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NÜTZLICHE TIPS

Formalitäten  

Aufenthaltsgenehmigung 
Jeder der in Spanien wohnen, arbeiten oder studieren möchte benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese sollte innerhalb der ersten 15 Tage beantragt werden. Eu-Bürger, die nur für einen begrenzten Zeitraum in Spanien bleiben wollen, erhalten eine Aufenhaltsgenehmigung für diese Zeit. Eu-Bürger, die für eine unbegrenzte Zeit nach Spanien kommen erhalten die "tarjeta die residencia comunitaria", eine
Aufenthaltsgenehmigung, die alle  fünf Jahre erneuert werden muss.
Nicht EU-Bürger erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für  zwei Jahre oder für die Länge ihrer Arbeitserlaubnis. 

Führerschein
Der Führerschein von EU-Bürgern ist in Spanien  gültig. Allerdings wird empfohlen, sich einen Scheckkartenführerschein  ausstellen zu lassen bevor man nach Spanien umzieht. Die alten grauen Führerscheine werden  in Spanien nicht anerkannt. Personen, die aus nicht EU-Staaten einreisen, müssen in Spanien einen Fahrprüfung ablegen.

Fahrzeugummeldung
Wer sein Fahrzeug nach Spanien importiert, muss sich bei der "Jefatura Provincial de Trafico" anmelden und erhält eine spanische Autonummer. Die Fahrzeugummeldung ist in Spanien mit vielen Formalitäten und Zeitaufwand  verbunden. Es wird empfohlen, die Ummeldung von einem "gestor" (Vermittler) oder von einem auf diesem Gebiet spezialisierten Büro ausführen zu lassen. (Relocationfirma).

Unterkunft

Generell ist es einfach in Spanien eine Unterkunft zu finden. Eine Ausnahme bilden Madrid und Barcelona, hier ist  die Nachfrage höher als das Angebot. Es ist oft schwierig und kann lange dauern, bis man das Richtige gefunden hat.

Mietvertrag
Dauer

Der Mietvertrag wird normalerweise für einen Zeitraum von einem 1 Jahr abgeschlossen, und kann jährlich  bis zu fünf Jahren verlängert werden. Das erste Mietjahr ist normalerweise für den Mieter verbindlich, nach dem ersten Jahr kann der Mieter aus dem Vertrag aussteigen, wenn er dies dem Vermieter zwei Monate vorher mitteilt (einen Monat , wenn er das Land verläßt). Bei der jährlichen Vertragsverlängerung innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums darf der Vermieter die Miete nur im Rahmen des jährlichen Mietindexes anpassen.

Verpflichtungen bezüglich der Wartung und Instandhaltung des Mietobjekts
Der Vermieter muß das Objekt in einwandfreiem Zustand übergeben. Stellt man innerhalb der ersten 30 Miettage einen Schaden oder Mangel fest, muß der Vermieter diesen Schaden oder Mangel so schnell wie möglich beheben. Nach Ablauf der 30-tägigen Frist muß der Vermieter weiterhin für Reparaturen und Schäden am Gebäude, wie beispielsweise ein undichtes Dach, aufkommen. Der Mieter hingegen muß Instandsetzungsarbeiten veranlassen, die aufgrund der normalen täglichen Abnutzung erfolgt sind, dazu gehören auch Rolläden, tropfende Hähne usw.
Bei Auszug muß der Mieter das Objekt in gutem Zustand übergeben, daß Objekt muß nicht gestrichen werden, eine normale Abnutzung wird hingenommen.

Jährliche Mieterhöhung
Die monatliche Miete wird jährlich im Rahmen des nationalen Verbraucherindex angepaßt. Diese Zahlen werden jeden Monat veröffentlicht und die Differenz zwischen den beiden Zahlen von einem zum nächsten Jahr steht für die Erhöhung der monatlichen Miete. Der Mieter muß vom Vermieter mindestens einen Monat vor der Erhöhung schriftlich über die Erhöhung informiert werden..

Zahlung bei Abschluß des Mietvertrages
Bei Unterzeichnung des Mietvertrages werden folgende Beträge fällig:

- Die erste Mietzahlung, oder die Miete für die restlichen Tage des laufenden Monats.
- Eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete für unmöblierte Objekte und zwei Monatsmieten für möblierte Objekte. Diese Kaution wird dem Mieter bei Auszug wiedergegeben, sofern das Objekt in gutem Zustand übergeben wird und alle Rechnungen bezahlt wurden. Der Vermieter muß die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach Auszug des Mieters zurückzahlen.
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Die Maklergebühr. Das sind entweder eine oder zwei Monatsmiete oder 10 -15% der Jahresmiete plus 16% Mehrwertsteuer.
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Ferner kann es sein, daß geringe Verwaltungs- und Registrationsgebühren bezahlt werden müssen, um den Mietvertrag registrieren zu lassen.

Versicherung
Der Vermieter hat normalerweise eine Versicherung, die Feuer- oder sonstige Schäden am Objekt abdeckt. Der Mieter muß nur sein eigenes Hab und Gut oder das Inventar des gemieteten Hauses/Wohnung versichern. Der Vermieter muß das Inventar nicht versichern, und demzufolge ist anzuraten, daß der Mieter eine  Versicherung abschließt. Bei Vertragsabschluß muß dies vereinbart werden.

Grundsteuer
Die Grundsteuer ist in Spanien die I.B.I. (Impuestos de Bienes Inmuebles). Diese Steuer wird vom Vermieter bezahlt. Laut Gesetz muß der Mieter die jährliche Steuererhöhung zusammen mit der Mieterhöhung zahlen, doch meisten ist die I.B.I in der Miete schon enthalten. Dem Mieter muß diese Erhöhung durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werde. Dies sollte einen Monat bevor die Erhöhung fällig ist geschehen.
Dieser Punkt wird bei der Unterzeichnung des Mietvertrages vereinbart.

Banken/Zahlungswege

Banken
In Spanien findet man verschiedene Arten von Banken:
Zu den grossen Banken zählen: Banco Central Hispano, Banco Bilbao, Banco Santander y Banco Banesto.
Sparkassen: UNICAJA ,La Caixa y La Caja de Madrid.

Was braucht man um ein Konto in Spanien zu eröffnen?
Eine in Spanien ansässige  Person  benötigt um ein Konto zu  eröffnen: die  NIE (Nummer der Aufenthaltsgenehmigung), eine Adresse in Spanien und die Nummer des Personalausweises.
Für nicht ansässige Personen reicht die Nummer des Personalausweises.

Zahlungswege
In den meisten  Geschäften und Restaurants werden Kreditkarten  oder Barzahlung akzeptiert. Schecks werden weniger zur Zahlung verwendet.

Steuern

Das Steuerjahr beginnt am 1sten Januar  und endet am  31sten Dezember.

Einkommensteuer  (IRPF)
Jeder der in Spanien arbeitet muß Einkommensteuer  zahlen. Nach spanischem Gesetz muss jede Person, die mehr als 12.000 DM im Jahr Einkommen hat eine Einkommensteuererklärung abgeben. 
Spanien hat einen der niedrigsten Einkommensteuersätze in ganz Europa. Allerdings kann der Prozentsatz bei sehr hohen Gehältern  auf über 50% ansteigen.

Gewerbesteuer
Firmen zahlen 35% Gewerbesteuer. IAE ist für das 1. Jahr frei und dann nur ab einem Gesamtumsatz von 1 Mio € zu bezahlen.

Andere Steuern
Grundsteuer
Abfall und Abwassersteuer
Kfz-Steuer, für alle Fahrzeuge mit spanischem Kennzeichen, ist einmal im Jahr zu zahlen.

Gesundheit

Jeder der in Spanien arbeitet hat Anrecht auf  Sozialversicherung  (Seguridad social).
Mitgliedern der Seguridad social wird ein Arzt zugewiesen. Freie Arztwahl besteht nicht.

Um eine bessere ärztliche Versorgung zu erhalten wird empfohlen zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschliessen. Die Kosten hierfür sind sehr günstig.
Viele Medikamente sind in der Apotheke frei verkäuflich.
In grossen Städten findet man auch ausländische Ärzte.
Es besteht kein Gesundheitsabkommen zwischen den USA und  Spanien. Aus diesem Grund wird allen Amerikanern, die keinen Arbeitsvertrag haben oder  auch Studenten empfohlen eine private Krankenversicherung abzuschliessen.

Andere

Strom
220 Volt
110 Volt Adapter können für kleinere Geräte verwendet werden wenn eine andere Spannung erforderlich ist. Es wird allerdings empfohlen neue Geräte in Spanien  zu kaufen wenn es sich um größere Maschinen wie Kühlschrank, Trockner oder Waschmaschine handelt.

Telefon
Es gibt verschiedene Anbieter für Festnetz sowie Mobiltelefon, von der Telefónica bis Vodafon kann man zwischen den unterschiedlichsten Tarifen wählen. Die Aparate werden bei den meisten Vertragsarten gestellt.

TV und  VIDEOS
Bevor Sie nach Spanien umziehen stellen sie sicher, daß das gleiche System benutzt wird. Es gibt viele verschiedene Systeme und keines ist mit dem anderen austauschbar.  Z. B. haben Frankreich und Grossßritannien ein anderes System als der Rest Europas. Mit einer Satanlage kann man fast alle Deutschen Programme empfangen( auch Premiere).

Tiere
Tiere können mit nach Spanien gebracht werden. Es besteht keine Quarantänepflicht. Allerdings sollten alle notwendigen Impfungen durchgeführt sein.

 

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