Wie die EU die Pressefreiheit aushebelt

von Manfred Kölsch* (Die Achse des Guten, 20. Oktober 2023)

Bilder, Anmerkungen und ergänzende Links: Nikolas Dikigoros

Mit dem "Digital Services Act" will die EU Digital-Plattformen dazu zwingen, gegen "Desinformation" vorzugehen - ohne diesen Begriff genau zu definieren. Damit würde - ähnlich wie bei Corona - in einem wesentlichen Bereich das deutsche Grundgesetz ausgehebelt.

Als 2015 Hunderttausende gesetzwidrig die deutschen Grenzen überschritten, empfanden viele das als Kontrollverlust. Proteste schwollen an, wie das auch anlässlich der gleichwertigen aktuellen Migrationsbewegungen geschieht. Das erregte den Unmut über den verbleibenden Eigensinn des "großen Lümmel" Volk, der sich partout noch immer nicht geschlossen genug hinter den Zielen der Exekutive sammeln wollte. Der Meinungskorridor sollte weiter verengt werden, um ihn noch besser kontrollieren zu können. Typisch für alle Doktrinäre auf dem Weg zum Totalitären.

Diese Aufgabe ging unser damaliger Innenminister Heiko Maas an. Er berief im Oktober 2015 eine Task-Force ein, die darüber beraten sollte, Wege zum "Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet" zu finden. Eingeladen waren neben Vertretern der Bundesregierung und Vertretern "zivilgesellschaftlicher" Gruppen auch Meta, Google und Twitter, heute X. Die Amadeu-Antonio-Stiftung mit der ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiterin der Stasi, Anetta Kahane, als Chefin war dabei - ein Big Player im Melde- und Zensurgeschäft mit einem Jahresbudget von mittlerweile 7 Millionen Euro.

Die großen Internetplattformen verpflichteten sich "freiwillig", Hassbotschaften zu löschen und intern Kriterien aufzustellen, nach denen sie entdeckte Hassbotschaften melden würden. Um den Konformitätsdruck zu erhöhen, förderte die Bundesregierung seit 2017 verstärkt soziale Organisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben, Hassrede, Fake-News, Propaganda oder allgemein "Desinformation" bzw. "Delegitimation" zu bekämpfen. Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich schon aus den inhaltsleeren, jedoch mit beliebigem Inhalt befüllbaren Allgemeinbegriffen. Die Erfordernisse der "Bestimmtheit und Klarheit" und der Grundsatz der Rechtssicherheit werden missachtet, nicht zuletzt auch aus Machtkalkül.

"Faktenchecker" und "Hasstracker"

Zu diesem Zeitpunkt gab es nur "freiwillige" Verpflichtungen der Plattformen, Hassreden in der Presse zu identifizieren, zu bekämpfen und zu melden. Nach Art. 5 Abs. 2 GG darf in das Handlungsfeld Presse nur eingegriffen werden durch "allgemeine Gesetze". Auch indirekte Eingriffe in die Meinungsbildung der Presse, wie es die Plattformen "freiwillig" versprochen hatten, lösen begründet das "subjektive Abwehrrecht" aus. Es bleibt auch dann verfassungswidrig, wenn der Staat durch Dritte machen lässt, was bei eigenem Handeln verfassungswidrig wäre. Die Auswerter der Twitter-Files haben bei einer am 22. Juni 2023 in London abgehaltenen Konferenz gezeigt, dass die Eingriffe in die Bildung privater und öffentlicher Meinung "über die Bande" ein weltweites Phänomen darstellt.

Im wesentlichen durch die von Elon Musk überlassenen Unterlagen, aus denen sich ergibt, wie Twitter (jetzt X) vorgegangen ist, konnten sie 460 Organisationen benennen, die als "Faktenchecker", "Hasstracker" und "Desinformations-NGOs" arbeiten. Allesamt großzügig finanziert von einschlägig bekannten Stiftungen wie "Open Society Foundations" oder "Bill and Melinda Gates Foundation". Sie weisen nach, dass diese Organisationen zusätzlich vielfach mit staatlichen Mitteln unterstützt werden und enge Verbindungen zu Regierungsstellen haben. Oft arbeiten in entscheidenden Positionen ehemalige Regierungs- oder Geheimdienstmitarbeiter. Es wird so weitergehen. Alexander Soros, der nun die Geschäfte statt seines Vaters führt, vertraute dem Wall Street Journal an: "So sehr ich es lieben würde, Geld aus der Politik herauszuhalten: Solange die andere Seite das macht, müssen wir es auch tun."

"Overblocking" ist gesetzwidrig

Die Konferenz in London fand statt vor dem Hintergrund zwischenzeitlich schon beschlossener Gesetze gegen "Hassrede" und "Desinformation". Ich nehme damit Bezug auf den "Digital Services Act" (DSA), eine EU-Verordnung, die nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU als Ganzes im Februar 2024 in Deutschland in Kraft treten wird (Achgut berichtete). Dieser DSA ist eine "verbesserte" - besser gesagt verschärfte - Variante des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Das deutsche NetzDG wird mit dem Inkrafttreten des DSA außer Kraft treten. Dennoch lohnt es sich, kurz zurückzublicken auf das NetzDG.

Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen NetzDG hat man formal Art. 5 Abs. 2 GG entsprochen, wonach in die Bildung der privaten und öffentlichen Meinung nur durch ein allgemeines Gesetz eingegriffen werden darf. Die Verwendung von gegen den Bestimmtheitsgrundsatz und die Rechtssicherheit verstoßenden Generalklauseln wurde ausgedehnt. Dritte, im wesentlichen die Digital-Plattformen, verpflichtete man, etwas zu tun, das - falls der Staat es selbst machen würde - verfassungswidrig wäre. Sinn und Zweck des NetzDG ist: strafrechtlich relevante Aussagen in den sozialen Medien herauszufiltern. Ein universelles Werkzeug gegen Antisemitismus, Volksverhetzung, Rassismus, Rechtsextremismus, Desinformation und Delegitimierung.

Seit dem Inkrafttreten des NetzDG stiegen die Meldungen bei Meta, X und YouTube. Die von Dritten gemeldeten angeblich strafrechtswürdigen Inhalte stiegen von 521.000 (2018) auf das Dreifache (1,5 Millionen 2021). Das sind nur die offiziellen Zahlen von X. 2020 gab es bei X 3.000 Beschwerden Dritter zum Thema Volksverhetzung; 2021 waren es bereits 56.000 Meldungen. Behördliche Anfragen nach IP-Adressen in Ermittlungsverfahren in Strafsachen erhöhten sich von 3.500 im Jahr 2013 auf 32.000 im Jahr 2022 (Zahlen von YouTube hier: 2013 = 500; 2021 = 45.000. Zwischen Januar und März 2023 hat Meta weltweit 21,7 Millionen Beiträge wegen angeblicher Hassrede gelöscht. Hinzu kommen Reichweitenunterdrückung, Sperrung von Kanälen und Nutzerkonten.

Auf Deutschland und ein ganzes Jahr bezogen, dürften die Löschungen pp. aller drei großen Internet-Plattformen einen enormen Einfluss auf die freie Bildung der privaten und öffentlichen Meinung ausgeübt haben und noch ausüben. Ich erlaube mir noch eine kurze nach meiner Meinung interessante Anmerkung: Die Studie des Medienrechtlers Prof. Liesching legt nahe, dass das NetzDG, wie er sich ausdrückt, "nicht funktioniert" hat.

Nach seinen Untersuchungen sind die Löschungen pp. nur zu einem geringen Umfang durch Meldungen Dritter verursacht. Als die Meldungen Dritter eingingen, war die Löschungen durch die Plattformen in großem Umfang bereits erfolgt. Nach seinen Untersuchungen liegt das daran, dass sich die Plattformen intern weitaus schärfere, von dem NetzDG gar nicht geforderte, innere Regeln gegeben hatten. Ob die Nachrichten diesen schärferen internen Regeln widersprechen, wird proaktiv mit Hilfe künstlicher Intelligenz geprüft, und eventuell wird dann gelöscht. Dieses Verfahren führt in nicht unerheblichem Umfang zu Löschungen von Nachrichten, die nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Dieses sogenannte "Overblocking" ist gesetzwidrig. Es hat keine gesetzliche Grundlage und verstößt schon deshalb gegen Art. 5 Abs. 2 GG. Dieses Overblocking auf Kosten der Meinungsfreiheit der Bürger und der Presse ist auch wirtschaftlich motiviert. Die Plattformen wollen gesetzlich angedrohten Strafzahlungen entgehen.

Kampf um die Deutungshoheit

Wie bereits ausgeführt, "spielt die Musik" in Brüssel bei der EU-Kommission. Die EU will mit der DSA mittels privatrechtlich organisierten Dritten etwas schaffen, das - wie bei dem NetzDG schon vorgemacht - aus verfassungsrechtlichen Gründen (Verstoß gegen Art. 5 GG ) weder die Bundesrepublik noch die Bundesländer regeln dürften. Offiziell segelt der DSA unter dem euphemistischen Slogan, die Macht der Digitalkonzerne zu begrenzen. Die Verordnung sorge für fairen Wettbewerb und sie stärke die Rechte der Nutzer. Hinter dieser Fassade geht es jedoch um Des- und Falschinformation, Hetze, Hassreden, Diskriminierung, Delegitimierung.

Es handelt sich um eine ungeheuer komplexe Verordnung. Allein durch über 150 Erwägungsgründe muss sich der Interessierte durcharbeiten, ehe er zu dem Verordnungs-Werk selbst mit über 100 Seiten gelangt. Diese rechtliche Komplexität stellt aus dem Blickwinkel demokratischer Standards ein Problem dar. Es ist geradezu undebattierbar. Aus Gesichtspunkten der Machterhaltung bleibt so die Deutungshoheit bei der Exekutive - hier die nicht demokratisch legitimierte EU-Kommission. Diese Methode zum Machterhalt ist nichts Neues. Die katholische Kirche wandte sich unter anderem deswegen gegen Luther, musste sie doch befürchten, durch dessen Übersetzung der Bibel vom Lateinischen ins Deutsche die Deutungshoheit über das "heilige Buch" zu verlieren. Die EU will mit dem DSA erklärtermaßen "Desinformation" beseitigen.

Nirgends in der Verordnung selbst wird der Begriff "Desinformation" definiert. Der Begriff wird lediglich über zehnmal in der Verordnung erwähnt. Beispielhaft werden "Bots", "Scheinkonten", "gesellschaftliche Risiken" erwähnt, aus denen sich "Desinformationen" ergeben könnten. "Desinformationen" könnten sich auch bei Gefahren für die "Gesundheit" oder der "Jugend" ergeben.

Was sich die Kommission unter "Desinformation" vorstellt, ergibt sich jedoch aus deren "Mitteilungen". Es muss sich danach um nachweislich "falsche" oder "irreführende" Informationen handeln. (In diesem Sinne können wahre Informationen auch "irreführend" sein, weil sie "vom rechten Weg" abführen.) Die "Desinformationen" müssen mit einem bestimmten Ziel produziert und verbreitet werden, etwa wirtschaftlicher Gewinn oder vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit. Schließlich muss "Desinformation" "öffentlichen Schaden" verursachen. Darunter versteht die Kommission Bedrohungen für den "demokratisch politischen Prozess und die politische Entscheidungsfindung" sowie für öffentliche Güter wie den Schutz der Gesundheit der EU-Bürger, der Umwelt und der Sicherheit. Alles und jedes kann auf diesem Weg als nicht dem offiziellen Meinungskanal entsprechend sanktioniert werden.

Eine "Bedrohung" kann alles Mögliche sein

Beschwichtigend wird vorgebracht, diese Mitteilungen der Kommission seien doch nicht verbindlich. Das ist irreführend. Gerade, weil in der Verordnung selbst der Begriff der "Desinformation" nicht definiert ist, werden unsere Kolleginnen und Kollegen bei den Gerichten gemäß der juristischen Methodenlehre nach dem "Willen des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers" Ausschau halten. Mit den angeblich nicht bindenden Mitteilungen der Kommission wird sich dann guten Gewissens Konformität begründen lassen.

Der DSA gibt Anlass zu weiterer vertiefter Analyse, zu der im Rahmen der begrenzten Zeitvorgabe hier keine Möglichkeit besteht. Zum Beispiel wäre zu beleuchten, wie die Kommission ihre Ziele gegenüber den Digitalkonzernen durchsetzen wird. Wie die Konzerne durch enormen finanziellen Druck zu "Diskurswächtern" aufgewertet werden und das bereits bekannte "Overblocking" geradezu vorprogrammiert ist.

Die gegenüber den Plattformen eingebauten Überwachungsmechanismen machen einem totalitären Staat alle Ehre. Das bestätigt sich, wenn genauer betrachtet wird, wie sich die Kommission letztentscheidend die mit weiteren Rechten verbundene Ausrufung einer "Krise" vorbehält. Eine "Krise" soll dann vorliegen, wenn "außergewöhnliche Umstände" eintreten, die zu einer "schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit in der Union oder wesentlichen Teilen der Union" führen können. Nach den Erwägungsgründen kann eine "Bedrohung" alles Mögliche sein: Konflikte, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien und sogar "neu entstehende Konflikte". Was die Frage aufwirft, wann ein noch in der Entstehung befindlicher Konflikt zur "Krise" mutiert. Aus Zeitgründen ist eine weitere vertiefte Betrachtung des DSA hier nicht möglich. Deshalb muss leider auch der Blick darauf, wie der deutsche Föderalismus durch die Verordnung teilweise ausgehebelt wird, unterbleiben.

Zu dem zum Endspiel gehörenden, in Vorbereitung befindlichen Media Freedom Act der EU-Kommission auszuführen, haben wir vielleicht bei der nächsten Zusammenkunft Gelegenheit. Nach alledem klingt es wie Hohn, wenn dasselbe politische Personal uns bei Festtagsreden zur Verteidigung des GG aufruft (Bundeskanzler Scholz), weil es eine "Daseinsgewissheit" (Ex-Bundespräsident Gauck) sei, "für zukünftige Entwicklungen geschaffen" (Bundestagspräsidentin Bas) und gleichzeitig dessen teilweise Außerkraftsetzung durch die EU-Kommission aktiv unterstützt. Die europapolitische Sprecherin der Grünen, Franziska Brantner, fordert in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ganz offen, "den Vorrang europäischen Rechts bei uns stärker zu verankern". Sie nimmt damit in Kauf, dass EU-Recht - mit kreativer Unterstützung deutscher Verfassungsorgane - Art. 5 GG in einem wesentlichen Bereich außer Kraft setzt. Das liegt auf gleicher Ebene, auf der die deutschen Verfassungsorgane sekundiert von einem Großteil der Presse - während der Corona-Pandemie sich darin gegenseitig übertrafen, nicht nur Art. 5 GG, sondern auch weitere Grundrechte zu "entkernen".

Teil 1 finden Sie hier.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von KRiStA - Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. Er entspricht einem Vortrag von Dr. Manfred Kölsch, gehalten auf dem 7. KRiStA-Treffen vom 14. bis 17. September 2023.


*Dr. Manfred Kölsch war 40 Jahre lang Richter und gab im Mai 2021 aus Protest gegen die Corona-Maßnahmen sein Bundesverdienstkreuz zurück.


LESERPOST
(ausgewählt und z.T. leicht gekürzt von Dikigoros)

O.Resch (20.10.2023)
Apropos Joachim Maas und sein NetzDG. Ich kann mich noch gut an ein hier auf Achgut gepostetes Interview von J.Steinhöfel mit Lindner zum Thema wie die FDP das NetzDG der CDU-SPD-Koalition bekämpfen wolle erinnern. Es war einer der zahlreichen Artikel auf Achgut und anderswo in der die FDP sich als Verteidiger der Grundrechte und der Marktwirtschaft stilisieren konnte. Mir war schon damals klar, dass dies nur hohle Lippenbekenntnisse sind und alleine dazu dienen der FDP eine möglichst große Masse von treu-doof gutgläubigen Wählern zuzuschieben. Diese Strategie war offensichtlich erfolgreich und hat der FDP die erhoffte Regierungsbeteiligung eingebracht - und ihren Funktionären die zahlreichen lukrativen Staatspöstchen. Und was macht sie heute als Regierungspartei? Nicht nur bricht sie ihr Versprechen dieses unsägliche NetzDG abzuschaffen, sondern beteiligt sich jetzt sogar auch noch an seiner Verschärfung…. Die einzige verbleibende Partei, die sich heutzutage noch glaubwürdig für die Verteidigung der Grundrechte einsetzt ist die AfD, egal ob z.B. bei Corona oder NetzDG. Und die Grundrechte sind die Quintessenz des deutschen Grundgesetzes. Umso mehr mutet es wie ein besonders schlechter Treppenwitz an, dass man ausgerechnet der AFD vorwirft verfassungsfeindlich zu sein. Und vollends grotesk ist, dass dieser Vorwurf ausgerechnet aus der Ecke der Grundrechte-Verächter Namens FDP, CDU, SPD und Grüne kommt.

Thomas Szabó (20.10.2023)
[...] Antisemitismus, Volksverhetzung, Rassismus, Rechtsextremismus, Homophobie, Nationalsozialismus, Faschismus, Islamfaschismus... Wozu zensiert man solche Äußerungen? Was will man damit erreichen? Zensur ändert keine Meinungen! "Böse Meinungen" muss man ausdiskutieren und widerlegen. (Anm. Dikigoros: Lügen kann man widerlegen; nur die Wahrheit muß verboten werden!) Einer, der sagt: "Ich diskutiere nicht mit Nazis" ist ein Idiot. Warum diskutiert er nicht mit Nazis? Ist er zu dumm, um die genialen Argumente der Nazis zu widerlegen? Ist er dümmer als die Nazis? Wenn die ach so intelligenten Linken sich nicht trauen, die intellektuelle Klinge mit den Nazis zu kreuzen, dann müssen diese Nazis ja wahre Nietzscheanische Übermenschen sein! Sind Nazis unsere intellektuelle Elite? Abgesehen davon sind all diese Schlagwörter Definitionssache. Wer definiert was "antisemitisch, faschistisch, rassistisch, islamistisch, homophob, rechtsextrem, nazi" ist? Ein politisch korrekter Blockwart mit der richtigen Gesinnung? Wer definiert die richtige Gesinnung? Ein anderer Blockwart mit einer noch richtigeren Gesinnung? [...] Ich diskutiere liebend gerne mit Antisemiten. Und ich schone nicht ihre ach so empfindsamen Seelen. (Anm.: Da läßt Dikigoros gerne mit sich diskutieren. Er ist wohl ein paar Jährchen älter als der Leserbriefschreiber und war in dessen mutmaßlichem Alter auch noch kein Antisemit. Erst in gesetztem Alter fielen ihm allmählich die Schuppen von den Augen - vielleicht könnte er die ja auch Herrn Szabó öffnen... Wer übrigens wissen will, wie sich dessen Name richtig ausspricht, kann es hier nachlesen (in Fußnote 1).

Wolfgang Richter (20.10.2023)
Wo steht denn bisher, daß "soziale Plattformen" etwas anderes sind als Möglichkeiten, wo "Wollende" ihre MEINUNGEN austauschen? Bei den "Wahrheits-Kriterien", die demnach offiziell an die "Sozialen Medien" gestellt werden, laufen die "Tatsachenbörsen" der Öffi-Nachrichten- Sendungen Gefahr, zügig von der Bildfläche zu verschwinden.

finn waidjuk (20.10.2023)
Welches Grundgesetz meinen Sie, Herr Kölsch? Das, welches nur noch unter unter dem Vorbehalt des Klimaschutzes gilt? Oder des Infektionsschutzgesetzes? Gegen dessen Artikel 16a tagtäglich ganz offen verstoßen wird? Dieses Grundgesetz ist so wertlos wie ein 30 Euroschein, wer daran noch glaubt, fällt auch auf den Enkeltrick rein.

sybille eden (20.10.2023)
"Desinformation" nannte man im Sozialismus "Staatsfeindliche Hetze". An ihren Fake-Begriffen erkennt man die politische Agenda der "Demokraten". Antiliberal, totalitär, autokratisch und faschistoid !

Ralf Pöhling (20.10.2023)
[...] Die jetzige Eskalation hätte man vermeiden können, wenn der Rechtsweg nicht von lumpigen Juristen und ihren Saufkumpanen bei der Polizei nebst Unterstützung durch zwielichtige Kanäle sabotiert worden wäre. Die Wahrheit findet immer ihren Weg. Was damals ein kleines Problem war, ist nun ein großes. Ein paar Bürkokraten, die ihren Filz schützen wollen, werden das deutsche Volk nicht zur Schlachtbank führen. Garantiert nicht. Es wird Zeit für ein paar Geständnisse. Je länger sich das alles hinzieht, desto größer wird der Schaden. Und desto größer die Strafen. (Anm. Dikigoros: Wie schön, daß noch immer jemand an den Weihnachtsmann glaubt...)

Wilfried Cremer (20.10.2023)
Willkür wegen Geld und Macht ist harmlos gegen Willkür aus verdrängter Schuld und Angst. Die zweite Art geht oftmals panisch über Leichen.

Hans Bendix (20.10.2023)
Nun, das ist doch nur recht und billig. Ansonsten könnte ja jeder Hillbilly aus der Provinz (wie ich) schreiben, was er will und damit die Regierung delegitimieren, Hatespeech verbreiten oder andere Hillbillys verunsichern, irritieren oder vom Pfade der Tugend abbringen. Man muß die Dinge ja auch mal positiv sehen: Da opfern sich in Berlin und Brüssel so viele kluge Menschen bei kargem Salär auf, mühen sich von früh bis spät ab, um unser Leben sicherer zu machen. Und wie danken wir ihnen das? - Wie meine Großmutter selig schon immer sagte: Tu nichts Gutes, dann widerfährt dir nichts Böses!


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