In der Weimarer Republik, 1919-33, konnten
sich die katholischen Parteien auf "Wahlhirten- briefe" des deutschen
Episkopates stützen. Das brachte mehr und mehr Schwierigkeiten, wo die Kirche Stellung
bezog zu Moral- und Weltanschauungsfragen. Gerade aber dazu fühlten sich die Bischöfe
nach dem sprunghaften Anschwellen von Hitlers NSDAP(Nat.-Soz.-Dtsch.- Arb.-Part.) während
des Wahlkampfes 1930 berufen. 1931 unterstrichen sie die Unvereinbar- keit von Christentum
und Nationalsozialismus. Sie stützten ihr Verbot, der Hitlerbewegung beizutreten, auf den
Rassismus, Nationalismus, ihre Maßlosigkeit, gehässige Agitation und Gewalttätigkeit
gegen Andersdenkende. Dieses Verbot der Bischöfe rief in der Tagespubli- zistik heftige
Reaktionen hervor. Aber bei der Wahl am 5. März 1933 erhielt die NS-Bewegung in
mehrheitlich katholischen Teilen des Reiches, für Hitler mit Abstand die wenigsten
Stimmen. Das konnte jedoch die Hinwendung des Volkes zum NS-Regime nicht verhindern. Nach
Hitlers Regierungserklärung mit Garantien für die Kirche, zogen die Bischöfe ihre
allgemeinen Verbote und Warnungen vor der NSDAP bedingt zurück, um den Katholiken eine
täglich größer werdende Zerreißprobe zwischen Kirchentreue und Bürgergehorsam zu
ersparen, nachdem der Hitlerregierung Autorität zugesprochen worden war. 1933 im April,
machte Hitler dem Vatikan sogar das Angebot eines Reichskonkordates (Vertrag zwischen
Deutschland und der röm.kath.Kirche), und versprach u.a. der Kirche Sicherung der
Bekenntnisschule und Erhalt des kirchlichen Vereinswesens. Bis zur Unterzeichnung am 20.
Juli 1933, waren aber alle kath. Parteien schon "ausgeschaltet".
Nichtmitgliedschaft in NS-Organisationen bedeutete Hinderung im beruflichen Vorankommen,
und nötigte so zum Austritt aus kirchlichen Vereinen. Ihr Ziel war, jeden kirchlichen
Einfluß aus der Öffentlichkeit zu verbannen.1933 erfolgte das Verbot der kirchlichen
Tagespresse, die Verbleibenden wurden zu reinen Akklamationsorganen umgewandelt oder durch
Verwarnungen und Verbote zur Einstellung gezwungen. Kirchenfeindliche Agitation war frei,
Gegenwehr seitens der Kirche brachte sofortige staatliche Sanktionen bis zur fast
völligen Ausschaltung der Kirchenpresse. Himmler war Polizeichef mit eigener
Machtvollkommenheit im Unterdrückungskampf, Heydrich, Bormann und Schirach wetteiferten
in ihrer Radikalität gegen die Kirche.Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz,
auch der Vatikan, protestierte mit höchster Schärfe, jedoch vergeblich. Das
Weltrundschreiben von Pius XI. 1937 für die ganze kath. Kirche: "Mit brennender
Sorge", das die Christentumsfeindlichkeit des NS-Regimes anprangerte, verhallte. Das
Ziel, die Kirche zu vernichten blieb, erst recht nach Kriegsbeginn 1939. Ab 1941 wurden
Kindergärten, Klöster und Ordenshäuser geschlossen, Geisteskranke und Juden wurden
getötet in Anzahl und Art, jenseits jeglicher menschlichen Vorstellungskraft.
(Vgl.Handb.d.Kirch.-gesch. Bd.VII, S.548 ff.,
P.L.Volk SJ.)
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