»Die Umwelt des Alten Testaments«

Bild: Dass im äußerst fruchtbaren Gebiet zwischen Euphrat und Tigris zur Zeit des ersten Menschenpaares das »Paradies«, der Garten Eden zu lokalisieren sei, haben viele vermutet.
Begriffsbestimmung Rasch vorab noch etwas zur geografischen Abgrenzung und Begriffsbestimmung von Mesopotamien in seiner Entwicklung: Xenophon schrieb seine »Anabasis« als Ergebnis seiner Erlebnisse, die er anlässlich seiner Teilnahme beim Zug des persischen Prinzen Kyros (= Koresch, des jüngeren) gegen den Großkönig im Jahre 401 v. Chr. hatte. Xenophon benutzte nie den Ausdruck »Mesopotamien«, der ganz offenkundig erst im Griechischen des Hellenismus auftaucht.
Der Althistoriker Fritz Schachermeyr schrieb, der Name Mesopotamien wird erst von Xenophons Nachfolgern verwendet: Mesopotamien bezeichnet dasjenige Gebiet, das zwischen Euphrat und Tigris liegt, vom Taurusgebirge im Norden bis hin zu der Stelle, wo die beiden Flüsse im Zentralirak ganz nahe aneinandergeraten, ganz in der Nähe des heutigen Bagdad, im Süden. Dieser Gebrauch des Begriffs Mesopotamien unterscheidet sich etwas vom traditionellen Gebrauch, der den Begriff Mesopotamien verwendet für das gesamte Gebiet zwischen den beiden Flüssen bis hinunter zum persischen Golf. Meist wird auch die südliche Hälfte des Euphrat-und-Tigris-Tales im Irak, d.h. ziemlich weit im Süden von Babylon als Babylonien bezeichnet.(1) Inhalt: 1. Hammurabis Gesetzeskodex ... unten2. Einige Beispiele ... unten3. Zum eigentlichen Sinn des Talionsgesetzes ... unten4. Strafrecht im Alten Israel ... untenGebot der Liebe ... unten5. Bemerkenswerte Aufschlüsse aus den Nuzi-Tafeln ... unten6. Anmerkungen ... unten
Lange hatte man geglaubt, Hammurabis (Hammurapis) Zeit sei zwischen 2000 und 2100 gewesen, doch stellte sich dies als Irrtum heraus, der freilich lange Tradition hatte, – einige wollen seine Regierungszeit 1793-1750 ansetzen, und seine Gesetzgebung um 1690 datieren, die von J. Brinkman (3) gegebene Datierung Hammurabis 1792-1750 dürfte auf zuverlässigerer Datenauswertung beruhen. Wir halten an der offiziellen Datierung für Hammurabi fest: 1728-1686 v. Chr.
Die sog. Susa-Stele wurde 1901/02 aufgefunden; eine Stele ist eine freistehende Säule oder Platte, die mit einem Relief oder einer Epigraphik versehen ist. Sie diente also künstlerischen oder propagandistischen Zwecken. Mehrere Abschriften der Epigraphik liegen vor. Die Susa-Stele war Kriegsbeute der Perser (12. Jh.) und eben jene Stele des Hammurabi hat dessen berühmten Gesetzes-Codex (4), der 1901/02 bei Susa (Schusch), gefunden worden war. Schusch war als Hauptstadt der Elamiter bedeutsam und später im Perserreich. Freistehende Säule oder Platte, die mit einem Relief oder einer Epigraphik versehen ist (Grabstein oder anderes Kunstwerk, d.h. nicht nur funktionelle Säule).
Der Ausdruck »Codex« (Kodex) ist insofern nicht ganz angebracht oder undifferenziert, als es sich um eine Sammlung handelte, die Hammurabi aus wohl bereits bestehenden Gesetzen zusammengetragen hat. Aber allein die Tatsache, dass er solch eine Sammlung zusammengestellt hatte und die Tatsache weiter, dass er sie auf Stelen im gesamten Reiche hat aufstellen lassen, ist beachtlich! Es kann als wichtigstes Dokument jener Zeit bezeichnet werden.
Die gefundene Stele mit dem eindrucksvollen Kopfstück hat die Form eines damals typischen Grenzsteins und ist aus schwarzem Diorit, einem feldspatähnlichem Tiefengestein, und ca. 2,44 Meter hoch. Die Elamiter hatten sie als Siegesbeute aus Babylon geschleppt; daher also fand man sie in Susa.
Der Codex hat eine Einleitung, dann folgen 282 Paragraphen, hierauf noch ein Schlussteil. Es sind 7 Kolumnen zerstört worden.(5)
Sie wurden vermutlich ausradiert, um statt dessen eine Denkschrift einzumeißeln für den Usurpator Schutruk-Nahunte, vielleicht ein Mittani-Herrscher, der Sippar im frühen 12. Jh. dem Erdboden gleichgemacht hatte.
In der chronologischen Liste der Könige von Sumer und Babylon, heißt es die Entwicklung einer Rechtsprechung im Lande Babylonien sei ihm zu verdanken. Und diese Notiz des Einset zens der Rechtsprechung bezieht sich wohl auf die Verbreitung des Codex.
Hammurabis Vater und Großvater hatten semitische Namen. Das Haar trug er lang, wie es die semitische Mode wollte. Doch er hat Kleidung und Kopfputz, die eindeutig sumerisch sind, wohl als Zeichen seiner Kompromissbereitschaft angenommen. Bei dieser Kompilation von Gesetzen kann es durchaus sein, dass er im Sinn und Geist dieser Kompromissbereitschaft diese Kompilation veranlasst hatte. Es ist zu vermuten, dass er sich mit dem Inhalt der Gesetzesüberlieferungen der vormals abhängigen Stadtstaaten beschäftigt hat. Aufgrund dieser Kenntnis, die er sich angeeignet hat, muss er dann die Notwendigkeit empfunden haben, ein universales Gesetz herauszugeben; also befasste er sich mit dieser Aufgabe, die er sich gestellt hatte, und das macht den kompositorischen Charakter dieses Gesetzgebungswerkes aus. Er war also nicht nur einfach ein Sammler; wir wissen, dass sein Prestige als Monarch außergewöhnlich war, und das Niveau, das er bei der Ausformulierung der Gesetze zeigte, war hervorragend.
W.J. Martin (6) spricht sich dafür aus, dass gleichwohl dieses Gesetz wahrscheinlich mehr ein reines Ideal darstellte, dem es etwas an praktischer Anwendung fehlte. Ähnliche Gesetzesdokumente seiner Zeit erwecken nicht den Anschein, dass sie aus dem Hammurabi-Codex etwas übernommen hätten, oder es war so, dass Hammurabis Ziele einfach für sie nicht nachahmenswert waren oder gar nicht existierten. Jedenfalls ist es der längste zusammen hängende Text der Zeit und heute Standard-Schulübungstext, um Akkadisch zu lernen.
Weitere derartige Texte sind:
Der Codex weist nun in einigen Paragraphen gewisse Parallelen mit Partien des Pentateuch auf. Es besteht aber – trotz dieser Ähnlichkeiten – keine Beweiskraft dafür, dass die Israeliten von den Babyloniern direkt etwas geistig entlehnt hätten, so Martin und – mit besonderem Nachdruck – Holthaus (7), unterscheiden sie sich sehr voneinander – mit denselben Noten wird eben oft gänzlich verschiedene Musik gemacht: Handelt es sich doch im Falle des Hammurabi mehr um ein ius naturale als um ein Amtsrecht, wie wir es im römischen Reich finden (ius civile) oder ein ius gentium. Im babylonischen Codex sind Bestrafungen jeweils festgesetzt, im theokratischen Gesetzessystem des Pentateuch haben wir es allerdings vielmehr mit absoluten Imperativen zu tun. Aus dem ersten Gebot ergibt sich notwendig das Halten aller Gebote! Es ist »der Hauptmann, der vorneweg reitet und alle andern nach sich zieht«. (Martin Luther) Die »Zehn Worte« sind apodiktisch gestaltet.
All dies muss man bei Aufstellung von theoretischen Modellen bedenken, hinsichtlich dessen, was Pentateuch und Hammurabi-Codex im besonderen vorsehen. Aber aus dem Hammurabi-Codex können wir jedenfalls ersehen, dass eine vollständig ausgebildete Gesetzessprache schon im 8. Jahrhundert v. Chr. existiert haben muss. Deshalb hat man hier jedenfalls überhaupt keinen Anhaltspunkt für eine Spätdatierung des Pentateuch! Es spricht viel dafür, dass es Hammurabi hauptsächlich darauf ankam, sein von Schamasch verliehenes Königtum zu rechtfertigen und äußerlich zu festigen, als dass er die Gerechtigkeit zum obersten Ziel gehabt hätte.1. »Wenn ein Bürger ein falsches Zeugnis gegeben hat und es nicht glaubhaft machen kann, und wenn es sich dabei um ein Kapitalverbrechen handelt, so soll dieser Bürger zum Tod ab geführt werden.« 2. »Wenn ein Bürger Tempel- oder Kronbesitz geraubt hat, so soll der Mensch sterben, ebenso derjenige, der jeweils das gestohlene Gut von dessen Hand empfangen hat.«
3. »Wenn in dem Haus eines freien Mannes (= eines Bürgers) ein Feuer ausgebrochen ist und ein freier Mann, der zum Löschen gekommen ist, lauert nach dem Besitz des Hausherrn, so soll dieser in demselben Feuer verbrannt werden. 4. »Wenn ein Bürger sich des Raubs schuldig gemacht hat und festgenommen wird, so soll der Mensch sterben.« 5. »Wenn ein Bürger auf eine Priesterin oder auf die Frau eines freien Bürgers mit Fingern gezeigt hat und diese Schmähung nicht begründen kann, so soll dieser Bürger vor den Richter gebracht werden, und man soll ihm den vorderen Schopf abscheren.« 6. »Wenn ein Bürger eine Frau genommen hat und das dafür erforderliche Angeld nicht hinterlegt hat, so ist sie nicht seine rechtmäßige Frau.« 7. »Wenn ein Bürger eine Frau genommen hat, und sie unvermittelt Fieber bekommt, und er vorhat, eine andere Frau zu nehmen, so kann er das tun . . . aber die kranke Frau soll in einem von ihm bereitgestellten Hause leben, und er soll für ihren Lebensunterhalt sorgen.« 8. »Wenn ein Bürger als Gefangener weggeführt worden ist, und es besteht Grundbesitz in dessen Hause, so soll seine Frau dieses Eigentum bewachen und darf nicht das Haus eines anderen Mannes betreten.« 9. »Hat ein Bürger seine Tochter erkannt, so soll man veranlassen, dass dieser Bürger die Stadt verlassen muss.« 10. »Wenn ein Sohn seinen Vater geschlagen hat, so soll man seine Hand abschlagen.« 11. »Wenn ein Bürger das Auge eines Mannes vom Bürgerstatus zerstört hat, so soll man sein Auge (auch) zerstören. Wenn er ihm einen Knochen gebrochen hat, so soll man ihm ebenso einen Knochen brechen.« 12. »Wenn er das Auge eines Abhängigen zerstört hat oder diesem einen Knochen gebrochen hat, so soll er eine Mine Silber zahlen. Hat er dem Sklaven eines Bürgers ein Auge zerstört, so soll er die Hälfte des Marktpreises des Sklaven zahlen.« 3. Zum eigentlichen Sinn des Talionsgesetzes 3.1. »... Zahn um Zahn« Bemerkenswert ist allerdings, dass das Gesetz von Auge um Auge . . . einzig und allein für die awelum, die freien Bürger gilt, für alle anderen galten härtere Maßregeln. Das Talionsgesetz (oder lex talionis) erscheint sowohl im Hammurabi-Codex als auch innerhalb der Rechtssatzungen der göttlichen Offenbarung an Mose im Alten Testament: 2.Mose 21, 23-25 und 3.Mose 26, 17ff. sowie 5.Mose 19, 21. Es kann sich um ein Korrektiv zu den vorsorgenden Maßnahmen der Verse 26-27, die unmittelbar folgen, handeln. Ein Überblick über Gesetzeskodizes im alten Vorderen Orient und des alten Griechenland kann die inhaltliche Wesentlichkeit etwa der Sklaven-Bestimmungen Kap. 21 illustrieren. Man sagt heute allgemein mit Hinblick auf diese Bestimmungen (in einer Art von Anachronismus): Sozialer und wirtschaftlicher Missbrauch soll eingedämmt werden, der in der israelitischen Monarchie entstanden war, als die Mächtigen in der Lage waren die »Mischpatîm« des »Bundesbuches« für ihre eigenen Zwecke auszunützen. Nicht Geld oder Einfluss, sondern eben »Auge um Auge, Zahn um Zahn . . .« sollte eine bessere Art von Justiz sein. Nicht wie bei Lamech(8) kann ein Mensch je mehr sieben oder gar 77mal gerächt werden. Der Justiz ist hier von Gott eine strikte Begrenzung auferlegt. Im Judaismus muss dieses Gesetz als Lebensregel interpretiert worden sein, um persönliche Beziehungen zwischen Menschen zu regeln. Denn sonst wäre ja auch Jesu Zurückweisung der zu seiner Zeit gängigen Auslegung sinnlos gewesen. Im Neuen Testament (9) wird das Gesetz der Liebe in allen persönlichen Beziehungen angewendet. Der Jünger Jesu soll jederzeit zur Milde und Nachgiebigkeit bereit sein. 3.2. Zum Konkubinat Sarais Magd Hagar, die Abram »bekinden« soll - auch dies ist Praxis im alten Orient. - Man vermisst im Codex Hammurabi eine Aussage im Zusammenhang mit Totschlag im allgemeinen und seine Bestrafung. Aus einem Paragraphen kann man aber ersehen, dass er die Todesstrafe nach sich zog. Im Blick auf den Inzestfrevel unterscheidet sich der Codex nur geringfügig von 3.Mose 20, Verse 11ff.: Wenn ein Mann bei seines Vaters Frau liegt, so hat er die Blöße seines Vaters aufgedeckt, beide sollen gewiss getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen! Auch das Recht des Erstgeborenen ist dem Babylonier bekannt. Im Alten Testament begegnen wir ihm in 5.Mose 21, 1f.: Das Recht der Erstgeburt wird auch in Babylonien gewissenhaft beachtet. - Tätliche Gewalt eines Sohnes gegen seinen Vater wird in 2.Mose 21,15 mit dem Tode bestraft. »Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll gewiss getötet werden.« Dies ist - dreht man das Ganze um - der Befehl, seinen Vater und seine Mutter zu ehren, »um seine Tage zu verlängern«! Die Übertretung wurde demzufolge mit dem Tod bestraft. Der Betreffende verwirkt dann die Verlängerung seiner Tage. Die Todesstrafe wurde unter diesen Umständen etliche Male in der Kirchengeschichte vollstreckt. Wir sehen allenthalben auch im Neuen Testament, das Achtung vor den eigenen Eltern geboten wird und das nämliche große Prinzip bleibt aufrechterhalten (Epheser 6, 1). Familiäre Bindungen haben nächst der Bindung an Christus den höchsten Stellenwert. 3.3. Alttestamentliches Familienstrafrecht Das alttestamentliche Familienstrafrecht zeigt in besonderer Weise die Herablassung Gottes zu den Bedürfnissen seines Volkes. Gottes Gesetz ist das der Liebe und es ist ewig. Diesem Gesetz treu sein bedeutet dasselbe wie Gott selbst treu zu sein, und hiernach muss all unsere Loyalität sich immer wieder ausrichten.(10 )• Das erste Beispiel ist die Todesstrafe für den, der Vater oder Mutter verwünscht. (2.Mose 21,17) Es ist natürlich von großem Wert, seine Eltern zu ehren, wie es das 4. Gebot vorschreibt. Hier ist nun, wie bei anderen Verbrechen auch (siehe 3.Mose 20), die Todesstrafe impliziert.
Jedenfalls sieht man vor allem an Jesu Haltung gegenüber der Ehebrecherin (Johannes 8), dass Jesus Christus nicht kam, um zu richten oder zu verdammen, sondern um sich an unserer Stelle verdammen zu lassen, damit wir Vergebung erlangen können; doch bei seiner zweiten Wiederkunft kommt er zum Gericht. 3.4. Ein weiteres Beispiel: Bigamie und Polygamie • Das zweite Beispiel ist die faire Behandlung der ersten Frau, wenn der Mann eine zweite genommen hat (2.Mose 21,10). Durch die frühen Patriarchenberichte ist der Usus, viele Frauen zu haben, freilich erwähnt, ob er aber ohne Bedenken akzeptiert wurde, steht offen, wir sollten daraus kein »argumentum e silentio« ableiten. Spricht denn dann Gott zugunsten der Bigamie? Es überrascht nicht, dass Gott auch solche Belehrungen mithinein nahm, um zu zeigen, wie man am besten mit einer solchen Situation umgeht. • Das Verbot, Moabiter und Ammoniter in die Versammlung des Volkes Gottes zuzulassen (5.Mose 23,3). Hier können wir sehen: Die Bedrohung von fremden Einflüssen gegen den wahren Glauben an Jahwe variierte von Zeitalter zu Zeitalter sehr. Moab und Ammon hießen ja Israel nicht willkommen, als es von Ägypten nach Kanaan kam und das verheißene Land einnahm. Das Verbot, Heiden zu heiraten oder in anderweitige Verbindung mit ihnen zu treten, betraf vor allem die kanaanäischen Völker. Die potentielle Bedrohung eines fremden Einflusses gegen den wahren Glauben schwankte aber quantitativ sehr stark. Nach der Mitte des 5. Jahrhunderts, in der nachexilischen Periode, war dies Gebot ganz offensichtlich noch sehr stark in Geltung, also während der Reformen von Esra und Nehemia, obwohl dieses Inkrafttreten des Gebotes zu jener Zeit ziemlich hart für uns erscheint, wissen wir aus außerbiblischen Quellen, dass die heidnischen Einflüsse und bereits eingetretenen Missstände so weit gingen, dass sie den jüdischen Glauben an Jahwe in fataler Weise bloßstellten. So antworteten Esra und Nehemia darauf mit Nachdruck und machen von diesem Gesetz - als Teil ihrer Reform - Gebrauch. 3.5. Gottes Güte und Freundlichkeit möchten vor Abfall bewahren. In einer Kultur, wo die Loyalität zum Stamm und die Stammeszugehörigkeit an höchster Stelle stehen, wäre es bei an deren Völkern gar nicht so überraschend, einer gewissen Hartnäckigkeit in der Haltung gegenüber feindlichen Stämmen zu begegnen. Doch im Falle Israels sollten wir uns vor Augen halten, dass es sich um einen ausdrücklichen Befehl Gottes handelte, und zwar, um Israel vor einem Abfall zu bewahren. Aber Israel hat sich dann ja nichtsdestoweniger vermischt und Götzendienst betrieben, was von Gott mit dem Exil beantwortet wurde.(11 )Das Alte Testament nennt nicht nur Moab und Ammon, sondern ebenso auch andere Feinde Israels. Doch bei den Moabitern und Ammonitern ist der genannte Grund vor allem der gewesen, dass diese Völker Israel verfluchen wollten. diese Absicht scheint Gott mit dem Gericht beantwortet zu haben. Die Stellung und Behandlung von Frauen Die Tafeln aus Stein wurden innerhalb der Bundeslade gestellt, während die hinzugefügten mosaischen Gesetze an der Seite der Lade plaziert wurden. Sollen wir nun daraus schließen, dass die Tafeln in der Lade »normativer« waren als die anderen Gesetze im Buch neben der Lade? Man lese hierzu 5.Mose 17,19; Jos 1,7f. und 1. Könige 2,2-3: Das höchste Gebot der Liebe zu Gott und das Gebot der Nächstenliebe befinden sich in 5. Mose 6,5 und 3.Mose 1,7-8, nicht auf den Tafeln. In der Einleitung seines Buches (14) »Ancient Israel’s Criminal Law« (Oxford 1970) betont Anthony Phillips dass es andere Überschriften für das Gesetz im Alten Testament gab. Er hatte hier Familiengesetze und kultische Ordnungen zitiert. Nun sollten wir uns Familiengesetzte näher betrachten. Es ist im Pentateuch belegt, dass der Status von Frauen nicht unabhängig war, der Vater oder der Mann hat die Autorität über die Tochter bzw. die Frau. Ein rechter Vater Ehemann behandelte aber Frau oder Tochter keineswegs wie ein Sacheigentum, während im Alten Orient Frauen durchaus das persönliche Eigentum erst des Vaters und dann des Ehemannes gewesen sind. Siehe oben 2.Mose 21, 10, weitere instruktive Beispiele: 1.Mose 24; 1.Samuel 1 und Sprüche 30. Ein Mann, der eine unverheiratete, unberührte Jungfrau verführt hatte, musste den vollen Brautpreis bezahlen und das Mädchen heiraten, es sei denn der Vater wollte dies nicht. Ein solcher Mann musste für den Verlust der Jungfräulichkeit der Tochter so auf kommen, als wenn es sich um eine »Eigentum« des Vaters handelte und er es zerstört hätte. Denn so kam sie als Ehefrau nicht in Frage; entsprechend zeigt 2.Mose 22,15 die Maßnahme, dass der Verführer dem Vater den Preis zahlen musste, den der Vater hätte erwarten können, wenn er für seine Tochter eine Heirat veranstaltet hätte, was ja nun nicht eintreten würde. 2.Mose 21,22 zeigt die Maßnahme, dass ein Mann, wenn er eine Schwangere so verletzt, dass sie eine Missgeburt haben konnte, dafür aufkommen musste. Anders war es im Falle des Ehebruchs, auf dem die Todesstrafe stand: 5.Mose 22, 23f. und 3.Mose 20,10. Bei Scheidung wurde die Geschiedene normalerweise in das Haus des Vaters aufgenommen (3.Mose 22,13 und Richter 19,2). Hosea 2,5 gibt zwar indessen eine bestimmte Praxis an, nämlich dass dann, wenn der Grund für die Scheidung ein Ehebruch der Frau war, sie ihre Kleider ausziehen musste und von zu Hause nackt davon gejagt wurde. Dies sollte zeigen, wie Gott in Israel eine Hure sah; dass jede Frau in dieser Weise als schamlose Person gebrand markt wurde und der Ehemann nicht weiter verantwortlich für sie war, sollten wir vielleicht doch nicht unbedingt folgern (Gefahr des »argumentum ē silentiō«). Es gibt im Gesetz keine derartigen Anweisungen, dass man so verfahren solle. Ihre Blöße wurde vor den Augen ihrer Liebhaber aufgedeckt. Hosea 2,12 und Jeremia 13,26f. wird geschildert, wie die Schleppen der Betreffenden vorn bis übers Gesicht hochgezogen werden sollen, damit ihre Scham sichtbar wird. (Ähnlich auch Hesekiel 16,37f. und 23,10.29: 5. Bemerkenswertes aus den Nuzi-Tafeln (1) Welche Rolle spielt ein Vergleich mit außerbiblischen Monumenten? Hier ist nun ein Vergleich mit einem Text aus Nuzi in der Nähe des ht. Kirkuk im Irak angebracht und passend: Aus Nuzi haben wir Tafeln mit öffentlichen Aufzeichnungen. Hier handelt es sich um Jorgan Tepe im Irak (bei Kirkuk), wo man über 4000 Tontafeln gefunden hat, beschrieben mit Zeichen in einem hurritischen Dialekt des Akkadischen. Eine Tafel zum Familienrecht aus Nuzi besagt, dass die Kinder selbst dieses Ausziehen vollstreckt haben dürften. Dies zeigt eine auffallende Parallele, aber doch auch, dass die außerbiblische Maßnahme noch demütigender war. Wenn man sie miteinander vergleicht, war im israelitischen Gesetz die Autorität des Ehemannes über seine Frau begrenzt. Überall im Vorderen Orient war Ehebruch ein Verbrechen und somit eine Sache von öffentlicher Bedeutung. Ehebruch wurde im Grunde vom Staat verfolgt, nicht vom Ehemann. (2) Welche Bündnisse gab es in außerbiblischen Parallel-Dokumenten? Für die Patriarchenzeit seien einige Parallelen aus den Nuzi-Tafeln angegeben: Sowohl religiöse die auch »weltliche« Bündnisschließungen, die von den Patriarchen vollzogen worden waren, haben durchaus Parallelen in den Verträgen der Mari-Tafeln. Viele kleine Koalitionen der Fürsten von Mari untereinander müssen stattgefunden haben. Der fähigste Herrscher am Ende des 18. Jahrhunderts war Schamschi-Adad. (3) Auch Sklaven hatten Rechte (Achtung der Person) Nun noch etwas zum Recht der Sklaven: 2.Mose 21,20f. sieht die gerichtliche Verfolgung eines Herrn für den Mord an einem Sklaven, wenn sein Tod nicht als Ergebnis der Disziplinarmaßnahme eintritt. »Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, dass sie ihm unter der Hand sterben, so muss das bestraft werden, wenn jedoch der Betreffende noch ein oder zwei Tage lebt, soll keine Bestrafung stattfin den, denn es handelt sich um sein eigenes Geld.« Wo der Herr aber einen dauerhaften Schaden am Sklaven verursacht hatte, musste er den Sklaven entlassen.(17) Dies war die Zahlung für eine Beschädigung oder eine Folter. Die Freiheit des Sklaven erfolgte von dem Gerichtshof als Rechtsentscheid, wenn er feststellte, dass der Schaden dauerhaft ist. Wir sehen also, dass der Herr unter absoluter Autorität des Familienrechts stand und für ein Verbrechen verantwortlich war, in Achtung einer Person, die an sich gar keinen Rechtsstatus besaß. Doch muss man bedenken, dass so ein Herr eine Gefahr für die Gemeinschaft darstellte und solchermaßen bestraft werden musste; womöglich hätte er zu anderer Gelegenheit gegenüber einem freien Israeliten seine Beherrschung verloren und diesem Schaden zugefügt. Hier zeigt das israelitische Gesetz, dass das Haupt des Hauses abhängigen Gliedern der Hausgemeinschaft gegenüber nicht Gewalt über Leben und Tod hatte. Andernorts jedoch ist der Sklave nicht eines solchen Schutzes für würdig befunden worden, denn andere antike Gesetzessammlungen des Nahen Ostens schweigen zu dieser Sache. (4) Bemerkung zu 2. Mose 34,26 Als letztes soll nun noch ein kultisches Gesetz, nämlich das Verbot nennen, ein Zicklein in der Milch seiner Mutter zu kochen, genannt sein: 2.Mose 34, 26b: »Du sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch«. Viele kultische Gesetze gelten für Christen nicht mehr direkt, insofern sie ja in Jesus Christus erfüllt sind. Wenn wir bei diesem Verbot der orthodoxen jüdischen Deutung folgen und dies Gebot als Ausgangspunkt dafür nehmen, dass man Fleisch und Milch nicht zusammen essen darf, würde das Leben sehr viel komplizierter sein. Wenn man das Gesetz in einem zeitgenössischen Zusammenhang interpretiert, würde die Tatsache bleiben, dass der biblische Text selbst keinen plausiblen Grund für das Gesetz vermittelt. (1) Fred Donner, »Aus Xenophons ›Arabia‹«, Zeitschrift »Iraq« (1986) Band. 46, S.1; vgl.: Pauly’s Realencyclopädie der klassischen Altertumswissenschaften 29, Sp. 106 s.v. Mesopotamien (2)
Diese historisch-biografische Schrift verfasste Xenophon von Athen (430-350), als er sich auf seinem Landgut in Skillus aufhielt; hier flossen auch seine eigenen Erlebnisse ein. Die historische Geographie von Mesopotamien behandelt Louis Dillemann: »Haute Mésopotamie Orientale«, Paris, Paul Golter-Verlag 1962 (3) J. Brinkman in »American Journal of Archaeology« (4)
s. die Abbildung 2, S. 38 bei D. Winton Thomas (Documents of Old Testament Times; Harper & Row, New York 1958 (Ppb. 1961) (5)
Luc Grollenberg, Kleiner Bildatlas zur Bibel, ursprünglich Edinbourgh 1976 (6)
In: D. Winton Thomas (Hg.): Documents of Old Testament Times, Harper Torchbook (TB 85), New York 1970, S. 28 (7)
Holthaus in: »Außerbiblische Gesetzestexte im Vergleich mit 2. Mose 20-23«; in: »factum« (Schwengeler), 1 (1989) (8)
1.Mose 4, 23 und 24 (9)
vgl. Matthäus 5,38 und 39. (10)
Zum ganzen Komplex vermittelt wertvolle Gedanken: Thomas Schirrmacher, »Liebe ist die Erfüllung des Gesetzes«; in: Bibel und Gemeinde 3/1991, S. 231ff. und ders., »Die Bergpredigt: Bestätigung oder Ablösung des Alten Testaments« in: (ebd.) 2/1991
(11)
s. Buch der Richter 2,1-2 und 2. Kön 17
(12)
2.Mose 21,1-6 und 3.Mose 25!
(13)
1.Könige 17,8 und 2. Könige 5,1-14 (15) An dieser Stelle verweise ich im Hinblick auf die Tafeln von Mari und Nuzi nur auf die respektiven Artikel in der Zeitschrift Bibliotheca Sacra (Dallas) 1977, Nº 137, S. 228 und Iraq 1958, Nr. 18, S. 68-100.
(16) So Albright in L. Finkelstein: The Jews, their History, Culture and Religion, New York, 1949, 2. Aufl.
(17) 2.Mose 21,26f.
(18) 5.Mose 23,1
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