Verhaltenstherapie:
Umerziehung mit starken Strafreizen.
 
 
Inhalt

Sexual Aversion Therapy

Umstrittene Behandlung zur Neuausrichtung des Geschlechts-Triebes von Sexual-Straftätern, Problem- Jugendlichen und ... Homosexuellen; von seinen Kritikern als eine Form von Folter und Qual betrachtet. Wie in dem Film Clockwork Orange (1971), wird dem Patienten Pornographie gezeigt, während ein penialer oder vaginaler Plethysmograph, der mit einem Computer verbunden ist, die sexuelle Erregung des Patienten misst. In späteren Stufen der Behandlung wird der Patient mit übelriechenden Salzen, Ammoniak-Gerüchen, oder elektrischen Schlägen für "unpassende" Erregungen beim Anblick von Bildern mit gleichgeschlechtlichen Personen bestraft. Bei einer anderen Form der Therapie schreibt der Patient seine sexuellen Phantasien auf oder berichtet darüber während es aufgenommen wird. Während dies dann vorgelesen oder abgespielt wird, werden ihm oder ihr bestimmte Arten von Bestrafungen zugefügt.

(Altculture, Automatic Media, Inc. Altculture is part of Automatic Media, home of Feed and Suck)

 

 

Teil 1:
... auf das Äußerste bestrafen - Die Behandlung von Fehlanpassungen

"On the Status of knowledge for using punishment:
Implication for treating behavior disorders"

Dorothea C. Lemann and Christina M. Vorndran

Inhalt:

  • Indikation
  • Konditionierung
  • Techniken
  • Elektrische Schläge
  • Beendigung des Bestrafungsverfahrens
  • Bestrafung zur Verhaltenskontrolle
  • Bestrafung von Kindern
  • Bestrafung und Erziehung
  • Ethik
  • Bewertung

Eine Person liegt gefesselt auf einem Tisch. Elektroden sind auf seinem Körper befestigt und der Strom ist angeschaltet. Elektroschocks werden durch seinen Körper gejagt (Paul Brooks: "Treatment or torture", recordonline.com, 2006).
Manchmal ist er für Stunden gefesselt. Eine spezielle Maske verhindert das Sehen und Hören... Jede Versuche, sie abzunehmen, führt zu weiteren Schocks (ebenda).
Es handelt sich dabei nicht um einen Terroristen, der vom Geheimdienst befragt wird, sondern um einen Klienten des Judge Rotenberg Educational Center, einer in Canton im US-Bundesstaat Massachusett ansässigen Einrichtung (ebenda). Es ist Aversionstherapie, eine insbesondere in den USA angewandte Behandlungsmethode, die mit körperlichen Bestrafungen arbeitet. Es handelt sich also um ein therapeutisches Bestrafungsverfahren.

"Bestrafungsverfahren zielen auf eine Senkung der zukünftigen Auftrittswahrscheinlichkeit eines bestimmten Verhaltens und/oder die Veränderung der Auslösequalität einer bestimmten Situation durch Kopplung der zu senkenden Verhaltensweise und/oder Situation mit einem aversiven Reiz" (H. Reinecker: "Bestrafung" in M. Linden / M. Hautzinger: "Verhaltenstherapie", Berlin/Heidelberg/New York 1996).

Indikation

Eine spezifische Heilanzeige für die Anwendung von Bestrafung "stellen Verhaltensabweichungen dar, die gleichzeitig sozial geächtet und ettiketiert sind" (ebenda). "40-jährige Forschung hat gezeigt, dass Bestrafung in klinischen Populationen wirksam bei der Reduzierung von problematischem Verhalten sein kann und sogar ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung ist" (Heinrich Heine Universität, Institut für Experimentelle Psychologie, Seminarunterlagen Allgemeine Psychologie I: "Lernen", Düsseldorf). So finden sich erfolgreiche Anwendungen des Bestrafungsverfahrens bei

  • sexuellen Abweichungen wie Homosexualität, Fetischismus, Pädophilie, Exhebitionismus (ebenda) und anderen sexuellen Abweichungen (Petra Haider: "Verhaltenstherapie", Stuttgart 1973),
  • Suchtexzessen wie Alkoholismus, Drogenmißbrauch, Überessen, Rauchen (H. Reinecker, 1996, (aaO), Medikamentenabusus (Petra Haider (aaO), Spielsucht (J. Wolpe: "Praxis der Verhaltenstherapie", Bern 1974), Schreibkrampf (Charlotte Christoph Lemke: "Bestrafung", in Christoph Kraiker: "Handbuch der Verhaltenstherapie", München 1974),
  • Delinquenzen (kriminelle Verhaltensmuster) wie Diebstahl usw. (H. Reinecker, 1996, aaO),
  • psychopathische Verhaltensmuster (Petra Haider, aaO), wozu z.B. Fanatismus, Unbeherrschtheit, Geltungssucht, Haltlosigkeit, Eigensinn, mangelnde Anpassungsfähigkeit, Rebellion usw. gehören, 
  • autoaggressives Verhalten wie Autismus, Psychosen, Störungen des Sozialverhaltens, Zwangssyndrome und Persönlichkeitsstörungen wie Borderline-Störungen (bb-er.de wörterbuch) und bei
  • sonstigen Verhaltensstörungen wie Stottern, spezifischen Tics (H. Reinecker, 1996, aaO), Bettnässen (Petra Braun & Elke Titelbach: "Verhaltenstherapie", in L. J. Pongratz: "Klinische Psychologie - Handbuch der Psychologie", Bd. 8/2, Göttingen 1978) sowie
  • generell bei "Problem"-Jugendlichen" ("Automatic Media": "alt.culture" (Online Encyclopedic 2001).

Es handelt sich dabei also um die "Behandlung von Fehlanpassungen", insbesondere von "Verstößen gegen die soziale und moralische Ordnung" (O. H. Mowrer: "Freudiamism, behaviourtherapy and self-disclusue", Behav. Reg. Ther., 1964). Ein gemeinsames Charakteristikum der geschilderten Verhaltensexzessen ist die soziale (gesellschaftliche) Bewertung, "aufgrund derer man offenbar geringe Hemmungen für die Anwendung von Bestrafung hat" (H. Reinecker, 1996, aaO). Dabei soll keineswegs verschwiegen werden, daß bei den oben genannten Fällen (Veränderung von "sozial deviatem Verhalten") das Bestrafungsverfahren durchaus auch der "gesellschaftlichen Disziplinierung" dient (N. Hoffmann: "Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Therapietechniken" in M. Linden / M. Hautzinger, aaO). 

Konditionierung

Der Begriff der Bestrafung in der Verhaltenstherapie wird wie folgt definiert: "Bestrafung besteht in der Senkung der zukünftigen Auftrittswahrscheinlichkeit einer bestimmten Reaktion als Ergebnis der kontingenten Anwendung eines Stimulus auf diese Reaktion" (H. Reinecker, 1996, aaO).

Im Bereich der Bestrafungsverfahren lassen sich zwei Strategien unterscheiden, die wie folgt definiert werden:

  • 1. Die Klassische Konditionierung: Ein aversiver Stimulus (UCS) wird mit einem "neutralen" Stimulus (CS) gekoppelt, wobei nach einer Reihe von simultanen Darbietungen der CS ähnliche Auslösefunktionen wie der UCS erwirbt. Die Darbietung von Stimuli (z.B. alkoholische Getränke als CS) erfolgt zusammen mit aversiven Stimuli, z.B. einem elektrischen Schlag als UCS (ebenda),
  • 2. Die Operante Konditionierung: Ein aversiver Stimulus (C -) wird sofort nach einer zu unterdrückenden Reaktion (R) dargeboten. Die Darbietung eines Reizes (C) erfolgt im Gefolge einer unerwünschten Reaktion.

In der Praxis bedeutet dies:

  • 1. Bei der Klassischen Konditionierung: Das unerwünschte Verhalten des Patienten, das der Therapeut in der Vorstellung, bildlich oder in vivo darbietet, wird mit aversiven Reizen gekoppelt, wodurch das Fehlverhalten mit unangenehmen Assoziationen belegt wird und dadurch verschwindet (nach Hans Zeier: "Wörterbuch der Lerntheorien und der Verhaltenstherapie", Eschborn 1988).
  • 2. Bei der Operanten Konditionierung: Der Therapeut verabreicht aversive Reize als Strafe in Verbindung mit dem unerwünschten Verhalten oder der unerwünschten Reaktion des Patienten, wodurch die Auftretungswahrscheinlichkeit dieser Reaktion abnimmt (ebenda). Es folgen also aversive Reize unmittelbar auf das Fehlverhalten oder die Fehlreaktion.

Welche Form stärker zum Tragen kommt, ist eher eine Folge des spezifischen Theorieansatzes, als grundsätzlich für die Bestrafungstherapie zu beantworten (Petra Haider, aaO). "Auch sind die Übergänge nicht selten fließend" (Lilian Blöschl: "Grundlagen und Methoden der Verhaltenstherapie", Bern 1979).

Eine andere Form der Behandlung wird wie folgt vollzogen: Der Patient schreibt seine sexuellen Fantasien auf oder er erzählt davon, während diese mit einem Tonband aufgenommen werden. Diese werden dann vorgelesen bzw. vorgespielt, während er oder sie dabei bestraft wird ("Automatic Media": "alt.culture" (Online Encyclopedic 2001).

Techniken

"Immer wenn wir problematisches Verhalten, ob privat oder klinisch, korrigieren müssen versuchen wir durch Bestrafung ... dieses Verhalten zu ändern" (Heinrich Heine Universität, aaO). Im Folgenden werden einige Bestrafungs-Techniken, von denen in der Fach-Literatur  berichtet wird, vorgestellt:

Die elektrische Stimulation, also ein "starker elektrischer Schlag" (Joseph Wolpe, aaO), "gilt als die derzeit bevorzugte Methode, was auf ihre breite Variationsmöglichkeit, Handlichkeit und praktische Manipulierbarkeit zurückzuführen ist, womit Möglichkeiten der präziseren Kontrolle von Auswirkungen verbunden sind" (Peter Braun & Elke Titelbach, aaO).

Zu weiteren physischen Bestrafungstechniken gehört das Schlagen mit dafür vorgesehenen Instrumenten, das Kneifen mit Werkzeugen, die Plazierung in einer Wanne mit kaltem Wasser sowie das Duschen mit kaltem Wasser (alle in: "Tash": "The Use of aversive and restrictive Procedures", Baltimore), an den Haaren ziehen und die Berührung mit Kälte und Hitze (alle bei: Charlotte Christoph-Lemke, aaO) und Zwangsübungen ("Tash", aaO).

Aber auch die Fixierung bzw. Fesselung (Heinrich Heine Universität, aaO) als auch die Plazierung in einem kleinen Raum, in einem Schrank oder in einem (auch abgedunkelten) Kasten sowie das Verbinden der Augen und andere Formen der Sichtblockierung (alle: "Tash", aaO) dient als aversiver Reiz.

Weitere aversive Reize sind u.a.: Lärm, chemische Mittel zur Erzeugung von Übelkeit und Erbrechen wie z.B. Apomorphin (alle in: ebenda), artspezifische aversive Gerüche, aversiver Geschmack und intensives Licht (alle in: Charlotte Christoph-Lemke, aaO).

Ein weiteres Beispiel ist das Auszeitverfahren, bei dem der Patient aus einer sozialen Situation in eine reizarme Umgebung entfernt wird (H. Reinecker, aaO) bzw. der Patient für eine gewisse Zeit gehindert wird, ein unerwünschtes Verhalten zu zeigen oder sich ein unerwünschtes Objekt anzueignen (J. Sandler, aaO).

Auch die Kompensation / Überkorrektur (overcorrection) gehört dazu. Hier muß ein Patient die Folgen von unangemessenem Verhalten großzügig wiedergutmachen und sich entschuldigen (ebenda). Dabei sollte "das korrigierte Verhalten ... mehr Zeit und Mühe machen als das ursprünglich schlechte Verhalten" (Heinrich Heine Universität, aaO).

Aus dieser Aufstellung ist ersichtlich, daß ein aversiver Reiz im Sinne der Verhaltenstherapie ein "unlustbetonter Reiz" ist, ein "Reiz, den ein Organismus als unangenehm bewertet und den er deshalb zu vermeiden versucht" (Hans Zeier, aaO).

Die Literatur berichtet weiter über beschämende aversive Techniken. Der Patient wird dabei öffentlicher Schande oder Erniedrigung ausgesetzt in Verbindung mit seinem abweichendem Verhalten (Ron Langevin: "Sexual strands: Understanding and treating sexual anomalies in men", Hillsdale, NJ: Erlbaum, 1983).

Elektrische Schläge

Wie bereits ausgeführt, gilt die elektrische Reizung als die derzeit bevorzugte Methode; ich möchte mich daher in meinen weiteren Ausführungen nur noch auf diese Maßnahme beziehen. "Ein wichtiger Vorteil der elektrischen Reizung besteht darin, daß sie in präzisen Zeitintervallen auf das zu modifizierende Verhalten angewandt werden" (Joseph Wolpe, aaO). Die bevorzugte Quelle aversiver Reize ist entweder Gleichstrom oder Wechselstrom, weil beide, wenn nötig, über längere Zeit hinweg auf gleichbleibende Intensitätsstufen gehalten werden können (ebenda).

Die geeignete Elektrode ist die konzentrische Elektrode, welche das Risiko, die Haut zu verbrennen, weitgehend minimalisiert. Feuchte Elektroden aus salzgetränkter Gaze eignen sich ebenfalls. Gewöhnliche elektrokardiographische Silberelektroden können notfalls auch verwendet werden (ebenda).

Wichtig ist, daß gleich zu Beginn der Behandlung "direkt mit starken Strafreizen" angefangen (Heinrich Heine Universität, aaO) und eine sehr hohe Intensität (80 Volt oder noch mehr) an elektrischen Schlägen verabreicht wird, da nur dann "die Wahrscheinlichkeit hoch war, daß die Reaktionen vollständig und irreversibel unterdrückt wurden. Zog man bei der ursprünglichen Einführung geringere Intensitäten heran (60 Volt und darunter), wurde der Vollzug des Verhaltens beibehalten, sogar dann, wenn die Intensität auf Werte bis zu 130 Volt gesteigert wurde" (N.H. Anrin & W.W. Holz: "Bestrafung", in H. Reinecker: "Bestrafung", Salzburg 1980). Es ist also "nicht sehr wirksam von schwachen auf starke Strafreize umzusteigen", da "bei milder Bestrafung ... die Wahrscheinlichkeit sehr hoch (ist), dass es wieder zu Problemverhalten kommt" (Heinrich Heine Universität, aaO).

Das nur eine sehr schmerzintensive Behandlung zum Erfolg führte, zeigte eine Debatte beim "Behavior Research Institute" (BRI) in Providence, Rhode Island. Dort wurden sehr vielen Jugendliche und junge Erwachsene mit elektrischen Schlägen wegen ihrem Fehlverhalten bestraft. Die anfänglichen Erfolge schwanden jedoch sehr bald, als die Klienten sich gegenüber den Schocks mehr und mehr resistent zeigten und Isreal (behandelnder Arzt) überlegte, wie er die Bestrafungen wieder effektiver gestalten könnte. Er plante eine neue Generation seines Schock-Geräts, das eine dreifach größere Stromstärke abgeben könnte. Dr. Ogden Lindsley, der Aufsichtsrats-Vorsitzende des BRI, bemängelte jedoch, dass dies immer noch eine zu sanfte Methode sei und sich daraus zwangsweise wieder eine Resistenz bei den Klienten einstellen würde. Er schlug Isreal vor, die Schmerz-Intensität so drastisch zu erhöhen, dass nach einer derartigen "Behandlung" der Klient derart geschockt und so effektiv davon abgehalten werde wieder Fehler zu begehen: "Sie sollten auf das äußerste bestrafen, um das fehlerhafte Verhalten ein für allemal auszumerzen", erklärte er. "Diese Jugendlichen sind abgehärtet gegen milde Bestrafungen, wir benötigen etwas anderes um ihr Verhalten zu ändern" (Joseph P. Shapiro: "No Pity: people with disabilities forge a civil rights movement" (1993), Time Books, USA).

Und so wird allgemein für die Behandlung mit elektrischer Stimulation eine Stromspannung von 85 bis 150 Volt empfohlen (Robert L. Schwitzgebel: "Survey of elektromechanical Devices for Behavior Modifikation", in "Psychological Bulletin", Washington D.C., Vol. 70/1968).

Die Intensität wird bestimmt, in dem man den Strom allmählich bis zu einem Punkt erhöht, bei dem der Patient von einem deutlich spürbaren unangenehmen Gefühl berichtet. Der Ausgangspunkt für aversive Phasen liegt dann gewöhnlich um eine Spannung von 25 bis 50 Prozent höher (J. Wolpe, aaO). Beispiel: Der Patient bricht einen Test bei 105 Volt ab. Die eigentliche Behandlung erfolgt dann mit einer Stromspannung von (+ 25 bis 50 %) 131,5 bis 157,5 Volt, gerundet 130 bis 160 Volt.

"Der Einsatz von Elektroschocks als Bestrafung bei Menschen ist sehr umstritten, aber um gerecht zu sein müssen die aversiven Aspekte dieses Verfahrens gegen die negativen Konsequenzen abgewogen werden, die entstehen, wenn die Bestragungsmethode nicht angewandt wird" (Heinrich Heine Universität, aaO - siehe auch Abschnitt "Ethik" unten).

Beendigung des Bestrafungsverfahrens

Damit die Bestrafung wirksam ist, müssen "10 - 20 und mehr Sitzungen mit insgesamt mehreren hundert CS-UCS-Kopplungen" stattfinden ("CS-UCS-Kopplung": Kopplung des Fehlverhaltens mit schmerzhaften elektrischen Reizen) (R.S. Hallam & S. Rachman: "Zum gegenwärtigen Stand der Aversionstherapie", in H. Reinecker: "Aversionstherapie", aaO),  "so lange, bis das unerwünschte Verhalten ... nicht mehr auftritt"  (J. Sandler, aaO).

Das Wesen der Therapie besteht "vor allem in der Hinführung zur 'Aufrichtigkeit'... In der Therapie steht vor allem der Gesichtspunkt des 'Bekennens' im Vordergrund, da Unaufrichtigkeit der Gemeinschaft gegenüber als Hauptgrund für die Genese (Anm. d. Verfassers: 'Entstehung' / 'Entwicklung') von Verhaltensstörungen aufgefaßt wird". Aufrichtigkeit bedeutet ein "Schuldeingeständnis", und zwar nicht nur dem Therapeuten gegenüber, sondern vor den involvierten Beziehungspersonen - etwa den Eltern oder dem Ehepartner. "Dieses Schuldeingeständnis muß mit der Abkehrung von den fehlerhaften Verhaltensweisen (... Übertretung sozialer Konventionen..., Vergehen gegen eine absolut gesetzte Ordnung...) verbunden sein" (O.H. Mowrer, aaO).

Bestrafungen zur Verhaltenskontrolle

Äußerst hilfreich ist es, daß die Strafstimuli auch nach Beendigung der (eigentlichen) Behandlung Anwendung finden.

Es gibt Stimmen, die Bestrafung als Mittel zur Verhaltenskontrolle ablehnen, "weil die Effekte angeblich nicht dauerhaft sind. Für die Dauerhaftigkeit von Bestrafungseffekten lassen sich zwei Bedingungen angeben:

  1. Es kommen sehr starke Strafstimuli zur Anwendung,
  2. die Strafstimuli bleiben in Kraft" (H. Reinecker, 1996, aaO).

Das bedeutet:

  1. Über die Stärke der Strafstimuli wurde bereits oben ausführlich berichtet. Hier gilt: "Je stärker die Intensität, desto sicherer erfolgt eine Unterdrückung des Verhaltens" (ebenda)
  2. Auch nach Beendigung der (eigentlichen) Behandlung in der Anstalt/Klinik gelangen Strafstimuli zur Anwendung, da die Bestrafung "eine effiziente Kontrollmöglichkeit für Verhalten" darstellt (ebenda).

"Die Dauerhaftigkeit von Bestrafungsbehandlung" ist eine "wichtige Betrachtung für Menschen mit Verhaltensstörungen. Klinische Efffekte von Bestrafung sind relativ kurzlebig, sogar wenn die Behandlung über längere Zeit unverändert bleibt. Deshalb mehrt sich die Zahl der Studien, die Bestrafung über einen längeren Zeitraum beobachten (bis zu 10 Jahren)". Eine "klinische Bestrafung kann schlecht mit Bestrafung im Alltag verglichen werden" (Heinrich Heine Universität, aaO).

Ist also das unerwünschte Verhalten (z.B. in der klinischen Behandlungssituation, in einer Anstalt) unter aversiver Kontrolle gebracht worden und kann der Klient wieder aus einer geschlossenen Unterbringung entlassen werden, "müssen unbedingt weitere therapeutische Schritte folgen, um die Generalisierung dieses Effekts zu erreichen. So könnte die Behandlung bspw. zunehmend in der natürlichen Lebensumgebung oder parallel zur Alltagsbeschäftigung erfolgen" (J. Sandler, aaO). Denn Kritiker der Aversionstherapie haben immer wieder zu Recht darauf hingewiesen, dass der Erfolg, der zweifelsohne mit der Therapie in der Anstalt kurzfristig zu erreichen ist, bald wieder verpufft, wenn danach nicht weitere Maßnahmen erfolgen.

Beispielsweise macht das Mediatorenkonzept "ernst mit dem Anspruch der Verhaltenstherapie zur konsequenten Einbeziehung der Umwelt in die Behandlung, in dem das natürliche Bedingungsgefüge der Klienten ...aktiv zur Verhaltensmodifikation genutzt wird. Darüber hinaus trägt es präventiven und gemeindepsychologischen Erfordernissen ... Rechnung. Die Therapeut-Klient-Dyade wird hierbei um Personen aus der natürlichen Umgebung erweitert" (J. Sandler, aaO). Damit wird eine umfangreiche Kontrolle des Klienten gewährleistet: "Die Unterstützung durch Personen in der unmittelbaren Umgebung des Klienten erweist sich für den Mediator als sehr hilfreich..." (J. Sandler, aaO), wie z.B. Eltern, Ehepartner, sonstige Verwandten, Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte, Lehrherr, Lehrer, Pfarrer, Ärzte, Erzieher usw. 

Mit dem Mediatorenkonzept ist es also möglich, die aversive Kontrolle und notwendige Bestrafungen des Klienten zu gewährleisten. Ein Mediator "führt die eigentliche Intervention durch... Daß systematisch durchgeführte Interventionen bei den Klienten zu vorhersagbaren Verhaltensänderungen führen, ist längst bekannt" (J. Sandler, aaO).

Möglichkeiten von aversiver Kontrolle und Bestrafungen 

Vier sich ergänzende Möglichkeiten von Interventionen werden diskutiert:

  1. Bestrafungen für unerwünschtes Verhalten
  2. Präventive Interventionen
  3. Restriktive Prozeduren
  4. Zuführung zur klinischen Strafbehandlung

Bestrafungen für unerwünschtes Verhalten

"Die effektivste Art ein Verhalten zu eliminieren, ist jede Reaktion zu bestrafen" (Heinrich Heine Universität, aaO). Jedes unerwünschte (aggressive oder deviate) Verhalten des Klienten wird hier mit "aversiven Prinzipien" (J. Sandler, "Mediatorentraining", in M. Linden, M. Hautzinger, aaO) sanktioniert. Passende Maßnahmen sind neben Elektroschocks zum Beispiel das Schlagen mit dafür vorgesehenen Instrumenten, die Plazierung in einem kleinen Raum, in einem Schrank oder in einem (auch abgedunkelten) Kasten und Zwangsübungen.

Dabei ist insbesondere die Anwendung von "strafenden Verhaltensprinzipien" (Sanktionen) bei "aggressivem und deviatem Verhalten" aufgrund "guter Erfolgsaussichten" notwendig (J. Sandler, aaO).

Da der Mediator jedoch unmöglich alleine eine vollkommene Kontrolle des Klienten aufrechterhalten kann, sind "verschiedene Personen einzubeziehen und bestrafen (zu) lassen", die "in verschiedenen Kontexten und unterschiedlichen Umgebungen bestrafen" (Heinrich Heine Universität, aaO). Personen in der unmittelbaren Umgebung des Klienten (siehe oben) bieten sich dafür an.

Präventive Interventionen

Aber auch aus "präventiven Erfordernissen" (Heinrich Heine Universität, s.o.), also wenn kein unerwünschtes Verhalten vorliegt, ist es sinnvoll, aversive Interventionen anzuwenden, die den Klienten darin erinnern sollen, unerwünschte Verhaltensweisen zu vermeiden (präventiv = vorbeugend, abschreckend).

Dabei bedient sich der Mediator den aversiven Techniken, die als Bestrafung für unerwünschtes Verhalten zur Anwendung gelangen. Der Klient wird beispielsweise jeweils zu einem vorher festgesetzten Zeitpunkt geschlagen, ohne dass ein unerwünschtes Verhalten vorliegt als Gedächtnisstütze und zur Ermahnung sich zu Benehmen.

Restriktive Prozeduren

Neben diesen verhaltens- und präventiven Interventionen berichtet die Literatur auch von "restriktiven Prozeduren", die zur Vermeidung von deviatem Verhalten Anwendung finden  (vgl. "Pennsylvania Bulletin", Vol. 21, No. 32, 8/10/91) und der Steuerung von Verhalten dienen ("What is the 'Right to Effective Treatment?'", Autism National Committee, Waltham USA, 1998-99). So wurde "in einigen Ländern (USA, UK, Canada, Australien) ... von leitenden Psychiatern - zum Teil unterstützt von anderen psychatrischen Berufsgruppen uns insbesondere von Angehörigenorganisationen - die Forderung erhoben, die Anwendung von Zwangsmaßnahmen zur Vermeidung von Rückfällen ... zuzulassen" (Rudolf Forster: "Zur Gewalt in der Psychiatrie"). Von Veiten dieser Protagonisten werden derartige Zwangsbefugnisse als logische Erweiterung des therapeutischen Instrumentariums definiert (Ebenda). Vorgeschlagen werden Maßnahmen wie die "Einschließung in abgeschlossene Räume, Nahrungsmittelentzug, Entzug der Mobilität, die Augen verbinden, Hände fesseln oder Hände an eine Taillenkette anschließen" ("What is the 'Right to Effective Treatment?'". aaO). Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die helfen sollen, dass unerwünschtes Verhalten vermieden wird.

Zuführung zur klinischen Strafbehandlung

Unabhängig davon ist es des weiteren ratsam, daß "von Zeit zu Zeit ... Auffrischsitzungen", wo der Klient zu einer klinischen Strafbehandlung (Anstalt) wieder zugeführt wird, stattfinden (J. Sandler, "Aversionstherapie", aaO).

Für den Mediator bedeutet dies "eine grundsätzlich verhaltenstherapeutisch orientierte Erziehungshaltung" (J. Sandler, "Mediatorentraining", in M. Linden, M. Hautzinger, aaO). 

Bestrafung von Kindern

Die Bestrafungstherapie wird nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch "in der Kindertherapie zur Behandlung von Verhaltensweisen" eingesetzt, um "die Auftretenswahrscheinlichkeiten von Fehlverhalten (zu) mildern" (Stefan Schmidtchen: "Die Verhaltenstherapie als Behandlungskonzept für Kinder und Jugendliche", in L.J. Pongratz, aaO). Zu den entsprechenden Techniken "zählen alle Formen der Bestrafung". Dazu gehört auch die Form der "körperlichen Bestrafung" (ebenda), z.B. verabreicht durch elektrische Schläge "mit einem Elektrostab" (ebenda). Auch werden hierzu elektrische Viehstöcke ("Sears Stock Prod") benutzt, deren Stromspannung 500 Volt betragen (J.S. Birnbauer: "Generalization of punishment effects - a case study" in "Journal of applied Behavior Analysis", Nr. 3/1968). So erhalten Kinder für jede unerwünschte Handlung "einen elektrischen Schlag von unangenehmer Stärke" (Lilian Blöschl, aaO). Daraufhin verringert sich das Fehlverhalten in beträchtlichem Ausmaß.

Gerade in den USA werden Jugendliche, wenn sie gleichgeschlechtliche Neigungen zeigen, umgehend mit Elektroschocks an ihren Genitalien bestraft. So zum Beispiel das Revendell im Staate Utah, einem geschlossenen Behandlungs-Zentrum für "schwierige" Jugendliche außerhalb von Salt Lake City. "Sie befestigen Elektroden an deinen Geschlechtsteilen ... und zeigen uns Bilder von Männern und Frauen". Immer dann, wenn die Jugendlichen erregt sind von einem Bild mit einer gleichgeschlechtlichen Person erhalten sie elektrische Schläge am Geschlechtsteil, "hart genug dass es aüßerst schmerzt" (Alexic Parks: "An American Gulag", 1998).

Bestrafung und Erziehung

In den vorangegangenen Ausführungen ist von "Bestrafung" bzw. "Strafe" die Rede (lat. "poene"). Diese Wörter gehen auf dieselbe Wurzel zurück wie die Worte "Buße, gesetzliche Strafe" (engl. "penalty") und "Schmerz" ("pain"). Bestrafung bedeutet im allgemeinen (nicht im Sinne der Verhaltenstherapie) "die Auferlegung einer gesetzlichen Strafe oder Buße für ein Vergehen", "die Verhängung einer Strafe als Vergeltung" oder "ein hartes Eingreifen".

Die bedeutungsähnlichen Wörter "strafen", "züchtigen", "disziplinieren" und "korrigieren" unterscheiden sich wie folgt:

  • "strafen" bedeutet die Auferlegung einer Strafe infolge von Ungehorsam;
  • "züchtigen" bedeutet das Zufügen eines Schmerzes, um dadurch eine Besserung zu erzielen;
  • "disziplinieren" ("zur Disziplin erziehen") weist immer auf ein Vorgehen im Interesse der Ordnung, von Regeln oder die Kontrolle durch eine Autorität hin;
  • "korrigieren" impliziert ein Wegführen von einem Irrtum (vgl. A. Maurer, "Körperliche Bestrafung", in H. Reinecker, 1980, aaO).

Der umgangssprachliche Gebrauch dieses Ausdrücke durch Personen, die in irgendeiner Form mit Erziehung zu tun haben, ist häufig durch Überschneidungen bzw. Ungenauigkeiten gekennzeichnet, wobei die Begriffe "züchtigen" und "strafen" allerdings vorherrschen.

"Setzt man dem Ausdruck ,Bestrafung' das Attribut ,körperlich' voraus (lat. "corpus"), bedeutet das unmißverständlich eine schmerzhafte Behandlung einer Person; üblicherweise geschieht dies mit Hilfe eines 'Werkzeuges', wie einer Peitsche oder eines Schlagstockes" (ebenda).

Elektrische Schläge selbst sind dabei eine vergleichsweise neue Methode schmerzhafter Bestrafung.

Ethik

Die Anwendung dieser Behandlungsart wirft die Frage auf, ob die Verhaltenstherapie sich mit der Zufügung körperlicher Schmerzen einer altmodischen Methode bedient. Donald Baers ("Bestrafung - anders betrachtet!" in "Psychologie Heute" 1971), der seinen Artikel beginnt mit einer Definition von Bestrafung als "jeder Stimulus, der die Häufigkeit des vorausgehenden Verhaltens senkt", beschreibt die Gründe für die Ablehnung insbesondere von körperlichen Strafen:

"Meiner Meinung nach ist ein großer Anteil unserer Auflehnung gegen den Einsatz von Strafen als Reaktion auf die wirklich inhumanen Zustände vor vielen Jahren zu erklären, wie sie uns aus der Literatur bekannt sind - Direktoren mit dem Rohrstock, Sklavenhalter, Gefangenenwärter mit Peitsche, brutale Tyrannen, Waisenhausaufseher und Schlangengruben als Nervenheilanstalten. Wir würden solche Praktiken gerne der Vergangenheit zuordnen und deshalb reagieren wir, wenn ein Therapeut in objektiver Weise über den Gebrauch von Bestrafung spricht, genauso, als ob er uns aufforderte, all die Jahre des Fortschritts und der Reform zu vergessen."

Damit will Baers die Zufügung von körperlichen Schmerzen mittels elektrischer Schläge im Rahmen einer Verhaltenstherapie befürwortet wissen gegenüber den grausamen, inhumanen Zustände in der Behandlung bestimmter Personengruppen in früheren Zeiten.

Und so hält H. Reinecker eine prinzipielle und grundsätzliche Ablehnung von Bestrafungsverfahren für inhuman: "diese oft als Humanismus verkaufte Haltung einer Nicht-Intervention verkennt, daß Nicht-Intervention den natürlichen Kontingenzen (wie soziale Ächtung, Gefängnis, Selbstverletzung usw.) zu überlassen; auch die Entscheidung zur Nichtintervention ist eine ethische Entscheidung, die gerechtfertigt werden muß" (H. Reinecker, 1980, aaO).

Kritisiert wird die Bestrafung als "bedenkliche Vorstellung einer rüden, unangenehmen Strafbehandlung" (Petra Haider, aaO). Jenseits dieser Rigorosität ist "zweifelsohne richtig, daß die bedrückende Situation, in der sich der Patient befindet, in der therapeutischen Ausgangssituation zu berücksichtigen ist. Familie und Justiz üben oft einen erheblichen Druck auf den Patienten aus; er kommt nur zögernd und widerwillig. Andererseits darf eine Vielzahl von Patienten nicht vergessen werden, die selbst am meisten unter ihren Symptomen leiden und dringend um Hilfe nachsuchen, gleichgültig, wie unangenehm die Therapie auch sein mag" (ebenda). Das Argument der Inhumanität verkennt gerade für den therapeutischen Bereich, daß Bestrafungsverfahren "den konkreten Alternativen klar vorzuziehen sind" (H. Reinecker, 1980, aaO). Solche Alternativen wären:

  • Gefängnis, soziale Achtung etc.,
  • Nicht-Intervention, den Klienten sich selber überlassen,
  • ineffektive Interventionen (zitiert nach H. Reinecker, ebenda).

Solange solche Alternativen drohen, "läßt die Diskussion, ob die Aversionstherapie wegen ihrer unangenehmen Durchführung ethisch vertretbar ist, nahezu grotesk erscheinen. Solange nachweislich keine effektiveren Methoden gefunden sind, ist die Feststellung, daß die Aversionstherapie grausam und die Therapeuten Sadisten seien, so lächerlich, wie wenn der gleiche Vorwurf gegen Zahnärzte und Chirurgen erhoben würde" (Petra Haider, aaO).

Für den Betroffenen, sich einer Bestrafungstherapie zu unterziehen, ist diese Möglichkeit oftmals die einzige Alternative, anderen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen. Es bleibt trotzdem seine freie Entscheidung, sieht man einmal von der Zuführung durch die Justiz ab. Bei der Therapie mit Kindern und Jugendlichen muß "die Freiwilligkeit der Teilnahme natürlich unter anderen Aspekten gesehen werden" (Lilian Blöschl, aaO), wo die Zuführung durch die jeweiligen Erziehungsberechtigten erfolgt.

Neben diesen Mechanismen beeinflussen spezielle Motivationsverfahren "die Bereitschaft zur Teilnahme" erheblich. "Mancherorts" wird die "'Motivation' über eine Entmachtung des Patienten... (... Knebelungsverträge und aversive Techniken zur Motivationserhöhung)" betrieben (I. Hand, "Expositionsbehandlung", in M. Linden, M. Hautzinger, aaO).

Bewertung

Aus der Bereitschaft der Verhaltenstherapie, auch Bestrafungstherapien, die durch die Verwendung starker elektrischer Schläge intensive körperliche Schmerzen verursachen, durchzuführen, ist erkennbar, "daß es sich nicht um eine Psychotherapie im klassischen Sinn, sondern um Erziehung bzw. Umerziehung, ja mitunter sogar um Dressur handelt" (W. Toman: "Ziele der Psychologie", in L.J. Pongratz, aaO).

Um bei einem Menschen notwendige Verhaltenskorrekturen vorzunehmen, ist "ein starker Strafreiz oft die einzige Möglichkeit" (Petra Haider, aaO). Die Bestrafung eines Menschen ist eine unverzichtbare verhaltenstherapeutische Methode, wobei "eine durchaus eindrucksvolle Wirksamkeit beobachtet werden" kann (J. Sandler, ,,Aversionstherapie", aaO). "Resultate der Forschung zeigen, dass Bestrafung Vorteile ... haben kann". "Bestrafung ist in hohem Grade wirkungsvoll" (Heinrich Heine Universität, aaO). 

Gerade bei den anfangs geschilderten Störungen verfügt man "kaum über effektive Alternativbehandlungen" (H. Reinecker 1996, aaO). "Wie alle therapeutischen Verfahren sollte auch Bestrafung nur unter expliziter Berücksichtigung ethischer Überlegungen eingesetzt werden... Bestrafungsverfahren jedoch aus angeblich humanistischen Gründen aus dem Arsenal von Verhaltenstherapeuten auszuschließen, kennzeichnet eine dogmatische und wissenschaftliche Einstellung, die einen Patienten lieber den noch aversiveren natürlichen Bedingungen überläßt, als ihn einer Therapie auszusetzen, die kurzfristig zwar unangenehm ist, aber langfristig effektive Hilfe gewährleistet" (ebenda).

 

 
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