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SATZUNGDES DEBATTIERCLUBSSPEAKERS’ CORNER COLOGNE COLOGNE
§ 1 NAMEUND SITZ
§ 2 ZWECK
Ziele des Debattierclubs sind sowohl die demokratischen Grundsätzen entsprechende Förderung kultureller und politischer Zwecke als auch die Begegnung zwischen deutschen und ausländischen Studierenden.
Diese Ziele werden verwirklicht durch die regelmäßige Veranstaltung von Debatten und Stehgreifreden zu politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Themen, insbesondere in englischer Sprache. Diese Veranstaltungen sollen in einem politisch neutralen Rahmen den Mitgliedern die Möglichkeit geben, ihre rhetorischen und argumentativen Fähigkeiten zu schulen und Meinungen demokratisch auszutauschen.
Ferner sollen die Mitglieder befähigt werden, an (öffentlichen) Debatten sowie nationalen und internationalen Redewettstreiten teilzunehmen, diese zu leiten und Debatten bewerten zu können.
§ 3 GEMEINNÜTZIGKEIT
Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ gemäß §52 der Abgabeordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen des Vereins.
Ausgaben, die dem Zweck des Clubs fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen sind unzulässig.
Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Debattierclubs haben keinen Anspruch auf Gewinnanteile und erhalten auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf einen Anteil am Clubvermögen.
§ 4 MITGLIEDSCHAFT
Speakers’ Corner Cologne hat ordentliche, außerordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder des Debattierclubs können nur Studierende der Universität zu Köln i. S. d. Art. ???? UV sein.
Außerordentliches und förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, welche die Wahrnehmung des Vereinszwecks ideell oder finanziell unterstützen will.
Die Aufnahme als ordentliches oder förderndes Mitglied erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, kann der Antrag auf der nächsten Mitgliederversammlung erneut vorgebracht werden.
Personen, die sich um den Debattierclub Speakers’ Corner Cologne besonders verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von einer Beitragspflicht befreit.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, oder Ausschluss durch die Mitgliederversammlung. a) Der Austritt ist schriftlich zu erklären. b) Ein Ausschluss erfolgt, wenn ein Mitglied den Zielen des Vereins zuwiderhandelt oder einen Mitgliedsbeitrag trotz wiederholter Zahlungsaufforderung nicht leistet. c) Die ordentliche Mitgliedschaft endet zudem mit Abschluss des Studiums an der Universität zu Köln.
§ 5 ORGANE
- Die Organe des Debattierclubs Speakers’ Corner Cologne sind der Vorstand (§7) und die Mitgliederver- sammlung (§8).
§ 6 BEITRÄGE
§ 7 VORSTAND
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern: dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Jedes Vorstandsmitglied ist nur mit mindestens einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit in allen Belangen des Debattierclubs. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Der Präsident hat auf Grund seiner besonderen Verantwortung ein Vetorecht bei allen Beschlüssen.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, wählt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit des Vorstandes.
§ 8 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Der Mitgliederversammlung gehören die ordentlichen, fördernden sowie Ehren- und Vorstandsmitglieder des Debattierclubs an. Stimmberechtigt sind lediglich ordentliche Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich durch Einladung des Vorstands in Textform mit einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz der Versammlung führt der jeweilige Präsident bzw. sein Vertreter. Ferner kann die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn die Hälfte der ordentlichen Mitglieder dies verlangt.
Anträge zur Tagesordnung kann jedes Mitglied an den Vorstand richten. Nach Bekanntgabe der Tagesordnung eingehende Anträge bzw. Antrags- oder Ablaufänderungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Tagesordnung gilt mit dem Aufruf des ersten Punktes als genehmigt. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit Tagesordnungspunkte absetzen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich zu beurkunden.
Die Mitgliederversammlung beschließt, soweit nicht anders angegeben, mit einfacher Mehrheit über:
den Geschäftsbericht
den Jahresabschluss
die Entlastung des alten und Wahl des neuen Vorstands
die Höhe von Mitgliedsbeiträgen
die Wahl zweier Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören
von ordentlichen Mitgliedern des Debattierclubs eingebrachte Anträge
bindende Weisungen an den Vorstand
Jegliche Satzungsänderung beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.
§ 9 AUFLÖSUNG
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