2. Approximation stetiger Funktionen

2.1. Begriffe und Definitionen

Es werden Definitionen und Eigenschaften von Matrizen gebraucht, um ein Maß für die "Abweichung" der approximierenden Funktion F(x) von der gegebenen Funktion f(x) zu haben.
Definition 2.1: Vektornorm
Die Abbildung ||.||: RnR heißt Vektornorm auf Rn, wenn gilt:
||x|| ≥ 0 für alle xÎRn und ||x|| = 0 genau dann, wenn x = 0 (Definitheit)
||c x|| = |c| ||x|| für alle xÎRn und cÎR (Homogenität)
||x + y|| ≤ ||x|| + ||y|| für alle x, yÎRn (Dreiecksungleichung)
Definition 2.2: Lp-Norm
Sei f(x) eine auf [a,b] stetige Funktion. Die stetige Lp-Norm ist definiert als
||f(x)||p := i(a;b;abs(f(x))^p dx)^(1/p) für 1 ≤ p < ¥, p ganzzahlig, und ||f(x)||¥ := max(x[a,b];abs(f(x))
Definition 2.3: Symmetrie einer Matrix
Eine quadratische Matrix A ist symmetrisch, wenn A = AT gilt.
Definition 2.4: Positive Definitheit einer Matrix
Eine Matrix ist positiv definit, wenn für alle xÎRn, x ≠ 0 die Ungleichung xTAx > 0 gilt.
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