Laut dem in Deutschland für die Arzneimittelerstattung entscheidenden Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), das Nutzen und Risiken von Arzneimitteln untersucht, haben klinische Studien drei wesentliche Zielgrößen: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität. Damit das IQWIG seinem Auftraggeber, dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Erstattung eines therapeutischen Verfahrens durch die gesetzliche Krankenversicherung empfiehlt, muss mindestens eine dieser Zielgrößen erreicht werden, ohne dass ein zu großes Risiko durch das Verfahren hervorgerufen wird.
Morbidität bedeutet Ausmaß des Krankheitsverlaufs: Kann das Verfahren den Verlauf der Krankheit beeinflussen, beispielsweise einen milderen Verlauf oder die Verhinderung eines chronischen Verlaufs verhindern oder sie gar mit "restitutio ad integrum" (voller Wiederherstellung) ausheilen? Mortalität bedeutet: Kann das Verfahren den Tod verhindern? Wenn ja, bei welchem Anteil der Erkrankten? Lebensqualität, das schwächste Zielkriterium, bedeutet: Kann das Verfahren die Lebensqualität steigern, z.B. durch Schmerzlinderung oder Stimmungsaufhellung?
Für sämtliche COVID-Impfstoffe ist mit Hilfe der klinischen Studien, die zur Notfall- oder Sonderzulassung durch die zuständigen Behörden wie FDA oder EMA geführt hat (was eine Aufhebung der Herstellerhaftung zur Folge hat), lediglich eine Wirkung auf die Morbidität bei leichten bis mittelschweren Verläufen nachgewiesen: Unter den geimpften Patienten hatten im letzten Sommer oder Herbst, als die Studien durchgeführt wurden, deutlich weniger Patienten einen leichten oder mittleren Verlauf als die nicht-geimpften. Keine der Studien hat es auch nur versucht, eine Wirkung auf die Mortalität zu zeigen, und keine hätte etwas zeigen können. Eine Wirkung auf die Kontagiosität (Ansteckungsgefahr durch einen Infizierten) konnte auch nicht untersucht oder gar nachgewiesen werden. Warum?
Die akuten Nebenwirkungen der Impfstoffe umfassen das typische Spektrum der grippeartigen Symptome, die bei den Adenovirus-basierten Impfstoffen von AstraZeneca und Gamaleja besonders ausgeprägt sind. Bei den mRNA-basierten Impfstoffen kann es neben den grippeartigen Symptomen - die bei diesen Substanzen seltener sind - aufgrund der Toxizität von mRNA im Intrazellulärraum zum anaphylaktischen Syndrom, das bei einer Überreaktion der erworbenen Immunität auftritt, kommen. Das Syndrom reicht von einer einfachen Hautreaktion über Asthma bronchiale mit Atemnot bis zum Tod durch Kreislaufversagen (Schock). In den klinischen Studien tritt der Tod durch anaphylaktischen Schock nicht auf, weil die Patienten sorgfältig überwacht und beginnende anaphylaktische Syndrome sofort behandelt werden; diese Behandlung ist fast immer erfolgreich.
Wie viele anaphylaktische Schocks mit Todesfolge seit Beginn der Impfung weltweit aufgetreten sind, ist nicht bekannt, da die Zahlen nicht zuverlässig veröffentlicht werden. Kumuliert man die Presseberichte, dürften es international mindestens 100 Todesfälle durch Anaphylaxie sein, manche behaupten, es seien deutlich mehr. Das werden wir erst dann genauer wissen, wenn die Gesellschaft bereit ist, COVID voll zu bilanzieren.
Dazu kommen noch Todesfälle aufgrund der grippeartigen Symptome bei der Impfung von Menschen am Ende ihres Lebens. Was passiert da? Wenn man Patienten einen der Impfstoffe spritzt, erkennt der Körper, dass fremde Proteine eingebracht wurden und reagiert darauf mit einem grippeartigen Syndrom, bei dem Interleukine, Zytokine und andere Botenstoffe ausgeschüttet werden, die eine Entzündungsreaktion hervorrufen. Es kommt zu Fieber und Anstieg der Herzfrequenz; beides ist für Menschen, deren Lebensspanne noch nicht kurz vor dem Ende steht ist, kein Problem.
Doch bei einem Körper, dessen Organe bereits verbraucht sind und schon partiell insuffizient sind, kann es durch die Entzündungsreaktion zu Herz-Kreislaufversagen (etwa durch Herzkammerflimmern, Herzinfarkt oder peripherer Vasodilatation mit Schock) mit Todesfolge kommen. Solche Patienten wären mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Monaten sowieso gestorben, doch ist es nicht schön, den Tod durch die Injektion eines ohnehin bei diesem Patienten wirkungslosen Impfstoffes herbeizuführen. Das Paradoxon der Grippe-Impfstoffe (Influenza, SARS-CoV-2) besteht ja gerade darin, dass sie der durch die Erreger lebensbedrohlich gefährdeten Population keinen Schutz bieten.
Es gibt bereits auch mindestens einen Fall, der auf eine noch ernstere, da im Gegensatz zum anaphylaktischen Syndrom nicht behandelbare Form der Autoimmunreaktion hinweist. Autoimmunerkrankungen sind die gefährlichste Form der Nebenwirkung. Sie entstehen durch eine Ähnlichkeit des Impf-Antigens (jeder Impfstoff führt direkt oder indirekt zur Antigenpräsentation an das Immunsystem) mit körpereigenen molekularen Strukturen und führen zu einem Angriff des Immunsystems auf den eigenen Körper. Diese Krankheiten sind kaum behandelbar und können zu Behinderungen wie Polyneuropathie, Guillain-Barré-Syndrom, Nierenversagen oder einem qualvollen Tod, beispielsweise durch Lupus erythematodes, führen.
Um solche Wirkungen auszuschließen, muss man bei der Impfstoffentwicklung 18 Monate lang geimpfte Tiere beobachten, danach 2 Jahre lang eine kleine Gruppe menschlicher Impflinge. Beide Phasen wurden bei den SARS-CoV-2-Impfstoffen übersprungen, weshalb es auch keine Impfstoffe, sondern lediglich immunogene Substanzen sind. Daher haben sie auch keine reguläre Zulassung, sondern Not- oder Sonderzulassungen erhalten. Eine kollektive Verantwortungslosigkeit, die wir nach dem zweiten Weltkrieg bei westlichen Zulassungsbehörden noch nicht erlebt haben.
Warum kommt es zu COVID-Fällen bei Geimpften? Aus zwei wesentlichen Gründen.
Die heute verwendeten immunogenen Substanzen werden in den nächsten Monaten immer unwirksamer werden. Wenn es nicht so sinnlos wäre, müsste man neue Impfstoff-Generationen herstellen, die aus den Antigen-Mustern der aktuellen Mutanten gewonnen werden. Doch wegen der grundsätzlich nicht-vorhandenen Wirkung der Impfstoffe auf die Mortalität und der unbekannten chronischen Nebenwirkungen ergibt das keinen Sinn.
"Was ist mit dem Impfstoff von Dr. Winfried Stöcker?" fragen viele Leser. Prof. Dr. Stöcker ist ein großartiger Unternehmer im Bereich der Labordiagnostik und ein beeindruckender Erfinder, der zahlreiche Patente in diesem Bereich hat. Seine Idee, einen SARS-CoV-2-Impfstoff auf der Basis eines rekombinanten Polypeptids im Bioreaktor herzustellen, ist hervorragend. Dabei ist eine Wirksamkeit mindestens wie beim Impfstoff von AstraZeneca, wenn nicht besser, zu erwarten. Wenn diese immunogene Substanz klinisch erprobt und zugelassen würde, könnte man wegen des vergleichsweise einfachen Herstellungsweges in wenigen Wochen 14 Milliarden Impfdosen erstellen, genug, um die ganze Menschheit durchzuimpfen. Was ist dann das Problem?
Erstens hat Herr Prof. Stöcker unter Berufung auf die ärztliche Kurierfreiheit anscheinend Probanden (mit deren Einverständnis) geimpft, obwohl das Paul-Ehrlich-Institut ihm dies nicht genehmigt hatte. Sollte sich herausstellen, dass Stöcker die Kurierfreiheit überreizt hat, könnten ihm ernste strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen drohen. Das ist ihm nicht zu wünschen, denn er ist ein bewundernswerter Arzt, Erfinder und Unternehmer. Doch bei seiner Impfstoff-Idee hätte er sich lieber mit einer Pharmafirma verbinden sollen, dann hätte er sich viel Ärger erspart und seine immunogene Substanz wäre vielleicht schon bald auf dem Markt.
Doch zweitens, und das ist viel wichtiger, hat Stöcker die natürlichen Grenzen der SARS-CoV-2 Impfung nicht erkannt. Ihm ist, wie aus seinem Blog hervorgeht, weder die relative Ungefährlichkeit des Virus noch die Unwirksamkeit der Impfung auf die Mortalität oder die Kontagiosität bewusst. Sein Impfstoff wäre, wenn er auf den Markt käme, zwar billiger und schneller herzustellen als alle anderen, aber das Wirkungs-Risiko-Profil wäre nicht besser als bei den bereits vorhandenen Impfstoffen.
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