| NÜTZLICHE
TIPS
Formalitäten
Aufenthaltsgenehmigung
Jeder der in Spanien wohnen, arbeiten oder studieren möchte
benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese sollte innerhalb der
ersten 15 Tage beantragt werden. Eu-Bürger, die nur für einen
begrenzten Zeitraum in Spanien bleiben wollen, erhalten eine
Aufenhaltsgenehmigung für diese Zeit. Eu-Bürger, die für eine
unbegrenzte Zeit nach Spanien kommen erhalten die "tarjeta die
residencia comunitaria", eine Aufenthaltsgenehmigung,
die alle fünf Jahre
erneuert werden muss.
Nicht
EU-Bürger erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für
zwei Jahre oder für die Länge ihrer Arbeitserlaubnis.
Führerschein
Der Führerschein von EU-Bürgern ist in Spanien
gültig. Allerdings wird empfohlen, sich einen Scheckkartenführerschein
ausstellen zu lassen bevor man nach Spanien umzieht. Die
alten grauen Führerscheine werden
in Spanien nicht anerkannt. Personen, die aus nicht EU-Staaten
einreisen, müssen in Spanien einen Fahrprüfung ablegen.
Fahrzeugummeldung
Wer sein Fahrzeug nach Spanien importiert, muss sich bei der
"Jefatura Provincial de Trafico" anmelden und erhält eine
spanische Autonummer. Die Fahrzeugummeldung ist in Spanien mit
vielen Formalitäten und Zeitaufwand
verbunden. Es wird empfohlen, die Ummeldung von einem
"gestor" (Vermittler) oder von einem auf diesem Gebiet
spezialisierten Büro ausführen zu lassen. (Relocationfirma).
Unterkunft
Generell
ist es einfach in Spanien eine Unterkunft zu finden. Eine Ausnahme
bilden Madrid und Barcelona, hier ist
die Nachfrage höher als das Angebot. Es ist oft schwierig
und kann lange dauern, bis man das Richtige gefunden hat.
Mietvertrag
Dauer
Der Mietvertrag wird normalerweise für einen Zeitraum von einem 1
Jahr abgeschlossen, und kann jährlich
bis zu fünf Jahren verlängert werden. Das erste Mietjahr
ist normalerweise für den Mieter verbindlich, nach dem ersten Jahr kann
der Mieter aus dem Vertrag aussteigen, wenn er dies dem Vermieter
zwei Monate vorher mitteilt (einen Monat , wenn er das Land verläßt).
Bei der jährlichen Vertragsverlängerung innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums
darf der Vermieter die Miete nur im Rahmen des jährlichen
Mietindexes anpassen.
Verpflichtungen
bezüglich der Wartung und Instandhaltung des Mietobjekts
Der Vermieter muß das Objekt in
einwandfreiem Zustand übergeben. Stellt man innerhalb der ersten 30
Miettage einen Schaden oder Mangel fest, muß der Vermieter diesen
Schaden oder Mangel so schnell wie möglich beheben. Nach Ablauf der
30-tägigen Frist muß der Vermieter weiterhin für Reparaturen und
Schäden am Gebäude, wie beispielsweise ein undichtes Dach,
aufkommen. Der Mieter hingegen muß Instandsetzungsarbeiten
veranlassen, die aufgrund der normalen täglichen Abnutzung erfolgt
sind, dazu gehören auch Rolläden, tropfende Hähne usw.
Bei Auszug muß der Mieter das Objekt in gutem Zustand übergeben,
daß Objekt muß nicht gestrichen werden, eine normale Abnutzung
wird hingenommen.
Jährliche
Mieterhöhung
Die
monatliche Miete wird jährlich im Rahmen des nationalen
Verbraucherindex angepaßt. Diese Zahlen werden jeden Monat veröffentlicht
und die Differenz zwischen den beiden Zahlen von einem zum nächsten
Jahr steht für die Erhöhung der monatlichen Miete. Der Mieter muß
vom Vermieter mindestens einen Monat vor der Erhöhung schriftlich
über die Erhöhung informiert werden..
Zahlung
bei Abschluß des Mietvertrages
Bei Unterzeichnung des Mietvertrages werden folgende Beträge fällig:
-
Die erste Mietzahlung, oder die Miete für die restlichen Tage des
laufenden Monats.
- Eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete für unmöblierte Objekte
und zwei Monatsmieten für möblierte Objekte. Diese Kaution wird
dem Mieter bei Auszug wiedergegeben, sofern das Objekt in gutem
Zustand übergeben wird und alle Rechnungen bezahlt wurden. Der
Vermieter muß die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach Auszug des
Mieters zurückzahlen.
-
Die Maklergebühr. Das sind entweder eine oder zwei Monatsmiete oder
10 -15% der Jahresmiete plus 16% Mehrwertsteuer.
-
Ferner kann es sein, daß geringe Verwaltungs- und Registrationsgebühren
bezahlt werden müssen, um den Mietvertrag registrieren zu lassen.
Versicherung
Der
Vermieter hat normalerweise eine Versicherung, die Feuer- oder
sonstige Schäden am Objekt abdeckt. Der Mieter muß nur sein
eigenes Hab und Gut oder das Inventar des gemieteten Hauses/Wohnung
versichern. Der Vermieter muß das Inventar nicht versichern, und
demzufolge ist anzuraten, daß der Mieter eine
Versicherung abschließt. Bei Vertragsabschluß muß dies
vereinbart werden.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist in Spanien die I.B.I. (Impuestos de Bienes
Inmuebles). Diese Steuer wird vom Vermieter bezahlt. Laut Gesetz muß
der Mieter die jährliche Steuererhöhung zusammen mit der Mieterhöhung
zahlen, doch meisten ist die I.B.I in der Miete schon enthalten. Dem
Mieter muß diese Erhöhung durch den Vermieter schriftlich
mitgeteilt werde. Dies sollte einen Monat bevor die Erhöhung fällig
ist geschehen.
Dieser Punkt wird bei der Unterzeichnung des Mietvertrages
vereinbart.
Banken/Zahlungswege
Banken
In Spanien findet man verschiedene Arten von Banken:
Zu den grossen Banken zählen: Banco Central Hispano, Banco Bilbao,
Banco Santander y Banco Banesto.
Sparkassen: UNICAJA ,La Caixa y La Caja de Madrid.
Was
braucht man um ein Konto in Spanien zu eröffnen?
Eine
in Spanien ansässige Person
benötigt um ein Konto zu
eröffnen: die NIE
(Nummer der Aufenthaltsgenehmigung), eine Adresse in Spanien und die
Nummer des Personalausweises.
Für nicht ansässige Personen reicht die Nummer des
Personalausweises.
Zahlungswege
In
den meisten Geschäften
und Restaurants werden Kreditkarten
oder Barzahlung akzeptiert. Schecks werden weniger zur
Zahlung verwendet.
Steuern
Das
Steuerjahr beginnt am 1sten Januar
und endet am 31sten
Dezember.
Einkommensteuer
(IRPF)
Jeder
der in Spanien arbeitet muß Einkommensteuer
zahlen. Nach spanischem Gesetz muss jede Person, die mehr als
12.000 DM im Jahr Einkommen hat eine Einkommensteuererklärung
abgeben.
Spanien hat einen der niedrigsten Einkommensteuersätze in
ganz Europa. Allerdings kann der Prozentsatz bei sehr hohen Gehältern
auf über 50% ansteigen.
Gewerbesteuer
Firmen zahlen 35% Gewerbesteuer.
IAE ist für das 1. Jahr frei und dann nur ab einem Gesamtumsatz von
1 Mio € zu bezahlen.
Andere
Steuern
Grundsteuer
Abfall und Abwassersteuer
Kfz-Steuer, für alle Fahrzeuge mit spanischem Kennzeichen, ist
einmal im Jahr zu zahlen.
Gesundheit
Jeder
der in Spanien arbeitet hat Anrecht auf
Sozialversicherung (Seguridad
social).
Mitgliedern der Seguridad social wird ein Arzt zugewiesen. Freie
Arztwahl besteht nicht.
Um eine bessere ärztliche Versorgung zu erhalten wird empfohlen zusätzlich
eine private Krankenversicherung abzuschliessen. Die Kosten hierfür
sind sehr günstig.
Viele Medikamente sind in der Apotheke frei verkäuflich.
In grossen Städten findet man auch ausländische Ärzte.
Es besteht kein Gesundheitsabkommen zwischen den USA und
Spanien. Aus diesem Grund wird allen Amerikanern, die keinen
Arbeitsvertrag haben oder auch
Studenten empfohlen eine private Krankenversicherung abzuschliessen.
Andere
Strom
220 Volt
110 Volt Adapter können für kleinere Geräte verwendet werden wenn
eine andere Spannung erforderlich ist. Es wird allerdings empfohlen
neue Geräte in Spanien zu
kaufen wenn es sich um größere Maschinen wie Kühlschrank,
Trockner oder Waschmaschine handelt.
Telefon
Es gibt verschiedene Anbieter für Festnetz sowie Mobiltelefon, von
der Telefónica bis Vodafon kann man zwischen den
unterschiedlichsten Tarifen wählen. Die Aparate werden bei den
meisten Vertragsarten gestellt.
TV
und VIDEOS
Bevor Sie nach Spanien umziehen stellen sie sicher, daß das gleiche
System benutzt wird. Es gibt viele verschiedene Systeme und keines
ist mit dem anderen austauschbar.
Z. B. haben Frankreich und Grossßritannien
ein anderes System als der Rest Europas. Mit einer Satanlage kann
man fast alle Deutschen Programme empfangen( auch Premiere).
Tiere
Tiere
können mit nach Spanien gebracht werden. Es besteht keine Quarantänepflicht.
Allerdings sollten alle notwendigen Impfungen durchgeführt sein.
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