*Ariola hat damals auch
Dalida,
Heintje, Mireille Mathieu,
Peter Alexander
und Rex Gildo unter Vertrag. 2004 wird sie - kurz vor der Insolvenz stehend - von Sony geschluckt übernommen.
**Brandin schrieb auch deutsche Texte für
Salvatore Adamo,
Charles Aznavour und
Gilbert Bécaud.
***Hachfeld schrieb auch deutsche Texte für Salvatore Adamo und Dalida, u.a. "Er war gerade 18 Jahr" und "Gigi der Geliebte".
****Heider schrieb auch Schlager für nicht von ihm produzierte Musikanten wie
Siw Malmkvist,
Roland Kaiser, Howard Carpendale und Christian Anders; er sang auch selber (als "Alfie Khan"), allerdings mit weniger Erfolg.
*****U.J. behauptet in seinen Memoiren, daß P.W. bereits seit 1977 "mit kurzer Unterbrechung" sein Produzent gewesen sei; das ist unzutreffend.
******Es waren auch deutschsprachige Nichtangehörige der BRDDR zugelassen. Zu den lebenden Musikanten, die sich plazieren konnten, gehörten so begnadete Künstler wie
Daniel Küblböck
(16.), Herbert Grönemeyer (25.), Dieter Bohlen (30.), Patrick Lindner (44.), Hartmut Engler (45.),
Heino
(47.), Roy Black (58.),
Peter Kraus
(62.), Campino (65.), Reinhard Mey (95.), Farin Urlaub (106.), Xavier Naidoo******** (107.), Udo Lindenberg (120.), Peter Maffay (123.), Stefan Raab (163.), Hans Söllner (172.), Hans Hartz (177.) und Frank Schöbel (189.); von den nicht mehr Lebenden konnten sich Johann-Sebastian Bach (6.), Ludwig van Beethoven (12.),
Wolfgang Amadeus Mozart (20. - vier Plätze hinter Küblböck!),
Richard Wagner (69.),
Helmut Zacharias (192.) und Richard Strauß (195.) plazieren. Damit stellten die Musikant[inn]en - es plazierten sich auch sechs Sängerinnen - mit 15% die am stärksten vertretene Berufsgruppe unter den "besten Deutschen" dar, vor Politikern (14%) und Sportlern (10%).
Anschließend erhob das RÖ-Regime einen geharnischten Protest wegen "Diebstahl geistigen Eigentums"; die Deutschen hätten kein Recht, den "Österreicher" Mozart als einen der ihren zu bezeichnen. Ob so viel Ignoranz kann Dikigoros nur milde lächeln: Wenn Mozart in Braunau am Inn geboren wäre, wie
eine andere bekannte Persönlichkeit,
(auf welche die RÖ jedoch keinen besonderen Anspruch erhebt :-), dann könnte man allenfalls noch argumentieren, daß er als "Österreicher" gestorben sei, denn das Innviertel hatten sich die Ösis ja 1779 unter den Nagel gerissen. Mozart war jedoch im benachbarten Erzbistum Salzburg geboren, das während seiner
gesamten Lebenszeit ein souveräner Bestandteil des "Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation" war, wie das Erzherzogtum Österreich und das Kurfürstentum Bayern, zwischen denen es lag. Nach seiner Säkularisierung und dem "Reichsdeputationshauptschluß" wurde es zunächst von französischen Truppen besetzt, dann - im Rahmen des BRD-Vorläufers "Rheinbund" - dem zum Königreich beförderten Bayern zugeschlagen. Erst nach dem Wiener Kongreß - 24 Jahre nach Mozarts Tod - kam es zum Habsburgerreich. Mozart als "Österreicher" zu bezeichnen ist also ebenso lächerlich, wie Copernicus als "Polen" zu bezeichnen, bloß weil sein Geburtsort Thorn Jahrhunderte später Polen zugeschlagen wurde. Hätte man die beiden gefragt, welchem Land sie sich am meisten verbunden fühlten, so hätten sie wahrscheinlich einhellig "Italien" geantwortet (Land - nicht Staat, denn einen Staat "Italien" gab es damals noch nicht). Das Abstellen allein auf die Herkunft oder den Geburtsort oder die Staatsangehörigkeit greift oft zu kurz, wie nicht zuletzt der Fall Udo Jürgens zeigt: Er war zwar zufällig in Kärnten geboren, aber deutsch-russischer und elsässischer Abstammung, 1938-45 Reichsdeutscher und starb als Wahlschweizer. Er war also nur vorübergehend Angehöriger des - völkerrechtlich ohnehin auf schwachen Beinen stehenden - Staatsgebildes RÖ. Daß er für letzteres ein paarmal beim "Grand Prix" antrat, dürfte den Ösis
schwerlich das Recht geben, ihn als einen der ihren zu bezeichnen. (Leser aus der RÖ mögen Dikigoros als halbem Ostmärker nachsehen, daß er sie hier als "Ösis" bezeichnet; er will das Wort "Ostmärker" - durch das sie sich womöglich noch mehr beleidigt fühlen könnten - vermeiden, und "RÖsis" wäre im Zusammenhang mit Mozart nicht zeitgemäß; er räumt indes gerne ein, daß er sich in Bezug auf Udo Jürgens nur mühsam den Untertitel "vom RÖsi zum Rösti" verkniffen hat :-)
À propos: Nicht verkneifen kann sich Dikigoros eine Bemerkung zu einer Diskussion über diese seine Seite in einem bekannten Internet-Forum. Dort wird ihm einerseits vorgeworfen, ihr Tenor sei "zynisch"; andererseits wird er für die Bebilderung gelobt. Tja, seht Ihr, liebe Leser, Dikigoros kann den Personenkult, der um manche "Stars" (oder muß man heute auf Germenglish "Celebrities" schreiben, weil "Star" für "Stern" nicht mehr englisch genug ist?) - nicht nur aus der Musikszene - gemacht wird, nur mit einer gehörigen Portion Cynismus ertragen; und zumal bei jemandem wie "Udo Jürgens", der selber bekennender Cyniker war, dürfte das auch legitim sein. (Bei einigen Musikanten - z.B.
Jacques Brel
- ist er ähnlich "cynisch", bei anderen - z.B.
Amália Rodrigues
- überhaupt nicht. Es kommt eben immer darauf an, wer Grund dazu gibt und wer nicht.
Die Bebilderung? Die ist doch gar nichts besonderes. Das meiste sind Scans von Plattenhüllen, dazu ein paar Fotos, die man sich überall leicht beschaffen kann; es ist Dikigoros schon fast peinlich, daß auch Suchmaschinen, die seine Webseiten sonst nur so gerade noch in die "Top 10" einreihen, sie bei der Bildsuche meist ganz vorne führen, und das oft gleich mehrfach. Ehrlich gesagt ist er selber mit der Bebilderung gerade seiner Musikanten-Lebensläufe gar nicht so glücklich. Aber man muß ja vorsichtig sein von wegen "Verletzung von Persönlichkeitsrechten" - die entgegen weit verbreitem Irrglauben auch noch von den Erben geltend gemacht werden können -, deshalb bildet er hier nicht alles ab, was in seinem Privatarchiv schlummert. Er formuliert auch - bei allem "Cynismus" - mit der gebotenen Vorsicht; deshalb können seine Leser - entgegen einem Beitragschreiber in besagtem Forum - alles, was er hier an Fakten ausbreitet, "für bare Münze nehmen"; es ist hieb- und stichfest und wurde noch nie juristisch angegriffen. (Wer dennoch glaubt, Fehler entdeckt zu haben, darf ihm gerne
mailen;
er antwortet immer, wenngleich oft mit Verzögerung, weil er jedem schlüssigen Einwand sorgfältig nachgeht; und das kann einige Zeit dauern.) Und was er andeutungsweise an persönlichen Wertungen einfließen läßt muß sich ja niemand zu eigen machen; er will nur Denkanstöße geben und freut sich deshalb, wenn jemand in einem Forum schreibt, daß ihn diese Seite "sehr beschäftigt" habe, wenngleich er natürlich enttäuscht ist, daß der Betreffende die
Wikipedia-Seite besser findet, denn sie ist es nicht!
Noch etwas: Dikigoros ist nicht Udos Vetter Andrej Bockelmann; und er gibt auch nicht das "Archiv des verbotenen Wissens" heraus; er schaut allerdings ab und zu dort herein und stellt fest, wann dort wieder mal eine seiner Seiten ungefragt (aber mit seinem stillschweigenden Einverständnis) abgekupfert wurde. (Er glaubt allerdings, daß es - noch - nicht verboten ist, die Inhalte seiner Webseiten zu kennen :-)
*******Der Wert des Nachlasses wird auf 50-100 Millionen SFr geschätzt. Die Diskrepanz ergibt sich daraus, daß Udo offenbar einen Großteil seines Vermögens aus Steuergründen in Briefkastenfirmen versteckt Firmenbeteiligungen investiert hat, worüber sein Bruder Manfred und sein Anwalt - die er zur Nachlaßverwaltung bzw. Testamentsvollstreckung eingesetzt hat - den anderen Beteiligten keine genaue Auskunft geben können oder wollen. Den Erben - den ehelichen Kindern und Udos letzter Lebensgefährtin - kann das egal sein, da letztlich eh alles an sie fällt; für die beiden unehelichen Töchter Sonja und Gloria - die er lediglich mit einem Vermächtnis in Höhe des Pflichtteils abgespeist bedacht hat - macht es jedoch einen erheblichen Unterschied, auf welcher Basis sie ausgezahlt werden. [Die Ausführungen eines gewissen "Hansi" auf seinen "Schlagerseiten" unter "Ein ehrenwertes Haus" über einen angeblichen weiteren Vermächtnisnehmer namens Kudjo Todzo konnte Dikigoros noch nicht nachprüfen.*********] Die eidgenössischen Gerichte haben die Auskunftsklage der letzteren abgewiesen - was ihr Bemühen zeigt, wenigstens das, was vom einstigen Schweizer "Steuerparadies" und "Bankgeheimnis" übrig ist, zu bewahren. (Dikigoros muß das so ausführlich schreiben, weil wichtig ist, daß es sich lediglich um eine Auskunftsklage handelt. Glorias Mutter - von Beruf Richterin - hat bereits die BILD-Zeitung verklagt, weil der zuständige Redakteur für die Sparte Klatsch und Tratsch "Prominente" - offenbar kein Jurist, jedenfalls kein Erbrechtler - wahrheitswidrig berichtet hatte, daß ihre Tochter Udos Testament "angefochten" habe :-)
********Naidoo - als Viertel-Neger, Viertel-Inder und Viertel-Ire lange Zeit das liebste Hätschelkind aller politisch-korrekten
Gutmenschen in der BRDDR - wird im November 2015 vom deutschen Vorentscheid zum Grand Prix ausgeschlossen, da er kein eindeutiges Bekenntnis zur Homosexualität abgelegt hat; wer dies verabsäumt - oder sich gar als "Hetero" outet - gilt inzwischen
bei jenem Wettbewerb als chancenlos.
2020 wird Naidoo, nachdem er das Lied "Weit und breit kein Mann, der
das Land
noch retten kann" gesungen hat, vom Sender RTL fristlos gekündigt; die "Human Blood LTD" - ein "Unternehmen gegen Rassismus, Diskriminierung und Homophobie" - erstattet gegen ihn Strafanzeige wegen "Volksverhetzung".

*********Dieser Satz hat leider weiterhin Bestand. Dikigoros ist bei seinen Recherchen auf eine Mauer eisigen Schweigens gestoßen - auch bei Schweizer Kollegen, mit denen er sonst in dieser Hinsicht durchweg gute Erfahrungen gemacht hatte. Die Fakten, die "Schlagerhansi" ermittelt hat, mögen zutreffen - er hat sie ja belegt und auch mit Bildern untermauert, an denen man schwer vorbei kommt: Udo war seit 1977 - oder spätestens seit 1982 - mit seinem Lebensgefährten, dem schwulen Neger homosexuellen Schwarzafrikaner Kudjo ["Billy"] Todzo, zusammen, der ein Testament zu seinen Gunsten vorgelegt hat. Udo war also wohl "bi" - worüber seine Hetero-Ehen hinwegtäuschten. Aber das ändert nichts daran, daß über die Frage, um die es hier geht - nämlich die Wirksamkeit jenes Testaments im allgemeinen und des darin ausgesetzten Vermächtnisses im besonderen - nichts Verläßliches in Erfahrung zu bringen ist. Es sind auch keine Gerichtsakten ersichtlich, von denen man die berühmt-berüchtigten Kopien mit geschwärzten Namen bestellen könnte; offenbar ist eine Einigung, wenn sie denn erzielt wurde, außergerichtlich erfolgt und bewußt nicht an die große Glocke gehängt worden. Dennoch dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis Udo als Ikone der LGBTETCPP-Bewegung "entdeckt" wird.
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