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Reichsbankgebäude in der Berliner JägerstraßeAb 1940 neu erbautes Reichsbankgebäude in Berlin am Werderschen MarktDienstsiegel der Reichsbank (auf einer 1000-RM-Banknote)Die Reichsbank war die Zentralnotenbank des Deutschen Reiches.
[Bearbeiten] Geschichte
Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 oblag diesem die Noten- und Münzgesetzgebung. Damit wurde die Mark als neues Zahlungsmittel im Deutschen Reich eingeführt. Außerdem wurde am 1. Januar 1876 gemäß Gesetz vom 14. März 1875 die Deutsche Reichsbank durch Übernahme der Preußischen Bank als zentrale Notenbank mit Sitz in Berlin und rechtsfähige öffentliche Anstalt gegründet. Sie unterstand anfangs direkt dem Reichskanzler und hatte ein Direktorium, dessen Präsident vom Kaiser auf Vorschlag der Bundesrats ernannt wurde. Ihre Aufgabe war es, Preis und Volumen des Geldes zu bestimmen. Auf unserer Seite finden Sie Historische Wertpapiere aus Deutschland vor 1945!. Vorläufig blieb das Notenausgaberecht noch auf die Reichsbank (250 Millionen M) und 32 private Notenbanken (135 Millionen M) verteilt. Bis 1889 hatten 19 davon auf ihr Notenausgabeprivileg verzichtet. 1906 verfügten nur noch die vier großen staatlichen Notenbanken von Baden, Bayern, Sachsen und Württemberg über ihr Notenprivileg, das erst 1935 endete. Die ausgegebenen Noten mussten bei der Reichsbank gedeckt sein. Das Kontingent überschreitende Notenausgaben waren mit 5 Prozent zu versteuern.
1924 wurde die Reichsbank entsprechend dem Dawesplan eine von der Reichsregierung unabhängige Anstalt. Die Wahl des Reichsbankpräsidenten erfolgte durch den Generalrat, bestehend aus 14 Mitgliedern, davon sieben ausländische. Der Reichspräsident hatte lediglich Bestätigungsrechte. geändert durch.
