Die Schlacht um den Begriff "Volk"

von Herbert Ammon (Die Achse des Guten, 05. April 2024)

Bilder, ausführliche Anmerkungen und Links: Nikolas Dikigoros

[Karikatur von Götz Wiedenroth]

Der AfD Extremismus vorgeworfen, wenn sie Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft als "deutsches Volk" bezeichnen will. Was ist davon zu halten?

Politik spielt sich auf verschiedenen Ebenen, Schauplätzen und Lokalitäten ab: in den Medien, im Parlament, in illustren Zirkeln und in Netzwerken - den historisch realen Entstehungsorten von "Verschwörungstheorien" -, in den Universitäten, in den Schulen, neuerdings auch in den Kitas, in den Kirchen, auf der Straße - und vor Gericht. Was die Straße betrifft, so werden die nächsten Wochen und Monate zeigen, ob die seit Mitte Januar - im Gefolge der Aufregung um ein "Geheimtreffen" von AfDlern und der "Werteunio" zugehörigen CDU-Mitgliedern in Potsdam - allerorts inszenierten Demonstrationen "gegen rechts" bis zu den EU-Wahlen im Juni sowie zu den Landtagswahlen im September unvermindert anhalten.

Den Parolen nach geht es um die Verteidigung der Demokratie und der offenen Gesellschaft gegen ihre Feinde, d.h. gegen die rechts bis weit rechts von der CDU/CSU angesiedelte AfD. Ihre Existenz als politischer Störfaktor verdankt sie der "Flüchtlingskrise" im Gefolge des Bürgerkriegs in Syrien und der von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (Anm. Dikigoros: gemeint ist offenbar Sarah Sauer, geb. Kasner, gesch. Merkel, die Abrißbirne aus der Uckermarck) verfügten Grenzöffnung. Ihr Aufstieg zu einem Machtfaktor im politischen System ist dem unverminderten Zustrom von Migranten zuzuschreiben, von denen die wenigsten Anspruch oder Aussicht auf Asyl gemäß Art. 16a GG haben. Abgeschoben wird - entgegen aller Rhetorik der Regierenden, obenan Bundeskanzler Scholz - von hunderttausenden Migranten ohne Aufenthaltsrecht - fast niemand. Allein im Jahr 2023 kamen wieder weit über 300.000 Asylbewerber ins Land.

Seit Jahren wird in der BRD eine fruchtlose Debatte über das Thema "Migration", über die Belastbarkeit der Sozialsysteme und - mit nachlassender Emphase - über "Integration" der "Zugewanderten" geführt. Bis auf eine lautstarke Minderheit von Aktivisten ("No nations! No borders!") sind sich dabei fast alle - selbst diejenigen, die eine "Obergrenze" ablehnen - einig, dass "wir nicht alle aufnehmen können." Nichtsdestoweniger hat sich am Faktum der massiven illegalen Einwanderung, befördert von allerlei Hilfsorganisationen, seit dem "Krisenjahr" 2015 nichts geändert. Dank derlei Fakten konnte sich die AfD - laut Meinungsumfragen bis dato kaum beeinträchtigt von der breit angelegten Kampagne - als zweitstärkste Partei in der Bundesrepublik etablieren.

Die prognostizierten Wahlerfolge signalisieren nicht nur den dramatischen Machtverlust der Sozialdemokraten und der den medialen Diskurs beherrschenden Grünen. Sie stellen das alte Parteiensystem in einigen Bundesländern - und den parteipolitisch verfassten ordre établi im ganzen Land - in Frage. Politisch bedeutsamer als die vielen Demonstrationen "gegen rechts" erscheint daher die Auseinandersetzung mit der AfD, die auf der juristischen Bühne statt findet.

Extremismusvorwurf

Angestoßen wurde sie von der Partei selbst, nachdem der von Kanzlerin Merkel anno 2018 - als Nachfolger des konservativen Hans-Georg Maaßen - zum Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) berufene Thomas Haldenwang (CDU) die AfD 2021 als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" bezeichnet hatte. Parallel dazu stuften die Verfassungsschutzämter mehrerer Bundesländer die AfD - und insbesondere die "Junge Alternative" - auf ihrer politischen Negativskala als "gesichert rechtsextremistisch" ein. Gegen die vom BfV verfügte Indikation als undemokratischer Verdachtsfall wehrt sich die AfD - nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Köln - mit einer Flut von Anträgen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. So oder so birgt der Prozess enorme Brisanz.

Der von den Verfassungsschützern erhobene, von der Partei bestrittene Extremismusvorwurf bezieht sich auf das als subversiv verfassungswidrig befundene Verhältnis der AfD zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dabei geht es um die Interpretation und Gewichtung von Proklamationen von Führungsfiguren wie Björn Höcke und unterer Parteichargen sowie um die Auswertung von Druckerzeugnissen oder medialen Bekundungen der Partei und deren geistigem Umfeld, obenan das "Institut für Staatspolitik" Schnellroda und die "Identitäre Bewegung".

Die bundesdeutsche Verfassung, in wichtigen Punkten, zuletzt in der Frage der Staatsangehörigkeit mehrfach geändert, gründet - laut Definition des Bundesverfassungsgerichts im Verbotsverfahren gegen die NPD 2017 - auf drei Prinzipien: Menschenwürde und Rechtsgleichheit, Volkssouveränität und Gewaltentrennung. (Anm. Dikigoros: Dummes Zeug. Die NPD ist eine Gründung der "Altparteien" zur Festmachung und Ausschnüffelung Dummer, nur deshalb wurde sie nie verboten. Außerdem hat die doch schon längst keinerlei Bedeutung mehr!) Lässt man alle anderen Vorwürfe gegen die als "rechtsextremistisch" (oder "in Teilen rechtsextremistisch") unter Verdacht gestellte Partei beiseite, so rückt ins Zentrum der Auseinandersetzung deren Selbstverständnis, genauer: der von ihr propagierte Volksbegriff. Von Anbeginn verstand sich die - anfangs nur als "rechtspopulistisch" etikettierte - AfD als demokratisches Sprachrohr des von den abgehobenen "Eliten" mit Geringschätzung regierten Volkes. Die Verteidiger der repräsentativen Demokratie hielten mit dem Vorwurf des "Populismus" - Synonym für eine vermeintlich simplistisch und emotionale begründete Vorstellung von Demokratie - dagegen.

Unvereinbar mit dem Grundgesetz?

In der vor dem OVG Münster ausgetragenen Kontroverse über den Charakter der AfD geht es längst nicht mehr um "Populismus". Es geht um die Ausdeutung des im Grundgesetz an mehreren Stellen - obenan in der Präambel in großen Anfangsbuchstaben - invozierten Begriffs "deutsches Volk".

Der Hauptvorwurf der Verfassungsschützer gegen die AfD richtet sich gegen den von der Partei - und von der ihr ideologisch zugeordneten Neuen Rechten - vertretenen Volksbegriff. Sie verfechte einen "völkischen", ehnisch-identitären, mit dem Grundgesetz unvereinbaren Volksbegriff. (Anm. Dikigoros: Ach wirklich? Das sahen die "Väter des Grundgesetzes" aber ganz anders!)

In ihrer Kritik an der anhaltenden Einwanderung operiere sie mit verfassungswidrigen, nazistisch oder rassistisch eingefärbten Schlagworten wie "Umvolkung" und verbreite die Verschwörungstheorie von dem angeblich von globalistischen Eliten vorangetriebenen "großen Austausch" - eine Begriffsübernahme aus dem Arsenal der französischen extrême droite. (Anm. Dikigoros: Quatsch mit Sauce. Der Begriff stammt nicht aus dem "Arsenal" der "extremen Rechten", sondern wurde - nicht "angeblich", sondern ganz offiziell - von der UNO geprägt, für das weltweite Projekt "replacement migration"!)

Mit ihrer ethnozentrischen Polemik, allgemein mit ihrem auf Abstammung gegründeten Volksbegriff, verletze die Partei den universalistischen Geist des - als Absage an die Nazi-Ideologie - formulierten Grundgesetzes. Die Verfassungsschützer und ihre links-progressiven Stichwortgeber beanspruchen eine - von Geschichte und Kultur losgelöste, "moderne" Interpretation des Subjekts der res publica. Mit der Brandmarkung als "ethnisch/ethnizistisch", "völkisch" oder gar "rassistisch" wird das - nicht nur von der AfD geforderte - Festhalten an einem historisch-kulturellen Volksbegriff und Kritik an einer vermeintlich eindeutigen, postnationalen Definition von Demokratie von vornherein abgewiesen.

Das als Subjekt eines modernen, demokratischen Staatswesens ausgewiesene "Volk" konstituiere sich von Mal zu Mal durch sein von allen Staatsbürgern ausgeübte Wahlakte. Die Zugehörigkeit zum "Volk" gründe allein in der - von der Ampel-Koalition jüngst großzügig verliehenen - Staatsbürgerschaft. Die AfD wehrt sich gegen den mit "Rassismus" begründeten Extremismusverdacht mit dem Verweis auf ihr Programm, wo als "deutsches Volk" alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft benannt sind. Zur Widerlegung des vom Verfassungsschutz behaupteten Ethnizismus und/oder Rassismus hat sie zudem vor dem OVG Münster mehrere Mitglieder mit migrantischer Herkunft als Zeugen aufgeboten.

Vom Nazismus historisch belastet

Im Folgenden geht es nicht um Parteinahme pro/contra AfD, sondern um kritische Präzisierung des dem Grundgesetz zugrundeliegenden Begriffs. Das semantische Verdikt über den "rechten" Begriff "deutsches Volk" basiert auf einem von seinen Autoren überspielten Widerspruch: Als Letztbegründung für die Verfassungswidrigkeit des vermeintlich "ethnisch" reduzierten Volksbegriffs dient stets das Verbrechensregime des Nationalsozialismus, d.h. der für Deutsche, genauer: für die heutigen und künftigen Nachfahren des mit dem Nazismus historisch belasteten deutschen Volkes, verpflichtender Bezug auf die deutsche Geschichte.

Der von links-progressiver Seite propagierte, politische beliebige Volksbegriff ist nicht nur ahistorisch, sondern zielt am Selbstbewusstsein der "neuen Deutschen" vorbei. Die Veränderung der Gesellschaft im Zeichen von "Multikultur" und/oder unter den - in sich widersprüchlichen Leitbildern von "Vielfalt" hier und "Identität" dort (diversity vs. identity) führt - entgegen aller Intention - dazu, dass in der "demokratisch" deklarierten politischen Sozialisation der NS-Bezug an Relevanz verliert. Sichtbar und lautstark hörbar wurde diese Negativkonsequenz für das am Gegenbild des Nazi-Regimes orientierte nationale - zugleich postnationale - Selbstbild der Bundesrepublik in den anti-israelischen - und anti-semitischen - Parolen ("Free Palestine From German Guilt") auf den Demonstrationen im Gefolge des Gaza-Krieges. (Dazu verkneift sich Dikigoros an dieser Stelle eine Anmerkung. Er schreibt aber an anderer Stelle etwas mehr dazu - in der letzten Fußnote.)

Mit Betroffenheitsritualen ist den in den europäischen Einwanderungsländern aufgeflammten ethnisch-nationalen Konflikten nicht beizukommen. Kurden, Türken, Araber und Eritreer denken gar nicht daran, sich hierzulande in unserer postnationalen Demokratie - mit einer spezifisch nationalgeschichtlicher Gedenkkultur - zu "integrieren"; sie halten an ihren eigenen ethnisch-nationalen und religiös-kulturellen Identitäten fest. Sie agieren inmitten der Multikultur ("bunt statt braun") und ungeachtet aller interkulturellen Bildungsbestrebungen politisch als Völker in eigener Sache.

Wer sind wir?

Die Widersprüchlichkeit des gegenüber dem "rechten" Nationalismus behaupteten "modernen" post- und antinationalen "demokratischen" Volksbegriffs tritt zudem nicht nur in dem von links-progressiver Seite stets propagierten Eintreten für die Belange unterdrückter Völker und/oder Indigenen hervor.

Wer sind wir? Wer ist das Volk? Noch immer nimmt die Erinnerung an den 20. Juli und das Vermächtnis des Kreisauer Kreises in den Gedenkriten der Bundesrepublik hohen Rang ein. Es bleibt zunächst zu fragen, inwieweit derlei Gedenken überhaupt noch zum "modernen", ahistorischen Selbstbild der als Staatsziel proklamierten "modernen Einwanderungsgesellschaft" passt. In dem im August 1943 von den "Kreisauern" verabschiedeten Verfassungsentwurf lautet Grundsatz 7: "Die besondere Verantwortung und Treue, die jeder Einzelne seinem nationalen Ursprung, seiner Sprache, der geistigen und geschichtlichen Überlieferung seines Volkes schuldet, muss geachtet und geschützt werden." Im Sinne der Umdeutung eines historisch-kulturellen Volksbegriffs zu einem "ethnischen" Abstammungsmythos hätte der zitierte Passus heute als verfassungsfeindlich zu gelten.

Ein Blick auf die jüngere politische Gegenwart genügt, um die Unhaltbarkeit der von den universalistisch-progressiven Demokratie-Interpreten als einzig zulässig verfochtenen Begriffs zu demonstrieren: Die nach dem Mauerfall auf den Montagsdemonstrationen proklamierte - von vielen "antinationalen" Westdeutschen mit Widerwillen vernommene - Parole "Wir sind ein Volk!" eröffnete und forcierte 1989/90 den Weg zu der im Grundgesetz als Staatsziel definierten Wiedergewinnung der deutschen Einheit. Zeitlich parallel nutzten die Völker des Baltikums, die Georgier und nicht zuletzt die Ukrainer die Krise des Sowjetimperiums zur Erringung ihrer staatlichen Unabhängigkeit. Die Litauer, Letten, Esten, Moldavier, Ukrainer und Georgier - und vergeblich die Tschetschenen - agierten als Völker mit ethnisch-nationalen Traditionen, nicht als postnationale Bürgerinnen und Bürger der Staaten (Sowjetrepubliken) in den von den Sowjets definierten Grenzen. (Anm. Dikigoros: 1. Litauen, Lettland und Estland sich langsam, aber sicher zu dem geworden, was man auf Germenglish Neusprech Neudeutsch "failed states" nennt. Die Angehörigen ihrer Titularvölker werden immer weniger - sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen -; wenn es so weiter geht, dann werden sie binnen zwei Generationen so gut wie ausgestorben sein. 2. Ein Volk der "Moldavier" gibt es nicht. Im ehemaligen "Bessarabien" leben Rumänen und Russen; und das beste wäre, sie würden sich wieder ihren Mutterländern anschließen. 3. "Georgier" gibt es ebenso wenig wie einen Staat "Georgien" [außer in der Fantasie der alten Griechen und der neuen Dummdeutschen; "Georgia" liegt im Südosten der Vereiniggerten Staaten von Amerika]. Das Staatsvolk von Sakartwelo nennt sich "Sakartwelier" und unterdrückt alle anderen Ethnien in seinen Grenzen brutal - zu Sowjet-Zeiten ging es denen erheblich weniger schlecht. 4. Die Tschetschnier haben eine autonome Republik - mit der die überwiegende Mehrheit des Volkes mehr als zufrieden ist. Basken, Katalanen, Schotten, Waliser u.v.a. Völker in den "Demokratien" des "Wertewestens" würden sie glühend darob beneiden, wenn man ihnen nicht systematisch alle Informationen darüber vorenthielte. Warum stehen wohl so viele Tschetschnier an den Rekrutierungsbüros der russischen Streitkräfte Schlange? 5. Ein "ukraïnisches Volk" gibt es nicht. Die Einwohner der "Grenzmark" [so die Übersetzung jenes künstlichen Staatsgebildes ins Deutsche] fühlen sich mehrheitlich als Russen und wünschen - wie die "Ostmärker" zwischen den beiden Weltkriegen - nichts sehnsicher als eine Wiedervereinigung mit dem Mutterland. Warum kann das jüdische Verbrecherregime in Kijiw wohl keine freien Wahlen zulassen?)

Bruchlinien

Conclusio: Bei der als vermeintlich verfassungsgemäßen Separation und Unterscheidung von ethnos und dêmos handelt es sich um eine falsche Antithese. Gleichwohl besitzt sie im Hinblick auf die demographische Entwicklung Deutschlands (und anderer Länder Westeuropas) sowie im Hinblick auf die tabuisierte "Leitkultur" einer demokratischen Gesellschaft theoretische und politisch-praktische Relevanz. Mehr noch, sie birgt hinsichtlich der Zukunft unserer - allein im "Kampf gegen rechts" betonten - evidenten Spaltungstendenzen hohe politische Brisanz. Die allerorts - im Gefolge missglückender "Integration" - erkennbaren kulturellen, sozialen und ethischen Bruchlinien verlangen längst nach einer offenen Debatte über die Zukunft "unserer modernen Einwanderungsgesellschaft". (Anm.: Beide Großväter und eine Großmutter von Dikigoros sind auch "eingewandert" - dto seine Schwiegermutter -; aber keinem von ihnen wäre es in den Sinn gekommen - geschweige denn ihren Kindern, die allesamt mit Deutsch als alleiniger "native language" aufgewachsen sind - sich als etwas anderes zu fühlen denn als Deutsche. Eine echte "Einwanderungsgesellschaft" ist eine, die ihre Zuwanderer integriert, nicht eine, die auf ihrem Boden die Entstehung von Parallelgesellschaften zuläßt! Um das zu wissen, braucht es keine AfD. Oder, wie Dikigoros' Vater - der die Muttersprache seines Vaters nie und die seiner Mutter erst im Urlaub bei seinen Großeltern erlernte - es ausdrückte: "Wir brauchten keine Nazis, um zu wissen, was ein guter Deutscher ist!")

Im Hinblick auf die AfD geht es nicht um ein lupenreines demokratisches Führungszeugnis. Nichtsdestoweniger befinden sich die Verfassungsschützer um Haldenwang sowie die links-grünen opinion leaders auf dem Holzweg, zu glauben, mit der Perhorreszierung der Partei wegen ihres Festhaltens an einem historisch-kulturell - und nur im weitesten Sinne "ethnisch" - definierten Volksbegriff seien alle damit zusammenhängenden, bedrängenden Zukunftsfragen aus der Welt zu schaffen. Was die desintegrativen Phänomene in der deutschen Gesellschaft betrifft, gewinnt - vor dem Hintergrund des für die Demokratie als lebensnotwendig beschworenen "Zusammenhalts" - der islamistisch erhobene Zeigefinger des Fußballspielers Antonio Rüdiger an Symbolkraft.

[Antonio R. mit erhobenem Zeigefinger auf dem Gebetsteppich, Ramadan 2024]
Der DFB-"Deutsche" Antonio R. - der als
Alibi-Neger mit aufgestellt werden muß,
obwohl er kaum gegen einen Ball treten
kann, ohne dabei über die eigenen Füße
zu stolpern - grüßt alle Muslime, die
alle Nicht-Muslime ausrotten wollen.

Für die Zukunft des "deutschen Volkes" ist nicht die Hautfarbe entscheidend, wohl aber die religiös-kulturellen und ethnisch-kulturellen Bruchlinien. Es ist angebracht, an das viel zitierte Diktum des Verfassungsrechtlers Ernst-Wilhelm Böckenförde zu erinnern, dass für die Lebensfähigkeit der freiheitlichen Demokratie eine gewisse Homogenität und insbesondere ein - prekärer - kulturell vermittelter Grundkonsens Voraussetzung ist. Der Bannfluch der um das "Volk" - um die Reinheit des postnationalen Begriffs - besorgten Verfassungsschützer träfe posthum auch den als Autorität noch unangefochtenen katholischen Sozialdemokraten. (Anm.: Dikigoros' Doktorvater - der auf das Thema zu seiner [Dikigoros'] Dissertation durch seinen Freund E.W.B. gekommen war -, würde sich im Grabe umdrehen... Aber lassen wir das hier; er schreibt darüber an anderer Stelle ein wenig mehr - ganz am Ende, in der Anmerkung zur letzten "Leserpost".)


Herbert Ammon, geb. 1943 in Brieg (Schlesien), ist ein deutscher Publizist, Historiker, Studienrat a.D. Er engagierte sich in den 1980ern in der damaligen Friedensbewegung, u.a. als Repräsentant des "Offenen Briefes" des DDR-Regimekritikers Robert Havemann an den sowjetischen Staats- und Parteichef Leonid Breschnew. 1981 zusammen mit Peter Brandt Herausgeber des Buches "Die Linke und die nationale Frage". Mitgründer und Mitglied im Kuratorium der Deutschen Gesellschaft e.V. zur Förderung politischer, kultureller und sozialer Beziehungen in Europa.


LESERPOST
(ausgewählt und z.T. leicht gekürzt von Dikigoros)

S. Malm (05.04.2024)
Wieso müssen wir uns von Linken vorschreiben lassen, wie das deutsche Volk zu definieren ist? Die eigentliche Sache ist also die, diesen Anspruch der Linken auf die Deutungshoheit entschieden zurückzuweisen und sich gar nicht erst darauf einzulassen, ob der von den Linken vorgegebene Rahmen etwas schief hängt. Der ganze Rahmen muß weg!

Sigrid Leonhard (05.04.2024)
"Der von den Verfassungsschützern erhobene, von der Partei bestrittene Extremismusvorwurf bezieht sich auf das als subversiv verfassungswidrig befundene Verhältnis der AfD zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung." Entschuldigung, ich wähle mit Überzeugung die AfD, seit Menschen, die das Grundgesetz auf Demonstrationen hochhielten und daraus vorlasen, zusammengeschlagen wurden - von unseren "Freunden und Helfern = Polizei". Übrigens empfand ich unsere Polizisten in Alt-BRD-Zeiten als genau das: Freunde! Ich weiß außerdem nicht, was an dem Wort "Volk" zu beanstanden ist. Das sehen die Franzosen, die Italiener, die Schweizer, die Ungarn, die Israelis, die Briten usw. sicher in der weit überwiegenden Mehrheit auch so. (Anm.: Pardon, Madame, aber Sie irren: Im ehemaligen Frankreich hat man das Wort "France" inzwischen abgeschafft und durch "Hexagone [Sechseck]" ersetzt - ersteres könnte ja von den vielen Negern, Arabern und Juden im Lande als "rassistische Diskriminierung" verstanden werden. "Peuple" ist der Pöbel, und das Wort "nation" hat Dikigoros schon lange nicht mehr gehört. Das schweizer Wort "Nati" meint heuer nicht mehr das Volk, sondern die Fußball-Nationalmannschaft - die mehrheitlich - wie die französische und die englische ja auch - aus Negern, Arabern und anderen Muslimen besteht, und deren Angehörige z.B. vom arabischen Fernsehsender Al Jazeera ganz ernsthaft als "Mujaheddin" bezeichnet werden - was übrigens anerkennend gemeint ist. Die Engländer haben gar kein Wort für "Volk" - "people" bedeutet einfach nur "Leute", was die Inder deshalb völlig zu Recht mit "log" übersetzen. [Dikigoros schreibt darüber - und die Mißverständnisse, die bei der Rückübersetzung entstehen können - an anderer Stelle, beim Stichwort "Rohingyā".] Das ungarische "nép" ist den Weg des amerikanischen "folk" gegangen, d.h. es bezeichnet etwas, das mit Folklore zu tun hat [Népdal = folk song = Volkslied]. Über das "Volks"-Verständnis der Israelis schreibt er vielleicht ein andermal mehr.)

Wolfgang Raub (05.04.2024)
Nach dem Ende der Sowjetunion wurden jede Menge Menschen aus der Sowjetunion nach Deutschland verfrachtet und als Deutsche anerkannt, falls Sie die deutsche Abstammung - das Kriterium war also die Blutlinie - nachweisen konnten. (Anm. Dikigoros: Na, ein Beweis war wohl nicht erforderlich, allenfalls eine mehr oder weniger vage Glaubhaftmachung.) Das wurde Ihnen damals von der CDU-Regierung (BK Kohl) sogar garantiert. Ähnlich handelte man bei anderen Menschen in der ehemaligen sowjetischen Einflußzone (z.B. Rumänien - Rumäniendeutsche). Das wäre aus Sicht eines Haldewangs grundgesetzwidrig. (Anm.: Darauf kommt es doch gar nicht an. Dikigoros kennt viele "echte" Deutsche, die er lieber heute als morgen auf den Mond schießen würde. Dagegen zieht er vor Leuten wie - "people like" - Sucharit Bhakti, Ramin Peymani und Dushan Wegner den Hut, obwohl er im allgemeinen keine besonders hohe Meinung von "den" Syamesen Thais, "den" Persern Iranern" und "den" Böhmen Tschechen hat. Aber wie sagt man in seiner norddeutschen Heimat: "Es gibt überall so'ne und so'ne!")

L. Bauer (05.04.2024)
[...] Der Ossi ist mit viel zuviel "Volk" aufgewachsen. Und er ist unfähig, sich davon zu lösen. Alles Ewiggestrige, Nahzis! Den Bundesbürgern dagegen wurde der Volksgedanke bis '89 schon erfolgreich ausgetrieben. (Anm. Dikigoros: Vor allem seit Drecksäcker!) Dort gab es maximal noch 'ne Volksbank. Jetzt geht's ans Resteverwerten. Alles muss raus! Die Frage ist doch, ab wieviel Prozent fängt Umvolkung, sprich Genozid am eigenen Volk an? Stand jetzt leben ca. 25% Menschen mit "Migrationshintergrund" in Deutschland. Ab wieviel Prozent darf man von Umvolkung sprechen, Herr Haldenzwang? Oder gibt es dann einen neuen Begriff? 20% deutsches Restvolk. Nein nein, immer noch alles in Ordnung. Es ist nur noch absurd!

Martin Müller (05.04.2024)
Volk ist ein Gemeinschaftsbegriff, der das über viele Generationen gewachsene Zusammenleben von Menschen auf einem Territorium, welches sich zu einem Staatswesen geformt hat, beschreibt... Man kann also Deutscher sein, aber trotzdem nicht zum deutschen Volk gehören... So haben viele Menschen, die aus der Türkei abstammen, auch hier geborene, zwar einen deutsche Pass, bekennen sich aber fast alle als zugehörig zum türkischen Volk. (Anm.: Als was sollen sie sich denn sonst auch fühlen? Altes chinesisches Sprichwort: "Ein Pferd, das in einem Schweinestall geboren ist, bleibt dennoch ein Pferd - und umgekehrt!" Dikigoros schreibt darüber an anderer Stelle mehr - in der Fußnote.) Von daher ist die Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit mit Vorsicht zu sehen, weil damit die Kernbevölkerung, das deutsche Volk, vor allem rechtlich zu Fremden im eigenen Land gemacht werden kann. Wahrscheinlich die eigentliche Motivation linksgrüner Politiker, sich für ungehemmte Migration einzusetzen und jede Form von Abschiebung zu kriminalisieren. Es versteht sich daher von selbst, dass die AfD mit dem Stigma des Rechtsextremismus markiert wird. Spricht die AFD doch diese simplen Wahrheiten offen aus. In einer funktionierenden Demokratie wäre das kein Problem, sondern ein Appell an den öffentlichen Diskurs. In einer linksgrünen Gesinnungdemokratie muss eine missliebige Partei allerdings mit staatlich aufgerufenen Repressalien rechnen...


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