Verbotene Blutbestandteile

 

Zusammensetzung von BlutVollblut:
Das Verbot der Gesellschaft schließt logischerweise Bluttransfusionen mit Vollblut ein. Im wirklichen Leben kommt diesem Teil des Verbotes jedoch nur geringe praktische Bedeutung zu. Während der 50er und 60er Jahre waren Transfusionen von Vollblut gängige Praxis. Heute wird praktisch alles gespendete Blut in die verschiedenen Bestandteile aufgearbeitet, und der Patient erhält nur die Fraktion, die er benötigt.

Die Gesellschaft vergibt sich somit nichts, wenn sie an dem Verbot von Vollblut festhält. Die Literatur der WTG bezieht sich oft auf Vollblut, wenn es um das Hochhalten biblischer Grundsätze geht. Dies ist aber nur ein scheinbares Befolgen, denn in der Regel wird ein Zeuge Jehovas gar nicht mit diesem Problem konfrontiert, sondern er steht vor dem Problem, ob er bestimmte Blutbestandteile ablehnen soll oder nicht. Die Blutfrage schrumpft also auf die Frage, wie man diese Bestandteile in erlaubte und verbotene Klassen einteilt. Wie wir sehen werden, geht die Gesellschaft dabei recht willkürlich vor.

Die Wachtturm-Gesellschaft(WTG) beschreibt selbst, wie Blut in seine Bestandteile aufgetrennt wird [siehe Erwachet! vom 22. Oktober 1990]. (Anmerkung: Das ERWACHET! schreibt weißen Blutkörperchen irrtümlicherweise 0.1% statt der gefundenen 1% des Blutvolumens zu.)

Plasma:
Blutplasma ist eine gelbliche Flüssigkeit, in der die oben beschriebenen Blutbestandteile suspendiert sind. Es enthält Gerinnungsfaktoren wie z. B. Faktor VIII, der bei der Behandlung von Blutern verwendet wird, weiterhin Albumin, das bei der Schockbehandlung sowie bei schweren Verbrennungen eine Rolle spielt und Immunglobuline, die den Körper vor Infektionskrankheiten schützen und die bei passiven Schutzimpfungen verwendet werden. In Anbetracht dessen, dass Blutplasma 55% des Blutvolumens ausmacht, ist es kein Wunder, dass dieser Bestandteil verboten ist. Blutplasma besteht jedoch zu mehr als 90% aus Wasser, und dieses Wasser zirkuliert nicht einmal ausschließlich im Blutkreislauf, wie die Encyclopaedia Britannica erklärt:

„Das Plasmawasser steht im freien Austausch mit dem der Körperzellen und der extrazellulären Flüssigkeiten und es steht zur Verfügung, um den normalen Wasserhaushalt aller Gewebe aufrechtzuerhalten.“ (The New Encyclopædia Britannica,1988, Chicago: Encyclopædia Britannica, Inc., vol. 15, p. 131, Macropædia: „Blood“, Übersetzung durch uns)

Es wäre unvernünftig, eine Transfusion von Wasser, das mit dem Rest des Körperwassers im ständigen Austausch steht, verbieten zu wollen. Lesen wir mit diesem Gedanken im Sinn weiter, was die Britannica zu Blutplasma noch sagt:

„Hauptbestandteil ist eine heterogene Gruppe von Proteinen, die ungefähr 7 Gewichts% des Blutplasmas ausmachen ... Weitere Bestandteile schließen Salze, Glucose, Aminosäuren, Vitamine, Hormone und Abbauprodukte des Stoffwechsels mit ein. “ (ibid.)

Woraus besteht also der Rest dieses Blutplasmas? Es sind Albumin (die Hauptkomponente), Immunglobuline, Fibrinogene und andere Bestandteile der Gerinnungskaskade. Andere Bestandteile sind ebenfalls wichtig, aber ihr Anteil ist verschwindend gering, wie z. B. Lipide, die sich auf weniger als 1g pro 100 ml Blutplasma belaufen.

Daraus können wir folgenden Schluss ziehen: Die Bestandteile, aus denen Blutplasma besteht, sind genau dieselben Bestandteile, die erlaubt sind. Nach welcher Logik verbietet die WTG Blutplasma als solches, aber erlaubt es sozusagen, wenn es in seine Bestandteile zerlegt ist? Aus verständlichen Gründen hat sich die leitende Körperschaft niemals zu diesem Thema geäußert.

Der Abschnitt „Ein Happy End“ (englisch) berichtet von der Entscheidung eines Zeugen, Blutplasma anzunehmen, da ihm hierbei die einzige verbotene Komponente Wasser zu sein schien.

Weiße Blutkörperchen (Leukozyten):
Der Ausdruck „weiße Blutkörperchen“ führt etwas in die Irre, da es davon mehr außerhalb des Blutstromes als innerhalb gibt. Nur 2-3% davon befinden sich im Blut, der Rest ist in den übrigen Körperteilen verteilt. Das heißt aber auch, dass ein Zeuge, der eine Organverpflanzung durchführen lässt, mehr weiße Blutkörperchen in sich aufnimmt als er bei einer Bluttransfusion erhalten würde. Das Verbot von weißen Blutkörperchen ist deshalb sinnlos. [1]

Darüber hinaus wissen wir heute, dass Muttermilch im Vergleich zu Blut die 5-12-fache Leukozytenzahl aufweist. Deswegen nimmt ein Neugeborenes mit der Muttermilch ein Vielfaches dessen auf, was es mit einer entsprechenden Menge an Blut erhalten würde. Das Argument gegen diesen Bestandteil löst sich also in Nichts auf. Noch erstaunlicher ist, dass sich dieses Argument auch auf Kuhmilch, die als Nahrungsmittel und Getränk auf der ganzen Erde verwendet wird, anwenden lässt. Demnach nimmt ein Zeuge Jehovas jedesmal, wenn er Milch trinkt, mehr verbotene Leukozyten zu sich, als wenn er eine Bluttransfusion erhalten würde!

Interessanterweise wurde einem Zeugen Jehovas vor kurzem gesagt, er könne einer autologe Transfusion von weißen Blutkörperchen zustimmen; es sei eine Gewissensentscheidung. Daraus ergab sich eine wissenschaftliche Abhandlung über diesen Fall.

Rote Blutkörperchen:
Dies ist wohl der wichtigste der verbotenen Blutbestandteile, denn er ist für den lebenserhaltenden Sauerstofftransport zu den einzelnen Körperzellen notwendig. Er hat am Blutvolumen einen Anteil von 45%. Rote Blutkörperchen transportieren Sauerstoff, und sie werden angewandt, um einen Blutverlust bei Unfällen oder bei Operationen auszugleichen. Einige Herzoperationen benötigen bis zu 20 Einheiten, Leberverpflanzungen erfordern in der Regel 10-15 Einheiten und ein künstliches Hüftgelenk 26 Einheiten. [2]

Blutplättchen:
Diese spielen eine wichtige Rolle im Gerinnungsprozess. Blutplättchen werden bei der Behandlung von Krebsarten wie Leukämie in großem Umfang angewandt. Ein Patient kann Blutplättchen von 10 oder mehr Einzelspenden benötigen, und das jeden Tag über mehrere Wochen hinweg. Da Blutplättchen nur eine winzigen Bruchteil des Blutvolumens ausmachen (0.17%), kann man sich nur wundern, warum die WTG diesen besonderen Bestandteil verbietet. [3]

Ein weiteres sonderbares Verbot: Die Gesellschaft erlaubt einem Zeugen keine Eigenblutspende vor einer Operation. Wäre sie erlaubt, so bestünde nicht die Gefahr einer Infektion, wie sie so oft in der Literatur heraufbeschworen wird. Darüber hinaus ist es unsinnig, zu argumentieren, dass wir uns unseres eigenen Blutes enthalten müssen. Aber im Endeffekt sagt die Gesellschaft genau das:

„Christen stehen zwar nicht unter dem mosaischen Gesetz, doch wie die Bibel zeigt, zählt es zu den „notwendigen Dingen“, sich ' von Blut zu enthalten' und es als heilig zu betrachten (Apostelgeschichte 15:28,29). Das ist verständlich, denn die unter dem Gesetz dargebrachten Opfer schatteten das Blut Christi vor, Gottes Mittel zum Erlangen ewigen Lebens (Hebräer 9:11-15,22).
Wie sollte unter dem mosaischen Gesetz aber mit Blut verfahren werden, das nicht zu Opferzwecken verwendet wurde? Erlegte ein Jäger ein Tier zu Nahrungszwecken, so galt das Gebot: „Er soll in diesem Fall sein Blut ausgießen und es mit Staub bedecken“ (3. Mose 17:13,15; 5. Mose 12:22-24). Das Blut durfte also nicht zu Nahrungszwecken oder anderweitig gebraucht werden. Wenn einem Lebewesen Blut entnommen, dies aber nicht zu Opferzwecken verwendet wurde, war es dadurch zu beseitigen, dass man es auf die Erde, das heißt auf Gottes 'Schemel seiner Füße' goss (Jesaja 66:1; vergleiche Hesekiel 24:7,8).
Dies schließt eine übliche Verwendung von autologem Blut eindeutig aus - die Blutentnahme vor der Operation, die Lagerung und die spätere Infusion des Eigenbluts.“ (Der Wachtturm, 1. März 1989, S. 30)

Autologe Transfusionen:
Diese sind verboten, obwohl die WTG damit übereinstimmt, dass „Christen nicht unter dem mosaischen Gesetz stehen“ und dass Zeugen Jehovas folglich nicht verpflichtet sind, es einzuhalten. Das mosaische Gesetz, das ein Ausgießen des Tierblutes auf die Erde erforderte, ist das einzige Argument gegen autologe Transfusionen. Dieses Verbot ist daher gänzlich unsinnig, insbesondere wenn wir bedenken, wieviel Blut zwischengelagert werden muss, um die erlaubten Blutbestandteile daraus zu gewinnen.

Nach einer interessanten Kehrtwende erlaubte die Gesellschaft den Gebrauch der induzierten Hämodilution. Bei dieser Technik werden kurz vor der Operation 2-4 Einheiten Blut aus dem Körper entnommen und nach der Operation wieder reinfundiert. Das Blut wird kurzzeitig außerhalb des Körpers gelagert, und der Prozess kann so geführt werden, dass geringe Mengen an Blut zurück in den Körper fließen. Diese Technik sowie die Wiederverwertung ausgetretenen Blutes bezeichnen Ärzte zusammengenommen als eine Form der Autotransfusion. Für den Wachtturm ist dieser Ausdruck allerdings tabu, denn die Zeugen sollen sich nicht der Ironie der Situation bewusst werden, dass sie letztendlich doch eine Form der „Transfusion“ erlauben (siehe dazu den Wachtturm vom 1. August 1995, S. 30). Wir loben diese Bemühungen, die Blutdoktrin zu reformieren und nötige, aber schwierige Änderungen vorzunehmen. Die Reformen dürfen jedoch hier nicht stehenbleiben.


Anmerkungen: (Übersetzungen der Zitate jeweils von uns)

1 - Leukozyten: „Im Durchschnitt enthält Blut 4.000 bis 11.000 weiße Blutkörperchen pro Mikroliter und sie bilden ungefähr 1% des Blutvolumens.“ 1994 Elaine N Marieb R.N. Ph.D. Essentials of Human Anatomy and Physiology, 4th edition S. 294. Die obige Zeichnung ist der Erwachet-Ausgabe vom 22. Oktober 1990, S. 4 entnommen; sie enthält einen eindeutigen Fehler.

2 - Rote Blutkörperchen: „Beim normalen Erwachsenen beträgt der Anteil der roten Blutkörperchen bei Männern ungefähr 48% und bei Frauen ungefähr 42% des Blutvolumens. Der Prozentanteil am Blutvolumen ist auch definiert als der Hämatokritwert. Die Zahl an roten Blutkörperchen liegt im Durchschnitt normalerweise bei ungefähr 5.2 Millionen pro Mikroliter bei erwachsenen Männern und bei 4.8 Millionen pro Mikroliter bei Frauen.“ - 1993 Robert M. Berne M.D. Matthew N. Levy M.D. Physiology 3rd edition S. 329

3 - Blutplättchen: „normales Blut enthält 150.000 bis 350.000 Blutplättchen pro Mikroliter.“ - 1993 Robert M. Berne M.D. Matthew N. Levy M.D. Physiology 3rd edition S. 352
„Blutplättchen haben in etwa die Form einer Scheibe, und ihr Durchmesser beträgt etwa ein Drittel eines roten Blutkörperchens. Sie enthalten jedoch nur etwa ein Dreizehntel ihres Volumens.“ - 1995 Charles D. Lawrence MPH Ph.D. The Cardiac Catheterization Laboratory - A Primer and Compendium for Technologists

Kommentar: Wenn wir von 300.000 als einer „normalen“ Anzahl an Blutplättchen ausgehen, würde das dem Volumen von 23.000 roten Blutkörperchen entsprechen. Dies würde, basierend auf einer Konzentration von 5.000.000 roten Blutkörperchen pro Mikroliter und 45% des gesamten Blutvolumens, ungefähr 0.2% des gesamten Blutvolumens entsprechen. Dies liegt knapp über der Angabe von 0.17% für Blutplättchen im Erwachet vom 22. Oktober 1990, S. 4.



letzte Aktualisierung: 28. 12. 1999
Web-Adresse: http://www.geocities.com/athens/ithaca/6236/verboten.htm

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