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3.006,-
€uro Mindestkapital bei der S.L, 60.100,-€ bei der S.A.
Die GmbH ist die
historisch jüngste und meistgewählte Gesellschaftsform, die aber auch individuell so
gestaltbar ist, dass sie auf die spezifischen Bedürfnisse des oder
der Gesellschafter hervorragend zugeschnitten werden kann. Mit 3.006,- €uro Mindestkapital bietet die spanische GmbH eine für
wohl jedermann erreichbare Gesellschaftsform. Das neue spanische
GmbH-Gesetz des Jahres 1995 gestattet auch die Einmanngesellschaft,
also die Gesellschaft mit lediglich einem einzigen Gesellschafter.
Weil jedoch bei der Einmann- bzw. Einfrau GmbH zahlreiche
Besonderheiten bestehen, empfiehlt es sich in der Regel, eine GmbH
mit mindestens zwei Gesellschaftern zu gründen, wobei ein
Gesellschafter lediglich eine symbolische Beteiligung zu halten
braucht. Die Gesellschaft wird durch den oder die Verwalter (Administrator)
vertreten; auch ist es zulässig, einen Verwaltungsrat zu
installieren. Grundsätzlich hat jedoch eine kleinere Gesellschaft
lediglich einen oder zwei Verwalter, wobei je nach dem Willen der
Gesellschafter diese einzeln oder gemeinschaftlich
vertretungsberechtigt sind. Die Gründung erfolgt durch notariellen
Vertrag (Escritura Publica de Constitución de Sociedad). Hierin
wird die Satzung der Gesellschaft festgelegt. Vor der notariellen
Beurkundung muss die Bestätigung des Zentralen Spanischen
Handelsregisters in Madrid vorliegen, dass gegen die vorgesehene
Firmenbezeichnung keine Bedenken bestehen. Die Satzung (estatutos)
regelt alle wesentlichen Einzelheiten der Gesellschaft, wobei
naturgemäß auf das spanische GmbH-Gesetz mit seinen 129 Artikeln
zurückgegriffen werden muss. Anders als bei der SA muss das gesamte
Gesellschaftskapital bereits bei der Gründung der SL voll
aufgebracht sein. Dies ist durch Bankbescheinigung nachzuweisen.
Die eigentliche
Geburtsstunde der Gesellschaft ist die Eintragung der Gesellschaft
im Handelsregister, dann erst wird sie rechtsfähig. Gleichwohl darf
die Gesellschaft bei entsprechender Beschlussfassung bereits vor der
Eintragung handeln, obwohl die beschränkte Haftung der neuen
Rechtspersönlichkeit der spanischen GmbH erst mit der Eintragung
ins Registro Mercantil beginnt.
Sacheinlagen für
beide Gesellschaftsformen zulässig
Wer firmenmäßig
"größer" einsteigen will, für den erscheint die
Rechtsform der AG (S.A.) adäquater. Hier ist allerdings ein
Mindestkapital von 60.100,-€ erforderlich, wobei bei der Gründung
lediglich 15.025,-€ zu zahlen sind. Sacheinlagen sind sowohl
bei der spanischen GmbH als auch bei der S.A. zulässig, wobei für
die S.A. die Expertise eines Sachverständigen erforderlich ist.
Auch die Aktiengesellschaft kann als Einmanngesellschaft gegründet
werden und ebenfalls nur einen Verwalter haben, so wie es bei der
GmbH der Fall ist. Dieser kann gleichzeitig natürlich auch
Gesellschafter sein.
Spätere Umgründung
möglich
Zulässig ist es auch,
zunächst eine GmbH zu gründen und diese später in eine S.A.
umzugründen. Hat die Firma erst einmal eine gewisse Größe und
Bedeutung erreicht, wird, auch aus Gründen des höheren Prestiges,
häufig eine Umgründung in eine SA vorgenommen.
Steuerlich gesehen
empfiehlt sich häufig die Gründung einer Gesellschaft, weil auf
diese Weise beispielsweise der Verwalter, der Mitgesellschafter sein
sollte, solche Kosten eher als Betriebskosten geltend machen kann,
die bei einer Einzelfirma häufig dem privaten Bereich zugerechnet würden.
Für eine Gesellschaft spricht auch die Möglichkeit, die Firma
durch Abtretung ihrer Anteile zu einem späteren Zeitpunkt an
interessierte Dritte zu übertragen.
Arbeitsrechtliche
Aspekte
Die Gesellschaft muss
mindestens eine Person unter Vertrag haben, die bei der
Sozialversicherung in der Gruppe I (leitende Angestellte) anzumelden
ist, selbst wenn diese nur teilzeitbeschäftigt ist. Ein Verwalter,
ein Vorstandsmitglied, Gesellschafter oder Aktionär kann
gleichzeitig auch Angestellter der Gesellschaft sein, wenn ein
wirkliches Arbeitsverhältnis besteht.
Leitende Angestellte,
die gleichzeitig Verwaltungsratsmitglied (Präsident, Sekretär,
Besitzer) oder Alleinverwalter sind, haben keinen Anspruch auf
Arbeitslosenunterstützung. Die Arbeitslosenunterstützung wird auch
leitenden Angestellten verweigert, die gleichzeitig
Mehrheitsgesellschafter sind, unabhängig davon, ob sie Verwalter
sind oder nicht. Daher sind leitende Angestellte, die gleichzeitig
Verwalter oder Mehrheitsgesellschafter sind, nicht richtig im
allgemeinen Sozialversicherungssystem (Regimen General de la
Seguridad Social ) versichert und müssen sich als Selbständige (Autonomos)
versichern lassen. Der oder die Verwalter haften den Gesellschaftern
und Dritten gegenüber für Schäden aus gesetzeswidrigen Handlungen.
Steuerliche
Gesichtspunkte
Kapitalgesellschaften,
also GmbHs und Aktiengesellschaften, werden aufgrund des spanischen
Körperschaftssteuergesetzes mit 35 % ihrer Gewinne besteuert.
Hierbei können aufgrund des spanischen Körperschaftssteuergesetzes
während eines Zeitraumes von 7 Jahren Gewinne mit Verlusten
kompensiert werden. Gesellschaften unterliegen auch der spanischen
Gewerbesteuer - Impuestos sobre actividades economicas (IAE).Diese
wird aber gerade im Parlament geändert, sodas Firmen erst ab einem
Jahresumsatz von 1 Mio €uro Gewerbesteuer bezahlen müssen. Es
handelt sich hierbei um einen festen jährlichen Steuerbetrag, der
abhängig ist von der Gesellschaftstätigkeit und dem Ort der
Gesellschaft. Die Steuernummer der Gesellschaft CIF sollte gleich
nach der Gründung beantragt werden.
Interessieren Sie sich für die Gründung
einer spanischen Gesellschaft, so nutzen Sie bitte unser Anfrageformular.
Wir senden Ihnen dann weitere Infomationen
zu:
Lesen Sie auch die Rubrik Gesetze
& Recht
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Gesellschaften
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- Aktiengesellschaft. SA
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung. SL.
- Genossenschaft. SAL Arbeiter GmbH. SLL
- offene Handelsgesellschaft (SC o SRC)
- Personengesellschaft (einfach und nach Anteilen) (S en
C. S Com. P.A.)
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Spezielle Gesellschaften
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- Reciprocal Guarantee Company. SGR.
- Darlehensverband, Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit, Versicherungsgesellschaft und
caritative Vereinigung.
- Kapitalanlagegesellschaft.
- wirtschaftlicher Interessenverband und Europäischer
wirtschaftlicher Interessenverband (AIE y AEIE).
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NON ASSOCIATED COMPANIES
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- Sparkasse.
- geschlossene Immobilienfonds.
- Rentenversicherung.
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Genossenschaften
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erster Ordnung:
- gemeinsamer Arbeit
- Landwirtschaft
- Transport
- Lehrer
- Wohnungswesen
- Versicherungen
- Verbraucher
- Dienstleistungen
- Kredit
- Gesundheitswesen
- gemeinsame Landnutzung
- Seewesen
- Erziehung
zweiter oder höhrerer Ordnung:
- 2 oder mehr Kooperativen (der gleichen Art oder
unterschiedlicher )
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In der folgenden Übersicht werden die
Erfordernisse, die Haftungsarten und die notwendigen Dokumente
genannt, um eine der üblicheren Unternehmensformen zu gründen:
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TYP
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KAPITAL
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Mindest-zahl von Personen
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Haftung
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Dokumentation
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Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
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in Anteile unterteilt, unteilbar und
akkumulierbar, nicht als Aktien, nicht repräsentiert durch
Taten oder accounts und nicht unter der Bezeichnung "Aktie".
Minimum 3.008,- €.
Insgesamt gezeichnet und ausgegeben
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1
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beschränkt
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öffentliches Dokument
Eintragung ins Handelsregister
Steuererklärung über Geschäftsaktivitäten (1%).
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Arbeitnehmer
Genossenschaft
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unterteilt in Namensanteile.
Minimum: 60.000,- € Vollständig gezeichnet und ausgegeben
zu wenigstens 25% des Nominalwerts (über den Rest wird gemäß
Gesellschaftsvertrag verfügt), Bargeldeinlagen innerhalb
von 5 Jahren maximum.
Grenze für jeden Partner: 1/3.
Der Gesamtwert der Arbeiteranteile, beträgt wenigstens 51%
des Stammkapitals.
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3
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beschränkt
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öffentliches Dokument Eintragung ins:
- Handelsregister
- Firmenregister
Steuererklärung über Geschäfstaktivitäten
(befreit)
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Arbeitnehmergesellschaft
mit beschränkter Haftung
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unterteilt in Anteile, unteilbar und
akkumulierbar, keine Aktien, nicht repräsentiert durch
Taten oder accounts.
Minimum 3.008,- €.
Vollständig gezeichnet und ausgegeben.
Limit für jeden Partner: 1/3.
Der Gesamtwert der Arbeiteranteile beträgt wenigstens 51%
des Stammkapitals.
|
3
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beschränkt
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öffentliches Dokument Eintragung ins:
- Handelsregister
- Firmenregister
Steuererklärung über Geschäfstaktivitäten
(befreit)
|
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allgemeine
Personengesellschaft
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besteht aus den Einlagen der Partner (Geld,
Vermögenswerte und Obligationen).
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2
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beschränkt (persönlich, solidarisch und
subsidiär für die Partner)
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Öffentliches Dokument.
Eintragung ins Handelsregister.
Steuererklärung über Geschäftsaktivitäten (1%).
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allgemeine und beschränkte
Personengesellschaft
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einfach: besteht aus den Einlagen der
Partner.
Anteile: besteht aus Kapital exklusiv für die Partner.
Minimum: 60.000,- €
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2
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einfach: beschränkt (personal,
solidarisch und subsidiär für die Partner)
Anteile: beschränkt (auf die Teilhaberschaft der Partner)
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Öffentliches Dokument
Eintragung ins Handelsregister
Steuererklärung über Geschäftsaktivitäten (1%)
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Verbindung von
Arbeitnehmergenossenschaften
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Variables Kapital
unterteilt sich in obligatorische und freiwillige Einlagen
der Partner und, wenn geeignet, der Assoziierten.
Die Artikel der Assoziation legen die Mindesthöhe des
Stammkapitals fest, welches vollständig ausgegeben sein
muss.
Limit pro Partner: 25%
Limit für jeden Partner: 1/3 des Gesamtwerts der Beiträge
der Partner.
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5
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beschränkt (es sei denn, es wird anderes
festgelegt)
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Öffentliches Dokument
Eintragung ins Register der Arbeitnehmer-genossenschaften
Steuererklärung über Geschäftsaktivitäten (1%)
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andere Typen
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gemeinnützige
Organisation
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Kapital besteht aus den Beiträgen der
Partner.
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2
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beschränkt (persönlich)
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besitzt keinen rechtlichen Status.
freiwillige Registrierung
Steuererklärung über Geschäftsaktivitäten:1%
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geimansame Inhaberschaft
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Kapital besteht aus den Beiträgen der
Partner
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2
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beschränkt (persönlich)
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hat keinen rechtlichen Status.
freiwiliige Registrierung
Steuererklärung über Geschäftsaktivitäten:1%
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