DIE LOBBY von KULTURFUNKTIONAEREN  und MINISTERIALBUEROKRATEN

Wie der Kluengel landsmannschaftlich ausgerichteter "Kultur"-Funktionaere und von Ministerialbuerokraten, die das "Kulturverstaendnis" der "Vertriebenen" vertreten, die Finazierung der Dokumentensammlung »Akten um die "Deutsche Volksgruppe in Rumaenien" 1937-1945« verhinderten



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        Aus der geschmacklosen Geschichte einer wohlkalkulierten, also vorsaetzlichen Verhinderung, die ihre Wurzeln im ruckwaertsgewandten, geschichtsrevisionistischen, ressentimentgeplagten Gruppen- und Kulturverstaendnis von im landsmannschaftlichen und Vertriebenenhorizont verankerten Personen hat, die es verstanden haben, die Finanzierung dieses Dokumentenbandes zu vereiteln, sollen dem interessierte Publikum die wichtigsten Dokumente zur Beurteilung unterbreitet werden.

        Es handelt sich weder um Selbsteingenommenheit des Herausgebers dieses Dokumentenbandes, noch um Uebertreibung, wenn diese Dokumentensammlungs, die in der Zwischenzeit,  rund zwei Monate, nachdem das Manuskript beim Verlag Peter Lang, Europaeischer Verlag der Wissenschaften vorgelegt wurde, nun in Druckversion vorliegt, als Pionierleistung eingestuft wird, weil ein derartiges Sammelwerk, das der historischen Grundlagenforschung zuzurechnen ist, bisher nicht vorlag. Und eben diese Pionierleistung wollten engstirnige Kulturfunktionaere und Ministerialbuerokraten verhindern, was ganz auf der Linie ihrer bisher betriebenen und leider weiterhin aus Steuermitteln des Bundes finanzierten Verhinderungs-, Vertuschungs-, Unterschlagungs-, Verfaelschungs- und Desinformationspolitik liegt. Diese Uneinsichtigkeit soll nun am Beispiel des Hickhacks um die seitens des Herausgebers angestrebte Finanzierung aus Bundesmitteln exemplarisch illustriert werden.


Die Vorgeschichte

           Der ueberfaellige Dokumentenband, der die NS-Anfaelligkeit und NS-Taetigkeiten der deutschen Minderheit in Rumaenien in der Zeitspanne 1937-1945 in saemtlichen Lebensbereichen veranschaulicht, ist aus der nachhaltigen Taetigkeit des Herausgebers in rumaenischen und bundesdeutschen Archiven seit dem Jahr 2000 bis ins Jahr 2004 hervorgegangen - alles, Fahrten, Auslandsreisen, Kopierkosten u.ae. aus eigenen Mitteln betsritten. Herausgeber trat am 16. November 2004 an die Beauftragte der Bundesregierung fuer Kultur und Medien in Bonn mit einem Projektantrag zwecks Foerderung mit Bundemitteln (=Gewaehrung eines Druckkostenzuschusses) heran. Am 23. November 2004 antwortete die Bundesstelle, dass die Entscheidung wegen der Vielzahl von Prejekteintraegen einige Zeit in Anspruch nehmen wuerde.


Die Sache scheint ins Rollen zu kommen

            Das am 09. Februar 2005 datierte Schreiben der Bundesstelle in Bonn enthaelt die Mitteilung,

dass die wissenschaftliche Pruefung Ihrer beabsichtigten Publikation ergeben hat, dass die Drucklegung dieser Aktenauswahl zur Geschichte der nationalsozialistischen "Deutschen Volksgruppe in Rumaenien" aufgrund der thematischen Ausrichtung nach § 96 BVFG [Bundesvertriebenefolgegesetz oder so aehnlich] grundsaetzlich gefoerdert werden kann.
Der Leser moege die schwammige Formulierung "GRUENSAETZLICH GEFOERDERT WERDEN KANN" besonders aufmerksam betrachten. Das Schreiben teilt anschliessend das erste, meinem auf CD gelieferten Rohmanuskript geltende Gutachten mit, das im Institut fuer Kultur und Geschichte im oestlichen Europa in Oldenburg angefertigt wurde. Der Saschbearbeiter der Bundesstelle in Bonn (Referat K 44) bittet den Herausgeber, die verschiedenen im Gutachten vermerkten Kritikpunkte zu revidieren und das geaenderte Manuskript erneut vorzulegen. Hier der Wortlaut des ersten "Gutachtens":
a) Gerde wegen der Bedeutung des Themas und der geplanten Edition ist es erforderlich, ein sorgfaeltig recherchiertes und zuverlaessig informierendes Werk vorzulegen. Um dieses Desiderat zu erfuellen, bedarf das Typoskript aus wissenschaftlicher Sicht noch vielfaeltiger Verbesserungen:

1. Korrektur der Tippfehler;
2. Ueberarbeitung der Einleitung, der Anmerkungen und der Regesten, wobei zum einen auf die mangelhafte Interpunktion und auf stilistische Unebenheiten, zum anderen auf korrekten und passenden Gebrauch von Fachbegriffen zu achten waere;
3. Vereinheitlichung der aeusseren Form der Regesten sowie des Anmerkungsapparates;
4. Ergaenzung des Literaturverzeichnisses (S. 619) sowie der Hinweise auf weiterfuehrende Literatur in den Anmerkungen;
5. Korrektur des Registers, sowohl der Namensschreibungen als auch der Verweise.

b) In der "Einleitenden Bemerkung" wird behauptet, der Band stuende "auf dem Gebiet der so genannten "Volksgruppen" bzw. der "Volksdeutschen" ... bisher allein da". Diese Behauptung wird durch eine grosse Zahl einschlaegiger Publikationen zur Kultur und Geschichte der Deutschen im oestlichen Europa zur Zeit des "Dritten Reiches" widerlegt.
Allein zur Geschichte der Rumaeniendeutschen ist unter anderen hinzuweisen auf:

- Dokumentation der Vertreibung, Band IV: Das Schicksal der Deutschen in Rumaenien, Anlagen 1-15 zum einleitenden Kapitel und Dokumente Nr. 1-63 (aus den Jahren 1940-1945);
- Karl M. Reinerth: Die Deutschen in Rumaenien zwischen 1941 und 1945, Teil III - Quellenangaben (vervielfaeltigtes Typoskript);
- Karl Kurt Klein, Corespondenta [Korrespondenz], Cluj-Napoca 1997
- Friedrich Mueller: Erinnerungen, Koeln, Weimar, Wien 1995
- Viktor Glondys: Tagebuch, Dinklage 1997;
Minoritatile nationale din Romania 1931-1938. Documente [Die nationalen Minderheiten in Rumaenien 1931-1938. Dokumente], Bucuresti 1999.

c) Eine stichprobenartige Pruefung ergab, dass die Dokumente Nr. 423 und 442 von Reinerth bereits ediert worden sind, was - einem Grundsatz jeder inhaltlich und methodisch korrekten Edition entsprechend - haette vermerkt werden muessen. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Quellen der vorliegenden Auswahl bereits der Forschung zugaenglich sind.

d) Ausser den Arbeiten des Herausgebers sowie von Johann Boehm wird keine der durchaus wichtigen Publikationen in den Anmerkungen oder im Verzeichnis der Quellen genannt, die sich mit der Geschichte der Deutschen in Rumaenien vor und waehrend des Zweiten Weltkrieges auseinandersetzen.  Deren Konsultation und Aufnahme in den wissenschaftlichen Apparat ist notwendig.

e) Transparente Kriterien der Auswahl und Methoden einer kritischen Edition werden nicht genannt. Die Vermengung von Akten und Dokumenten mit Pressetexten zeigt, dass in diesem Bereich ein Defizit besteht.

            So weit das erste "Gutachten" des "Instituts" in Oldenburg. Weil dieser bereits an manchen Stellen  mit Vorverurteilungen operierende Text weder eine unterschriftliche  noch anderweitige Autorenkennzeichnung  aufweist, richtete der Herausgeber am 16. Februar 2005 ausser der Bestaetigung, das Schreiben der Bonner Stelle vom 9. Februar 2005 samt CD erhalten zu haben, folgendes Anliegen an genannte Stelle:
Ich erachte es als Anrecht jedes Autors, Gutachter namentlich kennen zu koennen, um auf vorgebrachte Verbesserungsvorschlaege durch schriftliche Stellungnahme reagieren zu koennen. Ich habe deshalb die Bitte, von der weiteren Anonymisierung des Gutachtens abzusehen und mir den (die) Gutachter namentlich mitzuteilen.
             Herausgeber sprach im darauffolgenden Begleitschreiben seiner Stellungnahme zum ersten "Gutachten" am 17. Februar 2005 sein Bedauern darueber aus, dass seinem per Email geaeusserten Wunsch, den (die) Gutachter namentlich zu nennen nicht stattgegeben wurde. Dazu erfolgte erst am 12. Maerz 2005 eine ausfuehrliche Stellungnahme seitens der Stelle in Bonn, die erlaeutert, dass es eine interne Gepflogenheit sei, die Namen von Gutachtern nicht bekannt zu geben.

            Hier die "Stellungnahme" des Herausgebers zum ersten "Gutachten" des "Instituts" in Oldenburg:

Stellungnahme

zu den im Schreiben vom 09.02.2005 durch Herrn Huethwohl von der BKM in Bonn mitgeteilten gutachtlichen Verbesserungsvorschlaegen zum Dokumentenband �Akten um die �Deutsche Volksgruppe in Rumaenien� 1937-1945. Eine Auswahl�, hg. von Klaus Popa

 Zu Punkt a) 3
 �Eine Vereinheitlichung der aeusseren Form der Regesten sowie des Anmerkungsapparates� ist bereits erfolgt, u.zw. in dem Sinn, dass aus Raumgruenden die sonst z.B. in den Akten des AA oder des Stabs RFSS oft vorliegenden Querverweise auf die urspruenglichen �Betreff-� und �Bezugszeilen� der Korrespondenzstuecke ausnahmslos in die am Anschluss jedes Textes vorliegenden, in eckigen Klammern befindlichen Anmerkungen, uebernommen wurden.
 Sollte mit �Vereinheitlichung� gemeint sein, dass der in der Regestenuebersicht vorliegende Text mit dem vor jedem Dokument befindlichen Regestentext uebereinstimmen sollte, so darf dem entgegengestellt werden, dass aus Raumgruenden die in den letzteren Texten vorhandenen Zusatzangaben (wie beispielsweise Aktenzeichen u. dgl.) aus den ersteren (in der Regestenuebersicht) ausgenommen wurden.

 Zu Punkt a) 4 gekoppelt mit den Punkten b), d) und e):
 �Ergaenzung des Literaturverzeichnisses (S.619f.)� -  auf der CD-Rom, nicht im Originaltext, weil durch Ueberspielung des Textes von Microsoft Word 7 auf Word 2000 eine automatische Umformatierung stattfand, weshalb auch die Seitenzahlen im Personenregister nicht mehr uebereinstimmen � �sowie der Hinweise auf weiterfuehrende Literatur in den Anmerkungen�;
 - �Allein zur Geschichte der Rumaeniendeutschen ist unter anderen hinzuweisen auf: ...�
 - �Außer den Arbeiten des Herausgebers [...] wird keine der durchaus wichtigen Publikationen in den Anmerkungen oder im Verzeichnis der Quellen genannt, die sich mit der Geschichte der Deutschen [...]. Die Konsultation und Aufnahme [...] ist notwendig.�
 - �Transparente Kriterien einer kritischen Edition werden nicht genannt. ...�

 Die unter Punkt b) vorgebrachte Bemerkung, die Behauptung des Herausgebers, »der Band stuende �auf dem Gebiet der sogenannten �Volksgruppen� bzw. der �Volksdeutschen� ... bisher allein dar (sic!)�« wird, um weiteren Missverstaendnissen vorzubeugen, unter folgenden Hinweisen dahingehend unformuliert, dass
a) hinsichtlich der �Deutschen Volksgruppe in Rumaenien� die hier verwerteten Aktenbestaende erstmals Gegenstand der Zusammentragung und einer Edition sind, was voraussetzt, dass sie bisher nicht rezipiert wurden;
b) die in den �Anmerkungen zur Edition� ausdruecklich formulierte Absicht, durch die edierten Texte moeglichst alle Lebensbereiche der Rumaeniendeutschen in der abgedeckten Zeitspanne zu reflektieren, sollte als weiterer Bestandteil der Einzigartigkeit und Leistungsprioritaet dieser Dokumentensammlung verstanden werden.

 Letzter Unterpunkt schafft den Uebergang zu dem unter Punkt e) reklamierten Fehlen �Transparenter Kriterien der Auswahl und Methoden [...]� sowie zu der beanstandeten �Vermengung von Akten und Dokumenten mit Pressetexten�.
 a) Dass die Absichten vorliegender Textsammlung in den einleitenden Partien (Einleitende Bemerkung, Einleitung, Anmerkungen zur Edition) ausdruecklich formuliert wurden, wurde dargelegt.
 b) Das einzige Auswahlkriterium, die inhaltliche und gegenstaendliche Aussagekraft der Einzeltexte, wird, sofern in der jetzigen Ausformulierung der einleitenden Partien nicht entsprechend ausgedrueckt, gesondert angesprochen werden.
 Der Untertitel der Sammlung �Eine Auswahl�, will nur darauf hinweisen, dass Herausgeber vor das Problem gestellt war, aus den Unmengen an Archiv- und sonstigem Dokumentationsmaterial die beste Auswahl zu treffen, deshalb bestrebt war, die aussagekraeftigsten Texte aufzunehmen. Auch dieser Umstand wird klarheitshalber in den einleitenden Partien angesprochen werden.
 c) Es sei ferner angemerkt, dass �Die Vermengung von Akten und Dokumenten mit Pressetexten� als Defizit darzustellen darauf beruhen mag, dass der Titelbegriff �Akten� überbewertet wurde. Um weiteren Missverstaendnissen vorzubeugen wird Herausgeber den Hinweis auf die durch den Diskurs typisch voelkisch- deutschnational- nationalsozialistischer Botschaften, Inhalte und Gegenstaende gegebene Gleichwertigkeit (= die gleiche Aussagekraft) der drei Textarten nachreichen.

 Letzter Unterpunkt leitet zu Teilaspekten von Punkt b), zu Punkt c) und Punkt d) der Verbesserungsvorschlaege ueber.
 Es ist unverstaendlich, wieso der (die) Gutachter unter Punkt e) �Die Vermengung von Akten und Dokumenten mit Pressetexten� als �ein Defizit� herausstellt(en), andererseits in seinen (ihren) Punkten b) und d) darauf besteht(en), dass auf eine Publikation wie die Karl M. Reinerths �Die Deutschen in Rumaenien zwischen 1941 bis 1945�, Teil III � Quellenangaben im Verzeichnis der Quellen unserer Dokumentensammlung hingewiesen werden muss, wo dieses Sammelsurium doch �Akten�, �Dokumente� und �Pressetexte� enthaelt, also eigentlich das Kriterium des �Defizits� aufweist.
 Die Aufnahme von Reinerth ins Verzeichnis der Quellen erwiese sich auch dadurch als kontraproduktiv, dass es sich
 a) nicht um ein regulaeres Druckwerk handelt, das eine weite, publikumswirksame Verbreitung fand, sondern um ein als Privatschrift verbreitetes Typoskript, das nur einem kleinen Kreis zugaenglich war und noch ist;
 b) Reinerths �Quellenangaben�, wie das Werk insgesamt, eindeutigen Rechtfertigungscharakter besitzt;
 c) Selbst Konrad Guendisch weist genanntes Werk im Band �Siebenbuergen und die Siebenbuerger Sachsen� (Studienbuchreihe der Stiftung Ostdeutscher Kulturrat, Bd. 8), Muenchen 1998 nicht aus.
Damit dürfte auch Punkt c) der Verbesserungsvorschlaege gegenstandslos sein.
Von den weiteren unter Punkt b) angefuehrten Texteditionen bleibt die �Dokumentation der Vertreibung ....� problematisch, weil sie, angesichts der Art und Weise, wie redigiert wurde, und weil rechtfertigungsorientiert und verklaerend kaum heutigen wissenschaftlichen Kriterien genuegt. Trotzdem wird Herausgeber diesen Titel, ebenso die anderen, ins Quellenverzeichnis aufnehmen.

Aus der spaerlich vertretenen Sekundaerliteratur zur Geschichte der Rumaeniendeutschen in der Zeitspanne 1937-1945 werden in den Anmerkungsapparat Sammelbaende wie beispielsweise �Siebenbuergen zwischen den beiden Weltkriegen� (1994) oder �Minderheit und Nationalstaat� (1995) Eingang finden.

Bestwig, 16.02.2005                                                 Klaus Popa, MA.,
                                                                                     Anglist u. Germanist

          Nach der Ferigstellung der in der "Stellungnahme" des Herausgebers angekuendigten Korrekturen ging am 03. Maerz 2005 das revidierte Manuskript auf CD an die Stelle in Bonn. Herausgeber geduldete sich bis zum 5. April 2005, als er sich mit folgender Email an die Bonner Stelle wendete:
Sehre geehrter etc.,

nachdem Sie in den letzten Tagen telefonisch nicht zu erreichen waren, habe ich die Bitte, mich ueber den Stand der Begutachtung durch das Oldenburger Institut ebenfalls per Email zu unterrichten. Es ist ueber einen Monat her, seit ich Ihnen die korrigierte Fassung des Manuskripts zugeschickt habe. Ich kann nicht einsehen, warum und wieso das OK aus Oldenburg so lange auf sich warten laesst.

            Aus der umfangreichen Antwort-Email der Bonner Stelle (5 April 2005):
[...] Ich habe Mitte Maerz die Ueberarbeitung des Werkes als CD-ROM Datentraeger zur erneuten wissenschaftlichen Begutachtung versandt. Im Blick auf den Postweg, den Geschaeftsgang dort und die Fereinzeiten um das Osterfest herum, rechne ich mit dem Eingang der Stellungnahme zum Abschluss des Pruefverfahrens nicht vor Mitte bis Ende April. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Gruessen, etc.
            Herausgeber geduldete sich wie in obigem Schreiben dargelegt, richtete dann am 29. April folgende Email an Bonn:
die von Ihnen in Ihrer Antwortmail vom 5. d.Mts. angegebenen Termine, naemlich Mitte und Ende des Monats April, sind nun verstrichen. Am 14. d.Mts. hatte ich sicherheitshalber ein Telefongespraech mit Herrn Weber, dem Leiter des Instituts in Oldenburg, der mir versicherte, sich um die Beschleunigung des Vorgangs zu kuemmern.
        Die bedauernede Email vom 29. April 2005 aus Bonn lautet:
leider habe ich keine Erkenntnis hinsichtlich des Ergebnisses der erneuten wissenschaftlichen Pruefung Ihres beabsichtigten Werkes.
Ich bedauere, dass ich Ihnen derzeit keine andere Mitteilung geben kann.
            Infoge dessen richtete Herausgeber am 30. April 2005 folgende Email an Prof. Dr. Weber, Leiter des Instituts in Oldenburg:
Sie erinnern sich sicherlich an meinen Anruf vom 14. April d.Js. und auch an Ihre Versicherung, dass Sie nachsehen wuerden, wo mein zur zweiten Begutachtung Ihrem Institut vorgelegtes Manuskript "herumliegt" [Ihre eigene Wortpraegung]. Seither, aber auch seit Herr Huethwohl von der BKM das revidierte Manuskript Ihrem Institut Mitte Maerz zukommen liess - laut seiner Email vom 6. April 2005 - ist es wohl schon eine Weile her. Es bestand also reichlich Zeit zur Begutachtung.

Habe die Bitte, mich darueber aufzuklaeren, wann die zustaendigen Mitarbeiter Ihres Instituts sich die notwendige Zeit nehmen werden, um mein grundsaetzlich foerderungswuerdig befundenes Manuskript nach § 96 BVFG "aufgrund der thematischen Ausrichtung" - laut schriftlicher Mitteilung des Herrn Huethwohl von der BKM vom 9. Februar d.Js. - nun zu sanktionieren.

            Die Antwort von Prof. Dr. Weber lautet (02. Mai 2005):
das von Ihnen vorgelegte umfangreiche Typoskript wird derzeit geprueft.

Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass Sie meine telefonisch erteilte Auskunft missverstanden haben. Ich hatte mitgeteilt, das Typoskript liege noch bei der Bearbeiterin/dem Bearbeiter oder bereits im Postausgang.

            Nun wendete sich der Herausgeber am 2. Mai 2005 an die Bonner Stelle der BKM:
Direktor Weber vom Oldenburger Institut informiert mich, dass mein Manuskript zur Zeit geprueft wird. Allerdings habe ich ernsthafte Zweifel, dass angesichts dieses offensichtlich in die Laenge gezogenen Pruefverfahrens mein Manuskript noch in die diesjaehrige Foerderplanung Ihrer Behoerde Aufnahme finden kann. Deshalb bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob Ihre Behoerde noch ueber Foerdermittel verfuegt und, falls das der Fall sein sollte, zu welchem Zeitpunkt diese Mittel Ihrer Meinung nach erschoepft sein duerften.
            Die Bonner Stelle antwortete am 3. Mai 2005 wie folgt:
sobald die wissenschaftliche Pruefung Ihres Werkes erfolgreich abgeschlossen ist, werde ich Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt zur weiteren Bearbeitung uebersenden. Ueber die Gewaehrung einer Bundeszuwendung entscheidet das Bundesverwaltungsamt auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen. [...] Zunaechst gehe ich hier bis auf weiteres davon aus, dass der Foerderung Ihres Buches keine finanziellen Hindergruende etgegen stehen.
            Herauegeber schaltete eine weitere zweiwoechige Wartepause ein und richtete am 17. Mai 2005 folgene Email an Dr. Guendisch am "Institut" in Oldenburg:
habe die Bitte mir mitzuteilen, wann die zweite Begutachtung des in Ihrem Haus vorliegenden Manuskripts "Akten um die Deutsche Volksgruppe in Rumaenien 1937 - 1945. Eine Auswahl" abgeschlossen sein duerfte.
            Dr Guendisch antwortete erst am 24. Mai per Email, nachdem Herausgeber am gleichen Tag per Email seine am 17. Mai 2005 geaeusserte Bitte erneuerte und um umgehende Beantwortung bat:
ich war drei Wochen verreist. Begutachtungen sind behoerdeninterne Angelegenheiten. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen immer an das zustaendige Referat bei der Beauftragten fuer Kultur und Medien.
            Man beachte die Chronologie der hier vorgelegten Dokumente ab der Email des Herausgebers vom 17. Mai 2005: am 25. Mai 2005 ging naemlich die auf den 19. Mai 2005 datierte Sendung der Stelle in Bonn mit beigegebener Abschrift des zweiten "Gutachtens" des "Instituts" in Oldenburg beim Herausgeber ein. Was darauf schliessen laesst, dass Dr. Guendisch einfach nicht willig war, die vom Herausgeber erbetene Auskunft zu geben, obwohl er zu jenem Zeitpunkt davon Kenntnis haben musste, dass das zweite "Gutachten"  laengst abgeschlossen und auch an die Bonner Stelle abgegangen war. Die Stelle in Bonn hielt den Herausgeber an, das zweite "Gutachten" zur Kenntnis zu nehmen, "die entsprechende Ueberarbeitung vorzunehmen und das geaenderte Typoskript hier erneut fuer eine fachliche Pruefung vorzulegen".

            Hier der volle Wortlaut des zweiten "Gutachtens" aus Oldenburg:

Exemplarische Hinweise auf Maengel

1.   Korrektur der Tippfehler:
Noch immer weist das Typoskript zahlreiche Tippfehler auf, die die gerade bei einer Edition so dringend gebotene Sorgfalt vermissen lassen. Einige Beispiele: Luterena (statt Luterana, wie an anderer Stelle richtig), starsse (statt strasse), hoehrer (statt hoeherer).
In den Regesten werden die Regeln der alten und die Regeln der neuen Rechtschreibung (z.B. daß/dass; neugewaehlt/neu gewaehlt) vermischt. In den Texten bleibt unklar (weil durch entsprechende Anmerkung nicht darauf hingewiesen wird), ob etwa bei ,,dass" diese Form in der Vorlage steht (z.B. weil eine Schreibmaschine ohne das Sonderzeichen ß verwendet wurde) oder durch die automatische Korrektur des Computerprogramms verursacht wurde.

2.   Vereinheitlichung der aeusseren Form der Regesten sowie des Anmerkungsapparates:
Diese Vereinheitlichung wurde nicht durchgefuehrt.
Regesten sind zusammenfassende Inhaltsangaben einer Urkunde, die nach klaren Kriterien gleichmaessig abzufassen sind und in der Regel vollstaendiges Datum (also auch Jahresangabe), Namen des Ausstellers, Name des Empfaengers und kurze Inhaltsangabe der wesentlichen Aussagen enthalten. Zu vermeiden sind in Regesten Wertungen (wie in einer Quellenedition allgemein).  Desgleichen  sind  Abkuerzungen  zu  vermeiden,  zumal  solche,  die  im Abkuerzungsverzeichnis fehlen, wie etwa im Regest zu Nr. 625: ,,3. Januar: Fernschreiben SHAS Nr.006 6.1.45 2000 der gKds. CD SS BE/R. VS. NR.36/45 ADJ. TGB. NR.21/45  von SS-Ogf. Berger".
Anmerkungen sind konsequent und einheitlich zu gestalten (Vorname, Name des Autors, vollstaendiger Titel, Verlag, Druckort, Druckjahr, Reihenangaben in Klammern, falls in einer Buchreihe erschienen, Seitenangaben) wobei auf Titelwiederholungen zu verzichten ist. In Anm. 38 fehlt der Verweis auf den vollstaendigen Titel (,,Angrick, Otto Ohlendorf..., S.282 u. Anm.43, 5.282"). Es kann nicht sein, dass dasselbe Werk auf drei unterschiedliche Weisen zitiert wird:
           -  Anm. 3: Zu diesen Vorgaengen vvgl. Johann Boehm, Die Deutschen in Rumaenien und das Dritte Reich 1933-1940, Peter Lang, Europaeischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main  Berlin Bern New York Paris Wien 1999.
             - Anm. 4: Der Wortlaut des ,,Volksgrupppen-Gesetzes" vom 20. November 1940 bei Boehm (Wie Anm.3), S.258.
              - Anm. 8: Ungenau. Vgl. Johann Boehm, Die Deutschen in Rumaenien und das Dritte Reich 1933-1940, Frankfurt a.M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien 1999, 2.163-175. (Kursiv, Kommata zwischen den Druckorten, Fehlen der Verlagsangabe in der Vorlage).
              -  Liste der ,,Quellen": Boehm Joohann, Die Deutschen in Rumaenien und das Dritte Reich 1933-1940, Frankfurt a.M.. Berlin, Bern, New York, Paris, Wien 1999, Anhang S. 317-390.
Derselbe Sachverhalt ergibt sich auch in anderen Faellen, etwa beim Zitieren von ,,Klee, Personenlexikon" (Anm. 14,15,57,390, 391) oder ,,Glondys, Tagebuch" (Anm. 93, ,,Liste ,,Quellen").
Aehnlich inkonsequent werden Aufsaetze aus Zeitschriften zitiert, zum Beispiel:
             - Anm. 2. [...] Instrumentalisierung, in: Halbjahresschrift fuer suedosteuropaeische Geschichte, Literatur und Politik (HJS), 16. Jg., Heft 1, Mai 2004, 2. 54-62.
              - Anm. 100: ausgebeutet, in: Halbjahreesschrift f. suedosteuropaeische Geschichte, Literatur und Politik (HJS [Wiederholung der Kürzel und des ganzen Titels, aber els, der diesmal mit der Abkürzung "f"]), 10.Jg., Nr.2 [statt Heft wie in Anm. 2, keine Monatsangabe], 1998, 2.126-131; Ders., Ein Lehrstueck paroxystischer Schwarzmalerei. Zu Ulrich Andreas Wiens kirchengeschichtlichen und nationalitaetenpotitischen Ausfuehrungen,  in: HJS, 11.Jg., r.l, [keine monatsangabe, keine Jahresangabe], 2.80-91.

Editorische Hinweise sind desgleichen zu vereinheitlichen. In der neuen Fassung werden weiterhin fuer den gleichen  Sachverhalt vier Varianten verwendet, zum Beispiel: ,,Lesung nicht gesichert" (Nr. 324), ,,Lesung unsicher" (Nr. 325), ,,schwer lesbar" (Nr. 432), ,,unsichere Lesung" (Nr. 501); oder: ,,durchgestrichen" (Anm. 331; womit?), ,,mit Stift durchgestrichen" (Anm. 332).

3.   Ergaenzung des Literaturverzeichnisses sowie der Hinweise auf weiterfuehrende Literatur in den Anmerkungen:
In der neuen Fassung wurden allein die Titel im Literaturverzeichnis ergaenzt, die das Bundesinstitut in der ersten Stellungnahme genannt hat. Dabei zeigt allein ein Blick in die Veroeffentlichungen etwas [sic !] von Hildrun Glass, Andreas Hillgruber, Armin Heynen oder Mariana Hausleitner, wie umfassend und vielfaeltig ein Literaturverzeichnis angelegt werden kann. Die Quellen- und Literaturrecherche ist als nicht ausreichend zu bezeichnen.
Man haette sich gewuenscht, dass auf der Grundlage der Auswertung vorhandener Quellenpublikationen in eine ,,Auswahl" charakteristischer Akten aus der Zeit 1937-1945 auch so wichtige, das Leben der Rumaeniendeutschen bestimmende Akten aufgenommen werden wie die Vertraege ueber die Umsiedlung der Dobrudschadeutschen, das Abkommen ueber die Einbeziehung in die Waffen-SS, Unterlagen ueber die Deportation der arbeitsfaehigen   Bevoelkerung in die Sowjetunion im Januar 1945 etc.

4.   Korrektur des Registers:
Die Namensangaben sind ungenau oder fehlerhaft. Auch hier nur einige Beispiele:
         - Der Name Buchholzer fehlt im Registeer. Es handelt sich um Martin Buchholzer, den Bruder von Ernestine Klein (nicht, wie in Anm. 73 faelschlich behauptet, um die Familie der Gattin Karl Kurt Kleins).
         - Recherchierbare Vornamen werden nichht angegeben, etwa von Trygve Gulbransson (nicht Gulbrandsson!), Siegfried Gunne oder Hans Zoeberlein; andere Vornamen sind falsch, etwa Valeriu (nicht Vasile) Bologa oder Hertha (nicht Gerda) Guendisch.
         - Es fehlt ein synoptisches Ortsnamenrregister. Das ist wegen der Mehrsprachigkeit der Region wichtig, aber auch, um Ortsnamengebungen der NS-Zeit (Temeschburg statt Temeswar oder Diemrich statt Dewa) in die erforderliche Relation zu setzen, zumal das in den Anmerkungen und Kommentaren nicht geschieht.

5.   Transparente Kriterien der Auswahl:
Das grundsaetzliche Monitum wurde durch die Aenderung der Titelgebung umgangen; dies aendert aber nichts an der Tatsache, dass solche Kriterien fehlen und auch nicht erklaert wird, warum zentrale Dokumente der Zeit nicht aufgenommen worden sind oder nach welchen Kriterien  ein  ,,Auszug" erstellt wurde (etwa bei den durch [...] gekennzeichneten Teilen von Nr. 34, 36, 37 u. a. oder beim ,,auszugsweisen" Verzeichnis der deutschen Akademiker Bessarabiens, Nr.93).

Die Argumentation des Antragstellers, dass mit ,,vorliegender Textsammlung" ,,Absichten" verfolgt werden, widerspricht Grundsaetzen der wissenschaftlichen Publikation, die Quellen ,,sine ira et studio" zu behandeln hat. Vielmehr soll der Forschung eine zuverlaessige, die
gesamte Bandbreite des Lebens in den Jahren 1937-1945 beleuchtende Quellenveroeffentlichung zur Verfuegung gestellt werden. Das Werk sollte vor Drucklegung nochmals ueberarbeitet werden.

            Soweit das zweite "wissenschaftliche Gutachten", das beim Herausgeber den im bisherigen Verlauf des "Begutachtungs"-Verfahrens gezeigten und bewahrten Geduldstrangs zum Reissen brachte. So verschickte  Herausgeber am 31. Mai 2005 die nun folgende, am 28. Mai  2005 verfasste Entgegnung, die gleichzeitig das Ende der "Zusammenarbeit" mit den zustendigen Stellen in Oldenburg und Bonn bedeutete.
Bemerkungen zu �Exemplarische Hinweise auf Maengel�
des Bundesinstituts fuer Kultur und Geschichte in Oldenburg, als Anlage zum Schreiben von Herrn Huethwohl vom 19. Mai 2005

Vorliegendes Schriftstueck moechte zwar als Ergebnis einer wissenschaftlichen Pruefung gelten, bringt aber bei naeherer Betrachtung in der Hauptsache unfundierte Kritikpunkte. Zudem erfuellt es den sonst ueblichen Zweck einer Begutachtung nicht, weil es, genau wie die erste �Begruendung� - zugesandt am 09. Februar 2005 durch Herrn Huethwohl von der BKM in Bonn � nur bemaengelt und in einem harten Ton und in unversoehnlich-feindselig gehaltenem Unterton den Manuskriptvorschlag des Herausgebers »Akten um die �Deutsche Volksgruppe in Rumaenien� 1937-1945. Eine Auswahl« regelrecht exekutiert. Den hinter diesem Verriss stehenden Personen entgeht es gaenzlich, dass eine wissenschaftlich gehaltene Pruefung und das sich daraus ergebende Gutachten in der Regel nicht ausschliesslich der Demontage eines Buchprojekts dienen sollten, sondern auch der Hervorhebung positiver Aspekte. Von letzterer Komponente fehlt in den �Exemplarischen Hinweisen auf Maengel�, getreu der Betitelung, jede Spur. Der insgesamt negativistischen, von grundsaetzlicher Ablehnung bestimmten Tendenz dieses Textes liegen folgende, in mehreren Punkten zusammengefasste und einschlaegig widerlegte Bestandteile zugrunde.

1) Die �Exemplarischen Hinweise ...� beanstanden in 5 breitgetretenen Punkten ausschliesslich formelle Kriterien, ohne sich an die Substanz, d.h. an die Inhalte der Dokumentensammlung und an den ihr eigenen Offenlegungs-, Aufklaerungs- und Informationswert hinsichtlich des Nazifizierungsprozesses der deutschen Minderheit in Rumaenien und des NS-Engagements dieser Minderheit auch nur heranzuwagen.

2) Weil der Inhalt der Dokumentensammlung den/die Gutachter offenbar ueberfordert, schiebt(en) er/sie formelle Kriterien vor, wodurch sich diese �Exemplarischen Hinweise� in ihrer Tendenz kaum vom ersten �Gutachten� (mitgeteilt am 09. Februar 2005) unterscheiden.

3) Die Handhabung der gleichen Angriffspunkte gegen die Dokumentensammlung wie im ersten �Gutachten� erfaehrt dadurch eine Verschaerfung, dass man sich offenbar keine Muehe nahm, die in der �Stellungnahme� des Herausgebers vom 16. Februar 2005 erlaeuterte Ueberarbeitung des Manuskripts Punkt für Punkt zur Kenntnis zu nehmen und am neuerlich am 03. März 2005 versandten, korrigierten Manuskript zu ueberpruefen. Haette man das getan, waere in den �Exemplarischen Hinweisen ...� nicht erneut auf die �Vereinheitlichung der aeusseren Form der Regesten etc.� (Punkt 2) eingegangen worden. Auch haette man im Namen der jetzt reflexartig eingeforderten formellen VEREINHEITLICHUNG keinen weiteren Anstoss an den in die Regestentexte aufgenommenen Aktenkuerzeln genommen, wenn man die Begruendung der �Stellungnahme� in Betracht gezogen haette.

4) Die unter Punkt 1 um die Schreibung der Konjunktion �dass� nach der alten od. der neuen Rechtschreibung gebrachten Einwaende grenzen ans Groteske. Es duerfte jedem im Schriftgut der hier anhand von Dokumenten reflektierten Zeit gewissermassen bewanderten �Gutachter� bekannt sein, dass damals sowohl die Schreibung mit �� als auch mit �ss� verbreitet war, je nachdem die betreffende Schreibmaschine mit der entsprechenden Letter versehen war oder nicht. Der/die Gutachter mutet(n) mit der Forderung, auf jede noch so geartete Kleinigkeit bzw. Selbstverstaendlichkeit im einfuehrenden Teil hinzuweisen, nicht nur Kennern der und Interessierten an der in der �Dokumentensammlung� reflektierten Zeit doch manches zu und unterstellt(en) ihnen Unbeholfenheit und Unwissenheit !

5) Bezueglich der Bemaengelung in Punkt 3, �Die Quellen- und Literaturrecherche ist als nicht ausreichend zu bezeichnen�, darf bemerkt werden, dass unsere �Akten um die deutsche Volksgruppe ...� keinen Abschnitt enthalten, der �Quellen und Literatur�, sondern nur einen, der �Quellen� heisst. Deshalb sind nur Quelleneditionen, nicht aber �Literatur� aufzunehmen. Deshalb haben Titel von Hildrun Glass, Andreas Hillgruber, Armin Heynen oder Mariana Hausleitner auch keine Aufnahme gefunden, deshalb ist es unangebracht, diese Buecher zu benennen als Beispiel fuer die Art und Weise, �wie umfassend und vielfaeltig ein Literaturverzeichnis angelegt werden kann�.

6) Auch der Wunsch, dass �so wichtige, das Leben der Rumaeniendeutsche bestimmende Akten aufgenommen werden wie die Vertraege ueber die Umsiedlung der Dobrudschadeutschen, das Abkommen ueber die Einbeziehung in die Waffen-SS, Unterlagen ueber die Deportation der arbeitsfaehigen Bevoelkerung in die Sowjetunion im Januar 1945 etc.� (ebenfalls in Punkt 3) geht zum Teil daran vorbei, dass zu letzterem Themenbereiche nur das in den Band Eingang fand, was in den einzelnen Bestaenden des Bundesarchivs ueberliefert ist, zum anderen darauf verzichtet wurde, schon anderweitig veroeffentlichte Unterlagen nochmals zu veroeffentlichen.

7) Wie oberflaechlich, unserioes und unprofessionell bei der Erstellung von �Exemplarische Hinweise ...� vorgegangen wurde, ist an der Erwaehnung des �Abkommens ueber die Einbeziehung in die Waffen-SS� (Punkt 3) ersichtlich, dessen Fehlen in der Dokumentensammlung bedauert wird. Haette(n) der/die Begutachter den Quellenkorpus tatsaechlich durchgenommen, so haette(n) er/sie feststellen koennen, dass Dokument Nr. 449 �29. April, Berlin-Wilmersdorf. SS-Grf. Berger uebersendet dem RFSS eine Abschrift des am 24. April 1943 verfassten �Entwurf zwischen dem Deutschen Reich und dem rumaenischen Staate ueber die Einstellung rumaenischer Staatsbuerger deutscher Volkszugehoerigkeit in die deutsche Wehrmacht� und teilt seine Aenderungsvorschlaege mit� gerade diesem Vertragswerk entspricht.

1) Die �Berichtigung� in Punkt 4 �Korrektur des Registers�, im Falle des in Urkunde Nr. 166 ausgewiesenen Buchholzer handle es sich, entgegen der Bemerkung des Herausgebers in Anmerkung 73, �um Martin Buchholzer, den Bruder von Ernestine Klein�, also nicht um die gleichnamige Familie der Gattin von Karl Kurt Klein, belegt ein weiteres Mal, dass der/die �wissenschaftlichen Pruefer� kaum über das elementare Knowhow des historischen Wissenschaftlers und den vorauszusetzenden Spuersinn fuer personelle und sonstige Kontexte verfuegen. Denn der konkrete Fall des Briefschreibers aus Nr. 166 und der von ihm entworfene personelle und historische Kontext weisen eindeutig nicht auf Hermannstadt (Sibiu) und auf die gleichnamige, ebenfalls in Hermannstadt beheimatete Familie Buchholzer, sondern auf Jassy (Iasi), wo K.K. Klein lange Jahre gewirkt hatte, hingegen nur einige Monate des Jahres 1941 in Hermannstadt verbrachte, um dann auf den Germanistiklehrstuhl der nun ungarischen Universitaet in Klausenburg beordert zu werden. Entscheidend fuer die Umfeldbestimmung von Buchholzer ist nicht der kurze Aufenthalt Kleins in Hermannstadt, sondern die Herkunft des Briefschreibers aus Bessarabien und seine an Klein gerichtete Frage, ob er etwas vom Verbleiben des Jassyer Germanistik- professors Bratu wisse, dessen Universitaetsassistent Klein gewesen war. [Zur weiteren Erhaertung vgl. �Karl Kurt Klein. Ein Gelehrtenleben im Umbruch der Zeit. Versuch einer Darstellung�, von Hermine Pilder-Klein (Jassyer Beitraege zur Germanistik VII), Jassy, Konstanz 1997]

9) Die Bemaengelung der Falschschreibung von Namen im Register (Punkt 3) beruht auf dem Mangel an Einsicht, dass es sich um Namensformen handeln koennte, die der Schreibung der jeweiligen Originalurkunden entsprechen, sowie auf der absurden Erwartung, dass der Herausgeber in der einleitenden, erlaeuternden Partie des Manuskripts verpflichtet sei, auf Selbstverstaendlichkeiten hinzuweisen, ueber die sich kein interessierter Leser jemals Gedanken machen wuerde. Es sei auch auf den in den "Anmerkungen zur Edition� festgehaltenen Grundsatz verwiesen: �Besondere Schreibweisen und Anstreichungen im Text oder an den Textraendern wurden beibehalten [...]�.

10) Die unter Punkt 5 �Transparente Kriterien der Auswahl� festgehaltenen �Maengel� weisen erneut darauf, dass der/die �wissenschaftlichen Pruefer� es unterlassen hat/haben, die �Stellungnahme� des Herausgebers vom 16. Februar 2005 dem am 03. Maerz 2005 versandten, korrigierten Manuskript gegenueberzustellen. Statt dessen will man nun eine Umgehung des �grundsaetzlichen Monitums� �durch die Aenderung der Titelgebung� feststellen. Die Unterstellung einer �Titelaenderung� weist Herausgeber entschieden zurueck. Auch werden vom/von dem/den �wissenschaftlichen Pruefer(n)� unserer Dokumentensammlung �ABSICHTEN� unterstellt, die �Grundsaetzen der wissenschaftlichen Publikation, die Quellen �sine ira et studio� zu behandeln hat�, widerspraechen. Zur Widerlegung dieser Behauptung sei auf das im Abschnitt �Einleitende Bemerkung� festgehaltene Editionskonzept verwiesen:

�[...]Der Band moechte die nach dem 1. Weltkrieg zur Regel gewordene extreme Nationalisierung und schliessliche Nazifizierung �volksdeutscher� Gruppen in Mittelost-, Ost- und Suedosteuropa am Beispiel der deutschen Minderheit Rumaeniens veranschaulichen. Diese Minderheit steht naemlich fuer die Instrumentalisierung der sogenannten �Volksdeutschen� seitens des �Dritten Reiches� exemplarisch da, dessen NS-Doktrin diese Deutschen als unloesbaren Bestandteil des �100-Millionen Volkes� feierte. Die Dokumentensammlung veranschaulicht, wie die SS-Fuehrung die deutsche Minderheit Rumaeniens als erfolgreiches Experimentierfeld dessen missbrauchte, was Herausgeber �Volksgruppen-Engineering� nennen moechte. Diese Volksgruppe erfuellte die ihr zugedachte Rolle eines Muster- und Vorzeigeobjekts fuer andere Volksgruppen Suedosteuropas einwandfrei. Und die Deutschen Rumaeniens uebernahmen diese triste Vorreiterrolle mit sonderbarer Willfaehrigkeit.� (S.   6)

Ausserdem heisst es in den �Anmerkungen zur Edition�:

 �Herausgeber war getreu dem Untertitel bemueht, aus den Unmengen an Archiv- und sonstigem Quellenmaterial die aussagekraeftigsten Texte aufzunehmen, also die bestmoegliche Auswahl zu treffen. Auch ging es darum, ausser Akten im wahrsten Sinne des Wortes, Dokumente und Pressetexte einzubeziehen, die allesamt dem typischen Diskurs voelkisch-nationalistisch-nationalsozialistischer Gegenstaende, Inhalte und Botschaften verpflichtet sind. Es wurde auch danach gestrebt, moeglichst alle Lebensbereiche der Rumaeniendeutschen zu reflektieren. Ausser politischen, militaerischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen wurden auch Zeugnisse beruecksichtigt, welche das allgemeine innen- und aussenpolitische Umfeld des rumaenischen Staates aufzeigen, in dessen Rahmen das Leben der Rumaeniendeutschen unter NS-Vorzeichen ein tragisch endendes Auf und Ab erlebte. [...]� (S. 11)

11) Ebenso unhaltbar ist der ebenfalls unter Punkt 5 �Transparente Kriterien der Auswahl� formulierte �Mangel�, es wuerde nicht erklaert, �nach welchen Kriterien ein �Auszug� erstellt wurde (etwa bei den durch [...] gekennzeichneten Teilen von Nr. 34, 36, 37 u.a. oder beim �auszugsweisen� Verzeichnis der deutschen Akademiker Bessarabiens, Nr. 93�. Diese weitere Missdeutung und Fehleinschaetzung uebersieht geflissentlich den Hinweis der �Anmerkungen zur Edition�:

�Auslassungen, die durch offene eckige Klammern gekennzeichnet sind, beschraenken umfangreichere Dokumente auf die Passagen, die Kernaussagen enthalten.�

12) Was ist schon von einer �wissenschaftlichen Pruefung� zu halten, die dem Herausgeber Tippfehler vorwirft, aber selbst deren nicht entbehrt. So heißt es unter Punkt 2, �Vereinheitlichung der aeusseren Form der Regesten sowie des Anmerkungsapparates�:

 �Anm. 100: ausgebeutet, in: Halbjahresschrift f. suedosteuropaeische Geschichte, Literatur und Politik (HJS [Wiederholung der Kuerzel und des ganzen Titels, aber els, der diesmal mit der Abkuerzung  �f�]), 10. Jg., Nr.2 [statt Heft wie in Anm. 2, keine monatsangabe], 1998, S.126-131; Ders., Ein Lehrstueck paroxystischer Schwarzmalerei. Zu Ulrich Andreas Wiens kirchengeschichtlichen und nationalpolitischen Ausfuehrungen, in: HJS, 11. Jg., r.l, [keine monatsangabe, keine Jahresangabe], S. 80-91.� [Hervorhebungen Klaus Popa]

Demgegenüber die eigentliche Lautung von Anmerkung 100 des Manuskripts:

�Erklaerung, als Kirchenangestellter auf jede Form von parteipolitischer Aktivitaet zu verzichten. Dazu ausfuehrlich: Klaus Popa: Die siebenbuergisch-saechsische Geschichtsschreibung auf abwegiger Faehrte. Politisch-propagandistische Mythenkultur geschichtsrevisionistisch ausgebeutet, in: Halbjahresschrift f. suedosteuropaeische Geschichte, Literatur und Politik (HJS), 10.Jg., Nr.2, 1998, S.126-131; Ders., Ein Lehrstueck paroxystischer Schwarzmalerei. Zu Ulrich Andreas Wiens kirchengeschichtlichen und nationalitaetenpolitischen Ausfuehrungen, in: HJS, 11.Jg., Nr.1, S.80-91.�

13) Was ist schliesslich von einer �wissenschaftlichen Pruefung� zu halten, die entgegen jedem wissenschaftlichen Verstaendnis und Handwerk, entgegen jeder wissenschaftlichen Ethik, die Wissenschaftlichkeit einzig und allein nach der VEREINHEITLICHUNG der FORM, also ausschliesslich nach formellen Kriterien beurteilen will ? Denn das ist der durchgehende Tenor der 5 Mangelpunkte der �Exemplarischen Hinweise und Maengel�.

14) Und zum Abschluss:
Angesichts der ausgesprochen unwissenschaftlichen, oberflaechlichen, mit Unterstellungen operierenden Pruefung, deren Ergebnis der hier punktuell angefochtene Text der �Exemplarischen Hinweise ...� ist, verwundert es nicht, dass dem Herausgeber quasi programmatisch bereits im Eingangspunkt 1) der "Hinweise" unterstellt wird, er nehme �WERTUNGEN� vor, was in verblueffender Naehe steht zu dem unter Punkt 10) abgehandelten Vorwurf, der Herausgeber verfolge "Absichten". Die "Wertungen"-Behauptung wird in Verbindung mit der Gestaltung von Regesten aufgestellt: �Zu vermeiden sind in Regesten Wertungen (wie in einer Quellenedition allgemein)".

Die schwindend geringe Anzahl von �Hinweisen auf Maengel�, die zutreffen, wie einige der Tippfehler, die einem so umfangreichen Werk, wie diese Quellenedition, nachgesehen werden koennten, ferner die Falschzuweisung einiger Vornamen im Namenregister, auch eine Titelangabe, die in Kursivschreibung vorliegt, faellt angesichts der von dem/den Gutachter(n) in der Form unbelegter �Maengel� wiederholt vorgenommenen WERTUNGEN und im fortwaehrenden Ruf nach formeller VEREINHEITLICHUNG kaum ins Gewicht.

Der Herausgeber der »Akten um die Deutsche Volksgruppe in Rumaenien 1937-1945. Eine Auswahl« betrachtet es deshalb als hinreichenden Anlass, die Triftigkeit der �Exemplarischen Hinweise auf Maengel� anhand der vorgebrachten 14 Punkte nicht anzuerkennen, ausserdem die wissenschaftliche Qualitaet dieses Schriftstuecks sowie des ihm zugrunde liegenden Pruefverfahrens in Abrede zu stellen und deshalb nicht gelten lassen zu koennen.

Klaus Popa, MA.

            Der zustaendige Sachbearbeiter der Bonner Stelle aeusserte in einem abschliessenden Schreiben sein Bedauern darueber, dass Herausgeber auf die Realisierung des Buchprojekts mit finanzieller Unterstuetzung des Bundes verzichtet. Herausgeber verfasste am 26. Mai 2005 ein Beschwerdeschreiben an die Beauftragte fuer Kultur und Medien in Berlin, am 31. Mai 2005 abgeschickt, das hier folgt:
Die Beauftragte der Bundesregierung fuer Kultur und Medien,
Frau Staatsministerin Dr. Christina Weiss
Bundeskanzleramt
10557 Berlin

Betr.: Beschwerde ueber die Begutachtungspraxis des �Instituts fuer deutsche Kultur und Geschichte im oestlichen Europa� in Oldenburg

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

das nun gut ein halbes Jahr andauernde Tauziehen um das von mir als Herausgeber gezeichnete Manuskript »Akten um die Deutsche Volksgruppe in Rumaenien� 1937-1945. Eine Auswahl«, ist leider zu einem unwuerdigen, geschmacklosen Spektakel verkommen, das bereits die Grenzen des Zumutbaren und eines kulturpolitischen Skandals ueberschritten hat.

Ich moechte Sie daran erinnern, dass mein Antrag auf Druckkostenzuschuesse durch Ihre persoenlich im Dezember 2003 erteilte Weisung zu weiterer Veranlassung in Gang kam, nachdem ich darauf hingewiesen hatte, dass die ablehnende Haltung der damals noch unter Leitung von Mathias Buth stehenden Stelle in Bonn mich dazu zwang, fuer das Publikationsprojekt �Die Rumaeniendeutschen zwischen Demokratie und Diktatur. Der politische Nachlass von Hans Otto Roth 1919-1951� einen Betrag von mehreren Tausend Euro aus eigenen Mitteln aufbringen zu muessen.

Nun widerfaehrt meinem zweiten Buchprojekt ein aehnliches Schicksal. Seine Bedeutung und Einmaligkeit besteht darin, dass es bisher unbekanntes und ein halbes Jahrhundert lang von den sich �wissenschaftlich� gerierenden �Forschungseinrichtungen� der Landsmannschaft der Siebenbuerger Sachsen und der sogenannten Vertriebenen � wozu auch das Institut fuer deutsche Kultur und Geschichte Suedosteuropas in Muenchen zaehlt �systematisch ignoriertes und unterdruecktes Dokumentenmaterial ueber die sogenannte �Deutsche Volksgruppe in Rumaenien� von 1937-1945 in einer einbaendigen Auswahl dergestalt buendelt, dass das NS-Engagement genannter �Volksgruppe� in saemtlichen Taetigkeitsfeldern erstmals und ueberzeugend dokumentiert der wissenschaftlichen wie breiten Oeffentlichkeit zugaenglich gemacht und nahegelegt wird.

Eben dieses auch im einleitenden Teil der »Akten um die �Deutsche Volksgruppe ...�« festgehaltene Unterfangen des Herausgebers versetzt ob seiner Eindeutigkeit und Augenscheinlichkeit bestimmte Angestellte Ihres Ressorts, die im �Institut fuer ostdeutsche Kultur und Geschichte� in Oldenburg als Gutachter fungieren, offenbar in Angst und Bange. Denn Dokumenten aus bundesdeutschen und rumaenischen Archiven, die zu einer anschaulichen Auswahl zusammengefasst wurden, 60 Jahre nach dem ehrlosen Verschwinden der SS-dominierten �Deutschen Volksgruppe in Rumaenien� und seit der Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus ihr OK zu geben, das widerspricht der von genanntem Personenkreis Ihres Ressorts seit Jahrzehnten nach den Gepflogenheiten einer Zensurbehoerde ausgerichteten und betriebenen �Kulturpolitik�, die hauptsaechlich darin besteht, Produkte, die dem Kulturhorizont der Landsmannschaften und der Vertriebenen genehm sind, ungehindert aus Bundesmitteln zu foerdern, hingegen alles, was diese ressentimentorientierte und geschichtsrevisionistische Sichtweise ins Wanken bringen koennte, konsequent abzulehnen. Letzterer, einer gesinnungsmaessigen Zensur entsprechenden Einstellung, entspringt der im Fall der »Akten um die �Deutsche Volksgruppe ...�« eindeutig gewordene Missbrauch wissenschaftlicher Begutachtung, die nun zum Instrument blosser Schikane degradiert, gegen genanntes  Editionsprojekt eingesetzt wird. Es wird naemlich in fadenscheinigen, unbegruendeten, aus dem Nichts gegriffenen Bemaengelungen und Forderungen danach getrachtet, die Foerderung gemaess § 96 Bundesvertriebenengesetz � BVFG letztendlich unmoeglich zu machen.

Die Unsachlichkeit und Unwissenschaftlichkeit von sich �wissenschaftlich� darstellenden Forderungs- und Maengelkatalogen, die an der inhaltlichen Substanz und am eigentlichen Gegenstand der Dokumentensammlung vorbeigehen, sich aber immer neue, ausschliesslich an formellen Aspekten festgeklammerten Forderungskriterien und �massstaeben orientieren � wie der wiederholte Einwand, das Manuskript beinhalte weiterhin �Tippfehler�, oder der Anmerkungsapparat wuerde uneinheitlich behandelt � sollten nach dem Willen genannten Personenkreises nun eine dritte �Begutachtungs�-Runde einleiten. Ich wurde innerhalb von vier Monaten  zu zwei Korrekturen angehalten, wodurch das Stadium der �Korrektur der Korrektur� erreicht ist, das auf dem Hintergrund der im Schreiben vom 09. Februar 2005 durch Herrn Heuthwohl aus Bonn mitgeteilten, absolut duerftigen Vertroestung, das Manuskript koenne

�aufgrund der thematischen Ausrichtung nach § 96 BVFG grundsaetzlich gefoerdert werden�.

Die Unaufrichtigkeit dieser Formulierung wird auch aus den diesem Schreiben beigelegten Unterlagen greifbar. Mein im Endergebnis als gescheitert zu betrachtender Versuch in den Genuss von Foerdermitteln zu gelangen, darf als symptomatisch fuer das unzeitgemaesse, rueckwaertsgewandte, eindeutig ressentimentgespeiste Befinden mancher �wissenschaftlicher� Gutachter am Institut in Oldenburg verstanden werden. Ferner ist davon auszugehen, dass der aufgrund seiner rumaeniendeutschen Herkunft fuer den im Buchprojekt reflektierten Bereich zustaendige, stellvertretende Institutsleiter1 massgeblichen Anteil an der praktizierten Verschleppungstaktik hat. Genannter Herr hat sich seit seiner Anstellung am Institut in Oldenburg in den fruehen 90er Jahren in der Hauptsache dadurch bemerkbar gemacht, dass er die rueckwaertsgewandte Ausrichtung der landsmannschaftlichen Einrichtungen, naemlich die systematische und vorsaetzliche Verschleierungs-, Verneinungs-, Verweigerungs- und Verharmlosungstaktik einstiger NS-Umtriebigkeit der eigenen �Volksgruppe� wie der �Suedostdeutschen� insgesamt befolgt und konsequent vertritt. Damit ist die Lobbyarbeit jener Institutsgutachter angesprochen, fuer die Kriterien wie Wissenschaftlichkeit und Objektivitaet voellig irrelevant sind.
In diesem Kontext der Voreingenommenheit gegen Produkte, die genanntem landsmannschaftlichen und Vertriebenengeist widersprechen, verkommen  wissenschaftliche Gutachten zur Farce; sie werden naemlich dazu missbraucht, Missliebiges unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit zu torpedieren, wie das die �Exemplarischen Hinweise auf Maengel�, das juengste Quasi-�Gutachten� des Bundesinstituts in Oldenburg, eindeutig belegt.

Ich moechte darauf hinweisen, dass der stellvertretende Direktor des Instituts in Oldenburg in der �Landsmannschaft der Siebenbuerger Sachsen�, im �Siebenbuergisch-saechsischen Kulturrat�, im �Arbeitskreis fuer Siebenbuergische Landeskunde� und auch im unlaengst eingegangenen �Siebenbuergen-Institut� in Gundelsheim am Neckar in fuehrender Stellung angesiedelt ist. Es duerfte ebenso von Belang sein, dass dieser Herr auch Mitglied des Vorstandes des �Arbeitskreises fuer Siebenbuergische Landeskunde� war, der im Jahr 2001 unter fadenscheiniger Begruendung meine Mitgliedschaft in diesem �Arbeitskreis� einstimmig aufhob.

Die hier dargelegten und dokumentierten Sachverhalte und offensichtlichen Missstaende im Oldenburger Institut duerften Ihnen, sehr geehrte Frau Staatsministerin, ausreichenden Anlass zu einer Untersuchung liefern, weshalb Unterzeichneter die Bitte an Frau Staatsministerin richtet, eine entsprechende Untersuchung zu veranlassen und die sich darbietenden Massnahmen zu ergreifen. Auch bitte ich, mich ueber das Untersuchungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

Ich bedanke mich im voraus fuer Ihr erneut entgegengebrachtes Verstaendnis.

Mit freundlichen Gruessen,
Klaus Popa, M.A.



1 Ueber das fragwuerdige Geschichtsverstaendnis des stellvertretenden Leiters des Instituts in Oldenburg vgl. unsere Webseiten
Auch das Biographisch-bibliographische Kirchenlexikon von den "Experten" aus Gundelsheim am Neckar heimgesucht    !

und                                        Briefe, die sie sehr wohl erreichten  (PDF-Format)



            Auf die vom Herausgeber bei der Beauftragten fuer Kultur und Medien beantragte Untersuchung der fragwuerdigen Begutachtungspraktiken im Institut fuer ostdeutsche Kultur und Geschichte in Oldenburg meldete sich am 4. Juli 2005 (beim Herausgeber am 11. Juli eingegangen) Ministerialrat Michael Roik, Referatsleiter K 44 von der Bundesstelle in Bonn, der von Staatsministerin Dr. Weiss gebeten worden war, "die Angelegenheit zu pruefen". Obzwar Ministerialrat Roik von "eingehender" Pruefung der Beschwerde spricht, beziehen sich nur zwei armselig kurze Zeilen auf das naemliche Anliegen des Herausgebers, und zwar:
Auf Ihr Schreiben hin wurde das Verfahren eingehend geprueft.
Es wurde abschliessend festgestellt, dass Ihre Beschwerde gegenstandslos ist.
           Was die neachsten Zeilen dieses Schreibens bieten, ist blanker Hohn und bodenlose Unverschaemtheit:
Es wird daran erinnert, dass der Fortgang und ggf. der positive Abschluss des Vorhabens moeglich gewesen waere, wenn Ihrerseits die gutachterlich festgestellten notwendigen Ueberarbeitungen des Manuskripts im Blick auf die abschliessende Feststellung des Bundesinteresses gemaess § 96 BVFG angenommen und durchgefuehrt worden waeren; insoweit wird an dieser Stelle nochmals auf die vorangegangene Korrespondenz verwiesen.

Ich bedaure daher etc. etc.

            Dieses Schreiben bestaetigt zum einen die vom Herausgeber der Dokumentensammlung wiederholt geaeusserten Zweifel ueber die Seriositaet der Formulierung "aufgrund der thematischen Ausrichtung nach § 96 BVFG grundsaetzlich gefoerdert werden kann" im ersten Schreiben der Stelle in Bonn vom 9. Februar 2005, weil nun als weitere Huerde die "abschliessende Feststellung des Bundesinteresses" einer finanziellen Foerderung des Buchprojekts vorgebracht wird. Gewiss, ein "Bundesinteresse", das vom Kulturreferat K 44 und vom Institut in Oldenburg seit Jahrzehnten auf eine rueckwaertsgewandte, apologetische "Kulturpolitik" zurechtgebogen wird und mit dem problemlosen Begutachten von geschichtsrevisionistisch- ressentimentbedingtem Schriftenmuell der pseudowissenschaftlichen Einrichtungen von Landsmannschaften und Vertriebenenorganisationen und mit der grosszuegigen Finanzierung mit Steuergeldern einhergeht !!! Und zudem die in Oldenburg sitzenden "wissenschaftlichen Pruefer", deren exquisite Qualitaeten anhand des hier vorgefuehrten Falles dem Leser unzweideutig einleuchten duerften ! Denn es laesst sich praechtig "Wissenschaft" betreiben und "wissenschaftlich begutachten", solange man auf der langen Liste der mit Steuergeldern finanzierten Versorgungsbezuege steht und schon deshalb keinen Finger ruehren muss, um dem, was Wissenschaft und wissenschaftlicher Betrieb voraussetzt und einfordert, gerecht werden zu muessen. Hier sitzen die gefaehrlichsten Kulturfunktionaere, die sich im Schatten vorgegebener hehrer "wissenschaftlicher" Leistungen sonnen ! Welcher Art und Qualitaet diese Leistungen sind, zeigt die Diskriminierung, der der Dokumentenband "Akten um die Deutsche Volksgruppe in Rumaenien" unterzogen wurde: Verhindern und Unterdruecken all dessen, was dem ewiggestrigen Verstaendnis dieser Funktionaere zuwider laeuft, Zensurieren und Exekutieren ! Allessamt Kennzeichen eines zutiefst anti- und undemokratischen, auch deshalb unwissenschaftlichen Kulturverstaendnisses.

            Die Reaktion des Herausgebers auf das Schreiben des Minsterialrats Roik schlug sich in einer Email am 12. Juli 2055 nieder:

Sehr geehrter Herr Ministerialrat Roik,

Ihre Antwort nehme ich zwar zur Kenntnis, kann mich aber mit Ihrem Untersuchungsergebnis nicht einverstanden und zufrieden erklaeren. Sie versuchen mir, dem Reklemanten, die Verantwortung fuer das Scheitern des Buchprojekts aufzubuerden, was wohl die billigste und bequemste Loesung sowohl fuer Ihre Stelle wie fuer das Institut in Oldenburg ist.

Es war ein gewaltiger Fehler meinerseits, mich an Ihre Behoerde zu wenden, die, statt Buchprojekten, die ueberfaellige Dokumente zur bisher systematisch totgeschwiegenen und unterdrueckten NS-Realitaet der Rumaeniendeutschen [veroeffentlichen], eine Chance zu geben, es vorzieht, die Misswirtschaft des Instituts in Oldenburg zu cachieren, also weiterhin gutzuheissen.

Ihre Behoerde zieht es offenbar vor, wie bisher Bundesmittel fuer nichtssagende, geschichtsrevisionistische, ressentimentgeladene Publikationsprojekte eines "Arbeitskreises fuer Siebenbuergische Landeskunde" und aehnlich ausgerichteter Vertriebenen- und landsmannschaftlicher Einrichtungen zu verschwenden.

Mit freundlichen Gruessen,
Klaus Popa, MA.

            Darauf richtete der Herausgeber am 14. Juli 2005 ein erneutes Schreiben an die Staatsministerin Dr. Weiss, in dem "das pauschal formulierte Untersuchungsregebnis seitens Ministerialrat Roik" beanstandet und die Notwendigkeit einer "unabhaengigen Untersuchung der Begutachtungspraxis des "Instituts fuer deutsche Kultur und Geschichte im oestlichen Europa" in Oldenburg eingefordert wird. Diesbezueglich unternommene Schritte sind Herausgeber unbekannt, ebenso etwaige Untersuchungsergebnisse.


Datei: Lobby.html            Erstellt: 21.08.2005   Geaendert: 14.04.2006             Geaendert:                         Autor und  © Klaus Popa

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