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Die drohende Insolvenz
ist f�r jeden Unternehmer eng mit der Frage nach der eigenen
Existenz und der der Familie verbunden. Nicht selten �berrascht
einen die Gefahr der Insolvenz in einer Situation, in der man
hilflos ist und kaum noch Gestaltungsspielraum hat.
Fehlentscheidungen, die
die Lage noch verschlimmern und nicht selten sogar die letzten
Handlungsspielr�ume verengen, sind in diesen Situationen oft die
Regel und nur selten die Ausnahme.
In der Insolvenzsituation k�hlen
Kopf bewahren und nach gr�ndlicher �berlegung die richtige
Entscheidung zu treffen, geh�rt zu den Arbeitsfeldern, mit denen
wir uns besch�ftigen.
Sanierung oder Insolvenz, das ist die
zu beantwortende Frage, die wir nach gr�ndlicher Pr�fung immer mit
dem Ziel der Sanierung oder Perspektive f�r die Beteiligten
beantworten wollen. Unsere Beratung beginnt mit der Feststellung der
Lage des Unternehmens und endet regelm��ig nach dem Abschluss der
Sanierung, des Insolvenzverfahrens.
Stets geht es uns um die M�glichkeit
der Rettung des Unternehmens oder aber Sicherung einer neuen
Perspektive f�r die Zeit nach der Insolvenz, wobei wir die neuen M�glichkeiten
der Insolvenzrechtsreform seit dem 01. Januar 1999 aktiv nutzen.
Durch schnelles und
professionelles vorzeitiges Handeln k�nnen oft entstehende Kosten
weitgehend minimiert werden. Daher ist es anzuraten, m�glichst fr�h
die Hilfe einer Beratung in Anspruch zu nehmen, um der Zahlungsunf�higkeit
vorzubeugen. Ist die Zahlungsunf�higkeit bereits eingetreten, ist
das Aufsuchen einer Schuldnerberatung wichtiger den je.
Wir beraten auf der Grundlage eines ganzheitlichen
Beratungsansatzes.
Diesem Ansatz vorgelagert ist das au�ergerichtliche
Bem�hen um eine sinnvolle Verst�ndigung mit den Gl�ubigern (Moratorium)
unter Beachtung der Strafbestimmungen u.a. �ber den Bankrott und
die Gl�ubigerbeg�nstigung.
Folgende Leistungen sind erforderlich
und Gegenstand unserer Beratungsleistung:
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Unternehmensanalyse
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�berschuldungs-
und Verm�gensstatus
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Sanierungskonzept
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Liquidit�tsplan
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Finanzplan
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Gewinn-
und Verlustrechnung (Plan)
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Bilanzanalyse
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Unternehmenskonzept
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Kostenrechnung
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Vergleichsplanung
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Verbraucherinsolvenzverfahren
bei ehemaligen
Unternehmern (Schuldenbereinigung)
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F�nf Schritte zur
Schuldenfreiheit
Bevor ein Insolvenzverfahren er�ffnet wird, mu� der
Schuldner versuchen, eine au�ergerichtliche Einigung mit seinen
Gl�ubigern zu erzielen.
Scheitert die au�ergerichtliche Einigung, kann der Schuldner
ein Insolvenzverfahren beantragen. Schon zu diesem Zeitpunkt muss
er einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen und die
Bescheinigung der Beratungsstellen sowie ein Verzeichnis seines
Verm�gens und eine Aufstellung aller Gl�ubiger und Forderungen
vorlegen. Das Gericht versucht dann zun�chst, Schuldner und Gl�ubiger
g�tlich zu einem Schuldenbereinigungsplan zu bewegen.
Wenn auch dieser Einigungsversuch scheitert, dann folgt das
sogenannte vereinfachte Insolvenzverfahren. Dabei wird das Verm�gen
des Schuldners durch einen Treuh�nder verwaltet und unter den
Gl�ubigern aufgeteilt.
Anschlie�end folgt die siebenj�hrige Wohlverhaltensperiode,
in der der Schuldner vom pf�ndungsfreien Teil seines
Arbeitseinkommens leben muss. Ein Treuh�nder verteilt den Rest
an die Gl�ubiger. In diesen sieben Jahren, die auf f�nf Jahre
abgek�rzt werden k�nnen, wenn der Schuldner bereits zwei Jahre
vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung zahlungsunf�hig war, muss
er jede zumutbare Arbeit annehmen und jeden Wohnortwechsel sowie
aus anderen T�tigkeiten und Erbschaften dem Treuh�nder und dem
Insolvenzgericht melden.
Nach Ablauf der sieben Jahre erteilt das Gericht
Restschuldbefreiung, die den Schuldner von allen bestehenden
Verbindlichkeiten befreit, die Gegenstand des
Insolvenzverfahrens waren.
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