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1798 besetzte Napoleon, auf seinem Feldzug nach Ägypten, die Insel Malta und der Orden wurde gezwungen, sie zu verlassen. Wieder hatten die Ritter keinen festen Sitz. In der Zwischenzeit besetzten die Engländer 1801 Malta, aber wenn auch der Vertrag von Amiens (1802) die Souveränitätsrechte des Malteserordens anerkannte, konnte dieser von diesen Rechten keinen Gebrauch machen. Kurzfristig siedelte sich der Orden in Messina, Catania und dann in Ferrara an, bevor er sich in Rom niederließ wo er den Palazzo di Malta in der Via Condotti una die Villa Magistrale auf dem Aventin-Hügel besitzt, denen beiden die Extraterritorialität anerkannt ist.
Die ursprüngliche Zielsetzung der Krankenpflege ist heute die wichtigste Aufgabe des Ordens. Die Tätigkeit der Armen- und Krankenpflege, die im Ersten Weltkrieg ausgeführt wurde, ist während des Zweiten Weltkrieges - unter der Leitung des Großmeisters Fra' Ludovico Chigi della Rovere Albani und später vom Großmeister Fra' Angelo de Mojana di Cologna (1962-1988) - noch erweitert worden; deren Nachfolger ist heute der Fürst und Großmeister Fra' Andrew Bertie.
Der Malteserorden ist der einzige, der ununterbrochen seit seiner kirchlichen Anerkennung im Jahre 1113 den Orden des Spitals del Hl. Johannes fortgeführt hat. Er allein ist religiöser Orden der katholischen Kirche und gleichzeitig katholischer Ritterorden. Er allein hat Profeßritter (auch Justizritter genannt), welche die direkten Nachfolger ihrer Gründer sind, und aus deren Reihen der Großmeister und die Mehrheit der Mitglieder des Souveränen Rates gewählt werden, die dem Rang nach den Rittern, die keine Profeß abgelegt haben (und die nach dem Verlust der Insel Malta zahlreich geworden sind), überlegen sind. Der Orden ist immer vom Kongress der Nationen als souveräner, von jeder weltlichen Autorität unabhängiger Staat anerkannt worden. All diese Elemente sind unwiderlegbarer Beweis der einzigartigen und authentischen geschichtlichen Identität des Ordens, die keiner anderen Organisation gemeinsam ist.
Die Souveränität des Ordens ist durch die drei Gewalten ausgeübt: Die gesetzgebende Gewalt steht dem Generalkapitel zu, welches das Vertretungsorgan der Ritter ist, und im Bedarfsfall dem Großmeister zusammen mit dem Souveränen Rat, welche auch die exekutive Gewalt ausüben, während die gerichtliche Gewalt den Magistralgerichten zusteht. Der Großmeister ist höchstes Oberhaupt des Ordens und wird vom Großen Staatsrat gewählt. Sowohl das Generalkapitel als auch der Große Staatsrat bestehen aus Vertretern der Großpriorate, Priorate, Subpriorate und der Nationalen Assoziationen, welche alle in den verschienenen Ländern der Welt errichtete Organismen des Ordens sind.
Der lateinische Titel des Großmeisters lautet: "Dei gratia Sacrae Domus Hospitalis Sancti Johannis Hierosolymitani et militaris Ordinis Sancti Sepulchri Dominici Magister humilis pauperumque Jesu Christi custos". Ein Teil dieses Titels erinnert and die nur befristete Verleihung von Seiten Papst Innozenz VIII der Meisterschaft des Ordens des Heiligen Grabes an den Großmeister d'Aubusson. Der Großmeister genießt den Vorrang des Kardinals und somit des Fürsten, und auch die des Fürsten des Heiligen Römischen Reiches (die später auch in Österreich und Italien anerkannt wurde); er ist ehemaliger regierender Fürst von Rhodos und dann von Malta: Daher steht ihm die Ansprache "Eminenz" oder "Hoheit" zu und er ist als Staatsoberhaupt anerkannt, dem souveräne Ehren gebühren.
In der Leitung des Ordens steht dem Großmeister der Souveräne Rat bei, von dem er selber Vorsitzender ist und der von den vier Hohen Ämtern zusammengestellt ist: Der Großkomtur, der Großkanzler, der Großhospitalier und der Rezeptor des Gemeinsamen Schatzes, dazu sechs aus dem Generalkapitel gewählten Räte, ausgesucht unter Profeß- und Obödienzrittern. Der Heilige Vater ernennt einen Kardinal der Heiligen Römischen Kirche mit dem Titel des Cardinalis Patronus als seinen Vertreter beim Orden; dem Kardinal steht der Prälat des Ordens bei, der auch vom Papst ernannt wird. Der Prälat des Ordens ist das kirchliche Oberhaupt des Klerus im Orden und steht dem Großmeister in Sachen der Spiritualität des Ordens bei.
Das Leben und die Tätigkeiten des Ordens sind von Verfassung und Kodex geregelt. Gerichtsfragen außerordentlicher Wichtigkeit, die den Orden betreffen, werden dem Gutachten eines technisch-beratenden Organs unterzogen, die Consulta juridica, deren Mitglieder vom Großmeister nach Anhören des Souveränen Rates ernannt werden. Die Gerichtshöfe des Ordens sind das Amtsgericht und das Berufungsgericht (Vorsitzende, Richter, Verteidiger und Helfer werden vom Großmeister mit der entscheidenden Stimme des Souveränen Rates ernannt). Die vom Generalkapitel ernannte Rechnungskammer übt die Funktion der wirtschaftlich-finanziellen Übersicht aus. Der Order unterhält nach dem öffentlichen internationalen Recht diplomatische Beziehungen zum Heiligen Stuhl und zu 83 Staaten:
Der Orden unterhält offizielle Beziehungen durch einen Botschafter mit Rußland und ist auch mit Vertretern oder Delegierten in Belgien, Frankreich, Luxemburg, Fürstentum Monaco, Deutschland, Schweiz und beim Europarat und der Kommission der Europäischen Union akkreditiert. Seit 1994 ist er ständiger Beobachter bei den Vereinten Nationen und als solcher unterhält er ständige Delegationen bei den internationalen Organisationen in New York, Genf, Paris, Rom und Wien. Der Souveräne Orden ist in über 100 Ländern in allen Kontinenten über eigene nationale und internationale Organismen, Stiftungen und Koordinierungszentren anwesend. Die karitativen Tätigkeiten des Ordens entfalten sich im Felde der Krankenpflege mit ungefähr 100 Krankenhäusern und Gesundheitsstrukturen, im Felde der Hilfsdienste bei Naturkatastrophen und Kriegen mit der Einrichtung von Zentren für den Empfang von Flüchtlingen, Feldlazaretten, der Verteilung von Medikamenten und Grundgütern, und im Bereich der besonderen Eingriffe, im Kampf gegen die Leprakrankheit und in der Pflege der Sterbenden. Ungefähr 40 Hilfsgruppen (bestehend aus über 80.000 ständigen Volontären) sind durch operative Einheiten in verschiedenen Krisen-Gebieten aktiv, die in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organismen des Malteserordens gegründet worden sind.
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