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Begleitende Insolvenzberatung

 

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Die drohende Insolvenz  ist f�r jeden Unternehmer eng mit der Frage nach der eigenen Existenz und der der Familie verbunden. Nicht selten �berrascht einen die Gefahr der Insolvenz in einer Situation, in der man hilflos ist und kaum noch Gestaltungsspielraum hat.

Fehlentscheidungen, die die Lage noch verschlimmern und nicht selten sogar die letzten Handlungsspielr�ume verengen, sind in diesen Situationen oft die Regel und nur selten die Ausnahme.

In der Insolvenzsituation k�hlen Kopf bewahren und nach gr�ndlicher �berlegung die richtige Entscheidung zu treffen, geh�rt zu den Arbeitsfeldern, mit denen wir uns besch�ftigen.

Sanierung oder Insolvenz, das ist die zu beantwortende Frage, die wir nach gr�ndlicher Pr�fung immer mit dem Ziel der Sanierung oder Perspektive f�r die Beteiligten beantworten wollen. Unsere Beratung beginnt mit der Feststellung der Lage des Unternehmens und endet regelm��ig nach dem Abschluss der Sanierung, des Insolvenzverfahrens. 

Stets geht es uns um die M�glichkeit der Rettung des Unternehmens oder aber Sicherung einer neuen Perspektive f�r die Zeit nach der Insolvenz, wobei wir die neuen M�glichkeiten der Insolvenzrechtsreform seit dem 01. Januar 1999 aktiv nutzen.

Durch schnelles und professionelles vorzeitiges Handeln k�nnen oft entstehende Kosten weitgehend minimiert werden. Daher ist es anzuraten, m�glichst fr�h die Hilfe einer Beratung in Anspruch zu nehmen, um der Zahlungsunf�higkeit vorzubeugen. Ist die Zahlungsunf�higkeit bereits eingetreten, ist das Aufsuchen einer Schuldnerberatung wichtiger den je.

Wir beraten auf der Grundlage eines ganzheitlichen Beratungsansatzes.

Diesem Ansatz vorgelagert ist das au�ergerichtliche Bem�hen um eine sinnvolle Verst�ndigung mit den Gl�ubigern (Moratorium) unter Beachtung der Strafbestimmungen u.a. �ber den Bankrott und die Gl�ubigerbeg�nstigung.

Folgende Leistungen sind erforderlich und Gegenstand unserer Beratungsleistung:

  • Unternehmensanalyse

  • �berschuldungs- und Verm�gensstatus

  • Sanierungskonzept

  • Liquidit�tsplan

  • Finanzplan

  • Gewinn- und Verlustrechnung (Plan)

  • Bilanzanalyse

  • Unternehmenskonzept

  • Kostenrechnung

  • Vergleichsplanung

  • Verbraucherinsolvenzverfahren bei ehemaligen 
    Unternehmern (Schuldenbereinigung)

Insolvenz, Recht, Insolvenzrecht, Zahlung, Schulden, Konkurs, Vergleich, Kosten, Kreditvermittlung ohne Schufa Kredite. Insolvenz INSOLVENZ-VER�FFENTLICHUNGEN Reibach mit den Pleiten Ein neues Gesetz soll alle  Insolvenzgerichte verpflichten  einiger ausgew�hlte Unternehmen, deren Sanierungschancen  Sozialversicherung und Sozialhilfe. Schuldner- und Insolvenzberatung. Was ist Schuldnerberatung.  Konkursberatung, Insolvenz, Konkurs, Insolvenzvermeidung, eingef�hrte Insolvenzordnung gibt �berschuldeten Menschen die  Sanierung/Restrukturierung/ Insolvenzberatung. ...hilft verschuldeten oder zahlungsunf�higen Unternehmen bei der Bew�ltigung der Krise   Bankschulden neuanfang nach der insolvenz, auffanggesellschaft, LEBENSLAGEN >> NOTF�LLE  LEBENSKRISEN >> VERSCHULDUNG >> SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG   Der Gesch�ftsbereich �Insolvenzberatung� ist auf die insolvenzvermeidende und  insolvenznahe Beratung, auf das Sicherheitenmanagement und alle Fragen im insolvenzgerichte,insolvenzantrag,verm�gensverzeichniss, schuldnerverzeichniss, schufa, er�ffnung des insolvenzverfahrens, mangels masse abgelehnt

F�nf Schritte zur Schuldenfreiheit

Bevor ein Insolvenzverfahren er�ffnet wird, mu� der Schuldner versuchen, eine au�ergerichtliche Einigung mit seinen Gl�ubigern zu erzielen.

Scheitert die au�ergerichtliche Einigung, kann der Schuldner ein Insolvenzverfahren beantragen. Schon zu diesem Zeitpunkt muss er einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen und die Bescheinigung der Beratungsstellen sowie ein Verzeichnis seines Verm�gens und eine Aufstellung aller Gl�ubiger und Forderungen vorlegen. Das Gericht versucht dann zun�chst, Schuldner und Gl�ubiger g�tlich zu einem Schuldenbereinigungsplan zu bewegen.

Wenn auch dieser Einigungsversuch scheitert, dann folgt das sogenannte vereinfachte Insolvenzverfahren. Dabei wird das Verm�gen des Schuldners durch einen Treuh�nder verwaltet und unter den Gl�ubigern aufgeteilt.

Anschlie�end folgt die siebenj�hrige Wohlverhaltensperiode, in der der Schuldner vom pf�ndungsfreien Teil seines Arbeitseinkommens leben muss. Ein Treuh�nder verteilt den Rest an die Gl�ubiger. In diesen sieben Jahren, die auf f�nf Jahre abgek�rzt werden k�nnen, wenn der Schuldner bereits zwei Jahre vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung zahlungsunf�hig war, muss er jede zumutbare Arbeit annehmen und jeden Wohnortwechsel sowie aus anderen T�tigkeiten und Erbschaften dem Treuh�nder und dem Insolvenzgericht melden.

Nach Ablauf der sieben Jahre erteilt das Gericht Restschuldbefreiung, die den Schuldner von allen bestehenden Verbindlichkeiten befreit, die Gegenstand des Insolvenzverfahrens waren.

Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens
Voraussetzungen
  • ab 20 Gl�ubiger
  • Verbindlichkeiten aus Arbeitnehmerbesch�ftigung
  • noch selbstst�ndig t�tig
Insolvenzantrag
  • Antrag beim zust�ndigen Insolvenzgericht
  • Pr�fung auf Verfahrenskosten deckende Masse (ggf. Kostenstundungsantrag)
 
Das gerichtliche Insolvenzverfahren wird er�ffnet
 
Keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden
schuldenfrei
Insolvenzverfahren
  • Vorhandene Insolvenzmasse wird verteilt
Ist ausreichend Insolvenzmasse vorhanden

schuldenfrei!
 
Hat der Schuldner sich gegen�ber den Gl�ubigern "unredlich" verhalten

gescheitert!

Wohlverhaltensperiode
  • Der Schuldner muss die pf�ndbaren Betr�ge seines Einkommens sechs Jahre lang �ber einen Treuh�nder an die Gl�ubiger zahlen.
  • Die Zustimmung der Gl�ubiger ist nicht erforderlich
Erf�llt der Schuldner die geforderten Obliegenheiten

schuldenfrei

 

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