Verhaltenstherapie: Umerziehung mit starken Strafreizen. |
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Teil 7: Sie schreien, stoßen mit den Beinen, beschädigen Eigentum, sind gereizt, streitsüchtig, beleidigen. Alltag sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Psychiatrie sowie in der häuslichen Pflege. Doch dieses abnorme Verhalten von aufsässigen und widerspenstigen PatientInnen bleibt meist unbestraft. - Einige Gedanken dazu. Die Gesellschaft im Allgemeinen und das behandelnde Personal im Besonderen sieht in psychisch Kranken bzw. geistig abnormen Menschen arme, hilflose, unglückliche Wesen an, die durch Familie und Gesellschaft krank gemacht worden sind. Diese Patienten werden als hilflose Opfer beschrieben, die ohnmächtig den übermächtigen Einflüssen ausgeliefert seien, welche ihr Leben bestimmen und ihre Psychopathologie prägen. Aus einer solchen Sicht ergibt sich zwangsläufig eine Behandlungsphilosophie, die darauf abzielt, alle sozialen und institutionellen Zwänge zu vermindern, die für das Elend des Patienten (angeblich) verantwortlich sind. Aber diese Theoretiker und Kliniker haben einen weiteren, den eigentlichen Missetäter außeracht gelassen: den Patienten selber. Fachleute scheinen die simple Möglichkeit übersehen zu haben, dass psychisch Kranke, die wie wir alle für ihr Leben selbst verantwortlich sind, ganz einfach deshalb krank werden, weil sie sich dafür entscheiden. Daraus folgt in der Behandlungen, Fehlhaltungen und daraus folgende unerwünschte Verhaltensweisen des Patienten zu verändern. Somit geht es eben nicht darum, Faktoren außerhalb des Patienten zu ändern. Sowohl in der klinischen als auch in der außerklinischen Behandlung gibt sich das Personal alle erdenkliche Mühe, dem Patienten seine seelischen Bedürfnisse zu befriedigen. Er wird von Verletzungen und Schmerzen bewahrt sowie von jeder größeren Verantwortung und Anforderung befreit. Ihm wird Verständnis entgegengebracht. Seine "Ersatzeltern" in Gestalt des therapeutischen Personals bestrafen geschweige denn züchtigen ihn niemals, sie bemühen sich, ihn vor Fehlschlägen und Frustrationen zu schützen. Und es wird nicht erwartet, dass er Entscheidungen trifft, für die er noch nicht bereit oder reif ist, ganz wie bei einem Kleinkind. Auf die
Frage, ob der Patient rehabilitiert werden möchte, ist die Antwort in
der Regel "Ja". 1.
Aufsässigkeit bewirkt Irritation und Ärger; Wenn Pflegepersonal, Familie oder Gesellschaft irritiert und ärgerlich, empört-verängstigend, mitleidig, frustriert oder verwirrt und hilflos sind, dann sind sie automatisch gezwungen, auf vielfältige Weise sich mit dem Patienten auseinander zusetzen. Er hat erreicht, was er wollte: wohlwollende Aufmerksamkeit, Zuwendung, Liebe. Konsequenzen für die Behandlung Jedes therapeutische Programm mit primär psychologischen Verfahrensweisen zur Verhaltensänderung bedarf bestimmter grundlegender Handlungsrichtlinien für effektives therapeutisches Vorgehen, wenn dieses etwas Positives bewirken soll. Der erste und wichtigste Grundsatz ist der, dass der Patient für sein Handeln verantwortlich ist und die notwendige Willenskraft aufbringen kann, um sich vernünftig und gesittet zu benehmen oder dazu gebracht werden kann. Diese Vorauszusetzung hat bestimmte Konsequenzen für das therapeutische Vorgehen zur Folge: 1. Zum
ersten muss das Team die Patienten für ihre Handlungen verantwortlich
machen, in dem unangemessenes oder störendes Verhalten bestraft wird.
Nicht - wie immer oder oft behauptet - Eltern, Gesellschaft oder wer
auch immer ist schuld am Zustand des Patienten, sondern der Patient
selbst trägt Verantwortung für sein Tun. Denn wenn der Patient nicht
verantwortlich gemacht wird, bedeutet dies, dass man ihm kein gesundes,
vernünftiges Verhalten zutraut. Daher: Als Voraussetzung für jede
konstruktive Verhaltensänderung beim Patienten ist die Anerkennung
seiner Verantwortung notwendig. Dazu gehört die Anerkennung folgender
Einstellungen: 2. Das therapeutische Personal muss Rechte gegenüber Patienten haben. Wenn das Personal von undankbaren Patienten beschimpft, bedroht oder gar angegriffen wird, muss es das Recht auf Bestrafung geben. Das Pflegeteam sollte auch das Recht haben, vom Patienten Dankbarkeit sowie Sicherheit vor Bedrohungen und Beleidigungen zu erwarten. Eine Therapie kann nur dann erfolgreich sein, wenn diese notwendigen Rechte zuvor gefördert, verwirklicht und gesichert werden. 3. Eine weitere Konsequenz ist, dass das Team dem Patienten echt und ehrlich gegenübertritt, in dem es unerwünschte Eigenschaften und Handlungen ablehnt, zurückweist und bestraft. Der Patient hat "ein Recht" darauf, vom Therapeutenteam ehrliche, sachgerechte und menschlich aufrichtige Rückmeldungen zu erhalten. Man sollte dem Pflegepersonal eine ganzheitliche Beziehung erlauben und es dazu ermutigen, sowohl positiv und liebevoll zu sein, sofern Patienten sich vernünftig und gut verhalten, als auch ärgerlich, tadelnd, zurückweisend und strafend zu reagieren, wenn die Patienten widerwärtig und böse sind. Bestrafung Zu den dringlichsten Problemen gehört die Bestrafung von Patienten sowohl im stationären (klinischen) als auch im ambulanten (außerklinischen) Bereich. Diese Frage ist schon jetzt sehr eindeutig zu beantworten, denn fast jede psychosoziale Technik nutzt Bestrafungstechniken, um wirksam das Verhalten von Patienten zu verändern. Der freizügige Gebrauch von Strafreizen wie der Entzug von Privilegien, der Liebe oder Anerkennung, Ausgangsbeschränkungen, Isolierungen und Fixierungen (Fesselungen), Elektroschocks und Medikamente gehören zum Standartrepertoire fast jeder Behandlung. Doch werden diese Mittel vordergründig nicht als Bestrafung, sondern mit dem Vorwand, das Verhalten des Patienten unter Kontrolle zu bringen, legitimiert. Doch es sollte letztlich darum gehen, dass Bestrafung offen, ohne Entschuldigung, konsequent, logisch und zielorientiert stattfindet, mit konkreten Regeln, die für alle (Patient, Personal, Angehörige usw.) nachvollziehbar sind. Das Therapieziel ist nicht, einen Patienten in einer Klinik komfortabel zu versorgen, sondern ihm zu helfen, außerhalb der Klinik, ggf. mit diversen Kontrollmechanismen, zurechtzukommen. Daraus folgt, dass bestimmte Verfahren angewandt werden müssen, die sich drastisch anhören mögen. Psychiatrische Patienten stellen schwerwiegende ökonomische, soziale, politische und psychologische Belastungen dar, nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für sich selbst. Auch daraus ergibt sich fast schon eine Verpflichtung des behandelnden Personals, radikale Maßnahmen zu ergreifen, damit der Patient ein verantwortungsvolles, sinnvolles Leben führen kann. Es gibt kraftvolle und wirksame therapeutische Mittel, den Patienten erfolgreich zu rehabilitieren. Dazu gehört es, Bestrafung anzuwenden, die auch Schmerz inkludiert. Dabei genügt es nicht, diese Techniken nur theoretisch zu diskutieren, sie müssen sowohl zielorientiert als auch konsequent angewandt werden. |
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