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Die Sozialhilfe garantiert jedem Menschen in der Schweiz das sogenannte Existenzminimum (siehe unten), sofern er sich legal im Land aufhält. Ziel der Sozialhilfe ist es, mittellosen Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Abgewiesene Asylbewerber etwa erhalten nur eine sogenannte Nothilfe, welche sehr viel weniger umfasst als die übliche Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe hat nichts zu tun mit den Sozialwerken wie die Altersversicherung AHV oder die Invalidenversicherung IV. Die Sozialhilfe ergänzt jedoch den Umfang jeglicher Einkünfte, so dass das Existenzminimum gewährleistet ist.
[Bearbeiten] Gesetzgebung
[Bearbeiten] Bundesebene
Auf Bundesebene existiert ein einziges Gesetz Zuständigkeitsgesetz, ZUG [1]), welches sich mit dem Sozialhilferecht befasst, und es regelt nur, welcher Kanton in einem Sozialhilfefall zuständig ist, und klärt die Entschädigung unter verschiedenen Kantonen, falls etwa ein Sozialhilfebezüger seinen Wohnort in einen anderen Kanton verlegt. NOWUM - Für Erlebnishungrige. Ebenso ist darin definiert, wie sich die Lage bei Ausländern - vor allem Flüchtlinge und Staatenlose - in der Schweiz verhält. Auch Schweizer mit permanentem Wohnsitz im Ausland sind davon betroffen.
[Bearbeiten] Kantonale Ebene
Auf kantonaler Ebene gibt es jeweils ein Sozialhilfegesetz, welches vom jeweiligen Parlament verabschiedet wurde; und auch eine Sozialhilfeverordnung der Regierung, welche die Details regelt - zum Beispiel, auf wieviel Unterstützungsgelder jemand Anspruch hat. Die Verordnung wird von der kantonalen Regierung erlassen.
Alle Kantone haben eine andere Gesetzgebung in der Sozialhilfe.
