Herber Schlag für westliche Fluggesellschaften:
Rußland beschlagnahmt 500 Flugzeuge

von Dietmar Munier (ZUERST, 10. Mai 2022)

Anmerkungen und Links: Nikolas Dikigoros

Mit vielen seiner Rußland-Sanktionen schießt sich der Westen selbst ins Knie. Das betrifft unter anderem auch rund 500 Flugzeuge westlicher Fluggesellschaften. Weil sowohl westliche Länder als auch Rußland ihren Luftraum für Flüge der anderen Seite gesperrt haben, sind seit Februar keine Direktflüge zwischen Rußland und den meisten westlichen Ländern mehr möglich. Wichtiger aber: eine Reihe westlicher Fluggesellschaften hat keine Möglichkeit mehr, ihre Flugzeuge aus Rußland zurückzuholen.

Davon betroffen sind etwa 500 Maschinen mit einem Gesamtwert von rund zehn Milliarden US-Dollar. Die meisten der Maschinen sind bei Leasing-Gesellschaften gemietet. Die russische Regierung betrachtet die westlichen Flugzeuge mittlerweile als Faustpfand für beschlagnahmte russische Güter und Gelder im Westen und hat damit begonnen, sie in Rußland zu registrieren.

Damit soll der Entzug der Registrierung durch die westlichen Leasing-Gesellschaften kompensiert werden, zu dem diese im Zuge der westlichen Sanktionen gezwungen wurden. (Anm. Dikigoros: Die westlichen Gesellschaften wurden zu diesem Vertragsbruch wohlgemerkt von ihren eigenen Regierungen gezwungen!) Eine russische Kommission soll künftig überwachen, daß die Flugzeuge auch in Rußland flugtauglich bleiben und entsprechend gewartet werden. Jetzt hat sich das EU-Parlament in einer Entschließung zu der Angelegenheit geäußert und fordert Rußland darin auf, die ausländischen Maschinen zurückzugeben.

Die Abgeordneten betonen, daß „ein solcher Diebstahl nicht toleriert werden kann“, und fordern die sofortige Rückgabe der betroffenen Flieger an ihre rechtmäßigen Eigentümer. (Anm. Dikigoros: Mit welchem "Recht"? Die Maschinen stehen durch die noch laufenden Leasingverträge im rechtmäßigen Besitz der russischen Fluggesellschaften. Die ebenso grund- wie fristlose Kündigung dieser Verträge zur Unzeit stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung durch die westlichen Leasinggeber dar. Die russischen Firmen haben also ein Rückbehaltungsrecht, bis die westlichen Firmen ihnen in voller Höhe Schadenersatz geleistet haben. So einfach ist das aus juristischer Sicht!) Der stellvertretende russische Ministerpräsident Borissow erklärte allerdings bereits Ende März, daß alle ausländischen geleasten Maschinen, die sich nach Beendigung ihrer westlichen Leasingverträge noch in Rußland befänden, auch künftig dort verbleiben würden. (Anm. Dikigoros: Da hat man ihm das Wort im Mund umgedreht: 1. haben die westlichen Firmen die Leasing-Verträge ja bereits beendet, und Rußland hätte wegen der Sperrung des Luftraums faktisch gar keine Möglichkeit, die Maschinen "zurückzugeben", und 2. dürften die Verwendungen der russischen Firmen auf diese Maschinen (Wartung, Ersatzteile pp) bis zum Ende der westlichen Sanktionen - wenn die denn je beendet werden sollten, denn die Kampfhandlungen in der Ukraïne sind ja bloß ein Vorwand - höher sein als der ursprüngliche Wert; den daraus folgenden Verwendungsersatz zu leisten dürften die westlichen Leasinggeber - wenn sie bis dahin nicht ohnehin in Insolvenz gegangen sind - weder bereit noch in der Lage sein.)


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