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Ausflaggen nach Spanien spart KFZ Steuern und Lohnkosten

 

 

Deutsche Finanzbeh�rden d�rfen keine Kraftfahrzeugsteuer auf im EU-Ausland zugelassene und versteuerte Lkw erheben, die in der Bundesrepublik Deutschland Binnenverkehre mit einer vom Zulassungsstaat rechtm��ig erteilten Kabotagegenehmigung durchf�hren. Zu diesem niederschmetternden Urteil f�r den deutschen Fiskus kam nach Mitteilung des Bundesverbandes G�terkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. der Europ�ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-115/00). Mit Blick auf die Dienstleistungsfreiheit in der Europ�ischen Union habe der EuGH im Rahmen einer Vorabentscheidung auf Ersuchen des Finanzgerichtes M�nster klar gestellt, dass ein Transportunternehmer nicht zur Zulassung seiner Lkw im so genannten Aufnahmestaat der Kabotage und damit verbunden zu einer nochmaligen Steuerentrichtung verpflichtet werden k�nne, selbst wenn die Fahrzeuge im Kabotageland ihren "regelm��igen Standort" h�tten, d. h. von dort �ber den Einsatz der Fahrzeuge zum Verkehr bestimmt werde.

Wie der BGL zu dieser Abfuhr an das deutsche Kraftfahrzeugsteuerrecht feststellt, zeige dieses EuGH-Urteil deutlich, dass es im europ�ischen G�terkraftverkehr nicht ohne Harmonisierung der fiskalischen Wettebewerbsbedingungen gehen k�nne. Zum einen sei damit von h�chster Instanz best�tigt worden, dass die bestehenden erheblichen Harmonisierungsdefizite nicht nur im grenz�berschreitenden Stra�eng�terverkehr, sondern auch im innerdeutschen Verkehr zu Lasten deutscher Transportunternehmen bestehen. Zum anderen weise das EuGH-Urteil, so der BGL, den am Standort Deutschland um ihr �berleben k�mpfenden Transportbetrieben einen Ausweg aus dieser steuerlichen Benachteiligung.

Nicht zuletzt dieses Signal des EuGH-Urteils in Richtung Ausflaggung deutscher Lkw in steuerlich g�nstigere L�nder werde dem deutschen Fiskus schon bald den bisher verdr�ngten Zusammenhang zwischen den erheblichen Steuernachteilen deutscher G�terkraftverkehrsunternehmen und der kontinuierlich zunehmenden Vernichtung hiesiger Existenzen � sei es durch Insolvenz oder Abwanderung ins Ausland � deutlich sp�ren lassen in Form von Steuerausf�llen und zus�tzlichen Sozialkosten. Nach Berechnungen des BGL l�sst jeder Lkw, der ausgeflaggt wird, das Loch in der Staatskasse um mindestens 76.000,� � im Jahr gr��er werden.

Kein Berufsstand wird so mit direkten Steuern belegt wie der Unsere. Wo sind denn die Steuersenkungen, die man uns schon vor Jahren versprochen hat? Erst werden die KFZ � Steuer gesenkt, aber auf der anderen Seite wird die Dieselsteuer erh�ht, dann die Autobahnvignette eingef�hrt, dann die �kosteuer und jetzt die kilometerbezogene Autobahngeb�hr f�r das Jahr 2003. 

Geht man von einer Jahreskilometerleistung 150.000 Km bei Nationalen und von 50.000 KM bei Transporteueren im Internationalen Verkehr aus, dann betragen die Mehrkosten nur durch die geplante Einf�hrung der KM � Pauschale: 

  6,480,- �   -     8.100,-�   per LKW im Internationalen Verkehr

18.000,- �   -  22.500,- �    per LKW in Nationalen Verkehr

Das bedeutet, das schon Unternehmer mit 3 Fahrzeugen eine Mehrbelastung von ca. 67.500,- � (National) und 24.000,- � ( International ) zu kompensieren haben.   Zieht man diese Kosten einmal von den Einnahmen, die ja Bruttoeinnahmen sind ab, so bliebt in der Regel nicht mehr viel �ber. 

Bis heute wurde seiten der Regierung kein Konzept zum Ausgleich dieser Kosten vorgeschlagen. Ausflaggen scheint die einzige Variante, um nicht zuk�nftig dem Insolvenzmonster zum Opfer zu fallen.

Nachfolgend ein Kostenvergleichsbeispiel eines typischen Transportunternehmens das nach Spanien verlagert. Bei der Kalkulation gehen wir von einem Betrieb mit 3 Sattelz�gen aus.

Kosten

 

Deutschland

 

Spanien

 

 Ersparnis/ Jahr

 

Steuerberaterkosten -30%

ca.  1.000,-�

KFZ Steuer je nach Euro-klasse 150,-�

bis. 7.599,-�

Lohnkosten Arbeitgeber ( Ausgehend von 1.600,-� Nettogehalt inkl. 735,-� Spesen) 87,372,-� 68,004,-�

19.368,-�

Versicherungssteuer     ( alle normalen Versicherungen, wie KFZ,CMR,Haftpflicht ) 16 % 6 %

10 % ca    3.600,-�

Gewerbesteuer je nach Gesellschaftsform bis zu 1 Mio � Jahresumsatz keine

max. 18.000,-�

IHK je nach Betriebsgr�sse keine

200,-�

 

 

 

Dieses Ergebniss stellt nur ein Beispiel dar und kann nur als grober Richtwert gesehen werden.

49.767,-�

Dadurch das jedes Transportunternehmen seine eigenen Besonderheiten hat, kann man hier nicht Pauschalieren, gleiches gilt f�r weitere Einsparungen die in diesem Beispiel  nicht aufgef�hrt wurden.

Gerne kalkulieren wir anhand Ihrer Zahlen die f�r Sie m�gliche Ersparnis und Informieren Sie ausf�hrlich �ber Formen der Firmengr�ndung in Spanien.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das die meisten Transportunternehmen als Einzelfirma existieren und somit im Falle einer Insolvenz mit Ihrem gesamten Privatverm�gen haften. Durch das geringe Mindeststammkapital einer Spanischen S.L.( Gmbh) besteht hierdurch die M�glichkeit die Haftung einzuschr�nken.

Lesen Sie hierzu auch die Rubrik  Spanien Gr�ndung

 



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