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  Steuerberatung, Lohnbuchhaltung,Umsatzsteuerrückerstattung

 

Lohnbuchhaltung

 

Sie müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften von den Lohn- und Gehaltszahlungen Ihrer Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsabgaben einbehalten und an die entsprechenden Finanzämter und Krankenkassen weiterleiten.

Nach den Normen des Spanischen Gesetzgebers erstellen wir Ihnen die Lohnabrechnungen/ Nominas.


  • Standardlohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Spesenabrechnungen
  • Abrechnungen von Kurzarbeit
  • Meldewesen
  • Erstellung der Beitragsnachweise für Krankenkassen
  • Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen
  • Erstellung diverser Bescheinigungen (Arbeitsbescheinigungen,Arbeitsamt,INEM,Arbeitsverträge)
  • An - und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer
  • Erstattungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
  • Einarbeitung Ihrer Lohnbuchhaltungskräfte

 

Gerne Beraten wir Sie auch bezüglich der gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen in Spanien sowie zu Ihren Arbeitsrechtlichen Fragen.

 

 

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