|  |
Denken Sie daran, dass Sie
Ihre Gesellschaft in einem Land gründen dessen Sprache und Gesetze Sie in
der Regel nicht kennen. Es kommt darauf an, dass Sie sich absolut
vertrauens- würdige Partner auswählen, damit auch der Erfolg eintritt,
den Sie erwarten.
Zunächst sollten Sie sich über eine
Tatsache im klaren sein. Trotz der starken Sonnenstrahlung und der
heiteren Mentalität der Spanier besitzt Spanien eine Verwaltung, die sehr
schwerfällig ist und mit sehr engen Vorschriften aufwartet. Dies ist für
Deutsche, die in Spanien neu angekommen sind und eine neue Existenz
aufbauen wollen, überraschend und führt nicht selten dazu, dass teures
Lehrgeld bezahlt werden muss.
So locker, wie es auf dem ersten Blick
anmutet, funktioniert das spanische Verwaltungs- und Geschäftsleben denn
eben doch nicht.
Sie benötigen für Alles und Nichts eine
Genehmigung, die mit Gebühren und die Geduld strapazierendem Anstehen bei
Ämtern verbunden ist.
Es ist daher auch mehr als verständlich,
dass man sich in Spanien für diese Behördengänge einer Agentur, einer
sog. Gestoria bedient, die den Papierkrieg übernimmt.
Bevor Sie in Spanien überhaupt geschäftlich tätig werden, muss die
Ausländersteueridentifikationsnummer NIE beantragt werden. Ohne diese
Nummer läuft in Spanien nichts.
Welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für
die Gründung einer neuen Existenz?
Bei haftungsintensiven Tätigkeiten sollten Sie die Gründung einer
spanischen Kapitalgesellschaft in Erwägung ziehen. Hier bieten sich die
spanische GmbH (S.L.) und die spanische AG (S.A.) an. Für kleinere und
mittlere Unternehmen wird die S.L. , die ein Mindeststammkapital von
3.006,-€ besitzt, bevorzugt. Die S.A. muss ein Mindeststammkapital
von 60.000,-€ haben. Die S.L. ist auch in Form der Einmann -GmbH zu gründen.
Vertreten wird die S.L. von einem oder mehreren Verwaltern (Administradores),
den Geschäftsführern in Rechten und Pflichten vergleichbar. Die S.L.
muss eine geordnete Buchführung haben und einmal jährlich den
Jahresabschluss beim spanischen Handelsregister hinterlegen, einer Pflicht,
der bekanntlich in Deutschland kaum eine GmbH nachkommt. In Spanien winken
bei Unterlassen und verspäteter Hinterlegung empfindliche Geldstrafen.
Bei der S.L. muss wenigstens ein Arbeitnehmer bei der spanischen
Sozialversicherung angemeldet sein.
Auch in Spanien ist den Krankenkassen die Problematik der Scheinselbständigen
bestens bekannt. Es ist daher gängige Praxis, dass stichprobenartig nach
nicht angemeldeten Arbeitsverhältnisse gesucht wird und anhand eines
Indizienkatalogs Beschäftigungsverhältnisse nachträglich als abhängige
Arbeitsverhältnissen qualifiziert werden. In solchen Fällen winken
deftige Nachzahlungen und Geldstrafen.
Eine gewerbliche Tätigkeit können Sie auch als sog. autonomo ausüben,
d.h. als Einzelunternehmer. Hierfür müssen Sie sich bei den Finanzbehörden
anmelden und unter der genauen Bezeichnung der Tätigkeit, die nach
Klassen, sog. epígrafes, eingeteilt ist, die entsprechenden Anmeldungen
vornehmen.
Wir organisieren die
komplette Gründung Ihrer S.L.
|
Schritte, um ein Unternehmen
in Spanien zu gründen
|
|
Folgen Sie den Links, um alle
notwendigen Informationen und Schritte für die Gründung
eines Unternehmens in Spanien kennen zu lernen:
|
|
|
|
|
Schritt 1.
Projektstudie
Vor der Gründung eines Unternehmens müssen alle
möglicherweise eintretenden Szenarien analysiert
werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen
Finanzierungsplan und eine Marktanalyse zu
erstellen, aber auch einen Business Plan über den
künftigen Absatz der Produkte oder Dienstleistung.
Schritt 2.
Erstellung eines Geschäftsplans
Jede Geschäftstätigkeit birgt ein Risiko in sich.
Dieses Risiko wird durch die Ausarbeitung eines
umfassenden Geschäftsplans reduziert. Ein Geschäftsplan
berücksichtigt alle Punkte, die auf irgendeine
Weise die künftige Aktivität des Unternehmens
beeinflussen können. Die Erstellung eines solchen
Plans ist ein entscheidender Schritt und unerlässlich
für die Firmengründung; insbesondere aus
folgenden Gründen:
-
der Plan hilft, mögliche
Fehler zu vermeiden, die sich zu kostspieligen
Problemen hätten entwickeln können.
-
er erlaubt den
Vergleich von anfänglichen Vorhersagen mit
der tatsächlichen Situation und hilft, mögliche
Abweichungen zu analysieren.
-
Im Fall, dass eine
dritte Partei an der Firmengründung beteiligt
sein soll (z.B. ein Partner, eine Bank oder
sogar eine öffentliche Verwaltung), kann der
zuvor erstellte Plan als Dokument dienen, um
den Partner von der Geschäftsidee zu überzeugen.
Schritt 3.
Auswahl der angemessenen gesellschaftsrechtlichen
Form
Sobald das Geschäftsfeld definiert ist, muss die
angemessene gesellschaftsrechtliche Form des
Unternehmens gewählt werden. Diese variiert in
Abhängigkeit von den jeweiligen Interessen und
Erwartungen. Diese haben wir unter Rechtsformen
beschrieben.
Schritt 4.
Negatives Ergebnis der Namensüberprüfung
Die Auswahl des Firmennamens ist eine der
wichtigsten Entscheidungen, da der Erinnerungswert
des Namens wichtig für die Wahrnehmung der Firma
bei potentiellen Kunden ist.
Nachdem der Name ausgewählt wurde, muss das
negative Ergebnis der Namensüberprüfung
eingeholt werden. Dieser Nachweis beweist, dass
der gewählte Name noch nicht im Handelsregister
existiert. Über diese Webadresse
kann die Namensüberprüfung angefordert werden.
Sie wird postalisch zugestellt, die Kosten werden
über die aktuellen Tarife geregelt. Normalerweise
wählt man vorab drei Firmennamen aus, für die
man eine Überprüfung anfordert. Über diese Webadresse
kann man schon vor der offiziellen Überprüfung
checken, ob die gewählten Namen bereits
anderweitig existieren.
Schritt 5.
Nachweis der Hinterlegung des
Gesellschaftskapitals
Dieser Nachweis bestätigt die Hinterlegung des
Gesellschaftskapitals in einer Bank. Der minimal
zu hinterlegende Betrag hängt ab von der gewählten
Gesellschaftsform.
Schritt 6.
Gesellschaftsvertrag
Bevollmächtigte der Gesellschaft unterzeichnen
den Gesellschaftsvertrag in Gegenwart eines Notars.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über das negative
Ergebnis der Namensüberprüfung , der Nachweis über die
Hinterlegung des Gesellschaftskapitals, und
die Definition der Artikel des
Gesellschaftsvertrags.
Schritt 7.
vorläufige Steuernummer
Über die Steuernummer (spanische Abkürzung: CIF
für Código de identifiácion Fiscal) weist sich
die Firma gegenüber dem Finanzamt aus. Die
Steuernummer ist notwendig, um die Steuern für
ITP und AJD zu bezahlen, welche im nächsten
Schritt beschrieben werden. Dieser Steuercode
muss für jede juristische Person (öffentlich
oder privat) bei der zuständigen Delegación de
Hacienda (Finanzamt) beantragt werden; die Zuständigkeit
ist abhängig vom Standort der Firma.
Schritt 8.
Begleichung von ITP and AJD
Die so genannten "Impuesto sobre Trasmisiones
Patrimoniales (ITP)" und "Actos Jurídicos
Documentados (AJD)" sind zwei Steuern, mit
der die Gründung eines Unternehmens belastet ist.
Diese Steuern werden im zuständigen Finanzamt
bezahlt.
Schritt 9.
Anmeldung im Handelsregister
Dieser Schritt macht die Wahl der
gesellschaftsrechtlichen Form des
Unternehmens endgültig. Die kaufmännischen Bücher
werden gesiegelt. Dieser Schritt erfolgt in der
Vertretung des Handelsregisters am Standort des
Unternehmens.
Schritt 10.
Steuererklärung
Ein Unternehmer, der Geschäftsaktivitäten in
Spanien aufnimmt, sowie jede juristische oder natürliche
Person, die Einkommenssteuern abführen muss, muss
dies dem Finanzamt
durch die Steuererklärung anzeigen.
Schritt 11.
Gewerbesteuer (Alta IAE)
Die Gewerbesteuer (span. Abkürzung IAE) ist eine
Steuer, die von der kommunalen Verwaltung, dem
Rathaus, erhoben wird. Die kommunale Verwaltung
belastet die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten
von Individuen oder Unternehmen mit der
Gewerbesteuer.
Schritt 12.
Aufnahme ins Sozialversicherungssystem
Jede juristische oder natürliche Person, die
sozialversicherungspflichtige Personen anstellen möchte,
muss ihr Unternehmen in der allgemeinen
Sozialversicherung anmelden.
Diese Anmeldung ist notwendige Voraussetzung für
die Einstellung von eigenen Arbeitnehmern. Sobald die Firma eingetragen ist,
werden die Arbeitnehmer angemeldet.
Schritt 13.
Betriebsunfallsversicherung
Diese Betriebsunfallversicherung sichert gegen
Betriebsunfälle oder berufsbedingte Krankheiten
der Arbeitnehmer ab. Diese Versicherung kann
direkt mit dem Instituto
Nacional de la Seguridad Social (INSS) abgeschlossen
werden oder mit einer Versicherung auf
Gegenseitigkeit hinsichtlich Betriebsunfällen und
berufsbedingten Erkrankungen.
Bei der Anmeldung bei der Verwaltung muss der
Unternehmer die Versicherung benennen, die im
Schadensfall eintritt. Wenn sich der Unternehmer für
einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
entscheidet, wird die Verwaltung dieser
Versicherung den gleichen Vordruck zu senden. Der
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit muss
daraufhin dem Unternehmer gegenüber die
Ersatzpflicht bestätigen.
Entscheidet sich der Unternehmer für das INSS
System, muss er eine Erklärung über die Geschäftstätigkeiten
und Arbeitsbereiche seiner Firma abgeben, damit
die angemessene Höhe der Prämie festgesetzt
werden kann.
Schritt 14.
Anmeldungs- und Mitarbeiterverzeichnis
Dieses Verzeichnis enthält die Namen aller
Mitarbeiter. Darüber hinaus werden die persönlichen
Daten, der Beruf, das Eintrittsdatum in die
Sozialversicherung und das Austrittsdatum
verzeichnet. Die Erstellung eines solchen
Verzeichnisses ist Pflicht für alle Unternehmer
und sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
Dieses Buch wird in der allgemeinen Sozialversicherungskasse
hinterlegt (Nationale Verwaltung).
Die Unternehmen führen ebenfalls ein Besuchsbuch,
in dem das Verwaltungspersonal alle Veränderungen
am Arbeitsplatz registrieren muss. In dieses Buch
dürfen alle Inspectores oder Subinspectores de
Trabajo (Arbeitsinspektoren) Einsicht nehmen. Es
muss 5 Jahre lang aufbewahrt werden und muss auch
bei der allgemeinen Sozialversicherungskasse
hinterlegt werden.
Schritt 15.
Bewerbung um eine Gewerbeerlaubnis
Bevor kommerzielle oder industrielle Aktivitäten
aufgenommen werden, muss eine entsprechende
Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Rathaus
eingeholt werden.
Die Ausstellung einer Gewerbeerlaubnis durch das
Rathaus bescheinigt, dass die technische
Ausstattung und die beabsichtigten Aktivitäten
der Neugründung mit gültigem Recht konform sind.
Sobald die Gewerbeerlaubnis erteilt ist, werden
die Inspektoren der Stadtverwaltung prüfen, ob
die Tätigkeit des Unternehmens tatsächlich mit
den Angaben in den vorhergehenden Anträgen übereinstimmt.
Bei positivem Ergebnis wird der
Unternehmensbetrieb endgültig frei gegeben (Acta
de Ocupación y Funcionamiento).
Schritt 16.
Eintragung ins Handelsregister
Der letzte Schritt besteht in der Beantragung des
Eintrags im Handelsregister.
|
|
|
Unser Service für
Ihre Gründung in Spanien
| Gründung |
Erstellung
der Statuten und die Gründung bei einem Notar
|
| Notarhilfe |
Persönliche
Begleitung beim Notartermin durch Steuerberater
Bereitstellung eines deutschen Übersetzers beim Notar
Einrichtung eines Bankkontos für die S.L.
Zusendung der Notarurkunde an die von Ihnen gewünschte Adresse
|
| Anwaltshilfe |
Anfrage
des Gesellschaftsnamens beim Zentralen Handelsregister
Juristische Einzelprüfung des Vertragswerkes für Ihre speziellen
Belange
|
| Steuerhilfe |
Steuerliche
Einzelprüfung durch einen Steuerberater
Beantragung der vorläufigen Steuernummer (N.I.F./C.I.F)
Anmeldung der Tätigkeit bei einer tätigen Gesellschaft
(Mehrwertsteuer-Ident-Nummer)
Austausch der vorläufigen Steuernummer gegen die endgültige
N.I.F.C.I.F - Nummer
Erstellung einer Eröffnungsbilanz
Genehmigung durch das Handelsregister
|
| Bankhilfe |
Kontaktvermittlung
bei einer Bank mit deutschsprachigen Mitarbeitern
Einrichtung eines Sperrkontos bei der Bank für Gründungskapital
Einrichtung eines Firmenkontos
Einrichtung eines Privatkontos
Mithilfe bei der Übertragung des Firmen-Kontos
Übersetzungsdienst und Hilfe beim Bankgespräch
|
| Behördenhilfe |
Eintragung
der Gesellschaft im Handelsregister
Anmeldung der Gesellschaft bei den Behörden
Erledigung der Behördliche Formalitäten
|
| Beratungshilfe |
Erläuterung
der Formalien und deren Handhabung
Ausarbeitung eines Strategieplanes mit dem Mandanten
Ausarbeitung eines Termin- und Ablaufplanes
Beratung nach betriebswirtschaftlichen Kriterien
Beratung in steuerlicher und organisatorischer Hinsicht
Ausführliche Beratung
|
| Weitere
Leistungen |
Beratung bei der Erstellung der Geschäftsunterlagen
Einrichtung und Bereitstellung einer Anschrift in Spanien für
unbegrenzte Dauer
Einrichtung der Postweiterleitung an Ihre Wunschadresse in
Deutschland |
Lassen Sie sich von
uns ein unverbindliches Angebot unterbreiten und vergleichen Sie
|  |