Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und Vermieter über die Miete einer Motoryacht abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter für sich und die mitreisenden Personen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.Reservierung und Vertragsabschluss
Die Reservierung erfolgt durch Zusendung des unterschriebenen Bestellscheine. Sie wird ein Vertrag, wenn eine Auftragsbestätigung beim Mieter eingegangen ist, und die Anzahlung unmittelbar danach auf einem der Konten eingezahlt worden ist, die auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegeben sind. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist der Vermieter berechtigt die Yacht anderweitig zu vergeben.
2. Zahlungsbedingungen
30% der Anzahlung bei erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung, 70% 4 Wochen vor Antritt der Reise, ohne weitere Aufforderung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietpreis enthalten.
3. Stornierungen
Der Mieter ist berechtigt vor Antritt der Schiffsreise, ohne Angabe von Gründen, durch eine schriftliche Erklärung von dem Mietvertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts berechnet der Vermieter folgende Stornierungskosten.
- bei Eintreffen der schriftlichen Stornierung zwischen 8 und 6 Wochen vor Beginn der Schiffsreise 30% des Mietpreises
- bei Eintreffen der schriftlichen Stornierung weniger als 6 Wochen vor Beginn der Schiffsreise 100% des Mietpreises
- kann die Yacht weitervermietet werden oder trifft die Stornierung mehr als 8 Wochen vor Beginn der Schiffsreise ein, berechnet der Vermieter lediglich 50,00€ Bearbeitungsgebühr.
4. Unverfügbarkeit
Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist die Yacht zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter die ganze Summe zurück.
5. Haftung des Vermieters
Die Yacht hat eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung mit 500,00€ Selbstbeteiligung, die vor Antritt der Reise als Kaution bar vom Mieter hinterlegt werden muß. Kann ein Schaden nicht sofort nach Rückgabe der Yacht abgerechnet werden, wird die Kaution bis zu Abrechnung einbehalten. Bei Unbeweglichkeit der Yacht von weniger als 24 Std.besteht gegenüber dem Vermieter kein Ersatzanspruch. Für Schäden und Verluste an persönlichen Gegenständen vom Mieter und Mitfahrer besteht keine Haftung und Versicherung.
6. Haftung des Mieters
Bei Handhabung der Yacht wird eine größtmögliche Sorgfalt und seemännisches Verhalten vorausgesetzt. Der Mieter haftet bei Verlust der Yacht und für Schäden an der Yacht und dessen Einrichtungen innerhalb der Selbstbeteiligung, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Alkohol) über die Selbstbeteiligung hinaus. Sind Mieter und Schiffsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Der Mieter haftet für Verdienstausfällen bei längerer Unverfügbarkeit der Yacht durch verursachte Schäden und bei Haftpflichtansprüchen von Crewmitgliedern untereinander.
7. Übergabe / Rücknahme der Yacht
Übergabe und Rücknahme der Yacht in geräumten Zustand erfolgt verbindlich zu den auf der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Bei der Rücknahme nimmt der Vermieter eine Überprüfung der Yacht und seiner Einrichtung vor. Er ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Mindestens 1 Tagessatz.
8. Bug und Heckstrahlruder
Bug und Heckstrahlruder sind zusätzliche Manövrierhilfen im Hafen und beim Schleusen. Ein Ausfall wird wird durch übermäßige Benutzung verursacht. Bei Ausfall ist die Yacht voll fahrtüchtig, und es besteht kein Anspruch auf Minderung des Charterpreises.
9. Haustiere
Haustiere sind an Board nur nach Absprache erlaubt. Sollten Sie Haustiere mitnehmen, erhöht sich der Preis der Endreinigung um 30,00€
10. Parkplätze PKW
PKW Stellplätze sind vorhanden
11. Der Mietpreis umfasst
Miete der Yacht mit Ausstattung (Geschirr, Bettwäsche, Handtücher, Kartenmaterial und Zubehör). Die Yacht wird vollgetankt übergeben und anhand eines Zählers wird bei Rücknahme der Yacht der vom Mieter verbrauchte Diesel nach den zur Zeit gültigen Tagespreisen abgerechnet.
12. Führerschein
Für die Schiffsführung auf unseren Yachten ist der amtliche Sportbootführerschein Binnen erforderlich, oder ein Führerschein der gleichwertig amtlich anerkannt wird. Charterer und Schiffsführer müssen nicht die gleiche Person sein.
13. Einweisung
Sie werden von uns gründlich eingewiesen, bei Bedarf mit Probefahrt.
14. Beschädigung
Sollte während Ihrer Fahrt an Board etwas beschädigt werden, so bitten wir um Mitteilung, damit die Ausstattung einheitlich ersetzt werden kann. Falls während der Reise ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend, wir helfen prompt. Die Rufnummer ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt wurde.
15. Fahrgebiete
Alle deutschen Binnengewässer
16. Endreinigung
Am Ende Ihrer Charterreise muss das Schiff in einem ordentlichen Zustand abgeliefert werden. Die Endreinigung wird nach der aktuellen Preisliste berechnet
17. Gerichtstand und Gültigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Geschäftssitz bzw. das zuständige Amtsgericht des Charterunternehmen. Es gilt allgemein deutsches Recht, Nebenabreden bedürfen der Schriftform.