Verhaltenstherapie:
Umerziehung mit starken Strafreizen.
 
 
Inhalt

Einführung

Aversions-Behandlungen werden häufig auch als Bestrafungen bezeichnet. Eine Bestrafung wird definiert als "das Zufügen einer Konsequenz, die die Möglichkeit der Wiederholung eines Verhaltens senkt" (Repp & Singh, 1990). Dies kann einbeziehen körperliche Eingriffe wie beispielsweise fortdauernde Übungen, erzwungene Bewegungen, Fixierungen (Fesselungen), und die Kompensation ("overcorrection"). Dies alles führt zu Erschöpfungen oder zu Unbehagen. Dies schließt auch mit ein: strenge (barsche) verbale Anweisungen, Verhinderung von Lieblings-Beschäftigungen, die Aufforderungen an den Klienten Schadenersatz zu leisten, ekliger Gestank, und das Bespritzen mit Wasser. Widerliche Auflösungen wie beispielsweise Zitronen-Saft und Tabasco-Sauce können ebenfalls angewendet werden. Einige Anmerkungen zum Unterschied zwischen Bestrafung und Aversions-Behandlung. Aversions-Behandlung besteht gewöhnlich in der Zufügung von Schmerzen, Unbehagen, oder Erschöpfungen. Dies bezieht ein elektrische Schläge, Schläge mit der Hand, an den Haaren reissen, widerliche Auflösungen, und körperliche Einwirkungen.
Reference: Repp, A. C, & Singh N. N. (1990): "Perspectives on the Use of Nonaversive and Aversive Interventions for Persons with Developmental Disabilities". Sycamore: Sycamore Publishing Company.

Der erste Bericht "...auf das Äußerste bestrafen - Die Behandlung von Fehlanpassungen" handelt über die Zufügung körperlicher Schmerzen an einem Menschen (Patient/Klient) im Rahmen einer (Verhaltens-)Therapie, um ihn dadurch in seinem Verhalten, seinen Einstellungen oder Denkweisen "umzuerziehen". Diese Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht bei Verhaltensabweichungen, die gleichzeitig sozial geächtet und etikettiert sind. Damit handelt es sich bei dieser Therapie nicht nur um einen Bestandteil der (psychischen) Krankenversorgung, sondern auch als Teil von pädagogischen Maßnahmen, wo sozial abweichendes Verhalten verändert werden soll.

Der zweite Bericht "USA heute: Disziplinierungen in privaten Korrektionsanstalten" ist ein "Special" über die Disziplinerung von erziehungsschwierigen Jugendlichen in privat operierenden Korrektionsanstalten in den USA. Von Eltern eingewiesen, werden die Minderjährigen mit mannigfaltigen Disziplinierungsmittel umerzogen.

Und der dritte Bericht "Spanking Therapy" beschäftigt sich mit einer besonderen Form der Verhaltenstherapie, bei der mit Schlägen unerwünschtes Verhalten therapiert wird. Schläge werden hier angewendet als eine therapeutische Maßnahme auf Grund ihrer heilenden Wirkungen.

Im vierten Bericht "Aversionstherapie": Verhaltensänderungen durch Elektroschock und Peitsche" wird anhand von Praxisbeispielen anschaulich dokumentiert, wie mit dieser Behandlungsform erfolgreich verhaltensauffällige Menschen in ihrem schädlichen Verhalten korrigiert werden. 

Der fünfte Bericht "Zum Schutze der Gesellschaft: Zwangsmaßnahmen gegen debile Individuen" beleuchtet zunächst die Geschichte des "Fürsorglichen Zwanges" gegenüber asozialen Personen und fordert darauf aufbauend strenge Maßnahmen gegenüber Gefährdeten und Verwahrlosten.

Der sechste Bericht mit dem Titel "Aversive Verfahren: Konsequenzen für mangelndes Verhalten" beleuchtet in drei verschiedenen Artikeln, die alle vom Englischen ins Deutsche übersetzt wurden, die konsequente Anwendung von aversiven Verfahren.

Und im siebten Bericht "Bestrafungen in der Psychiatrie" geht es darum, dass Therapeuten das Recht haben sollten, ihre Patienten bzw. Klienten bestrafen zu dürfen, wenn diese sich ihnen gegenüber außerhalb der Norm verhalten.

Für den Autor des achten Berichtes mit dem Titel "Fixierungen zur Gewährleistungen von Pflege und Behandlungen" sind Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten eines Patienten unumgänglich, um die Gesundheit und die Sicherheit des gefesselten Patienten, anderer Patienten, des Personals und pflegenden Angehörigen und Mitbewohner in der häuslichen Pflege zu schützen sowie das Verhalten des Patienten zu kontrollieren.

Im neunten Bericht mit dem Titel "Die Zucht in den Heilanstalten" wird der Frage nachgegangen, welchem Zwang Patienten in der Psychiatrie im Laufe der letzten Jahrunderte ausgesetzt waren. Das Ergebnis ergab, dass psychisch erkrankte sowie geistig behinderte Personen in der Psychiatrie in einer Vielzahl von Bereichen von Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen (Fesselungen), Schlägen mit Stock und Peitsche und Elektroschocks ausgesetzt waren, ja teilweise immer noch sind. Diese erstreckten sich sowohl im Bereich der täglichen psychiatrischen Behandlung, als auch auf Bestrafungen aufgrund von inadäquatem Verhalten.

NEU Im zehnten Bericht mit dem Titel "Das Judge Rotenberg Center in den USA" geht es um das im Titel genannte Institut, das bekannt ist für seine erfolgreiche Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistigen und seelischen Behinderungen. Aber auch Personen, die Verhaltensstörungen zeigen oder nicht der Norm entsprechen, werden hier untergebracht und behandelt. Erzielt werden deren Behandlungserfolge mit umstrittenen Methoden, denn die Behandlung wird oft mit der Zufügung von äußerst intensiven körperlichen Schmerzen erreicht, meist mit Elektroschock als Bestrafung für unerwünschte, schädliche und unkooperative Verhaltensweisen.


 
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