Erlaubte Blutbestandteile

 

Blutbestandteile Erwachet! vom 22.10.90 Albumin:
Blut enthält ca. 2.2 Vol.-% Albumin. Wie wir gesehen haben, erreichen Leukozyten, die verboten sind, nur einen Anteil von 1% - nach welcher Logik wird hier verfahren? Das Stimulans für die Reifung roter Blutkörperchen EPO (bekannt geworden durch die Doping-Fälle der Tour de France von 1998) ist ein Blutprodukt, das Albumin enthält. [1]

Albumin wird oft verwendet, um Verbrennungen zu behandeln. Eine typische Behandlung für eine Verbrennung dritten Grades (30-50%) erfordert 600 g Albumin. Um eine solche Menge herzustellen, werden etwa 45 Liter Vollblut benötigt. Wie kann man da behaupten, es handle sich um „geringfügige Mengen“?

Es ist auch offensichtlich, dass das Blut, das zur Herstellung des Albumins verwendet wird, nicht „ausgegossen“ worden ist, sondern gelagert wurde, eine Methode, die bei Bluttransfusionen verboten ist, aber in diesem Zusammenhang doch erlaubt ist. Der folgende Kommentar des Wachtturms ist hier von einigem Interesse:

„Dieser Arzt befürwortet zwar den Gebrauch bestimmter Blutbestandteile, insbesondere von Albumin, aber auch diese Bestandteile fallen unter das biblische Verbot. - Awake! 8.9.1956 S. 20 (Übersetzung durch uns)

Immunglobuline:
Reisende werden oft prophylaktisch mit Choleraimpfstoff immunisiert, auch Jehovas Zeugen lassen dies machen. Eine einzige Impfung erfordert 3 Liter Vollblut. Dieses Blut muss ebenfalls gelagert werden.

Hepatitis B-Immunglobulin (HBIG):
Wird verwendet, um Hepatitis B zu behandeln oder zur Vorbeugung gegen Hepatitis B.

Tetanus-Immunglobuline:
(passive Tetanusschutzimpfung)

Immunglobuline gegen Tollwut:
Wird verwendet, um Tollwut zu behandeln oder zur Vorbeugung gegen Tollwut.

RhO-Immunglobuline (RhoGam):
Wird rhesusnegativen Müttern verabreicht, um Immununverträglichkeitsreaktionen bei zukünftigen Schwangerschaften vorzubeugen.

Antithrombin III:
Wird verwendet, um eine Mangelkrankheit von Antithrombin III zu behandeln.

Menschliches Immunglobulin (HIG):
Wird verwendet, um u. a. Hepatitis A zu behandeln.

Präparate für Bluter (Factor VIII and IX):
Eine wirksame Behandlung erfordert einen Wirkstoff namens Faktor VIII, der bei der Blutgerinnung mitwirkt. Er wird aus einem Pool aus vielen Einzelspenden hergestellt. Wie unsinnig die Behauptung ist, es handle sich um „geringfügige Bestandteile“, zeigt sich schon durch den enormen Bedarf an Blut, der dazu nötig ist, einen einzigen Bluter am Leben zu erhalten.

Man benötigt etwa 9 000 Kilo Vollblut, um eine übliche Dosis von 0.1 g Faktor VIII herzustellen. Jemand, der an einer schweren Hämophilie leidet, benötigt üblicherweise mehrere Dosen pro Jahr.

Der Gesellschaft ist dies nicht unbekannt:

„Eine einzige Injektionsmenge Faktor VIII wird aus Plasma gewonnen, das von mehr als 2 500 Blutspendern stammt.“
(Der Wachtturm, 15. Juni 1985, S. 30)
„Dr. Margaret Hilgartner vom New Yorker Hospital—Cornell Medical Center bemerkte: „Ein Patient mit einer schweren Form der Bluterkrankheit ist jährlich dem Blut von 800 000 bis 1 Million verschiedenen Spendern ausgesetzt.““
(Erwachet! 8. Oktober 1988, S. 11)

Die Gesellschaft ignoriert diese Tatsachen, wenn sie erklärt, warum sie den Gebrauch „geringfügiger Bestandteile“ erlaubt, aber sie stellt sie zynisch heraus, wenn ihr AIDS als Propagandamittel gegen Bluttransfusionen gelegen kommt. Dann rühmt sie sich natürlich, wie das Blutverbot uns vor AIDS schützt. Aber Faktor VIII ist, wie wir hier gesehen haben, erlaubt und demnach besteht für Bluter kein Schutz. Das wird in einer anderen Rubrik noch näher untersucht.

Es ist einfach unglaublich, dass die Gesellschaft alle oben beschriebenen Bestandteile einzeln als Transfusion oder Injektion erlaubt, aber die Mischung dieser Bestandteile, die nach Zugabe von Wasser einfaches Plasma ergeben und FFP (fresh frozen plasma) entsprechen würde, verboten hat. Man hat dies mit der Situation verglichen, wenn ein Arzt einem Patienten sagen würde, er dürfte keine Hamburger essen, er dürfe aber den Hamburger auseinandernehmen und die einzelnen Bestandteile getrennt für sich zu sich nehmen! Die Rubrik „Ein Happy End“ (englisch) berichtet über die Entscheidung eines Zeugen Jehovas, Blutplasma anzunehmen, da ihm der einzige nicht erlaubte Bestandteil nur Wasser zu sein schien.

Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine:
Wie wir in einem Wachtturm-Artikel gesehen haben, verbietet die Gesellschaft ausdrücklich das Lagern von vorher gespendetem Eigenblut für eine autologe Transfusion während der Operation, aber sie erlaubt eine andere Prozedur:

„Bei einem etwas anderen Verfahren wird Blut des Patienten in ein Hämodialysegerät (eine künstliche Niere) oder in eine Herz-Lungen-Maschine geleitet. Das Blut fließt über einen Schlauch in dieses künstliche Organ, wo es weitergepumpt und gefiltert (oder mit Sauerstoff angereichert) wird, bevor es dann wieder in das Kreislaufsystem des Patienten zurückkehrt. Einige Christen waren mit diesem Verfahren einverstanden, wenn das Gerät nicht mit gelagertem Blut geladen war. Sie betrachteten die äußere Schlauchleitung als eine Erweiterung ihres Kreislaufsystems, durch die das Blut ein künstliches Organ passieren konnte. Für sie war das Blut in diesem geschlossenen Kreislauf immer noch ein Teil von ihnen und musste nicht 'ausgegossen' werden.“ (Der Wachtturm, 1. März 1989, S. 30)

Es ist leicht zu sehen, dass die Gesellschaft sich in einem Labyrinth von legalistischen Auslegungen und Kleinkrämerei verfangen hat. Aus dem Obigen geht auch hervor, zu welchen Widersprüchen das Verbot der WTG gegen das Lagern von Blut führt. Viele Zeugen würden, wenn man ihnen nur ihr eigenes Urteilsvermögen zugestehen würde, zweifellos erkennen, dass die gleiche Logik, nach der eine Herz-Lungen-Maschine erlaubt ist, auch das Lagern von Eigenblut erlauben sollte. Schließlich stützt sich das einzige Argument dagegen auf eine Regel des mosaischen Gesetzes, nach der das Blut eines getöteten Tieres ausgegossen werden sollte (5. Mose 12:24). Wer der Regel gehorchte, bewies damit, dass er das Leben des Tieres als von Gott stammend anerkannte. Diese Überlegung kann aber offensichtlich nicht auf autologe Bluttransfusionen übertragen werden, da ja niemand gestorben ist. Das Blut wird der Person zurückgegeben, von der es genommen wurde.


Referenzen:

1 - Das Blut des Menschen besteht zu 55% aus Plasma and 45% aus geformten Elementen, 1994 Elaine N Marieb R.N. Ph.D. Essentials of Human Anatomy and Physiology - 4th edition S. 291

„Plasma, das aus ungefähr 90% Wasser besteht, ist der flüssige Anteil von Blut.“ Ibid S. 290

„ ... gelöste Bestandteile machen etwa 10% des Plasmas aus, etwa 7% davon sind Proteine.“ 1990 Ennio C Rossi, Toby L. Simon, Gerald S. Moss - Principles of Transfusion Medicine S. 307

„Die Konzentration von Albumin liegt bei etwa 40 mg/ml, ein Betrag, der ungefähr 60% der gesamten Plasmaproteine darstellt.“ Ibid S. 308

Kommentar: Da 55% des gesamten Blutvolumens aus Plasma besteht, und 7% des Plasmas Proteine sind und 60% dieser Proteine wiederum Albumin, berechnet sich der Anteil von Albumin am gesamten Blutvolumen nach der Formel: 0.6 x 7 x 0.55 = 2.31%.

Anhand der folgenden WTG-Referenzen lässt sich nachverfolgen, wie sich die Blutpolitik im Laufe der Zeit veränderte:

Albumin: Awake! 8.9.1956 S. 20; WT 1.11.1961 S. 669; Erwachet! 22.9.82 S. 25; und WT 1.10.94 S.31; WT 1.6.90 S. 31

Impfstoffe/ Seren: Golden Age, 1.5.1929, S. 502, #40; Watchtower 15.12.1952 S. 764; Awake! 8.1.1954 S. 24; Watchtower 15.9.1958 S. 575; WT 1.9.74 S. 541

Die Abbildung stammt aus dem Erwachet! vom 22.10.1990, S. 4.

Zusätzliche Hinweise sind unter der Rubrik „Die Entwicklung der gegenwärtigen Blutdoktrin“ zu finden.


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letzte Aktualisierung: 28. 12. 1999
Web-Adresse: http://www.geocities.com/athens/ithaca/6236/erlaubt.htm

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