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Auf nach Spanien hier gibt es keine Superminister und Ich AG´s

Die Wirtschaftliche Situation und der daraus resultierende Kostendruck in Deutschland machen es für deutsche Unternehmer immer schwieriger noch überlebensfähig zu bleiben und Gewinne zu erwirtschaften.   Spanien als momentan einzigstes Land der EU mit sinkenden - 14 % Insolvenzen und steigenden Neugründungen ist hervorragend geeignet um seine Geschäfte effizienter zu gestalten.Die Vorteile einer Firmengründung oder Verlagerung seiner Aktivitäten nach Spanien liegen auf der Hand und werden in den letzten Jahren immer häufiger Praktiziert. Angefangen von den wesentlich einfacheren Arbeitsgesetzen bis zur besseren Zahlungsmoral kann man die Vorteile in folgenden Stichpunkten ausführen.

  • Die Lohnkosten liegen im Vergleich zu Deutschland um bis zu 30% niedriger.

  • Die spanischen Gesellschaften sind  hervorragend geeignet, um mit ihr als Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland zu arbeiten.

  • Gewerbesteuerfreiheit bei Umsätzen bis zu 1 Mio € imJahr 

  • Das Kapital z.b. der spanischen GmbH beträgt mit 3.006,-€ nur einen Bruchteil des der deutschen GmbH

  • Die recht freizügige Absetzung von Betriebsausgaben kommt nicht nur dem Unternehmen, sondern der gesamten spanischen Wirtschaft zugute.

  • Die Wirtschaftsliberalität haben natürlich auch viele Geschäftsleute aus aller Welt erkannt: Sie gründen GmbHs in Spanien und arbeiten damit recht erfolgreich, national wie international. Die spanische Gesellschaften werden in der ganzen Welt akzeptiert.

  • Nach den EU-Bestimmungen kann jede spanische Gesellschaft auch nach Deutschland verlegt werden. Dies geschieht in der Form der Zweigniederlassung.

  • Die Besteuerung ist mit 35 %  niedrig.

  • Wettbewerbsverbot: das gilt nicht für hiesige Gesellschaften.

  • Das Arbeitsvertragsrecht ist sehr Flexibel ( 3 Monatsverträge, Kündigungszeiten,etc.)

  • und viele andere Vorteile.

Natürlich ist es nicht für jeden Geschäftsbetrieb geeignet seine Aktivität nach Spanien zu verlegen. Jeder muss im einzelnen Prüfen welche Vorteile eine Verlagerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen mit sich bringt, wobei wir Sicher zur Entscheidungsfindung beitragen können.

Gerne Informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Gesellschaftsgründung in Spanien.

Wir übernehmen alle Administrativen Aufgaben Ihrer Gesellschaftsgründung bis hin zu weiterführenden Aufgaben wie Finanzbuchhaltung, Steuererklärungen Lohnbuchhaltung und Bilanzierung.

 

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In den letzten Jahren erfreut sich die spanische S.L. einer immer größeren Beliebtheit. Aufgrund der europäischen Gesetzgebung und Niederlassungsfreiheit kann jeder EU-Bürger frei wählen, in welchem Land er seine Firma gründen möchte. Immer mehr EU-Bürger gründeten in den letzten Jahren auf Grund der liberaleren Wirtschaftsordnung und des weit geringeren Mindeststammkapital eine GmbH oder AG in Spanien. Anziehend für Unternehmer ist auch die positive Wirtschaftsentwicklung in Spanien und das hohe Wirtschaftswachstum sowie die gesteigerte Produktivität. Spanien ist eines der wenigen Länder der EU, die in den letzten Jahren auf gesteigertes Wirtschaftswachstum und gesteigerte Konsumausgaben zurückblicken kann. Um eine spanische Gmbh gründen zu können benötigt man lediglich eine Stammkapital von 3006 € und dieses kann nach der Gründung aufgebraucht werden.  Die spanische S.L. ähnelt der deutschen GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hierbei haftet lediglich das eingesetzte Vermögen der Gesellschaft, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugen die S.L.  Das Kapital ist hierbei in Gesellschafteranteile aufgeteilt. Mit Ausnahme der Sociedad Unipersonal sind mindestens 2 natürliche oder juristische Personen notwendig. Die S.L. wird von einem oder mehreren Verwaltern (administradores) vertreten. Diese sind in ihren Aufgabenbereichen, Rechten und Pflichten vergleichbar mit den Geschäftsführern. Die S.L ist zu einer geordneten Buchführung verpflichtet und muss einmal jährlich einen Jahresabschluss beim spanischen Handelsregister vorlegen.  Die Gründung wird durch einen notariellen Vertrag (Escritura publica de Constitucion de Sociedad) vorgenommen. Bereits bei der Gründung der S.L muss die Einzahlung des vollen Stammkapitales per Bankbescheinigung erfolgt sein. Firma in Spanien, Firma Gründen in Spanien, Firmengründung in Spanien, Firma Verkaufen nach Spanien, Geschäftsführerhaftung, Lohnkosten in Spanien, Steuerberater in Spanien, Steuern in Spanien, Insolvenz in Spanien,  Kosten in Spanien, Ausflaggen nach Spanien, Sitzverlegung, Europakonto, Europa GmbH, Niederlassung in Deutschland, Existenz in Spanien, Existenzgründung in Spanien, Unternehmensgründung in Spanien, Unternehmer in Spanien, Steuerbescheide in Spanien,  Sozialversicherung in Spanien, Solidaritätszuschlag in Spanien, firma im ausland, gründungen im ausland, gründen im ausland, eu recht, eu steuerrecht, dba, europäisches gesellschaftsrecht, Gesetze und Urteile zu den Themen europäisches- und internationales Gesellschafts- und Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen  Urteile und Kommentierungen zur Niederlassungsfreiheit im EU-Raum  Spanien-Recht, Hochschulschriftenreihe zum spanischen Wirtschaftsrecht  Weitere Fachliteratur für ausländisches Steuer-und Wirtschaftsrecht  Insolvenzrecht  GmbH- Risiken  Die GmbH als Unternehmensform stößt sehr schnell an ihre Grenzen. Gewinne können kaum entnommen werden und wenn es mal in die roten Zahlen geht, droht sofort das verschärfte Insolvenzrecht. Das Thema "verdeckte Gewinnausschüttung" treibt GmbH Geschäftsführer in den Wahnsinn, so schreiben die Finanzbehörden quasi vor, wie hoch die Gehälter eines Geschäftsführers sein dürfen, was für ein Dienstfahrzeug noch angemessen ist usw..Verstöße gegen diesen deutschen Verordnungswahn werden mit "Zwangbesteuerungen" geahndet um den "bösen" Unternehmer in seine Schranken zu weisen. Das neue Insolvenzgesetz setzt noch einen drauf: Der GmbH-Geschäftsführer wird immer mehr von allen möglichen Haftungs- und Strafbestimmungen bedroht. Nachfolgend nur einige "Auszüge" aus den "Wahnsinnstaten" deutscher Bürokraten

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