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Der Scheck (auch Cheque) ist eine auf Sicht (d. h. gegen Vorlage des Papiers beim Angewiesenen) ausgestellte, schriftliche Zahlungsanweisung eines Kunden an ein Kreditinstitut.
Der Scheck ist, wirtschaftlich betrachtet, wie der Wechsel ein Wertpapier des Zahlungs- und Kreditverkehrs.
Ein Barscheck mit allen gesetzlichen Merkmalen[Bearbeiten] Deutsches Recht
Schecks stellen kein gesetzliches, jedoch anerkanntes Zahlungsmittel dar. Er muss demnach nicht zur Begleichung einer monetären Schuld akzeptiert werden. Juristisch gesehen ist der Scheck eine Urkunde. Keine Ergebnisse für vorlage gutschein. Es handelt sich um eine schriftliche, formgebundene (jedoch nicht formulargebundene) Zahlungsanweisung mit einer doppelten Ermächtigung: Einerseits wird der Bezogene (die Bank des Ausstellers) ermächtigt, dem Schecknehmer vom Konto des Ausstellers eine Zahlung zu leisten. Dem Schecknehmer wird eingeräumt, bei der bezogenen Bank die Zahlung zu fordern.
Durch die Anweisung ("zahlen Sie gegen diesen Scheck") erwachsen dreierlei Rechtsbeziehungen: Zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen besteht das Deckungsverhältnis; der Angewiesene wird zur Leistung an den Schecknehmer zu Lasten des Anweisenden veranlasst. Zwischen dem Scheckaussteller und dem Scheckempfänger besteht das Valutaverhältnis. Im Einlösungsverhältnis zwischen Schecknehmer und Angewiesenem wird der Anweisungsempfänger ermächtigt, in eigenem Namen die Leistung einzuziehen. Damit das Scheckverfahren funktioniert, haben die Spitzenverbände der Bankwirtschaft mit der Deutschen Bundesbank das "Abkommen über den Einzug von Schecks" geschlossen.
