder andere Jöllenbecker Hof
mehr oder weniger profitiert hatte. Insbesondere waren Teile
der Allmende, besonders von der Jöllenbecker
Heide, bis in den eigentlichen Dorfkern
für Besiedlungen freigegeben worden.
Schon im Jahre 1750 hatte der König
dem Generaldirektorium Anweisungen darüber erteilt, daß dieses
die
Sachen wegen der gemeinschaftlichen Hutungen und wegen der Koppel
Weyden näher examinieren und gründlich einsehen soll, ob es nicht
faisable und besser seyn werde, wenn dergleichen bisherige gemeinschaftliche und Koppelweyden aufgehoben und dahin geändert werden
würden, dass jedem Bauer und dergleichen deren Ämter Dorfschaft
ein gewisses District
zugewiesen werden und zu Acker und Wiese
kultiviert werden sollte.
Wahrscheinlich begannen auf einer im
Juni 1765 stattfindenden Potsdamer Konferenz neuerlich die
Überlegungen auf Grund einer Teilung der
Marken den Ackerbau zu erweitern,
die Viehzucht zu vermehren und
die Bauern über die Mängel der Weidegemeinschaft aufzuklären.
Es war aber von Anfang an geplant, die Heuerlinge von der
Markenteilung auszuschließen.
Die Reform führte besonders im
Bereich des Leinengewerbes zu einem tiefgreifenden Wandel. U.a. stieg auch in
Jöllenbeck die Anzahl der Heuerlinge und
führte zu neuen Konflikten.
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Für das Dorf Jöllenbeck existieren
noch fünf Teilungskarten aus den Jahren 1773-1790. Auf Anweisung
des Kriegs- und Domänenrats Hoffbauer wurden die Marken von den
Landmessern Nordsiek und Graf vermessen, geteilt und auf kolorierten
Meßtischblättern festgehalte.
Am Ende der Teilungen war der
Zugewinn für die einzelnen Jöllenbecker Höfe sehr unterschiedlich. So erhielt z.B. der
Oberjöllenbecker Hof Meyer zu Bargholz die enorme Fläche von über 165 Morgen, der
Oberjöllenbecker Hof Buschmann über 61 Morgen und der Hof Cassing
28 Morgen (Nagelsholtz und Schlottheide).
Die
Ergebnisse der Teilungen mußten von den Bauern schriftlich
bestätigt werden. Für den
hinzugewonnene Parzellengewinn erhielten sie das
Pflanz-, Hude- und Bebauungsrecht.
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QUELLEN:
Heinrich
Culemann: Die Bielefelder Markenteilung, in: JBHVR 42 (1928).
Josef
Mooser:
Ländliche Klassengesellschaft 1770-1848, Göttingen 1984.
Staatsarchiv
Münster, Aufderheide, J.F.W.: Chronik von Jöllenbeck 1855-1881,
Masch., Bielefeld 1978.
Staatsarchiv
Münster, KDKM, VI, Nr. 458, Bd. 1.
Staatsarchiv
Münster, KDKM, Karte 8517.
Staatsarchiv
Münster, KDKM, VIII, 148.
Staatsarchiv
Münster, St. Mauritz, L, Nr. 9, Bd. 2.
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