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Der Begriff aut idem stammt aus dem lateinischen und bedeutet wörtlich "oder das Gleiche". Im deutschen Gesundheitswesen kommt ihm eine besondere Bedeutung zu, da er regelt, wie ein Apotheker mit einem ärztlichen Rezept umzugehen hat.
[Bearbeiten] Konzept
Die ursprüngliche Funktion des Rezeptzusatzes diente dem Zweck, die rasche Versorgung eines Patienten mit Medikamenten auch dann sicherzustellen, wenn das im Rezept namentlich genannte Medikament in der Apotheke nicht vorrätig ist. Der Zusatz "aut idem" erlaubt es dem Apotheker in diesem Fall, dem Patienten anstelle des genannten ein anderes, wirkstoffgleiches Medikament auszuhändigen.
Auf einem Rezeptformular für Kassenpatienten dürfen bis zu drei Arzneimittel stehen. Am linken Rand enthält es untereinander drei "aut idem Kästchen", die der verschreibende Arzt ankreuzen kann.
Um nicht bundesweit neue Rezeptformulare drucken zu müssen, wurde die Bedeutung des "aut idem Kästchens" per Gesetz umgedreht. Nunmehr bedeutet ein Kreuzchen in diesem Kasten nicht mehr, dass auch ein anderes gleichwertiges Medikament vom Apotheker abgegeben werden kann, sondern dass kein anderes (billigeres oder teureres) Medikament gegeben werden darf. Südtirol | Alto Adige| Sudtirolo | South Tyrol | Tyrol du Sud.
