.
      Startseite  betrüger,zechpreller,nichtzahler,unterschlagung,rechnung,schufa,bankauskunft,transport,spedition,spediteur,bonitätsindex,zahlungsmoral,zahlungserfahrung,wechsel,scheck,Firmenauskunft,schufaeintrag,creditreform,asnef,rai,schuldnerdaten,datenbank,wirtschaftsauskunft,kreditauskunft,bonität,schwarze,schafe,gauner,geld,mahnung,zahlungsausfall,verkehrsfactoring,betrüger,betrug,buchhalter,   Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenauskünfte
      News / Presse
      Kontakt
      Steuerberatung
      Firmenauskünfte
          Info
          Kunde werden
          Firmenauskunft
          Preise
          AGB´s
 
      Inkasso
      Beratung
      Finanz & Kredit
      Existenzgründung
      Spanien Gründung
      Marketing
      Software
      Über Uns
      Jobs
      Nutzfahrzeuge
      Hilfe in Spanien
      Links
      Forum
      Umfragen/Votes
      Gesetze & Recht
 

Seite ausdrucken

1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Euroconsulting S.L. gegenwärtig und künftig erteilten Auskünfte, und zwar auch dann, wenn Euroconsulting S.L. den Kunden bei zukünftigen Auskunftsanfragen nicht nochmals auf diese Geschäftsbedingungen hinweist.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Euroconsulting S.L. bietet ihren Kunden für deren Geschäftszwecke  Firmeninformationen in unterschiedlicher Form über Personen und Firmen an, die ihren Sitz im In- oder Ausland haben.

2.2 Die Auskunftsanfrage gilt als Auftrag, eine Firmeninformation auf der Basis zu liefern, die Euroconsulting S.L.  durch Recherche nach billigem Ermessen für die Beurteilung der Verhältnisse wesentlich bekannt geworden ist. Sollen besondere Fragen beantwortet werden, bedarf es eines speziellen Auftrages. Einzelne Auskunftsprodukte werden auf Basis des in der Datenbank vorhandenen Datenbestandes ohne zusätzliche Recherche und Prüfung der Aktualität erteilt.

2.3 Eine Auskunftserteilung über Verwandte und Verschwägerte des Kunden kann nicht übernommen werden. Die Ablehnung der Auskunftserteilung ist auch aus anderen berechtigten Gründen, die nicht im einzelnen genannt zu werden brauchen, zulässig.

2.4 Der Kunde verzichtet gegenüber der Euroconsulting S.L. auf die Bekanntgabe der Informationsquellen.


3. Kosten und Gebühren

3.1 Der Kunde hat an Euroconsulting S.L. eine für die jeweiligen Auskünfte festgelegte Gebühr    zu zahlen. Die wirde bei Auftragserteilung Fällig.
3.2 Im Falle einer nicht fristgemäßen Zahlung ist die Euroconsulting S.L. berechtigt, den Kunden vom weiteren Bezug von Firmeninformationen bis zur vollständigen Bezahlung auszuschließen.

3.3 Die Mahnkosten betragen 5,-€ per fälliger Auskunftsrechnung.

3.4 Gegen die Ansprüche der Euroconsulting S.L. kann der Kunde nicht aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

3.5 Für Auslandsauskünfte gelten besondere Gebühren.


4. Haftung und Gewährleistung

4.1 Die Euroconsulting S.L. bietet keine Gewähr für die Vollständigkeit der von ihr erteilten Auskünfte. Es kann insbesondere keine Gewähr für die Einsichtnahme behördlicher Register übernommen werden.

4.2 Im übrigen sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter der Euroconsulting S.L. oder ihrer Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, oder der Schaden beruht auf der Verletzung einer Kardinalpflicht.

4.3 Die Euroconsulting S.L. haftet der Höhe nach grundsätzlich nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
4.4 Alle vertraglichen Ansprüche gegen die Euroconsulting S.L. einschließlich der Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (Mangelfolge-schäden) und aus Verschulden bei Vertragsabschluß verjähren nach drei Monaten ab Auskunftserteilung.


5. Weitergabeverbot

5.1 Eine Abtretung des Anspruchs auf Erteilung von Firmeninformationen bzw. eine Weitergabe der Daten oder eine Bereithaltung zum Abruf oder zur Einsicht der Daten an bzw. durch Konzernunternehmen, Tochtergesellschaften oder sonstige Dritte in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form, in Auszügen, Kurzfassungen oder Teilbeständen ist nicht gestattet.

5.2 Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen dieses Weitergabeverbot verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Auskunftsgebühr. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5.3 Für Schäden, die dem Kunden selbst, Konzernunternehmen, Tochtergesellschaften oder sonstigen Dritten aufgrund einer abredewidrigen Weitergabe oder Weiterverarbeitung entstehen, haftet allein der Kunde.


6. Datenschutz

6.1 Nach dem Datenschutzgesetz  setzt die Übermittlung personenbezogener Daten u. a. das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus. Im Hinblick auf die in den Firmenauskünften enthaltenen personenbezogenen Daten verpflichtet sich der Kunde  sein berechtigtes Interesse glaubhaft darzulegen. Die Euroconsulting S.L. ist berechtigt, im Einzelfall ohne Angabe von Gründen das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu überprüfen.

6.2 Der Kunde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck nutzen oder verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden (vgl. Ziffer 6.1). Die Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des Datenschutz zulässig.

6.3 Der Kunde hat seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die notwendigerweise Zugang zu den der Geheimhaltung unterliegenden Daten haben, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Er hat in geeigneter Weise Vorkehrungen zum Schutze und zur Sicherung der ihm anvertrauten Daten gegen den unbefugten Zugriff der eigenen Mitarbeiter und Dritter zu treffen, und zwar in dem Maße, wie es auch zum Schutz der eigenen Daten üblich ist.

6.4 Hinweis Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass Identifikations- und Nutzungsdaten, wie z. B. Adresse und Bestelldatum, gespeichert und zu Dokumentations- und Abrechnungszwecken sowie zur Datensicherheitskontrolle maschinell verarbeitet und genutzt werden.


7. Vertragslaufzeit

7.1Es werden pro Erteilung einer Firmeninformationen Einzelverträge abgeschlossen.


8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1 Bei Verträgen unter Vollkaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Euroconsulting S.L.. Der Sitz der Euroconsulting S.L. gilt auch dann als vereinbarter Gerichtsstand, wenn der Kunde seinen Sitz nach Vertragsabschluß in das Ausland verlegt oder sein Sitz bei Klageerhebung unbekannt ist.
.


9. Schlussbestimmungen

9.1 Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten

9.2 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden und Sondervereinbarungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Euroconsulting S.L.. Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieser Klausel.

9.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

 

Seite ausdrucken

 

Top
1