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 Die römischen Priesterschaften

Priesterwürde und Staatsamt. Wie im häuslichen Kult der pater familias die Opferhandlungen leitete, so war für diese Aufgaben im staatlichen Bereich anfangs der König zuständig, der in seiner Person militärisch-politische, richterliche und priesterliche Kompetenzen vereinigte. Beraten wurde er in Fragen des Sakralrechtes von Sachverständigen, die als Einzelpersonen für bestimmte Gottheiten zuständig waren (flamines) oder als Ausschuß Gutachten erstellten (collegia sacerdotum). In republikanischer Zeit bestand ihre Aufgabe darin, als Organe der Staatsverwaltung die Leistungen des Gesamtvolkes an die Gottheiten unter Beachtung zahlreicher Kultvorschriften sicherzustellen. Die außerordentliche Bedeutung dieser Funktionen für den Bestand der res publica bewirkte ein entsprechend hohes Ansehen der Priester. So war es auch selbstverständlich, daß Beamte (magistratus) und Priester (sacerdotes) derselben sozialen Schicht angehörten, dieselben politischen Ziele verfolgten und schließlich, da Priesterwürden in der Regel auf Lebenszeit verliehen wurden, in Personalunion die militärischen, politischen und religiösen Belange Roms wahrnahmen. Nur ausnahmsweise standen besondere Tabuvorschriften für einzelne Priester dieser Praxis entgegen. Eine geschlossene Priesterkaste hat es in Rom also nicht gegeben.

 

Die vier hohen Priesterkollegien
(quattuor amplissima collegia sacerdotum)

Pontifices. Sie waren zuständig für die Aufsicht über sämtliche Angelegenheiten der altrömischen Religion, soweit nicht besondere Regelungen getroffen waren. Die Ableitung ihrer Bezeichnung von pontem facere im Sinne von Brückenbauer bzw. Wegbahner weist auf die Frühzeit hin, als diese Sakralexperten die erforderlichen Rituale im Zusammenhang mit der Erschließung des nicht urbaren Landes vollzogen. Das Priesterkollegium entwickelte sich von zunächst drei Stellen über mehrfache Erweiterungen bis auf 16 Mitglieder unter Caesar. Seit 300 v. Chr. waren auch Plebejer zugelassen. In der Kaiserzeit dürfte sich die Gesamtzahl bei etwa 20 bis 25 Personen eingependelt haben.

An der Spitze der Priesterschaft stand der pontifex maximus ursprünglich als dienstältestes Mit­glied. Er führte den Vorsitz und verkündete die erstellten Gutachten (decreta pontificum). Ferner war er zuständig für die Bestellung der dem Kollegium organisatorisch verbundenen Einzelpriester (flamines), der Vestalinnen und des Opferkönigs (rex sacrorum), der die kultischen Akte vollzog, die vorher an die Stellung des Königs gebunden waren. In der Rangordnung (ordo sacerdotum) wurde der rex sacrorum deshalb noch vor dem pontifex maximus genannt. Indessen übte dieser gegenüber dem genannten Personenkreis eine Disziplinargewalt aus, die sich im Laufe der Zeit auf die Verhängung von Geldstrafen (multae) für andere Priester erweiterte. Zu seinen besonderen Aufgaben zählte die Pflege des römischen Kalenders sowie die Redaktion der Jahresfasten (annales). Amtssitz war die Regia nahe dem Vesta-Ternpel auf dem Forum, wo auch das Kollegium seine Versammlungen abhielt.

Die Bestellung zum pontifex erfolgte durch die Pries­terschaft auf Vorschlag ihrer Mitglieder (cooptatio), bis 103 v. Chr. ein Plebiszit die Volkswahl festlegte. Dieses Verfahren, das bereits seit dem 3. Jh. v. Chr. die Wahl des pontifex maxirnus regelte, wurde 63 v. Chr. nach den Reformen Sullas durch ein Plebiszit des T. Labienus erneut in Kraft gesetzt. Damals konnte sich Caesar als Kandidat für den Oberpontifikat gegen zwei angesehene Konsulare durchsetzen. Augustus ließ sich erst nach dem Tode des Lepidus auf diese Weise (12v. Cbr.) zum pontifex maximus wählen. Danach blieb die Würde mit der Person des jeweiligen Kaisers verbunden, bis Gratian 383 n. Chr. demonstrativ darauf verzichtete.

Bei den insgesamt 15 flamines, die der Disziplinargewalt des pontifex maximus unterstanden, handelte es sich um Einzelpriester für bestimmte Götter, deren Namen in der Bezeichnung genannt sind. Besonderes Ansehen genossen die drei flamines maiores für luppiter, Mars und Quirinus. Sie unterlagen aber einer Vielzahl von Tabuvorschriften.

So durfte der Priester des luppiter (flamen Dialis) kein Pferd besteigen, kein Heer in Waffen sehen, sich nicht länger als eine Nacht von der Hauptstadt entfernen. Die politische Beschränkung dürfte erklären, weshalb die Würde in der ausgehenden Republik über mehrere Generationen unbesetzt blieb und auch Caesar die Übertragung verschmähte.

Die sechs Vestalinnen hatten hauptsächlich das heilige Feuer im Tempel der Vesta zu hüten, das ein Unterpfand für den Bestand des Gemeinwesens war. Mit ihrer Bestellung (captio) durch den pontifex maximus wurde die Gewalt des leiblichen Vaters ersatzlos aufgehoben, die Priesterin wurde geschäftsfähig (sui iuris). Dieser Akt erfolgte meist zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr und verpflichtete das Mädchen zur Keuschheit im Dienste der Göttin, meistens für 30 Jahre.

Außerordentlichen Ehrenrechten wie dem Pnvileg, in Rom auf einem Wagen zu fahren, von einem lictor begleitet und innerhalb des pomerium bestattet zu werden, standen ein strenger Dienst im Atrium der Vesta und harte Strafen bei Pflichtverletzungen gegenüber: die Auspeitschung, falls das heilige Feuer erlosch, die Todesstrafe durch Einmauerung beim Bruch des Keuschheitsgebots.

 

Augures. Das Kollegium entwickelte sich ähnlich wie das der pontifices. In ihre Zuständigkeit fielen die auguria, kultische Akte, mit denen in einem festgelegten Ritual die  Zustimmung einer Gottheit zu Maßnahmen im öffentlichen Interesse erbeten wurde (inauguratio).
Ort der Kulthandlung war das auguraculum auf dem Burgberg (arx) in Rom Der augur zog die Toga über den Hinterkopf und gliederte (capite velato) mittels seines Krummstabes (lituus) das Himmelsgewölbe in genau bestimmte Sektoren (pars dextra — pars sinistra). Die erbetene Zustimmung der Gottheit äußerte sich in Himmelszeichen wie Blitz und Vogelflug (auguria caelestia) innerhalb dieser Abgrenzung und wurde, bezogen auf den eigenen Standpunkt, gedeutet Ähnlich abgesteckt wurde auch der Platz für das einer Gottheit zu errichtende Heiligtum (aedes). Den rechteckigen Bezirk bezeichnete man als templum, ein Begriff, der dann auch auf das Heiligtum selbst übertragen wurde.

 

Quindecimviri sacris faciundis. Das Priesterkollegium entwickelte sich aus der zur Befragung der Sibyllinischen Bücher bestellten Kommission. 367v. Chr. wurde die Priesterschaft als Kollegium von zehn Mitgliedern geschaffen. Sulla erhöhte deren Zahl auf 15, woraus sich die Bezeichnung ergab. Auch hier fügte Caesar eine weitere Stelle hinzu, später pendelte sich die Besetzung bei etwa 25 Mitgliedern ein. Ihre Aufgaben blieben im Wesentlichen unverändert: die Zuständigkeit für die libri Sibyllini und die Aufsicht über den ritus Graecus. Auch ihre besondere Rolle im Rahmen der Säkularfeier hing damit zusammen.

 

Septemviri epulonum. Als jüngste Priesterschaft wurden die septemviri epulonum zu den amplissima collegia gerechnet. Zu Beginn des 2. Jhs. v. Chr. haben sie sich aus den pontifices entwickelt, um die Ausrichtung der Festbankette (epula) bei staatlichen Spielen, den ludi Romani und den ludi plebei, zu besorgen. Von zunächst drei Stellen wurde das Kollegium unter Sulla auf sieben daher der Name —, schließlich auf zehn Mitglieder unter Caesar erweitert.

 

 

Die priesterlichen Sodalitäten

Salier. Diese Priesterschaften waren genossenschaftlich organisiert; in genau festgelegten Formen vollzogen sie Kulthandlungen, deren Bedeutung bereits in der Antike nicht immer verstanden wurde. Salii Palatini und salii Collini standen im Dienst der alten Kriegsgottheiten Mars und Quirinus. Zu deren Ehren führten sie im März und Oktober feierliche Waffentänze im Dreischritt auf und sangen unter Zusammenschlagen der heiligen Lanzen und Schilde das Salierlied. Noch in der Kaiserzeit war patrizische Abstammung Voraussetzung für die Aufnahme in diese Priesterschaften.

 

Besonderes Ansehen genossen auch die fetiales, die im zwischenstaatlichen Bereich als Gesandte des römisehen Volkes etwa beim Abschluss eines Bündnisses (foedus) wichtige Aufgaben erfüllten. Vor allem bei der Erklärung des (formal) gerechten Krieges (bellum iustum) spielte die Priesterschaft unter Führung des pater patratus eine zentrale Rolle

 

Über Spezialkenntnisse verfügten die haruspices, die als Experten der etruskischen Disziplin auf Senatsbeschluß fallweise um Gutachten gebeten wurden. Eine Anerkennung als Staatspriester (sacerdotes publici populi Romani) ist nicht erfolgt. Nicht von ungefähr bezieht sich das sprichwörtliche Augurenlächeln ursprünglich auf die unrömischen haruspices; der moderne Sprachgebrauch ergab sich erst aus der unzutreffenden Gleichsetzung haruspex = Seher (mantis) = augur. Ihr Wissen schöpften die haruspices hauptsächlich aus einer detaillierten Blitzlehre und der Eingeweideschau, wobei die Leber der Opfertiere besondere Bedeutung hatte.

Die römischen luperci veranstalteten am Fest der Lupercalia einen Umlauf um den Palatin im Dienste des Lupercus. Bekanntes Mitglied dieser Genossenschaft war der spätere Triumvir M. Antonins, der bei dieser Gelegenheit Caesar am 15. Febr. 44 v. Chr. das Diadem anbot (Cic. Phil. 2,85 f.).

 

Fratres Arvales. Feierliche Flurumgehungen (amb-arvalia) vollzogen die Arvalbrüder im Frühling zu Ehren des Mars, wie ihr Kultlied (carmen arvale) bezeugt. Im Zuge ihrer Neuorganisation durch Augustus wurden diese Prozessionen mit dem Opfer von Schwein, Schafbock und Stier (suovetaurilia) durch das Fest der Dea Dia (Ceres) im Mai abgelöst. Infolge der Konstruktion einer familiären Bindung der fratres an ihren „Bruder“ Augustus, der zeitweise den Romulus-Namen bevorzugte, ergab sich eine enge Beziehung der arvales zum Kaiserkult.

Sodales der vergöttlichten Kaiser. Im Prinzipat wurden die republikanischen Sodalitäten an Bedeutung und gesellschaftlichem Ansehen von den Priesterschaften für die vergöttlichten Kaiser übertroffen. Die Einrichtung dieser Kulte erfolgte durch die Bestellung von Einzelpriestern (flamines Divorum) und die Gründung von sakralen Genossenschaften, die nach dem Herrscher bzw. der Dynastie als sodales Augustales Claudiales, sodales Flaviales, sodales Antoniniani usw. benannt wurden. Neben der kultischen Verehrung des Kaiserhauses war ihre Aufgabe auch die Organisation sakraler Festveranstaltungen anlässlich der zahlreichen Gedenktage für verstorbene Mitglieder der kaiserlichen Familie (domus Augusta).

 

 

 Politik und Religion (pax deorum als Ziel)

Die römischen Priesterschaften waren Organe der Staatsverwaltung, sicherten die den Göttern geschuldeten Leistungen des Gemeinwesens, waren aber nicht Mittler zwischen Göttern und Einzelpersonen. Nicht in Konkurrenz, aber doch in einem gewissen Spannungsverhältnis zu ihrer Kompetenz stand die religiöse Funktion des römischen Oberbeamten (consul/praetor). Alle politischen Maßnahmen, sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich, setzten die Zustimmung der Götter voraus, wobei der verantwortliche Magistrat (cum imperio) sich dieser Grundvoraussetzung versichern mußte.

Auspizien. Mit den auspicia (publica) besaß der Oberbeamte das Mittel, den Willen der Götter im Interesse des populus Romanus zuerkennen. Der Begriff ist von avi-spicium abgeleitet und bezeichnet die Vogelschau, im engeren Sinne die Beobachtung des Vogelfluges durch den Oberbeamten. Oft sind auspicium und augurium bei den antiken Autoren bedeutungsgleich verwandt, doch unterscheiden sich die Begriffe sakralrechtlich darin, daß augurium die Befragung des Götterwillens durch die augures mit Fürbitten verband, während auspicium auf die Zustimmung der Götter für eine konkrete staatliche Handlung zielte, die im Falle der Ablehnung nicht erfolgen konnte.

 

Unter diesen Voraussetzungen erklärt sich die überragende Bedeutung der Magistrate cum imperio, die zur Sicherung der pax deorum Tempelweihungen vollzogen, Sühne- und Reinigungsopfer darbrachten und alle Maßnahmen unter Beachtung göttlicher Zeichen (auspicato) durchführten. Die Priesterschaften wirkten beratend mit und sorgten für die Einhaltung der vorgeschriebenen Form.

 

In die besondere Verantwortung des Oberbeamten fiel natürlich die Kriegführung. Gerade in dieser Funktion war er auf die Hilfe der Götter angewiesen. In einem Gebet an luppiter, das Livius (1,12,4-6) den sagenhaften Romulus sprechen ließ, wird das Wesen römischer religio besonders deutlich: im selbstbewussten Anspruch, die Weisungen der Gottheit bisher richtig erfüllt zu haben; in der Aufforderung des Gottes zur Hilfeleistung und damit zur Erfüllung seiner Verpflichtung; im Versprechen, diese Hilfe durch die Errichtung eines Tempels zu honorieren. luppiter gewährte seine Hilfe in der Person des Feldherrn; als Verkörperung des Gottes (praesens deus) führte er seine Soldaten erneut in die Schlacht und errang den Sieg.

 

 

 

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