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Die Sociedad
Limitada Nueva Empresa/SLNE
Das Gesetzesprojekt zur Sociedad Limitada
Nueva Empresa/SLNE (spanische GmbH neuer Gründung), veröffentlicht
im "Boletin Oficial de las Cortes Generales" vom 14. 06.
2002, welches das bisherige spanische Gesetz Nr. 2/1995 zur Sociedad
de Responsabilidad Limitada/SRL vom 23. 03. 1995 ändert, soll laut
Gesetzesbegründung in Absatz II zur Gründung von neuen Unternehmen,
vor allem von kleiner und mittlerer Größe, anregen. Am 1.
April 2003 wurde in Spanien das Gesetz 7/2003 über die Gesellschaft
mit beschränkter Haftung - neues Unternehmen erlassen, welches das
aktuelle Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom
1995 modifiziert.
Diese neue Rechtsform SLNE ist vor allem für
kleinere Unternehmen und Existenzgründer (PYMES) gedacht und soll
den Mittelstand fördern . Die SLNE soll insbesondere für Klein-Unternehmer
Vereinfachungen bei der Gründung und Handhabung der SLNE bieten.
Hier übernimmt Spanien mit Umsetzung des neuen Gesetzes eine
Vorreiterrolle in Europa während es Deutschland mit der ICH_ AG
versuchte. Die Antragsformalitäten wurden für die SLNE extrem
erleichtert, der zeitliche Aufwand ist reduziert und darüber hinaus
gibt es Modifizierungen, wie beispielsweise eine vereinfachte Buchführung.und
steuerliche Vergünstigungen für die SLNE.
Vorteile der neuen Gesellschaftsform SLNE
Nachteile / Einschränkungen
Der Firmenname darf nicht wie bei der SL, SLL,SLU,
ein beliebiger Name, als Fantasiename gewählt werden. Der
Gesellschaftsname, besteht aus dem Namen und Vornamen eines der Gründer
sowie einer Nummer.
Die maximale Anzahl der Gründer / Gesellschafter
ist auf 5 Personen beschränkt.
Gesellschafter dürfen nur natürliche Personen
sein, es sind keine Juristischen Personen als Gesellschafter
möglich. Der Geschäftsführer SLNE muss auch Gesellschafter der
SLNE sein.
Eine Einpersonengesellschaft, (Sociedad
unipersonal) ist auch möglich, allerdings darf ein Gesellschafter
einer SLNE keine weitere SLU mehr gründen.
Das Mindestammkapital muß 3.012 EUR betragen und
ist auf max. 120.202 EUR beschränkt worden.
Das Firmenkapital kann nur durch Geldeinlage
eingebracht werden und darf nicht aufgebraucht werden. Eine
Sachgründung ist nicht möglich.
Auch sind Beschränkungen bei Änderung des
Gesellschaftervertrages ( Escritura ) hinsichtlich Änderungen der
Statuten, bezüglich des Firmenkapitals, Zahl der Gesellschafter
oft hinderlich.
Bei der SLNE handelt es sich um einen"Untertyp" der SL mit
einigen wichtigen Beschränkungen und Besonderheiten.Die SLNE eignet
sich mehr für nationale Unternehmer die durch die Gründung einen
ähnlichen Status einer S.L. erreichen möchten, sowie Ihre
Haftungsrisiken beschränken möchten. Für ausländische
Investoren oder Existenzgründer ist die konventionelle S.L. immer
noch die geeignete Gesellschaftsform.
Eine SLNE kann auch Zweigstellen und Filialen haben,
sowohl im Inland als auch im Ausland. Allerdings dürfen diese
Zweigstellen und Filialen nicht die Form einer SLNE annehmen.
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