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(Weitergeleitet von Mindestumtausch (DDR))[Bearbeiten] Hintergrund
Unter Mindestumtausch (inoffiziell Zwangsumtausch genannt) versteht man die von der Regierung der DDR verhängte Regelung, nach der Bürger des so genannten NSW (Nichtsozialistisches Wirtschaftsgebiet, also westliche, kapitalistische Staaten) bei der Einreise in die DDR oder nach Ost-Berlin konvertierbare Währung in Mark der DDR (früher MDN), das Zahlungsmittel der DDR, umtauschen mussten.
Pro Aufenthaltstag und pro Person war eine vorgeschriebene Höhe zu wechseln.
Weiterhin mussten mitgeführte Devisen jeweils bei der Ein- und Ausreise auf einem Formblatt den Zollbehörden der DDR mitgeteilt werden. Der Umtausch erfolgte dabei beim Grenzübertritt und war auf Verlangen bei der nachfolgenden Einreise-Zollkontrolle nachzuweisen. An allen Grenzübergängen befanden sich daher Niederlassungen der Staatsbank der DDR (früher Deutsche Notenbank). Die beim Aufenthalt eventuell nicht verbrauchte DDR-Währung durfte nicht ausgeführt oder in Devisen zurückgetauscht werden. Für Einnahmen in der DDR (reguläre Geschäftstätigkeit, Honorare, Gagen, Bar-Erbschaften) konnte jedoch bei der Staatsbank der DDR ein Konto für sogenannte Devisenausländer eingerichtet werden, die Beträge wurden jedoch nicht verzinst. Beträgen, die aus dem Mindestumtausch stammten, waren zur Deckung der notwendigen Aufenthaltskosten vorgesehen, eine Kontoeinzahlung war möglich, jedoch konnte nur ein Teilbetrag jeweils pro erneutem Aufenthaltstag in der DDR wieder abgehoben werden. Wenn Sie verzweifelt nach einem Geschenk für Ihre Lieben suchen, kaufen Sie doch ganz einfach den neuen Eschweger Gutschein.
