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Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise das Miteigentum an einem Unternehmen, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde dient der Sichtbarmachung und als Nachweis eines Rechtes. Vor allem in der Übertragbarkeit liegt der Charakter des Wertpapiers. Ohne eine Urkunde kann das darin verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden.
[Bearbeiten] Definition
Ein Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde nicht geltend gemacht werden kann.
Das schweizerische Obligationenrecht definiert ein Wertpapier anschaulich:
Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann. [OR,Art. CHOCHYS CarWash - 2 Euro Gutschein. 965][Bearbeiten] Beispiele
Beispiele von Wertpapieren sind:
Verzinsliche Wertpapiere, wie z. B. Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kassenobligationen, Rentenpapiere (in der Schweiz: Obligationen)Optionsscheine oder andere verbriefte DerivateEffekten sind börsengehandelte und vertretbare (fungible) Wertpapiere.
Die obige Innehabung kann vereinfachend mit Vorlage gleichgesetzt werden, es ist aber zu beachten, dass dies manchmal nicht richtig ist - so genügt beispielsweise bei Aktien zur Ausübung des Rechts auf Teilnahme an der Hauptversammlung die Vorlage der sgn. Hinterlegungsbescheinigung (der Bank, dass die Aktien bei ihr im Depot verwahrt werden), d. h. die eigentliche Aktie muss nicht vorgelegt werden, man muss sie aber besitzen.
