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Einige gesetzliche Richtlinien im In- und Ausland:
Das auch wir Videofilmer gesetzlichen Bestimmungen unterliegen ist den meisten Videoamateuren sehr wohl
bewusst, doch wer kennt schon all die Bestimmungen, Vorschriften und Gesetze wirklich?
Zwar lassen sich verbindliche Richtlinien darüber kaum aufstellen, denn häufig ändern sich die Vorschriften
und immer mehr Länder stellen fest, dass Videofilmen ein Hobby ist, dem immer mehr Menschen frönen und stellen dementsprechend ihre Vorschriften um. Video wird eben immer mehr akzeptiert. Trotzdem ist ein uneingeschränktes Filmen nicht
überall erlaubt. Das Filmen von militärischen Einrichtungen z.B. ist meist strengstens verboten. Und vielfach werden auch andere Objekte, auch wenn sie als solche nicht gleich erkennbar sind, als militärische Objekte eingestuft (wie z.B.
Botschaften). Ein selbst erlebtes Beispiel dazu: der berühmte Assuan-Staudamm in Ägypten zählt zu den militärischen Einrichtungen und darf weder fotografiert noch gefilmt werden, es sei denn, sie erhalten, nach einem eingereichten Gesuch
die Genehmigung der obersten Regierungsbehörde. Oder, sehr häufig findet man Hinweistafeln mit der Aufschrift “No Video” (Ausnahme mit hohen Gebühren), obwohl das Fotografieren fast überall erlaubt ist. Erkundigt man sich über den Grund
bekommt man ständig die gleich lautende philosophische Antwort: “Wenn der Reisende sein hier gefilmtes Video Zuhause seinen Freunden und Bekannten vorführt, dann haben sie bereits alles gesehen und reisen nicht mehr in unser Land.”
Die Tatsache, das in Wirklichkeit ein solches Video eher einer Animation (in dieses Land zu reisen) gleichkommt, wird meist nicht akzeptiert.
Nur zu gut Verständlich scheint mir hingegen das man als Videofilmer die verschiedensten religiösen Glaubenseinstellungen fremder Menschen (besonders im islamischen und totalitären Bereich) sehr wohl berücksichtigen sollte. Auf Madagaskar und auf der Insel Sansibar wurde ich hin und wieder höflichst ersucht vom Filmen abstand zu nehmen, da im religiösen Glauben des einen oder anderen Menschen die fixe Meinung vorherrscht, das beim fotografieren oder filmen auch seine Seele aus seinen Körper gerissen wird. Dies stellt zwar so mancher, auf der westlichen Welt lebende Mensch, als blanken Unsinn hin. Ist es aber nicht. Diese Menschen fürchten sich regelrecht vor jeder Art von Kamera. Man sollte daher die Bitte: “nicht zu filmen” sehr wohl beherzigen und akzeptieren, wenn man sich damit keinen Ärger mit den jeweiligen Einheimischen oder Behörden einhandeln, und damit eventuell einen zusätzlichen “Zwangsurlaub” heraufbeschwören will. In Ägypten z.B. habe ich selbst erlebt, das einen Videoamateur von einen, zu einer solchen Auseinandersetzung gerufenen Polizeiorgan, die Aufnahmekassette beschlagnahmt wurde, auf die er zuvor zwei in Schwarz verschleierte Frauen aufgenommen hatte. Mein Rat dazu: Fragen Sie vorher stets die betreffenden Person oder Personengruppen ob Sie sie aufnehmen dürfen. Ist man der jeweiligen Landessprache nicht fähig, kann man sich meist mit Gestiken, z.B. mit einen fragenden Fingerzeug auf die Kamera verständlich machen. Mit dieser Methode habe ich so manche Aufnahmen ergattert, wo sich andere nur Schwierigkeiten eingehandelt haben. Zusatztip: Es gibt auch einen technischen Trick um solche Aufnahmen, ohne erst lange Fragen und Bitten zu müssen, machen zu können. Des Rätsels Lösung ist ein 90° Spiegelvorsatz. Dieser ist wie ein Zusatzobjektiv an der Kamera (mittels passenden Adapterring) aufzusetzen und schon steht ihnen nichts mehr im Wege die gewünschten Aufnahmen, ohne sich damit Schwierigkeiten einzuhandeln, auf Band zu verewigen. Nachteil dieses Spiegelvorsatzes: In der Weitwinkelbereichseinstellung ist bei der einen oder anderen Kamera ein abgedunkelter Bereich zu sehen. Abhilfe: man zoomt dann gerade so weit in den Telebereich, bis dieser abgedunkelte Bereich aus dem Sucher verschwunden ist.
Im großen und ganzen kann allgemein nur angeraten werden, das Sie sich vor jeder geplanten Reise in ihrem
Reisebüro oder besser bei ihrem zuständigen Fremdenverkehrsamt und oder Konsulat genauestens über etwaige Vorschriften, Gesetze und Sitten ihres Urlaubslandes informieren (was ich für totalitäre Staaten besonders dringend anraten möchte).
Bedenken Sie auch, wenn Sie beim Filmen (sei es nun im In- oder Ausland), Privatgrundstücke betreten, das Sie dazu die Genehmigung des jeweiligen Eigentümers oder dessen Bevollmächtigten benötigen. Bei Hochzeitsaufnahmen benötigen Sie beim
Standesamt die Genehmigung des Standesbeamten und bei kirchlichen Trauungen die Einwilligung des Geistlichen. Zudem ist das “Fragen” und das Bitten um eine “Erlaubnis” ohnedies eine Sache der Höflichkeit. Wer dazu nicht fähig oder gewillt
ist, darf sich hinterher eben nicht wundern, wenn er sich die eine oder andere Unannehmlichkeit dabei einhandelt.
Allein das Einführen einer Videokamera ist nicht in jeden Land ohne KAUTION oder ohne DEKLARIERUNG beim Zoll
möglich.
In BURMA
z.B. gilt ein generelles Einfuhrverbot von Videokameras und werden bei der Einreise bis zur Ausreise beim Zoll einbehalten. Um eine kleine Übersicht zu bekommen, erwähne ich hier einige Länder in denen Videokameras zwar erlaubt aber bei der Einreise deklariert werden müssen: USA,
KANADA, Teile SÜDAMERIKAS, ÄGYPTEN, CHINA, INDIEN und die SOWJETUNION. In ISRAEL muss zusätzlich eine Kaution hinterlegt werden.
Und wie bereits erwähnt, in BURMA sind Videokameras absolut verboten.
Besondere Vorsicht ist beim Nachvertonen Ihrer Videofilme geboten. Wenn Sie dabei Musik von CDs, Schallplatten
oder Ihren Kassettenrecorder verwenden, werden Sie Zuhause im privaten Kreis keine Probleme bekommen. Führen Sie Ihren Videofilm allerdings öffentlich vor, auch wenn Sie dafür keinen Eintritt verlangen, könnte dies durchaus Probleme
ergeben. Denn die Künstler die diese Musik produzierten, haben ein berechtigtes Interesse, das sie bei einer Verwertung ihrer Leistungen ein Honorar erhalten. Das selbe gilt wenn Sie Ihre Videofilme einer Fernsehanstalt zur Sendung
anbieten. In solchen Fällen sollten Sie vorher erst einmal Kontakt mit Ihrer regionalen GEMA-Zweigstelle
die diese Rechte wahrnimmt, aufnehmen, um sich über die Vorschriften und Gebühren zu informieren. GEMA Ist eine Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte. In England nennt sich diese Gesellschaft z.B. “PRS”, in Niderlande “BUMA” oder “STEMRA” und in Amerika “ASCP” bzw. “BMI”, um nur einige zu nennen. An Hand der folgenden drei Beispiele können Sie ersehen welche Gebühren GEMA-Gesellschaften verrechnen, damit Sie Ihre, nur für den persönlichen Hausgebrauch bestimmten Musikstücke Ihrer CDs, Kassetten oder Schallplatten, die Sie zum Nachvertonen Ihrer in der Öffentlichkeit vorgeführten Videos verwenden, überhaupt vorführen dürfen. Zum beschallen einer Arztpraxis, die über 1 - 3 Wartezimmer verfügt, bezahlen Sie zwischen 14000,- bis 35000,- ATS pro Jahr. Ein Solarium mit bis zu 5 Kabinen zwischen 3500,- und 11000,- ATS pro Jahr und ein kleiner Messestand zwischen 3500,- und 7000,- ATS pro Tag. An Hand dieser Beträge, die allerdings nur Richtwerte und völlig unverbindlich sind, kann man sich leicht vorstellen, wie hoch eventuelle Strafen unter umständen ausfallen könnten. Es gibt allerdings Verlage und Studios die eine so genannte
GEMAfreie Musik
zum Nachvertonen von Videos produzieren und zum Verkauf anbieten. Anschriften solcher Verlage und Studios finden sie im Internet über den Suchmaschinen unter “Gemafreie Musik”. Es gibt also durchaus Produzenten, Komponisten und Musiker die ihre Musikstücke nicht bei der GEMA anmelden. Diese Musikstücke unterliegen keiner Kontrolle und dürfen sowohl Privat wie auch Kommerziell, ohne zusätzlicher Gebühren vorgeführt, kopiert oder sonst wie weiter verwertet werden. Möglicherweise besitzt sogar Ihr CD- oder Schallplattengeschäft oder ein gut sortierter Videogerätehändler derartige GEMAfreie Musik-CDs, -Kassetten oder -Schallplatten. Erkundigen Sie sich lieber zeitgerecht, um einer etwaigen Bestrafung aus dem Wege zu gehen. Denn wie überall gilt auch hier der Grundsatz: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”.
Ein ganz besonders sensibles Thema ist das erotische Videofilmen. Auch hier sind die gesetzlichen Grundlagen
nicht in allen Ländern gleich. Auf einige allgemein gültige Strafgesetze sollte man allerdings schon achten. Zum einen (doch das dürfte ohnedies jeden einzelnen nur zu gut bekannt sein) ist der sexuelle Umgang mit Kindern und Jugendlichen
(Kinder bis 14 Jahre und Jugendliche 14 bis 18 Jahre) sowie geistig behinderten Personen (darunter fallen auch “Süchtige”), oder der sexuelle Umgang mit Tieren grundsätzlich strengstens verboten. Dies gilt auch für “Dritte Personen” oder
dem “animieren und oder dulden” dritter Personen. Strafverschärfend der Umstand wenn der Tatbestand “Erniedrigend” oder es sich mit dem “Eindringen in den kinder- und oder jugendlichen Körper (Vergewaltigung)” handelt, dem Kind dabei
geistige oder körperliche Verletzungen zugefügt werden oder gar eine Todesfolge nach sich zieht. Genauso wie das Anbieten, Weitergeben, Überlassen, Vorführen oder Zugänglich machen von Videofilmen mit sexueller und oder pornographischer
Handlungen an Kindern und Jugendlichen strikt untersagt ist. Zum anderen ist bei erotischen Aufnahmen ein schriftliches Einwilligungsverständnis der aufzunehmenden Person oder der aufzunehmenden Personengruppe zwingend vorgeschrieben.
Besonders wenn Sie derartige Videofilme einer Pornoproduktionsfirma anbieten, sind solche schriftliche Einwilligungsverständnisse (eingeschlossen Familienangehörige) unumgänglich. Darüber hinaus darf dazu weder seelischer noch körperlicher
Zwang oder seelische und körperliche Gewalt ausgeübt werden, worauf im Einwilligungsverständnis gesondert hingewiesen werden muss. Eine Vergewaltigung liegt auch dann vor, wenn erwachsene Personen durch Drohungen oder Gewalt zu sexuellen
Handlungen gezwungen werden. Auch das erwecken öffentlichen Ärgernisses (= sexuelle oder exhibitionistische Handlungen in der Öffentlichkeit) ist, wie wir alle ebenso längst wissen, strengstens verboten. Im übrigen ist Ihnen
(zumindestens im überwiegend europäischen Raum und Großteils in der USA) so ziemlich alles erlaubt was Ihnen gefällt oder in den Sinn kommt. Vorausgesetzt, Sie und Ihre Darsteller halten diese Gesetze, Vorschriften und Grundregeln strikt
ein.
Sollte ich zu all dem bisherigen weitere wichtige Bestimmungen oder Gesetzesänderungen von anderen
Video-Amateurfreunden (oder anderen zuständigen Stellen) erhalten, werde ich diese Seite sinngemäß erweitern bzw. wenn nötig abändern.
Damit wünsche ich Ihnen viel Spaß und Freude beim Filmen.
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