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Bei einem au�ergerichtlichen Vergleich
verzichten die Gl�ubiger freiwillig auf einen Teil ihrer
Forderungen. Wird die vereinbarte Zahlungsquote fristgerecht erf�llt,
so erlischt die Restschuld. Der au�ergerichtliche Ausgleich wird h�ufig
auch als stiller Ausgleich, stiller Vergleich oder au�ergerichtliche
Einigung bezeichnet.
Was unterscheidet einen au�ergerichtlichen
Ausgleich von einem gerichtlichen?
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Es handelt sich um eine rein privatrechtliche
Einigung ohne Mitwirkung des Gerichts;
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Daher fallen keine Gerichts- und
Verwaltungskosten an;
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Alle Gl�ubiger m�ssen zustimmen;
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Es gibt keine Verpflichtung zur Ver�ffentlichung;
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Es gibt keine verpflichtende Mindestquote;
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Bestimmte Verbindlichkeiten sind aus der
Quote ausgenommen (das gilt z.B. f�r L�hne und Geh�lter).
Nat�rlich muss Ihnen bewusst sein, dass - auch
wenn der Ausgleich nicht �ffentlich gemacht wird - zumindest bei
Ihren Lieferanten ein schwerer Vertrauensverlust passiert. Wenn Sie
�berhaupt noch zu weiteren Lieferungen bereit sind, dann in aller
Regel nur mehr gegen Vorkasse.
Wann kann ein au�ergerichtlicher
Ausgleich eine sinnvolle L�sung darstellen?
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Wenn die Zahlungsschwierigkeiten auf einen
Umstand zur�ckzuf�hren sind, den Sie wieder abstellen k�nnen
und das Unternehmen gute Chancen f�r einen Weiterbestand hat.
Haben sich die Verbindlichkeiten langsam �ber mehrere Jahre
aufgebaut (z.B. wegen permanentem Auftragsmangel, zu hohen
Fixkosten etc.), dann verschafft Ihnen ein au�ergerichtlicher
Ausgleich zwar kurzfristig Luft, l�st aber das grunds�tzliche
Problem nicht.
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Sind die Verbindlichkeiten auf eine gr��ere
Zahl von Gl�ubigern aufgeteilt, wird die notwendige
Einstimmigkeit schwieriger zu erreichen sein.
Stapeln sich auf Ihrem Schreibtisch bereits die Vollstreckungsurteile,
wird ein Insolvenzverfahren nur mehr schwer zu vermeiden sein.
Wie hoch sollte die
angebotene Quote sein und wie sind die Zahlungsfristen?
Nachdem es sich um eine privatrechtliche Einigung
handelt, kann die H�he der Quote frei vereinbart werden. In der
Praxis werden Gl�ubiger nur in Ausnahmef�llen eine Quote unter 40%
akzeptieren, die bei einem gerichtlichen Ausgleich die Mindestquote
darstellt. Es muss auch nicht jedem Gl�ubiger die gleiche Quote angeboten
werden. Sie werden in diesem Fall den anderen Gl�ubigern plausibel
machen m�ssen, warum sie weniger bekommen als andere. In der Praxis
spielen hier die Sozialversicherungen eine wichtige Rolle, denn mit
ihnen ist eine au�ergerichtliche Einigung bislang nicht m�glich.
Sie sind in der Regel h�chstens zu einer Ratenvereinbarung bereit.
Letztlich m�ssen Sie eine Bestandsaufnahme
machen und feststellen, welche Quote Sie den Gl�ubigern anbieten k�nnen
und in welchen Zeitr�umen Sie Teilzahlungen leisten k�nnen (z.B.
vier Raten innerhalb von zwei Jahren oder 24 Monatsraten beginnend
zu einem sp�teren Zeitpunkt). Je h�her die angebotene Quote ist,
umso gr��er werden die Chancen auf Akzeptanz bei den Gl�ubigern
sein.
Achtung !!
Ein realistischer und gut geplanter Zahlungsplan ist das wichtigste,
den K�nnen Sie den Zahlungsplan nicht einhalten, leben die
Verbindlichkeiten in voller H�he wieder auf!
Wie sieht es mit der
Verhandlungsbereitschaft der Gl�ubiger aus?
Gl�ubiger werden dann zu einem
Forderungsverzicht eher bereit sein, wenn sie im Falle der Insolvenz
noch h�here Einbu�en zu erwarten h�tten. Es ist daher wichtig,
die Gl�ubiger darauf hinzuweisen, dass bei einer Ablehnung des au�ergerichtlichen
Ausgleichs die Zahlungsunf�higkeit droht und ein Insolvenzverfahren
beantragt werden muss. Die Verhandlungsbereitschaft wird davon abh�ngen,
worauf die offene Forderung begr�ndet ist.
Eine geringe Verhandlungsbereitschaft ist bei Gl�ubigern
zu erwarten, die ihre Forderungen ausreichend mit Hypotheken oder
zahlungskr�ftige B�rgschaften abgesichert haben. Haben Sie Waren
unter Eigentumsvorbehalt gekauft (meist ein Vermerk auf der Rechnung
"Ware bleibt im Eigentum der Fa. XY bis zur vollst�ndigen
Bezahlung"), so kann der Gl�ubiger die Ware zur�ckfordern.
Die Entscheidung wird oft davon abh�ngen, ob die Ware nach der R�cknahme
noch einen Wert hat. Handelt es sich um Waren, die schwer verk�uflich
sind (beispielsweise Saisonwaren) dann wird die Bereitschaft zur
Annahme des Vergleichs h�her sein. Gleiches gilt f�r Waren, die
schon benutzt worden sind (zb. EDV-Ausstattung). Bei
Dienstleistungen ist eine R�ckforderung kaum m�glich, hier wird
die Bereitschaft f�r einen Vergleich auch gr��er sein.
Einige Gl�ubiger werden rasch zustimmen, andere
m�ssen erst �berzeugt werden.
Ben�tige ich f�r
einen au�ergerichtlichen Ausgleich einen Sanierungsberater?
Professionelle Unterst�tzung durch einen
Rechtsanwalt und/ oder Unternehmensberater mit entsprechender Praxis
sollte jedenfalls in Anspruch genommen werden. Sie haben die n�tige
Erfahrung in der Verhandlung mit den Gl�ubigern und achten auch
darauf, dass ihre Vereinbarungen mit den Gl�ubigern abgesichert
sind.
Krisen k�ndigen sich an,
sie entwickeln sich �ber Monate, oft Jahre. Es gibt zumindest drei
Gr�nde, warum die Krise akut geworden ist:
-
Sie haben die Krisenanzeichen nicht oder zu
sp�t erkannt.
-
Sie haben die Krisenanzeichen erkannt, haben
aber keine geeigneten Schritte gefunden, um sie abzuwenden.
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Sie haben die Krisenanzeichen erkannt, kennen
auch die notwendigen Schritte, konnten Sie aber aufgrund von
Traditionen oder einer innerbetrieblichen Kultur der
Konfliktvermeidung nicht umsetzen.
Egal welcher der drei F�lle zutrifft, in jedem
Fall bedeutet ein externer Berater eine wichtige St�tze. Ein
Sanierungsberater hat Erfahrung in der Erstellung eines
Sanierungskonzeptes und vor allem in der F�hrung von Verhandlungen
mit Gl�ubigern. Er bringt nicht nur spezialisierte Expertise in Ihr
Unternehmen, sondern er fungiert auch als Vermittler zwischen Ihnen
und den Gl�ubigern, Gesellschaftern und Mitarbeitern.
Der
Sanierungsberater als Vermittler.
Auch wenn es schmerzt: Aber die Gl�ubiger und
Mitarbeiter lasten einen Gutteil der Krise Ihnen pers�nlich an.
Ihre Vorschl�ge zur Bew�ltigung der Krise werden daher naturgem��
mit Skepsis betrachtet.
Sie sind vielleicht gleichzeitig davon �berzeugt, dass die Gl�ubiger
(z.B. die Hausbank) und die Mitarbeiter (vielleicht durch eine zu
geringe Leistungsbereitschaft) die Misere mitverursacht haben.
Gegenseitige Schuldzuweisungen sind die Folge. Jede Seite
unterstellt der anderen, dass sie nur ihre Sch�fchen ins Trockene
bringen will.
Das sind denkbar schlechte Voraussetzung f�r Verhandlungen und f�r
die Umsetzung eines Sanierungskonzeptes. Hier kann der
Sanierungsberater eine glaubw�rdige Vermittlerrolle (Mediator) �bernehmen.
Ihm werden keine anderen Interessen als die der nachhaltigen
Bestandssicherung des Unternehmens zugeschrieben. Viele
Gl�ubiger haben auf dem Weg in die Krise schon zu viele
Erkl�rungen und Ausreden geh�rt, so das das Vertrauen in ein
Sanierungskonzept fast nicht erreicht wird.
Vorsicht vor
Interessenkollisionen!
Hat Sie Ihr Steuerberater beispielsweise
jahrelang darin unterst�tzt, die Kennzahlen "sch�n zu
schreiben", dann ist er kein geeigneter Ratgeber. Er wird Ihnen
jemanden aus seinem pers�nlichen Freundeskreis empfehlen, der seine
Position nicht ankratzt. Sie sollten im Gegenteil ernsthaft �berlegen,
den Steuerberater zu wechseln!
Wichtig ist vor allem, dass der Sanierungsmanager
bisher nichts mit Ihrem Unternehmen zu tun hatte! Nur so ist er
gegen�ber Gl�ubigern und Mitarbeitern glaubw�rdig. Andernfalls
wird ihm eine Mitschuld an der Krise zugeschrieben und ihm die
Verfolgung von Eigeninteressen unterstellt. Gerade der Wiederaufbau
von Vertrauen ist jedoch eine wesentliche Aufgabe in dieser Phase.
Vorsicht vor unseri�sen
Angeboten!
Vor allem besteht die Gefahr, dass das
Unternehmen mit einer falschen Wahl des Sanierungsberaters vom Regen
in die Traufe kommt. Vorsicht bei rei�erischen Angeboten zur Hilfe
bei Insolvenzen in Zeitungsannouncen, insbesondere wenn Kredite ohne
Bonit�tsauskunft versprochen werden. In der letzten Verzweiflung
werden oft solche Angebote als rettene Strohhalme empfunden. Sie
sollten sich besser einen starken Pfeiler suchen der noch dazu Ihre
Branche und deren Gepflogenheiten kennt, denn ein Strohhalm kann Sie
mit Sicherheit nicht retten.
Und was ist mit der
Chemie zwischen Mandant und Berater?
Nat�rlich m�ssen Sie mit dem Berater eine gute
Gespr�chsbasis aufbauen k�nnen. Aber: Er wird Ihnen in klaren
Worten sagen, was von dem bisherigen Unternehmenskonzept fortgef�hrt
werden kann, und wo eine Neuausrichtung bzw. wo Einschnitte
notwendig sind.
Manches davon wird Sie pers�nlich - vielleicht
sogar schwer - treffen. Aber letztlich entscheidtet Ihre pers�nlichen
Lernf�higkeit und Ihre F�higkeit, mit Kritik umzugehen, ob das
Unternehmen auch noch in Zukunft existieren wird. Es ist seine
Aufgabe Sie k�nftig vor Fehlern zu bewaren und das Unternehmen zu
Retten.
Gerne k�nnen Sie sich Vertrauensvoll an uns
wenden.
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