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berufsbildung
berufsbildung
Unter Berufsbildung versteht man die Vermittlung theoretischen und praktischen Wissens, das zur Ausübung eines Berufs befähigt.
[Bearbeiten] Deutschland
Im deutschen Arbeitsrecht bezeichnet "Berufsbildung" die Gesamtheit unterschiedlicher Maßnahmen bzw. Vorgehen zur beruflichen Ausbildung und Fortbildung.
Nach § 1 des deutschen Berufsbildungsgesetzes gehören dazu die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
Die Berufsausbildungsvorbereitung soll durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Die Berufsausbildung soll die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang vermitteln. Forum Berufsbildung des W. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Die berufliche Fortbildung soll die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anzupassen oder erweitern und den beruflichen Aufstieg ermöglichen. Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.[Bearbeiten] Schweiz
Das Berufsbildungssystem der Schweiz wird durch den Bund (Zentralstaat) über das Berufsbildungsgesetz und entsprechende Zahlungen an die Erbringer der Bildungsleistungen gesteuert. Die Kantone (26 Kantone) haben die Berufsbildung zu koordinieren und durchzuführen.
