|
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der
Euroconsulting S.L. gegenwärtig und künftig erteilten Auskünfte,
und zwar auch dann, wenn Euroconsulting S.L. den Kunden bei zukünftigen
Auskunftsanfragen nicht nochmals auf diese Geschäftsbedingungen
hinweist.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Euroconsulting S.L. bietet ihren Kunden für deren Geschäftszwecke
Firmeninformationen in unterschiedlicher Form über Personen und
Firmen an, die ihren Sitz im In- oder Ausland haben.
2.2 Die Auskunftsanfrage gilt als Auftrag, eine Firmeninformation
auf der Basis zu liefern, die Euroconsulting S.L. durch
Recherche nach billigem Ermessen für die Beurteilung der Verhältnisse
wesentlich bekannt geworden ist. Sollen besondere Fragen
beantwortet werden, bedarf es eines speziellen Auftrages. Einzelne
Auskunftsprodukte werden auf Basis des in der Datenbank
vorhandenen Datenbestandes ohne zusätzliche Recherche und Prüfung
der Aktualität erteilt.
2.3 Eine Auskunftserteilung über Verwandte und Verschwägerte des
Kunden kann nicht übernommen werden. Die Ablehnung der
Auskunftserteilung ist auch aus anderen berechtigten Gründen, die
nicht im einzelnen genannt zu werden brauchen, zulässig.
2.4 Der Kunde verzichtet gegenüber der Euroconsulting S.L. auf
die Bekanntgabe der Informationsquellen.
3. Kosten und Gebühren
3.1 Der Kunde hat an Euroconsulting S.L. eine für die jeweiligen
Auskünfte festgelegte Gebühr zu zahlen. Die
wirde bei Auftragserteilung Fällig.
3.2 Im Falle einer nicht fristgemäßen Zahlung ist die
Euroconsulting S.L. berechtigt, den Kunden vom weiteren Bezug von
Firmeninformationen bis zur vollständigen Bezahlung auszuschließen.
3.3 Die Mahnkosten betragen 5,-€ per fälliger Auskunftsrechnung.
3.4 Gegen die Ansprüche der Euroconsulting S.L. kann der Kunde
nicht aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
3.5 Für Auslandsauskünfte gelten besondere Gebühren.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1 Die Euroconsulting S.L. bietet keine Gewähr für die Vollständigkeit
der von ihr erteilten Auskünfte. Es kann insbesondere keine Gewähr
für die Einsichtnahme behördlicher Register übernommen werden.
4.2 Im übrigen sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art
ausgeschlossen, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter oder
Mitarbeiter der Euroconsulting S.L. oder ihrer Erfüllungsgehilfen
haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, oder der
Schaden beruht auf der Verletzung einer Kardinalpflicht.
4.3 Die Euroconsulting S.L. haftet der Höhe nach grundsätzlich
nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
4.4 Alle vertraglichen Ansprüche gegen die Euroconsulting S.L.
einschließlich der Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (Mangelfolge-schäden)
und aus Verschulden bei Vertragsabschluß verjähren nach drei
Monaten ab Auskunftserteilung.
5. Weitergabeverbot
5.1 Eine Abtretung des Anspruchs auf Erteilung von
Firmeninformationen bzw. eine Weitergabe der Daten oder eine
Bereithaltung zum Abruf oder zur Einsicht der Daten an bzw. durch
Konzernunternehmen, Tochtergesellschaften oder sonstige Dritte in
unveränderter oder weiterverarbeiteter Form, in Auszügen,
Kurzfassungen oder Teilbeständen ist nicht gestattet.
5.2 Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes
gegen dieses Weitergabeverbot verwirkt der Kunde eine
Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Auskunftsgebühr. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5.3 Für Schäden, die dem Kunden selbst, Konzernunternehmen,
Tochtergesellschaften oder sonstigen Dritten aufgrund einer
abredewidrigen Weitergabe oder Weiterverarbeitung entstehen,
haftet allein der Kunde.
6. Datenschutz
6.1 Nach dem Datenschutzgesetz setzt die Übermittlung
personenbezogener Daten u. a. das Vorliegen eines berechtigten
Interesses voraus. Im Hinblick auf die in den Firmenauskünften
enthaltenen personenbezogenen Daten verpflichtet sich der Kunde
sein berechtigtes Interesse glaubhaft darzulegen. Die
Euroconsulting S.L. ist berechtigt, im Einzelfall ohne Angabe von
Gründen das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu überprüfen.
6.2 Der Kunde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck
nutzen oder verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt
wurden (vgl. Ziffer 6.1). Die Verarbeitung oder Nutzung für
andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des Datenschutz
zulässig.
6.3 Der Kunde hat seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die
notwendigerweise Zugang zu den der Geheimhaltung unterliegenden
Daten haben, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Er hat in
geeigneter Weise Vorkehrungen zum Schutze und zur Sicherung der
ihm anvertrauten Daten gegen den unbefugten Zugriff der eigenen
Mitarbeiter und Dritter zu treffen, und zwar in dem Maße, wie es
auch zum Schutz der eigenen Daten üblich ist.
6.4 Hinweis Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass
Identifikations- und Nutzungsdaten, wie z. B. Adresse und
Bestelldatum, gespeichert und zu Dokumentations- und
Abrechnungszwecken sowie zur Datensicherheitskontrolle maschinell
verarbeitet und genutzt werden.
7. Vertragslaufzeit
7.1Es werden pro Erteilung einer
Firmeninformationen Einzelverträge abgeschlossen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
8.1 Bei Verträgen unter Vollkaufleuten ist Erfüllungsort und
Gerichtsstand der Sitz der Euroconsulting S.L.. Der Sitz der
Euroconsulting S.L. gilt auch dann als vereinbarter Gerichtsstand,
wenn der Kunde seinen Sitz nach Vertragsabschluß in das Ausland
verlegt oder sein Sitz bei Klageerhebung unbekannt ist.
.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten
9.2 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden und
Sondervereinbarungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung durch Euroconsulting S.L.. Dies
gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieser Klausel.
9.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen
Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche
Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die
entsprechende gesetzliche Bestimmung.
|
|