Terminologische und politische Blindheit

Terminological and Political Blindness


            Ueber den Umgang der Siebenbuergendeutschen mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit geben unsere "Kritischen Blaetter...." anschaulichen Aufschluss. Doch einen Aspekt haben diese "Blaetter" bisher nur gestreift: das fruehere, aber vor allem das heutige Befinden der als "offiziell" geltenden politischen und Forschunsgsstellen ueber die Begrifflichkeiten "Nationalsozialismus" und "nationalsozialistisch".

            Dass man auf eine nicht unbedeutende nationalsozialitstische Vergangenheit zurueckblickt, wurde bis in die fruehen 70er Jahre nach aussen hin eisern verschwiegen. Es ging damals vor allem darum, dieses Kapitel eigener Vorgeschichte totzuschweigen. Doch nach innen gab man sich locker, weil man ja unter sich war und die alte Kameradschaft weiterpflegte. Und auf diese Zweigleisigkeit wurden auch die jeweils nachrueckenden Generationen eingeschworen. Allerdings sah man sich unter dem Einfluss der bundesweiten Entwicklung (Frankfurter Auschwitz-Prozesse, wo der siebenbuergische Apotheker Capesius sich verantworten musste; der Fall des Lagerarztes Fritz Klein) gezwungen, allmaehlich zuzugeben, dass es nationalsozialistische "Spuren" bereits in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts gab, doch wurde das aufs Konto einiger weniger geschrieben, die inzwischen verstorben waren. Es fiel selbstverstaendlich kein Wort ueber die nationalsozialistischen Aktivitaeten der noch Lebenden und auf landsmannschaftlicher Ebene Verantwortung Tragenden. Mit der offensichtlich von der damaligen Landsmannschaft in Auftrag gegebenen Promotionsschrift von Wolfgang Miege Das Dritte Reich und die Deutsche Volksgruppe in Rumaenien 1933-1938. Ein Beitrag zur nationalsozialistischen Volkstumspolitik, 1972 in Bern/Frankfurt a.M. verlegt, trat man erstmals, allerdings nur an die wissenschaftliche Oeffentlichkeit. Die Schwachstellen dieser Arbeit liegen auf der Hand: aehnlich wie bei der Abfassung der Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa wurde auch hier den Aussagen sogenannter "Wissenstraeger" ungebuehrlich viel Gewicht beigemessen, wodurch die Aussagekraft des ausgewaehlten Urkundenmaterials in Selbstrechtfertigungen und Verbiegungen aller Art untergeht.

            Ja, es gab den NS bei den Rumaeniendeutschen, auch mancher noch Lebende hatte sich in seinem Geist betaetigt, doch das sei alles nicht durch eigenes Zutun, sondern durch die minderheitenfeindliche Politik der grossrumaenischen Regierungen geschehen, weil angeblich die einzige politisch "vernuenftige" Option, um der nationalen Entrechtung und den wirtschaftlichen und politischen Zwaengen effizient begegnen zu koennen. Die Botschaft der Auftraggeber von Miege lautet eindeutig: "die aeusseren Umstaende haben uns dazu genoetigt, uns und die Zukunft unseres Volkes der nationalsozialistischen Option anzuvertrauen". Die "Wissenstraeger", die zum Teil auch Amtswalter und Funktionaere der radikalnazistischen Volksgruppenfuehrung waren, die von Anbeginn in den Haenden der SS lag, hofften also mit Mieges Schrift zumindest die wissenschaftliche Oeffentlichkeit davon ueberzeugen zu koennen, dass ihr nationalsozialistischer Trotz nur aus der individuellen und kollektiven Notlage der deutschen Minderheit in Rumaenien entsprungen war. Mit diesem spektatkulaeren "Forschungsergebnis" war sowohl die eigene, landsmannschaftliche, wie die bundesrepublikanische Oeffentlichkeit zufriedengestellt und vor weiteren Aufforderungen zur Vergangenheitsbewaeltigung geschuetzt. Denn nun konnte mit Szolz darauf verwiesen werden, dass man das Bestmoegliche getan hatte, um weiteren Verdaechtigungen und sonstigen, von aussen kommenden Druckmomenten begegnen zu koennen. Und man wiegte sich in dem mit Mieges Buch heraufbeschworenen Sicherheitsgefuehl bis ein "gewisser" Johann Boehm, der nicht zum Kreis der "Wissenstraeger" zaehlte, noch in irgendeiner Weise mit landsmannschaftlichen Belangen befasst war, sich "erdreistete", in seiner Habilitationsschrift Das Nationalsozialistische Deutschland und die Deutsche Volksgruppe in Rumaenien 1936-1944. Das Verhaeltnis der Deutschen Volksgruppe zum Dritten Reich und zum rumaenischen Staat sowie  der interne Widerstreit zwischen den politischen Gruppen, Frankfurt a.M., Bern, New York 1985 den Frieden zu stoeren und nicht nur Mieges "Ergebnisse", sondern vor allem den Anspruch der "Wissenstraeger", das exklusive Varfuegungs- und Auslegungsrecht der eigenen NS-Vergangenheit und das damit verbundene Meinungsbildungsmonopol gebrochen zu haben. Dieser Dreistigkeit musste schleunigst begegnet werden, wodurch das von den "Wissenstraegern" Karl M. Reinerth und Fritz Cloos zusammengekleisterte Zur Geschichte der Deutschen in Rumaenien 1935-1945. Beitrage und Berichte, Bad Toelz 1988 zustande kam. Trotz des Zugriffs auf Unterlagen der Politischen Abteilung des Auswaertigen Amtes  - Boehm hatte diese Forschungsweise zum Beschaemen der "Wissenstraeger" meisterhaft vorexerziert - und auf Berichte aus dem "Siebenbuergisch-Deutschen Tageblatt", bleibt dieses Werk den bei Miege festgestellten Maengeln verhaftet: historiographische Versuche, die den Charakter von Erlebnisberichten haben, bleiben in politischer und weltanschaulicher Selbstrechtfertigung stecken.

            Nach dem zweiten Buch von Joahnn Boehm, Die Deutschen in Rumaenien und die Weimarer Republik 1919-1933, Ippesheim 1993,  leitete der "Nachwuchswissenschaftler" Harald Roth mit seiner Dissertation Politische Strukturen und Stroemungen bei den Siebenbuerger Sachsen 1919-1933, Koeln Weimar Wien 1994 die naechste Phase der Selbstbespiegelung, aber bei weitem nicht auch der Selbstentzauberung ein. Roth zeichnet sich, weil nicht ein "Wissenstraeger", noch Angehoeriger der Erlebnisgeneration, durch einen gewandelten Duktus in der Problematik des rumaeniendeutschen NS aus. Es geht ihm in der Hauptsache darum, entgegen Johann Boehm den Nachweis zu erbringen, dass es bei den Siebenbuerger Sachsen vor dem Jahr 1930 keinen NS gab. Damit buesst Roths Arbeit betraechtlich an Wissenschaftlichkeit ein und wirkt eher unserioes. Diese unglueckliche, faktenwidrige Behandlung der nationalsozialistischen Vorgeschichte der Siebenbuerger Sachsen macht sich juengst auch Walter Koenig, Der Einfluss des Nationalsozialismus auf die siebenbuergisch-saechsische Lehrerschaft (Zeitschrift fuer Siebenbuergische Landeskunde, Jg. 23 (94), 2000, Heft 1, S.24-54) vorbehaltlos zueigen [Dazu ausfuehrlich: Geschichtsrevisionistische Umtriebigkeit durch Preisverleihung honoriert]. Und Koenig geht noch einen Schritt weiter als Roth, der beispielsweise aus den nach rechts gekehrten Hakenkreuzen auf der Titelseite des "Selbsthilfe"-Blattes keinerlei Konsequenzen zieht. Koenig geht davon aus, dass Nationalsozialismus bzw. nationalsozialistisches Gedankengut (in seiner Formulierung: "eindeutig nationalsozialistische Intention" (S.28)) nur dort nachweisbar sei, wo der Begriff "Nationalsozialismus" eindeutig genannt wird oder wo Begriffe wie "juedisch" und "Judentum" vorliegen (S.26,28). Terminologische Hinweise laesst Koenig in eigenwilliger Weise nur bei einer Rede des "Selbsthilfe"-Fuehrers Fritz Fabritius auf dem Lehrertag in Heltau 1931 gelten (S.30). So faellt Koenig beispielsweise zu den von Bischofsvikar Friedrich Mueller 1939 auf dem 23. Lehrertag verwendeten Begriffen bzw. Begriffspraegungen wie "Fuehrerauslese" oder "instinktbewusstes Nationalgefuehl" weiter nichts ein (S.40, Anm.69).

            Das von Roth und Koenig vertretene Konzept, nationalsozialistische Spuren ausschliesslich von den Begrifflichkeiten "nationalsozialistisch" und "NS" abhaengig zu machen, entspricht einer einengenden, faktenverfaelschenden Perspektive und ist deshalb wissenschaftlich unzulaessig. Denn ausschlaggebend fuer die ideologische Verortung sind zahlreiche Termini und auf den Spezialfall des NS bezogen der allgemein unter dem Begriff "voelkisch" zusammengefasste vornationalsozialistische Gesinnungshorizont. Die Roth und Koenig eigene begriffliche Verkrampfung fuehrt zum einen dazu, dass die Nachweislichkeit nationalsozialistischer Aeusserungsformen  von der spaeten Praesenz der Begriffe "nationalsozialistisch" und "NS" abhaengig gemacht wird. Zum anderen wird ein chronologischer Zaesureffekt erzielt, der vorgaukelt, dass es vor dem Jahr 1930

a) keine nationalsozialistische Gesinnung bzw. keine nationalsozialistischen Ansaetze gab;

b) keinerlei KONTINUITAET zwischen dem voelkischen, vornazistischen Gedankengut und dem nationalsozialistischen besteht, auch bei den Siebenbuerger Sachsen nicht.

            Wo liegt nun der Unterschied zwischen der Formulierung von 1923, die Rassenkunde des deutschen Volkes des Rassenexperten Hans Guenther trage "dazu bei, das Blutsbewusstsein und damit das Volksbewusstsein zu kraeftigen" (Koenig, Anm.11, S.27f.; unsere Hervorhebung) und wortgleichen Formulierungen des Nationalsozialismus?  Roth und Koenig moechten den Unterschied unbedingt haben, weil das ihre vorurteilsbeladene Halbherzigkeit vorgibt, mit der sie an die nationalsozialistische Problematik bei den Siebenbuerger Sachsen herangehen.

Welcher Terminologie bedienen sich die Grundsaetze der "Selbsthilfe" vom Jahr 1922 ? Es heisst dort:

Jeder ehrliche Deutsche, der blutmaessig der Volksgemeinschaft angehoert und gradlinig an Geist und Koerper ist, hat fuer die Volksgemeinschaft den gleichen Wert: Rang, Stand, Besitz und Wissen gewaehren nicht groessere Rechte, sondern verpflichten im Gegenteil nur zu hoeheren Leistungen fuer die Gemeinschaft. Nur der Volksgenosse wird zu ihr gezaehlt, der unter allen Verhaeltnissen sich zu ihr bekennt und sich der Gemeinschaft, weil durch Blut und Schicksal verbunden, bedingungslos einfuegt und unterordnet (Art.2)

Deshalb [...] gehoer(t) die Unterdrueckung und Bekaempfung aller, die Volksseele schaedigenden Einfluesse mit zu den unbedingt zu leistenden Selbsthilfeaufgaben (Art.6)

Losloesung vom Ganzen bedeutet Zerfall und Tod, ueberzeugtes freiwilliges Einfuegen und Unterordnen unter das Ganze bedeutet Wachstum und Leben. [...] (Art.7) (Miege, Nr.6, S.281f. Dieses Dokument ist nicht das einzige, das Roth ignoriert. Unsere Hervorhebungen).

Welcher Geist spricht aus dem Leitartikel der "Selbsthilfe" vom 7. Januar 1927, Heimaterde , den Roth zwar abdruckt, doch unter Aussparung der terminologisch brisanten und aufschlussreichen Abschnitte ?
Welches sind die Grundlagen, die den Bestand einer jeden voelkischen Gemeinschaft gewaehrleisten? Ausser der Artgleichheit (Rassegleichheit) aller Volksgenossen, welche gleiches sittliches Empfinden, gleiches Rechts- und Ehrgefuehl  und ebensolche Wirtschaftsordnung als etwas Selbstverstaendliches zur Voraussetzunghat, ist der entsprechende Lebensraum die Hauptsache [...] (Miege, Nr.7, S.282. Unsere Hervorhebungen. Roth uebernimmt nur die neutralen Abschnitte unter Aussparung der brisanten und aufschlussreichen (S. 146)).
            Das, was Roth zu einer "recht wirren Aneinanderreihung von "Grundsaetzen", die wenig politischen Charakter zeigen", herunterspielt, das "6 Punkte" - Programm der Selbsthilfe vom 1. Maerz 1929 (Roth, S.148), entpuppt sich als Sammelsurium gediegener radikal-voelkischer, sich in nichts von der nationalsozialistischen Terminologie unterscheidenden Stereotypen:
1. Geist steht üeber der Materie [...].
2. Recht und Hilfe erwirbt sich nur der Volksgenosse, der seine Pflicht der Gemeinschaft gegenueber erfuellt hat; [...].
4. Werte schaffen kann nur der Mensch, deshalb ist Zinsnehmen unsittlich, undeutsch und wirtschaftszerstoerend.
5. Fuehrer ist der Tuechtigste, Selbstloseste, er ist Gleicher unter Gleichen,
Erster nur durch Treue und Aufopferung fuer die Gemeinschaft.
6. Die Gemeinschaft steht deshalb bedingungslos, sich aus freier Ueberzeugung unterordnend, zu dem Fuehrer, es gibt nur das eine als Richtschnur:
Einer fuer alle, Alle fuer Einen, Dazu verhelfe uns Gott (Miege, Nr.9, S.282f.; Roth, Nr.9.4, S.229. Unsere Hervorhebungen).
            Auch die "10 Gebote des SH-Mannes" aus der "Selbsthilfe" 9/5, 1.5.1930 findet Roth nicht erwaehnenswert. Besonders brisant sind
Nr.6 Wer dein Volk schmaeht, schmaeht dich und deine Toten, nur Ehrlose dulden diese Schmach.
Nr.8 Verschleudere dein Rasse-Erbgut nicht an Minderwertige, denn dies ist Suende wider den Geist und schwerste Blutschande (Miege, Nr.10, S.283; unsere Hervorhebungen).
            Dem kuriosen Unverstaendnis von Politik und politischer Fragen, vor allem des typisch radikal-voelkischen und nationalsozialistischen Politjargon, das Roth und Koenig an den Tag legen, entspricht die Unbeschwertheit, mit der Roth weitere Zeugnisse der "Selbsthilfe" durch Nichterwaehnung einfach unterdrueckt. Es sei noch Das neue Merkblatt ueber Ziele und Einrichtungen der Selbst Hilfe vom Juli 1931 erwaehnt, wo die nationalsozialistischen Absichten bereits auf dem Umschlagblatt bekundet werden:
Seelisch, voelkisch und wirtschaftlich will die Selbsthilfe unserem Volke dienen, will die nationale und wahrhaft deutsche soziale Gemeinschaft  erkaempfen, aufgebaut auf den Grundsaetzen:
Gemeinnutz geht vor Eigennutz;
Einer fuer Alle, Alle fuer Einen;
Jedem das Seine.
Art.1 Was ist die Selbsthilfe? Die Selbsthilfe ist eine Kampforganisation. [...] Sie will unser ganzes Volk erobern, um es erneuern zu koennen in weltanschaulicher, wirtschaftlicher und rassischer Hinsicht [...].
Art.3 Welche Verpflichtungen uebernehme ich, wenn ich Mitglied werde? Ich muss teilnehmen an dem Kampfe der Selbsthilfe je nach meinen Kraeften in meinem kleinen Kreise oder in der grossen Oeffentlichkeit. Ich muss bereit sein, Sonderauftraege zu erfuellen, z.B. ein bestimmtes Buch zu lesen, an einer Beratung teilzunehmen, einen Vortrag zu halten oder sonst je nach meiner Eignung mitzuarbeiten und dabei der Fuehrung aus freier Ueberzeugung willige Gefolgschaft leisten.
Artikel 4 regelt die Mitgliedschaft in der "Selbsthilfe", erwaehnt Ortsgruppen und die Notwendigkeit, den Leumund von zwei "alten Mitgliedern" zu haben. Der Schlussabschnitt erwaehnt Vertrauensmaenner, an die sich die Arbeiter mit Spenden fuer die Selbsthilfe wenden koennen.

            Das soll alles vollkommen unpolitisch und ueberhaupt nicht nationalsozialistisch sein? Das Merkblatt belegt einwandfrei, dass die Selbsthilfe, obwohl sie im Herbst 1931 noch lautstark verkuendete, keine Partei zu sein und keine Parteipolitik betreiben zu wollen (Roth, S.177), laengst parteimaessig organisiert und strukturiert war. Denn Eintrittsgebuehren, eine Leumunderklaerung, Vertrauensmaenner und Ortsgruppen sind eindeutige Bestandteile einer Parteistruktur. Und selbst wenn sich eine Koerperschaft wie die "Selbsthilfe" nur nach innen hin als "Kampforganisation" begriff, bleibt sie eine Organisation mit klaren politischen Zielen. Letzteres versucht Roth unter dem Vorzeichen der Verharmlosung herunterzuspielen: "Etwa seit der zweiten Jahreshaelfte 1930 koennen wir von einem eindeutigen Bekenntnis zum Nationalsozialismuus ausgehen, wenngleich der wirtschaftlich-soziale gegenueber dem politischen Aspekt noch ein weiteres Jahr dominierte" (S.158). Diese Behauptung steht auch in krassem Widerspruch zu Roths eigener Angabe, die "Selbsthilfe" hatte im Herbst 1930 bereits 132 Ortsgruppen (Ebenda). Diese eigentlich politischen Strukturen waren doch nicht aus dem Nichts und ueber Nacht emporgeschossen, sondern haben eine Vorgeschichte in den 20er Jahren, der Roth nur ein paar Seiten (S.106-108, 143-146, 148f.) einraeumt.

            Den konkreten Textbeispielen ist wohl nichts mehr hinzuzufuegen, ausser, dass denen, die sich blind stellen, nicht zu helfen ist.


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Datei: Blindheit.html                        Erstellt: 04.02.2001  Geaendert: 25.10.2003                                               Autor und © Klaus Popa

 

 

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