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 10 kg BRD = 'DDR light' oder UBU heavy?' 
 (Rechtsradikale Weißwäscher) 

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Di,1.Juni

 Das „DDR light“ - Ideologem! 

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Doppeldeutigkeiten
Überlebendenorganisationen verlassen Stiftung

Ein präzedenzloser Schritt in der Geschichte der deutschen Erinnerungskultur - so bezeichnete die "Süddeutsche Zeitung" den Austritt des Zentralrats der Juden und anderer NS-Opferorganisationen aus der "Stiftung Sächsische Gedenkstätten" Ende Januar dieses Jahres. Sächsische CDU-Landespolitiker versuchen derweil desn Konflikt auf Missverständnisse herunterzuspielen.

Was war geschehen? Salomon Korn, Gedenkstättenbeauftragter und Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, hatte in einer Presseerklärung vom 21.Januar diesen Jahres erklärt, dass die Neugestaltung der sächsischen Gedenkstättenarbeit für den Zentralrat 'nicht länger hinnehmbar' sei und dieser die Mitarbeit in der 'Stiftung Sächsische Gedenkstätten' daher beende. Der Grund sei vor allem 'die sich abzeichnende Analogisierung und Relativierung von NS-Verbrechen gegenüber denen des Stalinismus und der 'Staatssicherheit der DDR'. Aufgrund der 'Zwangsvereinigung' der NS- und Stalinismus-Opferverbände im Beirat der Stiftung drohe die Gefahr, dass 'fundamentale Unterschiede' zwischen NS- und Stalinismus-Opferverbänden eingeebnet würden. Korn kritisierte überdies den in dem Stiftungsgesetzt verwendeten Begriff der 'doppelten Vergangenheit' für Gedenkstätten, an denen sowohl NS-Verbrechen als auch SBZ- bzw. DDR-Repression verortet war. Diese Bezeichnung sei Ausdruck einer 'Waagschalenmementalität', mit dem NS und Kommunismus in jeweil einer Waagschale.

Der Geschäftsführer der Stiftung Norbert Haase, bedauerte den Austritt des Zentralrats, erklärte aber, dass er nicht erkennen könne, dass die Relativierung der NS-Verbrechen 'etwas mit unserere Arbeit zu tun' habe. Diese ziele seit Anbeginn darauf, an die Opfer zu erinnern, ohne 'das jeweilige Unrecht und das Leid gegeneinander aufzurechnen, zu bagatellisieren oder zu relativieren.'

Ein Blick auf das Ende Februar letzten Jahres vom Sächsischen Landtag verabschiedete 'Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft', das der Stiftung zugrunde liegt, lässt andere Schlussfolgerungen zu. Bemerkenswerter Weise findet man darin nicht ein einziges Mal Begriffe wie Nationalsozialismus, KZ, Stalag, Shoah, Holocaust oder Ähnliches. Dagegen wird entkonkretisierend opfer-, tat- und täterlos von 'politischen Gewaltverbrechen von überregionaler Tragweite', 'Staatsterror', 'Repressionsmechnismen totalitärer Diktaturen' und 'staatlich organisierten Morden' gesprochen. Es ist nicht mehr zu erkennen, worüber hier geredet wird. Die Spezifik des NS, seines Verfolgungs- und Vernichtungsapparats und der Massenmord an den Juden Europas und anderer Opfer verschwinden völlig.

Weiterhin hatte Korn eine vom sächsischen Stiftungsmodell ausgehende 'Re-Nationalisierung des Gedenkens' beandstandet, da jenes bundespolitische Signalwirkung in der Gedenkstätttenförderung habe. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hatte im November letzten Jahres einen Antrag unter Federführung von MdB Günter Nooke unter dem Titel 'Förderung von Gedenkstätten zur Diktaturgeschichte in Deutschland - Gesamtkonzept für eine würdiges Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen' vorgelegt, dass am 30. Januar diesen Jahres im Bundestag debattiert werden sollte. Dieser Gesetztentwurf bezieht sich explizit auf das sächsiche Gedenkstättengesetz und bescheinigt ihm Modellcharakter. ........
   Gerd Pfarrland auf Seite 25/26 von DER RECHTE RAND Nr. 87 März/April 04.

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