NOP/USDA  -  US-Amerikanische Verordnung
 

 

BCS zertifiziert auch gemäß US-Standards!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass BCS seit 29. April 2002 als eine der wenigen nicht-amerikanischen Zertifizierungsstellen bei USDA (United States Department of Agriculture) zur Zertifizierung von ökologischen Lebensmitteln gemäß den US-Bio Richtlinien, NOP- Final Rule, akkreditiert ist.  

www.ams.usda.gov/nop/CertifyingAgents/CoverLetters/BCSOeko.html

Die Zertifizierung nach NOP (National Organic Program) ist ab 21.Oktober 2002 für alle Produzenten, Verarbeiter und Exporteure relevant, die Bio-Ware auf dem US-Markt verkaufen wollen. 

Wir freuen uns sehr, Ihnen jetzt auch Zugang zum US-Biomarkt anbieten zu können, zusätzlich zu den bisherigen Bio-Märkten in Europa, Japan und der Schweiz!

Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Ware von ihrem Ursprung (d.h. normalerweise der landwirtschaftlichen Produktion) über die gesamte Verarbeitungs- und Handelskette gemäß NOP kontrolliert und zertifiziert sein muss. Produkte und deren Zutaten, die nach der EU Verordnung 2092/91 zertifiziert sind, werden nicht automatisch als biologisch nach NOP anerkannt. Dies bedeutet, dass auch all Ihre entsprechenden Lieferanten und Vorverarbeiter ein NOP-Zertifikat benötigen.

Da die NOP-Standards sich in einigen Punkten von der EU Verordnung unterscheiden, möchten wir Sie bitten, die beiliegende englische Zusammenfassung der NOP (Summary-NOP – requirements) sorgfältig zu lesen.  Wir haben keine Mühe gescheut um für Sie die wesentlichen Punkte der über 500 Seiten umfassenden NOP Final Rule auf 25 Seiten zusammenzufassen und die wesentlichen Unterschiede (EU – NOP) hervorzuheben.

Jedoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Zusammenfassung nicht alle relevanten Einzelheiten enthält. Bei der Zertifizierung gilt der aktuelle Gesetzestext. Diesen (bisher nicht in deutscher Sprache vorliegend) sowie weitere Information finden Sie auf der Web-site von USDA unter folgender Adresse:

 www.ams.usda.gov/nop 

Einige der Unterschiede zwischen NOP und EU-Zertifizierung liegen im Prozedere selbst. Für NOP gilt:

1)    Als ersten Schritt (noch vor der eigentlichen Inspektion) sollten Sie uns einen sogenannten Organic Production or Handling System Plan (kurz OPHP), d.h. eine ausführliche Betriebsbeschreibung, zukommen lassen. Was dieser OPHP beinhalten sollte, ist in der NOP beschrieben. Um Ihnen mit der Ausarbeitung behilflich zu sein, haben wir ein  Formular vorbereitet, das Sie im Anhang finden.

a)    Betriebe, die in diesem Jahr (2002) schon gemäß EU Verordnung  kontrolliert wurden, und die im Nachhinein noch eine NOP-Zertifizierung benötigen, sollten uns diesen OPHP mit allen geforderten Unterlagen nachreichen.

b)    Betriebe, die im Jahr 2002 noch nicht kontrolliert wurden und eine NOP-Zertifizierung benötigen, sollten uns diesen OPHP noch vor der Inspektion einreichen.

2)      Die Zertifizierungsstelle wird auf der Grundlage dieses Organic Production and Handling System Plans eine Vorentscheidung treffen, ob der Betrieb nach NOP zertifizierbar ist. Diese Entscheidung wird dem Kunden mitgeteilt und ggf. die Inspektion geplant. Unser Inspektor wird bei der Inspektion alle von Ihnen gewünschten Bio-Standards prüfen  (NOP /EU/Verbände).

3)    Vor der NOP-Inspektion, bitten wir Sie, einen Kontrollvertrag mit BCS zu unterzeichnen.

a)    Für die Kontrolle und Zertifizierung gemäß EU und NOP benötigen wir jeweils eine eigene vertragliche Grundlage.

b)    Für Betriebe, die einen Kontrollvertrag (EU) mit einer anderen Kontrollstelle haben, bieten wir an, dass wir die zusätzliche Zertifizierung auf Grundlage des NOP-Kontrollvertrages, des EU-Inspektionsberichtes Ihrer Kontrollstelle und Ihrem OPHP durchführen. Im Falle, dass der EU-Kontollbericht nicht alle Anforderungen der NOP abdeckt, bitten wir Ihre Kontrollstelle für uns unseren NOP-Ergänzugsbericht auszufüllen.

Welche zusätzlichen Kosten kommen hierbei auf Sie zu? Wir berechnen unseren Service nach Aufwand, auf der Grundlage unserer aktuellen Gebührenordnung. Hierbei sind die Bearbeitung Ihres OPHP die ersten Fixkosten, die auch dann von uns in Rechnung gestellt werden, wenn keine NOP-Inspektion zu Stande kommt. Unser zusätzlicher Inspektions- und Zertifizierungsaufwand ist abhängig von der Größe und Struktur Ihres Betriebes. Neukunden werden gebeten, unser Antragsformular auszufüllen, damit wir Ihnen ein Angebot machen können.

Wir haben für Sie ein Informationspaket zusammengestellt:

1)    Summary-NOP-requirements: Englische Zusammenfassung der NOP. Sollte unbedingt sorgfältig gelesen werden, Besonderheiten sind hervorgehoben.

2)    Schritte zur NOP Zertifizierung:  Eine Art 5 Punkte Plan, wie Sie vorgehen sollten, um Ihr Zertifikat zu erhalten.

3)    NOP-Vertrag: ist nahezu identisch mit dem EU-Kontrollvertrag. Sollte vor der Inspektion unterzeichnet werden

4)    Antragsformular für NOP Kunden: Für Neukunden oder Kunden anderer Zertifizierungsstellen

5)   BCS-Formular OPHP für  LandwirtschaftVerarbeiter  und Sub-unternehmer

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. 

 

   

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