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HAFTPFLICHT

Versicherungsschutz

Haftpflichtschutz besteht für den Bayerischen Tonkünstlerverband und seine Mitglieder
Die Deckungssummen betragen
· 1.500.000 Euro für Personenschäden,
· 500.000 Euro für Sachschäden und
· 26.000 Euro für Vermögensschäden.

Auszug aus dem Versicherungsschutz für Mitglieder
· Versicherung auf fremde Rechnung aus beruflicher Tätigkeit von lehrenden Mitgliedern während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (zu Hause oder in fremden Räumen).
· Ehrenamtlich tätige Personen in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung.
· Öffentliche Musikaufführungen sofern der Verband als Veranstalter auftritt.
· Schadenfälle auf beruflichen Fahrten ins Ausland.
· Keine Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung.
· Maßgebend für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Schadenbeispiel:
Frau X unterrichtet einen Schüler Y in der Wohnung der Eltern im Geigenspiel. Beim Auspacken des Instrumentes stieß sie eine kostbare Vase vom Tisch. Die Eltern des Schülers verlangen Schadenersatz.

Die Versicherungskammer Bayern prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht; wenn ja, Wiedergutmachung des Schadens innerhalb der Deckungssummen; wenn nein, Abwehr der unberechtigten Ansprüche; erforderlichenfalls auch Übernahme der Prozessführung.
Für weitere Versicherungsfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Agentur Feneberg & Linner
81667 München, Steinstr. 62
Tel. 089-4899 8622
Fax 089-4899 8454
e-mail [email protected] oder www.ful.vkb.de


 
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