Die Wahrheit über Oradour
nach Vincent Reynouard
(Paukenschlag 2013)

Oradour-sur-Glane ist ein französisches Dorf 23 Kilometer nordwestlich von Limoges, das im Zweiten Weltkrieg traurige Bedeutung erlangte.

In Meyers Lexikon1 heißt es: ». .. am 10. 6. 1944 von SS-Truppen unter dem Vorwand der Vergeltung für Partisanentätigkeit eingeäschert; nahezu alle (etwa 600) Einwohner wurden dabei getötet.« Diese einen ganz falschen Eindruck erweckende Aussage zeigt, wie wenig man sich auf Lexika verlassen kann, wenn es um politische Aussagen des Zweiten Weltkrieges geht.

Oradour wie auch das nahegelegene Tulle2 ist Symbol geworden für angebliche Verbrechen der Waffen-SS, ebenso wie Lidice3 in der Tschechoslowakei oder Marzabotto4 in Italien. Alle diese Orte haben gemeinsam, daß die damalige feindliche Kriegspropaganda ohne Prüfung der wahren Tatsachen und damit grob entstellt in die deutsche Geschichtsschreibung der Umerzieher übernommen wurde.

Die heute feststehenden Tatsachen sind, in knapper Form dargestellt: Am 6. Juni 1944 waren die Alliierten in der Normandie gelandet. Die erwartete Invasion hatte begonnen, Am 8. Juni 1944 erhielt die 2. SS-Panzer-Division Das Reich am Ort ihrer Neuaufstellung in Südfrankreich den Marschbefehl, um auf ihrem Weg an die Invasionsfront zunächst den stark von Partisanen5 besetzten Raum Limoges zu sichern. Am 9. Juni 1944 kam es gegen das von Partisanen besetzte Tulle zu schweren Kämpfen,6 nach denen unmenschliche Grausamkeiten an deutschen Soldaten mit vielen Morden festgestellt wurden.

Am Abend des 9. Juni wurde der Bataillonsführer und Ritterkreuzträger Sturmbannführer Helmut KÄMPFE vom Panzergrenadierregiment Der Führer dieser Division, der seinen Truppen allein im PKW vorausgefahren war, von Partisanen entführt. Am nächsten Morgen wurde der deutschen Truppe von zwei Franzosen gemeldet, daß in Oradour ein höherer deutscher Offizier von den Maquisards gefangengehalten werde und öffentlich hingerichtet und verbrannt werden solle. In dem Ort befände sich ein Maquis-Stab, dem die ganze Bevölkerung zuarbeite.

Die Freilassung von KÄMPFE wurde zunächst auf gütlichem Wege versucht: »Freilassung von 30 Maquisards, 40.000 Francs Lösegeld und persönliche Freiheit für den Unterhändler gegen die Freilassung von Kämpfe.«

Sturmbannführer DIEKMANN erhielt den Befehl, mit seinem 1. Bataillon nach Oradour zu marschieren und, falls KÄMPFE nicht gefunden werde, gefangene Maquisführer mitzubringen, um auch sie gegen Kämpfe auszutauschen. Das Austauschangebot wurde von einem zu diesem Zweck freigelassenen Maquisführer dessen Chef überbracht, aber von diesem nicht angenommen.

Die Deutschen stießen in Oradour auf Widerstand und fanden dort die Leichen mehrerer deutscher Soldaten. Daraufhin wurde der Ort besetzt und eine Durchsuchung der Häuser angeordnet. Dabei wurden viele Waffen und Munition gefunden. Später ließ DIEKMANN die Männer des Dorfes, die sicher Partisanen waren, erschießen, während die Frauen und Kinder in die Kirche eingesperrt wurden. Als die Häuser in Brand gesetzt wurden, ging in vielen Gebäuden noch versteckte Munition hoch. Entweder der Brand griff unvorhergesehen auf die Kirche über, oder die eingelagerte Munition wurde von Partisanen gezündet: In der Kirche gab es eine gewaltige Explosion. Die in der Kirche zu ihrem eigenen Schutz eingeschlossenen Frauen und Kinder wurden nun ein Opfer der im Kirchturm von dem kommunistischen Partisanenchef GUINGOIN eingelagerten Munition und Brandsätze, die aus britischen Abwürfen stammten. Von französischer Seite werden 548 Opfer genannt.

Es ist bezeichnend ist, daß Bischof RASTOUIL von der nahen Stadt Limoges mit seinem Gefolge erst nach drei Tagen nach Oradour-sur-Glane kam – und schwieg7. Der 71 Jahre alte Ortspfarrer, Abbé CHAPPELLE, war und blieb verschwunden.8

Der Tod des Sturmbannführers KÄMPFE bei den Maquis soll äußerst grausam gewesen sein. Jedenfalls hat seine Todesart Spuren an seinem Skelett hinterlassen, weshalb die französische Regierung sich lange weigerte, die Grablage KÄMPFES bekannt zu geben und seine Exhumierung zuzulassen, wie dies von der Haager Landkriegsordnung vorgeschrieben ist.

Die Vorgänge um KÄMPFES Tod werden verschwiegen, »weil die Episode KÄMPFE andere Tatsachen verdeckt, von denen niemand mehr wünscht, daß sie ans Tageslicht kommen«.9 Dieser Vermerk des Reporters Guy SATIGNON ist bezeichnend und entspricht auch der gesamten Verschleierung des Ständigen Höheren Militärgerichts in Bordeaux beim sogenannten Oradour-Prozeß vom 13. Januar bis 12. März 1953. Er war acht Jahre nach Kriegsende ein Schauprozeß mit großem propagandistischen Aufwand und zahlreichen Journalisten aus aller Welt. Es ging nicht um Wahrheitsfindung und Rechtsprechung mit unabhängiger, neutraler Gerichtsverhandlung, sondern es war ein Siegergericht wie die Nürnberger Rachejustiz.

Alle wegen der Vorfälle in Oradour beschuldigten Offiziere wurden als nicht betroffen freigelassen. Die angeklagten Mannschaftsdienstgrade, darunter 13 Elsässer, wurden verurteilt. 43 Angehörige der 3. Kompanie wurden in Abwesenheit, ein Elsässer und ein Deutscher in Anwesenheit zum Tode verurteilt. Alle anderen Kompanieangehörigen erhielten vier bis zwölf Jahre Zwangsarbeit.

Bezeichnenderweise wurde jedoch sofort mit der deutschen Bundesregierung vereinbart, daß die im Schauprozeß gefällten Urteile nicht vollstreckt werden dürften und alle Verurteilten nach dem Versprechen, absolut zu schweigen, bald freigelassen würden. Die Bundesregierung verpflichtete sich ihrerseits, die – nachweislich falschen – Behauptungen der Urteile niemals in Frage zu stellen und die diesbezüglichen Akten geheimzuhalten. Im Vollzug dieser Vereinbarungen wurden von französischer Seite alle Verurteilten begnadigt, die Prozeßakten aber für sieben Jahrzehnte in ein Geheimarchiv verbracht. Die deutsche Seite hat sich bis heute an ihr Schweigeversprechen gehalten.

Durch den Akt der Begnadigung ist die Tatsachenfeststellung der Urteile festgeschrieben und kann juristisch eigentlich nicht mehr kassiert werden. So soll das angebliche deutsche Kriegsverbrechen in der Öffentlichkeit als Schandtat der ehemaligen Waffen-SS im Bewußtsein bleiben, zumindest für die nächsten Jahrzehnte, bis die Akten freigegeben werden. Das Recht ist also maßlos vergewaltigt worden.

Nach diesen Vorgängen und diesem Endurteil eines Militärgerichts möge sich der Leser selbst ein Urteil bilden, wenn er die eidesstattliche Erklärung des Oberstleutnants der Bundeswehr i. R. Eberhard MATTHIES10 liest. Er sagte (in etwas gekürzter Form) aus:

»Neben zahlreichen sonstigen Besuchen privater und dienstlicher Art vor-, und nachher befand ich mich im Nov./Dez. 1963 als Offizier der Bundeswehr längere Zeit auf dem französischen Truppenübungsplatz La Courtine und im Sommer 1964 privat mit Familie in Südwest-Frankreich.

Weil mich als Kriegsteilnehmer alle Fragen interessierten, die im Zusammenhang mit Zwangsmaßnahmen, Geiselerschießungen u.ä. stehen, besuchte ich beide Male auch den Ort Oradour.

Beim ersten Besuch, Dez. 1963, in deutscher Bundeswehruniform mit BW Jeep – nebst Fahrer – hatte ich folgende Erlebnisse:. .

2. Sofort nach meiner Ankunft wurde mein Jeep von zahlreichen Kindern, aber auch von meist älteren Erwachsenen umringt und freundlichst begrüßt. 3. Als mich die älteren Einwohner… in einer der o. a. Broschüren lesen sahen, äußerten einige, ich solle diese Berichte nicht so wörtlich nehmen. Es habe sich vieles etwas anders, als darin geschildert, abgespielt. Da wurde ich verständlicherweise sofort stutzig und sagte, es sei doch schlimm genug, wenn deutsche Soldaten auf Frauen und Kinder in der von ihnen angezündeten Kirche oder beim Versuch, sich aus dieser zu retten, geschossen hätten.

Die Antwort lautete deutlich und unmißverständlich, die Kirche sei doch gar nicht von den Deutschen angezündet worden. Im Gegenteil hätten die deutschen SS-Männer – z. T. unter Einsatz ihres eigenen Lebens – mehrere Frauen und Kinder aus der brennenden Kirche gerettet. Zwei Frauen in der mich umringenden Gruppe bestätigten sogar, sie seien selbst damals gerettet worden von deutschen Soldaten, sonst stünden sie jetzt nicht hier.

4. Inzwischen war der Bürgermeister hinzugetreten, . . . der mich sehr freundlich begrüßte: Ich sei der erste deutsche Soldat in Uniform, der nach dem Kriege Oradour besuche. Er freue sich darüber sehr. Er stehe zwar politisch links, aber Frankreich sei heute mit Deutschland verbündet und befreundet. Die Vergangenheit müsse man halt so nehmen, wie sie war, und die richtigen Lehren daraus ziehen. Im Krieg sei überall viel Unrecht geschehen. Daraufhin konfrontierte ich ihn sofort mit dem vorher von den Einwohnern Gehörten, worauf er sinngemäß antwortete: Auch die Maquis hätten in jener Zeit sehr viel Unrecht an deutschen Soldaten verübt, deshalb sei ja im Oradour-Prozeß auch keiner der angeklagten Deutschen zum Tode verurteilt und fast alle zu Gefängnis Verurteilten recht bald freigelassen worden.

5. An eine kleine Episode kann ich mich noch deutlich erinnern: In der Nähe der Kirchenruine war u.a. ein alter Kinderwagen aufgestellt mit einem Schild, dieser Kinderwagen sei bei dem Massaker mit einem Kind darin auch verbrannt. Ich glaube, es war der Bürgermeister selbst, der bei dem Anblick lächelte und sagte, es sei schon der Rest eines Kinderwagens seinerzeit dort gefunden worden. Nachdem aber Oradour so eine Art Wallfahrtsort geworden sei und der Ort an den Besuchen auch Geld verdiene, müsse man solche Dinge alle paar Jahre erneuern.

6. Mein Interesse am Fall Oradour war nun verständlicherweise auf das lebhafteste geweckt. Ich hatte Gelegenheit, mich mit französischen Offizieren zu unterhalten. . . Ein höherrangiger französischer Offizier äußerte sich zu meinen Fragen: Ein wesentliches Motiv für das deutsche Eingreifen Juni 1944 in Oradour sei die Tatsache gewesen, daß unmittelbar vor dem Ort von Angehörigen der anrückenden deutschen Truppe ein noch brennender oder ausgebrannter deutscher Sanka (Sanitätskraftwagen) aufgefunden worden sei. Alle sechs Insassen müssen bei lebendigem Leibe verbrannt sein. Fahrer und Beifahrer seien an das Lenkrad gefesselt gewesen. Zweifellos eine Tat des Maquis. Dahinter stecke aber auch noch die gleichzeitig unter mysteriösen Umständen stattgefundene qualvolle Tötung eines in die Hände des Maquis gefallenen höheren deutschen Offiziers in derselben Gegend und etwa zur gleichen Zeit. Auch im umgekehrten Falle hätte eine französische Truppe daraufhin Zwangsmaßnahmen ergreifen müssen, ggf. auch Geiselerschießungen, so wie es die Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts 1939 bis 1945 auch zugelassen hätten. Aus diesen Gründen gebe es viele französische Soldaten bzw. Offiziere, die dienstlich Oradour nicht besuchen. Seines Wissens fänden – sicher aus gleichen Gründen – auch keine offiziellen militärischen Feiern in Oradour statt.

7. Bei meinem zweiten – privaten – Besuch in Oradour, Sommer 1964, fand ich für die bisherige Schilderung insofern eine weitere Bestätigung, als der Kioskwirt bzw. Verkäufer (auch ein älterer Herr)… auf meinen Hinweis bezüglich der Broschüren äußerte: Es gäbe noch eine ganze Reihe Zeugen, die genau wüßten, wie sich in Wirklichkeit alles damals 1944 abgespielt hätte. Diese seien aber im Prozeß entweder gar nicht gehört worden oder hätten sich auf unwesentliche Aussagen beschränken müssen. Die angeklagten Deutschen seien auch nicht zum Tode, sondern nur zu Gefängnis verurteilt und bald freigelassen worden. Andernfalls hätten einige Zeugen zweifellos "ausgepackt" und die wahren Zusammenhänge geschildert.«

Die Tragödie von Oradour wurde also von den kommunistischen Maquisards ausgelöst.11 Die Vergeltungsmaßnahme der Deutschen war gerechtfertigt, obwohl sie eigenmächtig von DIEKMANN vorgenommen wurde.12 Die Schuld am Tod der Frauen und Kinder trifft in erster Linie die Maquisards, die die Kirche als Munitionsdepot verwendet hatten und davon die Deutschen nicht verständigten, als die Katastrophe drohte. Sonst wären sicher die Frauen und Kinder nicht umgekommen. Insbesondere haben SS-Angehörige Frauen und Kinder gerettet, statt daß sie sie niederstreckten, durch die Kirchenfenster schossen oder Handgranaten in die Kirche warfen.13 DIEKMANNS Regimentskommandeur, Standartenführer STADLER, war über dessen Meldung des Geschehens in Oradour erschüttert. Er beantragte eine kriegsgerichtliche Untersuchung gegen DIEKMANN.. Bevor diese zu einem Urteil kam, fiel DIEKMANN in der Normandie.

Der Vorwurf eines Kriegsverbrechens der Waffen-SS und ihrer Männer entbehrt also in diesem Fall jeder Grundlage. Aus innenpolitischen Gründen – aus Rücksichtnahme auf die schuldigen Kommunisten – mußte das französiche Gericht damals eine Verurteilung aussprechen.

Eine besondere Schande ist es, wenn deutsche Medien nach fast einem halben Jahrhundert und der Aufdeckung der wirklichen Zusammenhänge diesen Fall aufgreifen, um die Kriegsgeschichte einseitig aus der Sicht der kommunistischen Partisanen (die den Tod von über 100.000 »Kollaborateuren« nach Kriegsschluß auf dem Gewissen haben) zu Lasten Deutschlands zu fälschen:

Am 8. März 1988 brachte die ARD den Fernsehfilm Die Bewältigung von Oradour. Es war eine "konzertierte Aktion" der Journalistin Lea ROSH, des Stern-Redakteurs Günter SCHWARBERG, der DDR-Justiz (!)‚ der ARD und weiterer Presseleute. Es wurde der in einer Ostberliner Strafanstalt einsitzende SS-Obersturmführer (Oberleutnant) Heinz Barth zu einem zweiten Schauprozeß vernommen und natürlich – nach 44 Jahren – nach allen Regeln der Kunst zum zweitenmal verurteilt. Die inzwischen erkannte Wahrheit über das damalige Geschehen wurde nicht gebracht, dafür wurden üble Lügen aufgetischt.

Das Wagnis einer wahrheitsgemäßen Rekonstruktion der wahren Vorgänge konnte in den vergangenen Jahren der französische Naturwissenschaftler und Lehrer Vincent REYNOUARD erleben, als er die Geschehnisse nicht nur durch Interviews mit den letzten noch lebenden Augenzeugen klären konnte, sondern auch naturwissenschaftliche und pyrotechnische Maßstäbe an die vorhandenen Relikte des "Museumsdorfs" Oradour legte.

REYNOUARD stellt in seiner »materiellen Untersuchung« der Kirchenruine fest, daß gleich mehrere offizielle Behauptungen naturwissenschaftlichen Überprüfungen nicht standhalten. So ist das angeblich erhaltene Gewölbe im Kirchturm eindeutig wiederhergestellt worden, da man verheimlichen wollte, daß dieser durch eine Explosion, und nicht durch Brandstiftung zerstört wurde. In der gesamten Kirche sollten nach herrschender Lehre durch Brandsätze und andere Brandverstärker infernalische Temperaturen dazu geführt haben, daß an manchen Stellen Menschenasche in Höhe eines Meters gefunden wurde – ohne Knochen. Unerklärlicherweise ist aber ein nur 6 mm dünner Beichtstuhl unversehrt geblieben, obwohl ein vor ihm stehender ausgeglühter Kinderwagen aus Metall auf einige hundert Grad schließen lassen soll. Diese und andere Beweise sind so entlarvend, daß sein Buch Die Wahrheit über Oradour14 in Frankreich verboten und der Autor vor Gericht gezerrt, aus dem Schuldienst entlassen und wegen »Billigung eines Kriegsverbrechens« verurteilt wurde. Er mußte mit seiner Familie nach Belgien emigrieren.

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1 Meyers Großes Handlexikon A-Z, Mannheim-Wien-Zürich 1989.

2 Tulle, Stadt südöstlich Limoges mit damals starker Partisanentätigkeit.

3 Lidice, tschechisches Dorf bei Kladno, das 1942 nach der Ermordung des Reichsprotektors HEYDRICH wegen Partisanen-Unterstützung zerstört und dessen männliche Bevölkerung teilweise erschossen wurde. Dies widersprach nicht dem Völkerrecht.

4 Marzabotto, siehe: Beitrag Nr. 233, »Der Fall Marzabotto«. Inge AICHER-SCHOLL schrieb über Oradour in den Evangelischen Kommentaren im November 1985 »Oradour in Italien« und verlagerte damit die Unwahrheit von Frankreich nach Italien.

5 Partisan (frz. Parteigänger), Freischärler hinter dem Rücken des Feindes operierend; auch Maquisard (frz. vom korsischen "Maquis [Buschwald]"): die im Untergrund gegen die deutschen Truppen kämpfenden Widerständler der Résistance im Zweiten Weltkrieg.

6 Über die Vorgänge in Tulle siehe: Beitrag Nr. 237, »Das Massaker von Tulle«.

7 Pierre MOREAU, »Was die Steine schreien – Lokaltermin in der Kirche von Oradour zur Klärung eines Kriegsverbrechens«, in Deutsche Monatshefte, Nr. 8, 1985, S.16

8 Ebenda

9 Herbert TAEGE, Wo ist Kain? Enthüllungen und Dokumente zum Komplex Tulle und Oradour, Askania, Lindhorst 1981, S. 227

10 Herbert TAEGE ebenda, S. 304 ff

11 Neuere Forschungen mit Bestätigung des Dargelegten: Herbert TAEGE, Wo ist Abel? Weitere Enthüllungen und Dokumente zum Komplex Tulle und Oradour, Askania, Lindhorst 1985; Herbert TAEGE, Der Fall Oradour-sur-Glane, Sondernummer 12 der Askania-Studiensammlung für Zeitgeschichte und Jugendforschung, Askania, Lindhorst 1991.

12 Er war gedeckt durch den (völkerrechtlich legalisierten) Bandenkampfbefehl vom 3.1.1944 (den sogenannten "SPERRLE-Befehl") und den Tagesbefehl des Oberbefehlshabers WEST vom 8. 6. 1944. Diese waren korrekt nach der Haager Landkriegsordnung vom 10.10.1907 und der Genfer Konvention vom 27. 7. 1929.

13 La Libre Belgique, 30.1.1953, behauptete dies fälschlicherweise.

14 Vincent REYNOUARD, Die Wahrheit über Oradour. Was geschah am 10. Juni 1944 wirklich? Rekonstruktion und Forschungsbericht eines Franzosen, Druffel, Stegen 2005.


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