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Steuerberatung, Lohnbuchhaltung,Umsatzsteuerrückerstattung
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Lohnbuchhaltung
Sie müssen aufgrund gesetzlicher
Vorschriften von den Lohn- und Gehaltszahlungen Ihrer Arbeitnehmer
Steuern und Sozialversicherungsabgaben einbehalten und an die
entsprechenden Finanzämter und Krankenkassen weiterleiten.
Nach den Normen des Spanischen
Gesetzgebers erstellen wir Ihnen die Lohnabrechnungen/ Nominas.
- Standardlohn- und
Gehaltsabrechnungen
- Spesenabrechnungen
- Abrechnungen von Kurzarbeit
- Meldewesen
- Erstellung der
Beitragsnachweise für Krankenkassen
- Übermittlung von
Lohnsteueranmeldungen
- Erstellung diverser
Bescheinigungen (Arbeitsbescheinigungen,Arbeitsamt,INEM,Arbeitsverträge)
- An - und Abmeldungen Ihrer
Arbeitnehmer
- Erstattungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
- Einarbeitung Ihrer
Lohnbuchhaltungskräfte
Gerne Beraten wir Sie auch bezüglich
der gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen in Spanien sowie
zu Ihren Arbeitsrechtlichen Fragen.
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