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NACHWEISE ÜBER DIE KÜNSTLERISCHE TÄTIGKEIT

Gutachterausschuss

Für den Nachweis eigenständiger künstlerischer Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt benötigt wird die Anerkennung der so genannten "Künstlereigenschaft" benötigt. Diese kann nach Vorlage entsprechender Unterlagen ggf. vom Landesverband ausgesprochen werden.

Unterlagen
Für die Anerkennung sind, soweit vorhanden, folgende Unterlagen vorzulegen: Lebenslauf, musikalischer Werdegang, musikalische Ausbildungsnachweise, Nachweis über die Eigenständigkeit der Musik oder der Kompositionen, Konzerttermine, GEMA-Listen, CDs, ...

Der Gutachterausschuss tagt in der Regel einmal im Kalenderjahr unter Vorsitz von Prof. Dr. Inka Stampfl (DTKV) und Linde Dietl (LVBT): Er prüft die Unterlagen der eingegangenen Anträge und erstellt danach ein Gutachten.

Kosten des Gutachtens
Erstellungsgebühr für Mitglieder 50 €
Erstellungsgebühr für Nichtmitglieder 200 €


 
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